Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll künftig zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) weiterentwickelt und damit in EU-Gemeinschaftsrecht überführt werden. Durch mehr Kompetenzen und neue Finanzinstrumente kann der ESM/EWF zur finanzpolitischen Stabilität der Euro-Zone beitragen. Gleichzeitig gilt: Voraussetzung für Solidarität ist das Streben nach Solidität. Daher müssen die von der EU-Kommission angestrebten Maßnahmen wie die Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) sowie die Gewährung einer vorsorglichen Kreditlinie für Mitgliedstaaten an klare Regeln gebunden sein: Altlasten in Bankbilanzen müssen auf ein verträgliches Maß reduziert und Gläubiger überschuldeter Staaten in Zukunft an Restrukturierungen beteiligt werden.
Publikationen der Stiftung → Vom ESM zum EWF
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