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(2012) 1. Privatisierung? - Nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger! : Über die Einführung einer "Privatisierungsbremse" in die Bremische Verfassung
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Bremen / Oktober 2012 W e i t e r d e n k e n… Diskussionsimpulse des Julius-Leber-Forums der Friedrich-Ebert-Stiftung Privatisierung? Nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger! Über die Einführung einerPrivatisierungsbremse in die Bremische Verfassung Der Bremischen Bürgerschaft liegt ein Antrag zur Ände­rung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vor. In dieser soll zukünftig verankert sein, dass eine Privatisierung kommunaler Einrichtungen, Betriebe und öffentlicher Unternehmen nur noch nach einer Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Dieses Gesetz wäre ein Novum für die deutschen Bundesländer. Damit würde der Ära der Privatisierung öffentlicher Güter, die oftmals mit Haushaltssanierungen begründet wurde, vermutlich ein Ende gesetzt werden. Zukünftig sollen darüber nicht allein die Parlamente entscheiden können, sondern es müsste einen zustimmenden Volksentscheid geben. Privatisierungen, vor allem in den 1980er und 1990er Jahren noch mit großen Hoffnungen in die ökonomische Effizienz und die bessere Anpassung an sich verändernde Marktverhältnisse in großem Stil durchgeführt, hatten bald die in sie gesetzten Erwartungen enttäuscht. Es hat sich gezeigt, dass die Privatwirtschaft nicht zwangsläufig besser oder kostengünstiger arbeitet als Unternehmen in öffentlicher Hand. Bei einer Auslagerung verbleiben zudem in höherem Umfang als erwartet Aufgaben und Kosten beim Staat und bei den Kommunen. Insofern gäbe es politisch gute Gründe, eine Privatisierung öffentlichen Eigentums einer Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger zu unterziehen und damit vermutlich eine Konkretisierung der Begründungen und mehr Transparenz zu erwirken. Ein obligatorisches Privatisierungsreferendum betritt jedoch nicht nur politisches Neuland, sondern wirft auch eine Reihe von verfassungsrechtlichen Fragen auf, die der näheren Erörterung und Klärung bedürfen. Im Kern geht es darum, ob ein solches Referendum die Rechte des Parlaments in einem mit dem demokratischen Prinzip des Grundgesetzes und den Landesverfassungen nicht zu vereinbarenden Ausmaß beschränken würde. Um der Debatte um eine BremerPrivatisierungsbremse weiterführende Impulse zu geben, hat die Friedrich-Ebert­Stiftung Dr. Andreas Bovenschulte um eine politische und Prof. Hans Peter Bull um eine verfassungsrechtliche Stellungnahme gebeten. Damit wollen wir zur Klärung der Frage beitragen, ob einePrivatisierungsbremse in Bremen politisch klug und rechtlich möglich ist und ein Vorbild für andere Bundesländer sein kann.