Ausgabe 3/2024 Diskussionspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung WEITER DENKEN Zwischen Pandemiefolgen und Digitalisierungsrückstand: Welche Antworten bietet eine Bildungspflicht? Michaela Vogt& Till Neuhaus Die Bundesrepublik Deutschland und ihr Verhältnis zur Schulpflicht Als der UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Munoz, 2006 seinen Bericht zur Lage der Bildung in Deutschland vorstellte, wurden dort eine Reihe bekannter und persistenter Herausforderungen skizziert. Diese würde in Deutschland wie ein Schulzwang realisiert werden und verstoße damit gegen Artikel 13 des UN-Sozialpaktes sowie Artikel 26 der Allgemeinen Menschenrechte, da dort sowohl Haus-, Fern- oder Distanzunterricht explizit gestattet werden und – vermutlich noch wichtiger – den Eltern und damit nicht dem Staat das vorranginge Recht eingeräumt werde über Bildungsmöglichkeiten und-modi ihrer Kinder zu entscheiden(vgl. Kovce 2022, 2). So kritisiert Munoz u.a., dass der deutsche Bildungssektor übermäßig selektiv sei, zu wenig Platz für Individualisierung biete, Bildungserfolg zu abhängig vom Elternhaus sei und Inklusion nicht zielstrebig genug umgesetzt werde – Themen, die in regelmäßigen Abständen in der Politik, Wissenschaft und breiteren Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden und werden. Ein weiterer Kritikpunkt Munoz schaffte es allerdings nicht in den weiteren Diskurs: die Abschaffung der Schulpflicht(vgl. Munoz 2006, 16). Die Reflektion über die Notwendigkeit der Schulpflicht bzw. die Ersetzung ebendieser durch eine Unterrichts- oder Bildungspflicht kann in Deutschland, trotz Kritik seitens der Vereinten Nationen, als ein randständiges Thema betrachtet werden, da die gesetzlich verankerte Schulpflicht lediglich selten – und wenn, dann meist im Kontext religiöser Befindlichkeiten(vgl. Achilles 2004) – in Frage gestellt wird. Und„[h]äufig werden in Diskussionen über Bildung die so genannte ‚Schulpflicht’ und der in Deutschland bestehende Schulbesuchszwang gleichgesetzt. Ein Blick auf die Rechtslage und Handhabe anderer europäischer Länder zeigt, dass der Begriff ‚Schulpflicht’ durchaus dehnbar ist“(Edel 2008, 14). Autor_innen Michaela Vogt ist seit 2017 an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Bielefeld mit den Schwerpunkten Schulgeschichte, Inklusion, komparatistische Schulforschung, schulische Überprüfungsverfahren und(digitale) Lernmaterialien. Zentraler Unterschied zwischen dem deutschen Schulbesuchszwang und der international geläufigeren Bildungsbzw. Unterrichtspflicht ist, dass letztere nicht an staatliche, institutionalisierte Arrangements gebunden ist und in flexibleren Settings – bspw. homeschooling, digitaler Distanzunterricht, Privatlehrerarrangements o.ä. – erteilt werden kann. Till Neuhaus ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bielefeld(Fakultät für Erziehungswissenschaft) mit den Forschungsschwerpunkten'Inklusive Bildung' und 'historische Bildungsforschung'. 1
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(2024) 3. Zwischen Pandemiefolgen und Digitalisierungsrückstand : Welche Antworten bietet eine Bildungspflicht?
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