Ausgabe 7| 2021 Diskussionspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung Tom Heilmann/Angelika Kümmerling/Timothy Rinke Homeoffice und mobile Arbeit – Potenziale und Handlungsbedarfe 1. Einleitung Vor Beginn der Pandemie war die Arbeit im Homeoffice bzw. das mobile Arbeiten(vgl. Infokasten) in Deutschland vergleichsweise wenig verbreitet. Nur etwa jede_r zehnte Beschäftigte hatte Zugang zum Homeoffice(Eurostat 2020), darunter meist Führungskräfte und andere Hochqualifizierte(Grunau et al. 2019). Die Coronakrise hat die Sicht auf und den Umgang mit Homeoffice jedoch verändert. Nicht nur stieg der Anteil der im Homeoffice Arbeitenden im Frühjahr 2020 auf 37 %(Eurofound 2020), es wurde auch deutlich, dass Homeoffice in mehr Berufen und Tätigkeiten umsetzbar ist als vorher gedacht. Deutlich wurde aber auch einmal mehr: Bei allen Vorteilen, die das Arbeiten im Homeoffice bezüglich der Vereinbarkeit und des Managements verschiedener, konkurrierender Flexibilitätsbedarfe mit sich bringen kann, birgt es auch Tücken, die zu einem Mehr an Belastungen für die Beschäftigten führen können. Tom Heilmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Feldern Arbeitsbedingungen, Lohnentwicklung und soziale Sicherung. Dr. Angelika Kümmerling ist Soziologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität DuisburgEssen. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören die Themenfelder Arbeitszeiten, Flexibilität, Vereinbarkeit und Entgrenzung, wobei ihr besonderes Interesse auf der Entwicklung der Arbeitszeiten in einer sich verändernden Arbeitswelt liegt.Timothy Rinke ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Seine Forschungsschwerpunkte betreffen die Themen Soziale Ungleichheit, Organisationen und Arbeitsbedingungen. Infokasten: Homeoffice und mobiles Arbeiten Im alltäglichen Sprachgebrauch meint der Begriff Homeoffice in der Regel(Bildschirm-)Arbeit, die nicht im Betrieb ausgeübt wird. Dazu gehören: 1.) Telearbeit: Sie ist gesetzlich geregelt(§ 2 Abs. 7 ArbStättV) und umfasst(Bildschirm-)Arbeit, bei der die Beschäftigten in ihrer Privatwohnung an einem vom Arbeitgeber fest eingerichteten Arbeitsplatz ihrer Tätigkeit nachgehen. 2.) Mobile Arbeit: Sie ist gesetzlich nicht reguliert. Bei mobiler Arbeit existiert kein durch den Arbeitgeber fest eingerichteter Arbeitsplatz in der Privatwohnung. Die Beschäftigten können ihrer Tätigkeit also ortsflexibel nachgehen. Wir lehnen uns im Folgenden an die alltagssprachliche Verwendung des Homeoffice-Begriffs an und meinen damit jegliche Form der Bildschirmarbeit, die nicht im Betrieb getätigt wird. 2. Verbreitung und Nutzung von Homeoffice in NRW Die für die Analysen dieses Beitrags verwendete BIBB/BAuAErwerbstätigenbefragung 2018 1 erfasst die Arbeit im Homeoffice mit folgender Frage:„Arbeiten Sie für Ihren Betrieb – wenn auch nur gelegentlich – von zu Hause aus?“ Daran schließen sich weitere Folgefragen an, etwa zum Umfang der daheim geleisteten Arbeit oder zum Wunsch nach Homeoffice. Wichtig für die Interpretation der nachfolgend ausgewiesenen Ergebnisse ist, dass die Informationen im Zeitraum von Ende 2017 bis Frühjahr 2018 erhoben wurden und somit zwar recht aktuell sind, die coronabedingten Verschiebungen in der Homeoffice-Nutzung jedoch nicht abbilden. Zur Homeoffice-Situation während der Pandemie in NRW fehlt es derzeit an vergleichbaren repräsentativen Daten. Landesbüro NRW
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(2021) 7. Homeoffice und mobile Arbeit : Potenziale und Handlungsbedarfe
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