Am 06. September 2017 wies der Europäische Gerichtshof (EUGH) die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die von der EU beschlossenen Verteilungsquote von Geflüchtete zurück. In einer Analyse für die FES erläutert der ungarische Politikwissenschaftler Tamás Boros, wie sich die starke Ablehnung Ungarns gegen die Aufnahme von Geflüchteten erklären lässt und mit welchen Mitteln die Regierung auch nach dem Urteil gegen die Entscheidung vorgehen will.
Publikationen der Stiftung → Das Urteil zur EU-Flüchtlingsquote
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