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Grundrente & Co. - Konzepte für eine bessere Alterssicherung bei Niedriglohn im Vergleich
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Ragnar Hoenig, Judith Kerschbaumer, Severin Schmidt DIREKT 08/ 2018 GRUNDRENTE& CO. Konzepte für eine bessere Alterssicherung bei Niedriglohn im Vergleich AUF EINEN BLICK Der Lebensrisiken absichernde Sozialstaat hat in den letzten Jahrzehnten wesentlich zur Stabilität des politischen Systems der Bundesrepublik beigetragen. Bürger_innen haben auf den Sozialstaat vertraut und so Planungssicherheit für ihr Leben bekommen. Ob dieses Vertrauen in Zukunft erhalten bleibt, hängt wesentlich von der Frage ab, ob auch niedrigver­dienende Arbeitnehmer_innen im Alter durch das gesetzliche Rentensystem abgesichert sind. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der FES(Heinrich et al. 2016: 20) befürchten 27 Prozent der Befragten, im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung(GRV) nicht ausreichend abgesichert zu sein. Unbegründet ist diese Skepsis nicht. Das gesetzliche Rentensystem hat im OECD-Vergleich ein niedriges und seit den frühen 1980er Jahren sinkendes Sicherungsniveau. Menschen mit einem niedrigen Einkommen trifft dies besonders hart, zumal sie oft nicht den finanziellen Spielraum haben, privat vorzusorgen. Es gibt viele Gründe für ein dauerhaft niedriges Einkommen: Viele Menschen vor allem Frauen haben in den vergangenen Jahrzehnten vielfach in Teilzeit gearbeitet, Phasen der Arbeitslosig­keit erlebt, mussten ihre Verwandten pflegen oder Kinder be­treuen(OECD 2017: 41). Lücken in der Erwerbsbiografie sind die Folge. Zudem haben atypische oder prekäre Beschäftigungs­verhältnisse in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich zu­genommen(Bäcker/Schmitz 2016: 3f.). Es geht um mehr als Armutsbekämpfung. Durch das sinkende Sicherungsniveau stellt sich darüber hinaus die Frage der Legi­timität des Rentensystems. Warum sollten Niedrigverdienende über einen langen Zeitraum Sozialbeiträge zahlen, wenn ihr Einkommen im Alter nur marginal über oder unter dem Grund­sicherungsniveau liegt? Politische Parteien, Gewerkschaften und Sozialverbände haben die Reformbedürftigkeit des Systems erkannt und Konzepte für eine Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung vor­gelegt, die das gerade beschriebene Problem lösen sollen. Im Folgenden werden diese Konzepte vorgestellt und diskutiert. LÖSUNG DURCH LEISTUNGSVERBESSERUNG IN DER GRV: VERLÄNGERUNG DER RENTEN NACH MINDESTENTGELTPUNKTEN Durch die Rente nach Mindestentgeltpunkten(RMEP) 1 werden Pflichtbeitragszeiten in der Rente, die weniger als 75 Prozent des Durchschnittsentgelts 2 entsprechen(in 2018: rd. 28.405 Euro jährlich, rd. 2.367 Euro monatlich bei Vollzeit) um 50 Prozent auf max. 75 Prozent des Durchschnitts hochgewertet. Voraussetzung ist, dass 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen. Es ist nicht ausschlaggebend, ob das Entgelt in Vollzeit oder Teilzeit erworben wurde. Diese Mindestbewertung gilt derzeit nur für Zeiten vor 1992 (Eicher et al. 2017). BERECHNUNGSBEISPIELE: Beitragszeiten mit 50 Prozent des Durchschnittseinkommens (2018: 18.936 Euro jährlich, 1.578 Euro monatlich bei Vollzeit) werden um 25 Prozent auf 75 Prozent des Durchschnitts hoch­gewertet. Vereinfacht bedeutet dies: Wer 35 Jahre zu Mindestlohn arbeitet(aktuell: 8,84 Euro) erwirbt einen Bruttorentenanspruch von rd. 500 Euro, der durch die Mindestbewertung um 250 Euro auf 750 Euro angehoben wird. Wer 35 Jahre in Teilzeit(30 Std. wöchentlich bei einem Stunden­entgelt von zehn Euro) eine Bruttorente von 448 Euro erwartet, dessen Rente wird durch die RMEP um 224 Euro höher ausfallen, insgesamt 672 Euro. Die Renten von rund 16 Prozent der heutigen Rentner_innen (26 Prozent Frauen, vier Prozent Männer) fallen durch die RMEP um rd. 78 Euro höher aus. Bei den Neurentner_innen beträgt die Erhöhung rd. 50 Euro. Sie wird von rd. 15 Prozent der Ver­sicherten und dabei rd. 23 Prozent der Frauen und sechs Prozent der Männer in Anspruch genommen. Die Kosten betragen rd. drei Milliarden Euro jährlich. 3 >