AP R 2019 MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Vom ESM zum EWF – Klare Regeln bei der Weiterentwicklung vom Krisen- zum Vorsorgemechanismus für eine stabile Euro-Zone • Ein mit erweiterten Kompetenzen und neuen Finanzinstrumenten ausgestatteter ESM/EWF dient der Stärkung der Euro-Zone. • Solidarität muss immer mit dem Streben nach Solidität verbunden sein. • Eine Letztsicherung für den SRF kann zur Stabilisierung der Bankenunion beitragen. • Die Gewährung vorsorglicher Kreditlinien muss an strikte Regeln gebunden sein. Dr. Harald Noack Anfang Dezember 2017 hat die Europäische Kommission einen Fahrplan für die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgestellt. Dabei wird u. a. die Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds(EWF) mit erweiterten Aufgaben vorgeschlagen, der im EU-Rechtsrahmen verankert und auf der bewährten Struktur des Europäischen Stabilitätsmechanismus(ESM) fußen soll. 1 Die Euro-Gruppe und der Europäische Rat haben sich seitdem mehrfach mit diesen Vorschlägen beschäftigt. So haben die Staats- und Regierungschefs zuletzt auf der Tagung des EuroGipfels im Dezember 2018 alle Elemente des Berichts der EuroGruppe über die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion vom 4. Dezember 2018 gebilligt. 2 Diese hatte in Bezug auf den ESM u. a. Einvernehmen darüber erzielt, dass dieser die Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds(SRF) bereitstellen und zukünftig eine vorsorgliche Kreditlinie für Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung stellen soll. Zudem soll der ESM gemeinsam mit der EU-Kommission stärker in die makroökonomische Überwachung der Mitgliedstaaten und die Überwachung und Ausarbeitung von Hilfsprogrammen involviert werden. 3 An der detaillierten Umsetzung und den dazu notwendigen Anpassungen bzw. Änderungen im ESM-Vertrag soll im ersten Halbjahr 2019 gearbeitet werden. Ebenso dürften die bisher nicht in Angriff genommenen Vorschläge der EU-Kommission weiter auf der Agenda der Euro-Gruppe stehen. Vom ESM der Euro-Zone zum EWF der Europäischen Union Zur Bewältigung der Folgen der Finanzkrise im Euro-Währungsgebiet hat der ESM einen bedeutenden Beitrag geleistet. Aufgrund der durch die Krise bedingten Notwendigkeit, schnell handeln zu müssen, wurde der ESM 2012 durch einen völkerrechtlichen Vertrag, den ESM-Vertrag, als internationale Finanzinstitution mit einem Stammkapital von 704,8 Milliarden Euro gegründet. 4 Die Anteile der einzelnen Mitgliedstaaten am Stammkapital bzw. das Stimmgewicht entsprechen dem jeweiligen Anteil der Staaten am Kapital der Europäischen Zentralbank(EZB). 5 Als permanenter Krisenbewältigungsmechanismus soll der ESM die Zahlungsfähigkeit der Euro-Länder bei zeitweiligen Finanzierungsproblemen sichern. Dazu stehen 1 EU-KOM, Fahrplan WWU 2 EU-Rat, Euro 503/18 3 EU-Rat, Pressemitteilung 738/18 nebst Anlagen 4 siehe hierzu: ESM 2017 5 Der derzeitige Anteil Deutschlands am ESM liegt bei 26,9616 Prozent mit einem gezeichneten Kapital von rund 190 Milliarden Euro, Quelle: ESM, S. 57
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Vom ESM zum EWF : klare Regeln bei der Weiterentwicklung vom Krisen- zum Verorgungsmechanismus für eine stabile Euro-Zone
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