Jahrgang 
2019
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FES BRIEFING GEWERKSCHAFTEN IN GRIECHENLAND FAKTEN UND DATEN ENTWICKLUNG SEIT DEN 1970ER JAHREN Die Gewerkschaften waren während der Militärdiktatur(1967– 1974) nicht aktiv. In den ersten Jahren nach der Wiederherstel­lung der Demokratie wurden ihre Aktivitäten vom Staat stark kontrolliert. Das neue Gesetz zu den Gewerkschaften von 1982, das unter anderem Wahlverfahren nach dem Verhältnis­wahlrecht vorsah, kennzeichnete den Beginn einer für griechi­sche Verhältnisse sehr aktiven Zeit für die Gewerkschaften, die bei der Politikgestaltung mitwirkten und am Sozialdialog teil­nahmen. Die enge Verzahnung von(Regierungs-)Partei und Gewerkschaften zeichnete sich jedoch bereits damals ab und führte in der Folge zu einem jahrzehntelang gepflegten System des»Gebens und Nehmens«, welches bei dem hohen Anteil an Staatsangestellten auf Kosten der Staatskasse und somit al­ler Bürger_innen ging. Erst 1990 wurde das System der vollen Tariffreiheit anerkannt. In den folgenden Jahren wurden erstmals flexible Arbeitsver­träge eingeführt, die eine neue Kategorie von Beschäftigten hervorbrachte, die sowohl Flexibilität als auch Schutzlosigkeit auszeichnete. Diese prekär Beschäftigten waren zunächst nicht gewerkschaftlich organisiert. Seit Anfang der 2000er Jahre waren jedoch in verschiedenen Wirtschaftssektoren, unter an­derem der Telekommunikation, dem Gastgewerbe, der Ge­bäudereinigung und den Kurierdiensten gewerkschaftliche Or­ganisierungsbestrebungen zu verzeichnen. Der Machtverlust der Gewerkschaften begann 2010 mit dem Eintritt Griechenlands in die Hilfsprogramme und der Umset­zung zahlreicher Sparmaßnahmen sowie mit der rapide an­steigenden Arbeitslosigkeit. Parallel dazu nahm die Durchset­zungsfähigkeit der Gewerkschaften rasant ab. ARBEITSBEDINGUNGEN DER GEWERKSCHAFTEN Die sogenannte gewerkschaftliche Freiheit ist im Artikel 23 der griechischen Verfassung verankert:»Der Staat ergreift alle ge­eigneten Maßnahmen, um die gewerkschaftliche Freiheit und die ungehinderte Ausübung der damit verbundenen Rechte gegen jede Straftat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun­gen zu gewährleisten.« Die Gründung, die Ziele, die wirt­schaftliche Autonomie und der Wahlprozess der Gewerkschaf­ten werden vom Gesetz 1264/1982 bestimmt, das den Titel »Für die Demokratisierung der Gewerkschaften und die Ge­währleistung der gewerkschaftlichen Freiheiten der Arbeitneh­mer« trägt. Dieses Gesetz gewährleistet auch das Streikrecht und nennt die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rech­tes(Art. 20). Im Jahr 2018 kam es zur Reform des Streikrechts, was die Gewerkschaften auf die Straße trieb. Es handelte sich um eine mit den Gläubigern im Rahmen der Anpassungspro­gramme vereinbarte Maßnahme. Die Reform veränderte das geforderte Quorum, damit die Versammlung beschlussfähig ist: Es wurde von 1/3 der eingeschriebenen Mitglieder auf ½ erhöht. Nach wie vor wird mit relativer Mehrheit über einen Streik abgestimmt. Die Aktivitäten von Gewerkschaften wurden während der Kri­se von der Regierung stark eingeschränkt. Im Januar 2013 wur­de vom konservativen Ministerpräsidenten Antónis Samarás ein Streikverbot im Arbeitskampf der Metrobeschäftigten ver­hängt. Die Metroarbeiter_innen hatten trotz eines Gerichtsur­teils, das den Ausstand für illegal erklärte, ihren Streik fortge­setzt. Ihr Widerstand richtete sich gegen drastische Gehalts­kürzungen, Fahrpreiserhöhungen, Kündigungen und die Priva­tisierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Den Beschäf­tigten war es daraufhin für eineinhalb Jahre untersagt, in Streik zu treten. Zur gleichen Disziplinarmaßnahme griff die Regie­rung in Mai 2013, als die Lehrer_innen während der panhelle­nischen Schulabschlussprüfungen einen Streik ausriefen. Tabelle 1 Die wichtigsten gewerkschaftlichen Dachverbände des Landes Bezeichnung Geniki Synomospondia Ergaton Ellados(GSEE)(The General Confederation of Greek Workers, GSEE) Anotati Dioikisi Dimosion Ypallilon (ADEDY)(Civil Servants Confederation, ADEDY) Panergatiko Agonistiko Metopo Ellados(PAME)(All Workers Militant Front, PAME) Vorsitz und stv. Vorsitz Mitgliederzahl Internationale Mitgliedschaften Vorsitzender: Ioannis Panagopoulos Generalsekretär: Nikolaos Kioutsoukis Vorsitzender: Ioannis Paidas Generalsekretär: Stavros Koutsioubelis 450.000 (geschätzt) 567.000 (geschätzt) IGB, EGB EGB Keinen Vorsitz, geleitet vom Exekutivkomitee ohne Angaben WGB 3