Jahrgang 
2022
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FES BRIEFING ESTLAND Gewerkschaftsmonitor April 2022 POLITISCHE, WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE RAHMENBEDINGUNGEN POLITISCHE ENTWICKLUNG Die politische Entwicklung in Estland im zweiten Halbjahr 2020 und im Jahr 2021 wurde von zwei wesentlichen Fakto­ren bestimmt. Erstens wurde am 25. Januar 2021 von Kaja Kallas, der Vorsitzenden der Reformpartei, und Jüri Ratas, dem Vorsitzenden der Zentrumspartei, eine Vereinbarung zur Bildung einer neuen Regierung für 2021–2023 unterzeichnet. Damit wurde die Regierungskoalition aus drei Parteien, die nach den Wahlen 2019 zum Riigikogu(Parlament) eingerich­tet wurde, ersetzt. Und zweitens wurden kontinuierliche An­strengungen unternommen, um die Ausbreitung von CO­VID-19 zu verhindern, die Bevölkerung zu impfen, das Ge­sundheitssystem zu stärken und das Unternehmertum beim Neustart der Wirtschaft zu unterstützen. Der Schwerpunkt des tripartiten Sozialdialogs zu arbeits- und sozialpolitischen Fragen unter Beteiligung von Regierung, Ge­werkschaften und Arbeitgebern liegt weiterhin auf dem In­formation- und Meinungsaustausch zwischen den Parteien, anstatt tripartite Verhandlungen zu führen, die darauf abzie­len, Einigungen zu erzielen, wie es 1991–2003 die Praxis war. Im Berichtszeitraum fanden drei weitere tripartite Treffen statt: Erörterung von 1) Maßnahmen zur Beendigung der Wirtschaftskrise und der Nutzung des Fonds für einen ge­rechten Übergang(Oktober 2020), 2) Bekämpfung der CO­VID-19-Pandemie sowie Planung und Zuweisung der EU-Mit­tel(März 2021) und 3) der Notwendigkeit zur Flexibilisierung der Regelung für den vorübergehenden Einsatz von Arbeits­kräften aus Drittstaaten und Erweiterungsmöglichkeiten des Sozialschutzes allen voran der Kranken- und Arbeitslosen­versicherung(November 2021). Die zuvor zwischen Sozialpartnern und Regierungsvertretern diskutierten und vereinbarten Änderungen des Tarifvertrags­gesetzes traten im November 2021 in Kraft. Die Notwendig­keit des Gesetzentwurfs ergab sich aus der Entscheidung des Obersten Gerichts von Estland, die Verordnung zur Auswei­tung des sektoralen und nationalen Tarifvertrags, die zwi­schen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaftsverbänden geschlossen werden, in Einklang zu bringen mit der verfas­sungsmäßig geschützten unternehmerischen Freiheit, wobei gleichzeitig die Fähigkeit und Verantwortung der Sozialpart­ner sichergestellt werden soll, Arbeitsbedingungen auszu­handeln und sie für die gesamte Branche oder die gesamte Wirtschaft rechtsverbindlich zu machen. Das geänderte Ge­setz garantiert das Recht auf Verlängerung von Tarifverträ­gen für Organisationen der Sozialpartner, die bestimmte im oben genannten Rechtsakt festgelegte Vertretungskriterien erfüllen. Im November 2021 beschloss das Parlament Änderungen des Arbeitsvertragsgesetzes, basierend auf der tripartiten Verein­barung vom April 2021. Die neue Verordnung schafft eine Möglichkeit für Arbeitgeber des Einzelhandels, mit Teilzeitbe­schäftigten so genannte Arbeitszeitvereinbarungen abzu­schließen. Diese Änderungen geben den Einzelhandelsge­schäften die Möglichkeit, die Mitarbeiter für bis zu 8 Stunden pro Woche an zusätzlicher Arbeitszeit zu den arbeitsvertrag­lich vereinbarten Stunden einzusetzen, die nicht als Über­stunden gelten und nicht extra vergütet werden. Diese vor­läufige Regelung wurde für 2,5 Jahre vereinbart, während deren ihre Auswirkungen zur weiteren Prüfung bewertet und analysiert werden. WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE LAGE Die estnische Wirtschaft verzeichnete innerhalb des Jahr­zehnts(2010–2019) ein starkes Wachstum, während das BIP im Jahr 2020 aufgrund der negativen Auswirkungen der CO­VID-19-Pandemie um 2,6 Prozent zurückging viel weniger als der von der Eesti Pank, der estnischen Zentralbank, erwar­tete Rückgang um 10 Prozent Mitte 2020. Die starke Erho­lung mit einem BIP-Wachstum von 8 Prozent im Jahr 2021 macht die estnische Wirtschaft zu einer der sich am schnells­ten erholenden in Europa. Die schnellen positiven Verände­rungen der Wirtschaft im Jahr 2021 erklärten sich vor allem durch einen starken Anstieg der geleisteten Arbeitsstunden 1