Nach komplexen Verhandlungen haben Bund und Länder sich im Oktober 2016 auf eine Neuordnung des Finanzausgleichs geeinigt. Der neue Finanzausgleich führt nicht langfristig zu einem Abbau regionaler Disparitäten. Denn die Sicherstellung der vergleichbaren Finanzkraft zwischen den Ländern und damit den Kommunen reicht alleine nicht aus. Notwendig wäre zusätzlich eine stärkere Berücksichtigung der Länder mit unterdurchschnittlicher Wirtschaftskraft bei weiteren Finanzzuwendungen des Bundes.
Publikationen der Stiftung → Zur Neuregelung des Finanzausgleichs
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