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2025
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FES BRIEFING ESTLAND Gewerkschaftsmonitor April 2025 POLITISCHE, WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE RAHMENBEDINGUNGEN POLITISCHE ENTWICKLUNG Die politische Entwicklung in Estland wurde seit 2022 von drei wichtigen Faktoren bestimmt. Erstens hatte die russische Ag­gression gegen die Ukraine beachtliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaften der Europäischen Union, darunter auch Est­land. So führte der Krieg zu einer Erhöhung der Energiepreise und einem raschen Anstieg der Verbraucherpreise im Allge­meinen. Außerdem führte das Russland-Embargo auf ver­schiedene Rohstoffe zu einem Rückgang der Produktion. Im Jahr 2023 hat die liberale estnische Reformpartei(RE) unter Kaja Kallas die Wahlen zum Riigikogu(Parlament) gewonnen, und gemeinsam mit Estland 200(E200), der Sozialdemokrati­schen Partei(SDE) und sechs fraktionslosen Abgeordneten ei­ne Koalitionsregierung gebildet. Am 10. März 2025 wurde die SDE jedoch wegen inhaltlicher Differenzen aus der Regierung ausgeschlossen und die Regierung von RE und E200 allein fortgeführt. Die vier Ressorts der SDE – Inneres, Landwirt­schaft, Infrastruktur und Gesundheit – wurden auf die beiden Parteien aufgeteilt. Die vorherige Regierungskoalition zwischen RE, SDE und der konservativen Partei Isamaa hatte im Juli 2022 im Koalitions­vertrag das Ziel eines sozialen Trialogs zu arbeits- und sozial­politischen Fragen unter Beteiligung von Regierung, Gewerk­schaften und Arbeitgebern festgehalten. Jedoch fanden nur zwei Dreiparteientreffen statt, welche die Unterstützung uk­rainischer Flüchtlinge auf dem estnischen Arbeitsmarkt sowie den grünen Wandel in der EU, Fragen des Sozialschutzes und Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesundheit der Erwerbs­tätigen thematisierten(2022). Auch die neue Regierung unter Kallas hielt im Koalitionsver­trag vom 10.04.2023 fest:»Im öffentlichen Sektor werden wir bis 2027 einen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des Me­dianlohns einführen. Wir setzen uns das Ziel, im Mai 2023 eine trilaterale Vereinbarung mit den Gewerkschaften und Arbeit­geber_innen zu schließen, damit der Mindestlohn bis 2027 60 Prozent des Medianlohns erreicht und schneller wächst als der Durchschnittslohn.« Und tatsächlich wurde im Herbst 2023 eine Einigung der drei Akteure erreicht, welche die Wachstumsrate des Mindestlohns bis zum Jahr 2027 festlegt, in welchem er 50 Prozent des estnischen Durchschnittslohns erreichen soll. Im Jahr 2025 sind der Mindestlohn auf 886  und der Mindeststundenlohn auf 5,33  gestiegen, was eine Steigerung um 22,21 Prozent seit 2023 bedeutet. Nachdem im März 2025 nun die SDE aus der Koalition ausgeschieden ist, bleibt offen, inwiefern diese Vereinbarung aus 2023 wei­terhin als Ziel der verbleibenden konservativen Regierungspar­teien bestehen bleibt. Außerdem unterzeichneten das Sozialministerium, die Ge­werkschaften und die Arbeitgeberverbände am 2. Mai 2022 eine dreiseitige Vereinbarung über die Reform der Al­tersrenten zu günstigen Bedingungen. In dem Dokument wurden wichtige langfristige Schritte(2031–2036, mit Aus­nahme der Ölschieferindustrie bis 2050) zur Reform der Al­tersrenten beschlossen, um die Nachhaltigkeit des Systems zu verbessern und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Eine entsprechende Gesetzes­änderung wurde am 8. Februar 2023 verabschiedet. Die Ministerin für Sozialschutz, Signe Riisalo(Reformpartei), unterzeichnete im Oktober 2024 den Entwurf der Regie­rungsverordnung zur Veränderung des Rentenalters. Das Renteneintrittsalter muss zwei Jahre im Voraus bekannt ge­geben werden. Ab 2027 wird das Renteneintrittsalter auf dem Kalenderjahr basieren, nicht auf dem Geburtsjahr. Das bedeutet, dass für jedes Kalenderjahr ein neues Rentenein­trittsalter festgelegt wird. Das Renteneintrittsalter für 2027 wurde auf 65 Jahre und einen Monat festgelegt. Am 17. Oktober 2022 unterzeichneten die Vertreter der Ge­werkschaften und der Arbeitgeber eine weitere dreiseitige Vereinbarung mit dem Sozialministerium über die Flexibilisie­rung der Arbeitszeitregelung für bestimmte Tätigkeiten und Berufsgruppen. Die vereinbarten Änderungen der Arbeitszeit­verordnung traten im November 2022 in Kraft. 1