Jahrgang 
2022
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FES BRIEFING LETTLAND Gewerkschaftsmonitor April 2022 POLITISCHE, WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE RAHMENBEDINGUNGEN POLITISCHE ENTWICKLUNG Während der Covid-19-Pandemie wurden mehrere wichtige Änderungen des Arbeitsgesetzes sowie Covid-19-Beschrän­kungen und damit zusammenhängende Normen verabschie­det, die die»neue Normalität« in Lettland widerspiegeln. heit nicht durch die Anwendung der im Rahmen bestehender allgemeiner rechtlicher Verfahren verfügbaren Bestimmun­gen wirksam beseitigt werden können. Sobald jedoch die ob­jektive Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung von Maß­nahmen, die die Rechte von Personen einschränken, nicht mehr besteht, müssen diese Einschränkungen aufgehoben werden(Artikel 3 des Gesetzes Covid-19). In Kapitel II des Co­vid-19-Gesetzes sind die Regeln für die Arbeitsumgebung festgelegt. So muss z. B. ein Arbeitgeber den Beschäftigten die Möglich­keit zur Fernarbeit geben, wenn die Art ihrer Arbeit dies zu­lässt. Fernarbeit ist demnach Arbeit, die ständig oder regel­mäßig außerhalb des Arbeitsplatzes geleistet wird, einschließ­lich der Arbeit, die unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien(IKT) geleistet wird. Arbeit, die naturgemäß mit regelmäßigen Reisen verbunden ist, gilt nicht als Fernarbeit im Sinne dieses Gesetzes. Wenn die Ar­beit am Arbeitsplatz ausgeführt werden muss, ist der Arbeit­geber verpflichtet, Maßnahmen zur Eindämmung der Aus­breitung von Covid-19 zu ergreifen und die erforderliche per­sönliche Schutzausrüstung(PSA) zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber ist ferner verpflichtet, die Arbeitnehmer_in­nen über die am Arbeitsplatz getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 zu informieren. Für die Gewerkschaftsarbeit sind zudem die»gewerkschaftli­chen Schlüsselprinzipien für die Gewährleistung von Arbeit­nehmer_innenrechten bei Fernarbeit« von UNI Europa von Bedeutung. Das Covid-19-Gesetz hat auch eine wichtige Rolle bei der Bei­legung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer_innen und Arbeitgebern während der Pandemie gespielt. Ziel des Geset­zes ist es, eine Rechtsordnung zu schaffen, die geeignete Maßnahmen vorsieht, um die Rechte und Pflichten von Pri­vatpersonen zu gewährleisten, die der öffentlichen Gesund­heit und Sicherheit sowie dem effizienten Funktionieren der staatlichen und lokalen Verwaltung entsprechen. Nach dem Covid-19-Gesetz dürfen die Rechte von Privatpersonen nur dann eingeschränkt werden, wenn die mit der Verbreitung von Covid-19 verbundenen Risiken für die öffentliche Sicher­Das Covid-19-Gesetz macht die Impfung für Personen, die im öffentlichen Sektor arbeiten,»obligatorisch«. Gemäß Ab­schnitt 7/3 des Covid-19-Gesetzes legt der Arbeitgeber fest, für welche Stellen oder Kategorien von Arbeitnehmer_innen (Beamt_innen) die Anforderungen und Bedingungen der Ge­setze und Vorschriften hinsichtlich der Notwendigkeit einer Impfung oder einer Genesungsbescheinigung gelten, und in­formiert die Beschäftigten darüber. Diese sind verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, ob sie geimpft sind oder eine Genesungsbescheinigung besitzen, und die genannte Be­scheinigung dem Arbeitgeber gemäß den dort festgelegten Verfahren vorzulegen. Diese Norm wurde zwar von einigen populistischen politischen Parteien in Frage gestellt, ist aber nach wie vor in Kraft und trägt weiterhin zur Bekämpfung von Covid-19(einschließlich der Delta- und Omikron-Varian­ten) bei. Das Covid-19-Gesetz sieht außerdem vor, dass ein Arbeitneh­mer/ eine Arbeitnehmerin entlassen werden kann, wenn er/ sie nicht geimpft ist oder keine Genesungsbescheinigung be­sitzt, die für seine / ihre(Büro-, Dienst-) Tätigkeit erforderlich ist. Eine Entlassung gilt als gerechtfertigt, wenn der Arbeitge­ber nicht in der Lage ist, den Arbeitnehmer/ die Arbeitneh­merin an einen anderen geeigneten Arbeitsplatz(Büro) zu versetzen oder die Erfüllung seiner / ihrer Arbeitspflichten (Büro, Dienstleistung) aus der Ferne zu gewährleisten, soweit dies in Gesetzen und Vorschriften vorgesehen ist oder ande­re objektive Gründe vorliegen. Der Arbeitgeber hat das Recht, den / die Arbeitnehmer_in(Beamten_in) bis zur Vorlage eines Impf- oder Genesungszertifikats von der Arbeit(Büro, Dienst) zu suspendieren oder zu beurlauben, wenn der / die Arbeit­1