JULIA KUSCHNEREIT Handelspolitik gegen Kinderarbeit? Die begrenzte Wirksamkeit von Sozialklauseln* A uch zu Beginn des 21 . Jahrhunderts ist Kinderarbeit in den meisten Ländern dieser Erde bittere Realität. Die International Labour Organization( ILO ) geht davon aus, dass weltweit ca. 120 Millionen Fünf- bis Vierzehnjährige einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Werden teilzeitbeschäftigte Kinder mitgerechnet, erhöht sich die Anzahl auf geschätzte 250 Millionen. 1 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit berauben die Kinder ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit und zeichnen sie ihr Leben lang. Aber auch jenseits extremer Ausbeutung wirkt sich ein Großteil der Arbeitsverhältnisse auf die Entwicklungschancen der Kinderarbeiter negativ aus. Die internationale Gemeinschaft ist nicht legitimiert, das Schicksal der arbeitenden Kinder ausschließlich nationaler Verantwortung zu überlassen. Das gilt sowohl für die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, die eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte darstellen, wie auch für Kinderarbeit, die ihre Ursache in Armut und unzureichenden Bildungschancen hat. Die jahrzehntelange Arbeit von Organisationen wie UNICEF , Anti Slavery International, terre des hommes oder der Kindernothilfe ist Ausdruck dieser grenzüberschreitenden Verantwortung. Ressourcen und Einflussmöglichkeiten dieser Organisationen sind angesichts der Größenordnung weltweiter Kinderarbeit jedoch beschränkt. Seit Anfang der 90 er Jahre ist die internationale Aufmerksamkeit gegenüber dem Thema Kinderarbeit allerdings deutlich gestiegen. Dies hängt vor allem mit der wachsenden Entgrenzung der Faktor- und Gütermärkte zusammen, die die Konsumenten des Nordens mit den Produzenten des Südens und damit auch den Kinderarbeitern verbindet. Auf diesen Zusammenhang zwischen Handel und Kinderarbeit verweisen die Befürworter handelspolitischer Sozialklauseln. Sie fordern, dass die Gewährung von Handelsrechten an das Verbot von Kinderarbeit und die Einhaltung anderer sozialer Mindeststandards geknüpft werden solle. Derzeit treten insbesondere die internationale Gewerkschaftsbewegung sowie zahlreiche entwicklungspolitisch engagierte Nichtregierungsorganisationen( NGO s) im»Norden« dafür ein, dass die Einhaltung eines kleinen Kreises sogenannter Kernarbeitsstandards, zu denen das Verbot von Kinderarbeit zählt, in das Regelwerk der World Trade Organization( WTO ) integriert wird. Das Europäische Parlament und die Mehrheit der EU -Mitgliedsstaaten befürworten ebenfalls eine Sozialklausel, lehnen aber Sanktionen ab. Gegen Sozialklauseln sprechen sich die Regierungen der meisten Entwicklungsländer, Arbeitgeberverbände, aber auch etliche – vorwiegend»südliche« – NGO s aus. Der vorliegende Beitrag untersucht die Eignung von Sozialklauseln als Waffen im Kampf gegen Kinderarbeit. Zunächst wird die Zielsetzung der angestrebten Sozialklauseln – ein Kinderarbeitsverbot gemäß den ILO -Konventionen Nr. 138 und Nr. 182 – hinterfragt. Dem schließt sich eine Analyse der Wirkungen und Nebeneffekte von Sozialklauseln an, die in eine Bewertung des vom Internationalen Gewerkschaftsbund( ICFTU ) im März 2000 konkretisierten Vorschlages zur Einführung einer Sozialklausel in das Regelwerk der WTO mündet. Zum Begriff der Kinderarbeit Kindheit ist aus anthropologischer Sicht eine »soziale Institution« einer Kultur, aus der heraus bestimmt wird, wie Kinder handeln sollen. 2 Alters* Für wertvolle kritische Anmerkungen danke ich Margareta E. Kulessa. 1. Die Schätzung basiert auf Haushalts- und Firmenbefragungen in ausgewählten Distrikten Indiens, Ghanas, Indonesiens und dem Senegal. Vgl. ILO ( 1996 ), S. 7 . 2. Vgl. Ennew, J. / Milne, B.( 1991 ), S. 23 . IPG 3/2001 Julia Kuschnereit, Handelspolitik gegen Kinderarbeit? Die begrenzte Wirksamkeit von Sozialklauseln 287
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Handelspolitik gegen Kinderarbeit? : Die begrenzte Wirksamkeit von Sozialklauseln
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