Jahrgang 
2019
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FES BRIEFING ESTLAND Gewerkschaftsmonitor November 2019 POLITISCHE, WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE RAHMENBEDINGUNGEN POLITISCHE ENTWICKLUNG Die politische Lage in Estland ist immer noch klar von den Wahlen zum Riigikogu, dem estnischen Parlament, vom 3. März 2019 und der darauffolgenden Regierungsbildung be­stimmt. Aufgrund des Wahlerfolgs der rechtspopulistisch bis teilweise offen nationalistisch auftretenden nationalkonser­vativen EKRE Partei, der es mit knapp 18 Prozent der Wähler­stimmen gelang, zunächst die Öffentlichkeit zu kapern und dann in eine mitte-rechts Regierung einzutreten, finden sozi­ale Themen derzeit faktisch nicht statt. Es gibt keine politi­schen Debatten, die sich der Lage der arbeitenden Bevölke­rungsteile annehmen. Auch die Wahlen zum EU-Parlament, die am 28. Mai 2019 folgten, konnten diesen Trend nicht bre­chen und waren insgesamt für die allgemeine Öffentlichkeit weit weniger attraktiv. Im Vergleich zu den 63,7 % Wahlbe­teiligung vom März sank die entsprechende Quote auf nur 37,6 % und es fand de facto kaum inhaltlicher Wahlkampf, geschweige denn öffentliche Debatten in Verbindung mit den EP-Wahlen statt. Dies ist ein Rückschritt für das estnische Sozialmodell, nach­dem im Jahr zuvor unter der liberal-konservativ-sozialdemo­kratischen Regierung Schritte für eine Verbesserung der all­gemeinen Lage eingeleitet wurden. Nach fast zehnjähriger Unterbrechung nahm man im Mai 2018 den sozialen Dialog auf Leitungsebene in den Bereichen der Arbeits- und Sozial­politik zwischen der Regierung und dem Gewerkschafts- und Arbeitgeberverband wieder auf. Im Anschluss daran fanden weitere Treffen zwischen den drei Parteien im Büro des Pre­mierministers im September 2018 und im Juni 2019 statt. Obwohl auch während der Jahre 2018 bis 2019 die Öffent­lichkeit weitestgehend ausgespart blieb und keine wesentli­chen Debatten zu Arbeits- und Sozialfragen geführt wurden, ermöglichten die Gespräche den Gewerkschaften und Ar­beitgebern mittels der Zugänge zu den relevanten Ministeri­en Einblicke und die Möglichkeit, Themen wie der Finanzie­rung der Sozialversicherung(April 2018), der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern(Mai 2018), den Anpassungsbedarf der Arbeitslosenversicherung an die sich ändernden Strukturen des Arbeitslebens(Juni 2018) und mögliche Änderungen am Arbeitsvertragsgesetz(Oktober 2018) auf die Tagesordnung zu setzen. Dies schlug sich in Teilen auch auf die Regierungsbildung im Frühjahr nieder. Der Koalitionsvertrag, der am 8. April 2019 von drei Parteien der liberalen Zentrumspartei, der oben be­reit erwähnten Estnischen konservativen Volkspartei(EKRE) und der konservativen Vaterlandspartei(Isamaa) unter­zeichnet wurde, umfasst mehrere Themen der Arbeitnehmer­rechte(sowohl individuell als auch kollektiv), des Sozialschut­zes sowie verschiedener Aspekte der Beschäftigungs- und Ar­beitsmarktpolitik. Die Regierung plant insbesondere: a) mit den Tarifpartnern Prinzipien der Versicherungen gegen Ar­beitsunfälle und Berufskrankheiten zu entwickeln(was aller­dings in den vergangen zwei Jahrzehnten mehrfach erfolglos angekündigt wurde); b) durch Möglichkeiten für Umschulun­gen, Weiter- und Erwachsenenbildung die angespannte Ar­beitsmarktlage zu entlasten; c) die Jugendbeschäftigung durch Änderung einiger im Arbeitsvertragsgesetz festgeleg­ter Anforderungen zu erhöhen; d) regulatorisch und steuernd Beschäftigungsbedingungen von Leiharbeitnehmer_innen, insbesondere aus Drittländern, zu verbessern, die Unterneh­men in Estland von Leiharbeitsfirmen aus anderen EU-Län­dern vermittelt werden. Zudem hat sich die neue Regierung zu einer Neuregelung der grundsätzlichen Verfahren bei Tarifverhandlungen verpflich­tet, was auch die Organisation von Arbeitskämpfen bei Tarif­konflikten beinhaltet. Dabei sollen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen klarer gefasst werden. Darüber hinaus ist angedacht, eine maximale Dauer eines Schlichtungsverfahrens im Falle eines Arbeitskampfes festzulegen und eine Liste von Branchen zu definieren, in de­nen das Streikrecht nur beschränkt gelten soll. Alle genannten Aspekte sind für Gewerkschaften und Arbeit­nehmerschaft von herausragender Bedeutung. Gleichwohl 1