Aufsatz 
Handelspolitik gegen Kinderarbeit? : Die begrenzte Wirksamkeit von Sozialklauseln
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

JULIA KUSCHNEREIT Handelspolitik gegen Kinderarbeit? Die begrenzte Wirksamkeit von Sozialklauseln* A uch zu Beginn des 21 . Jahrhunderts ist Kinder­arbeit in den meisten Ländern dieser Erde bittere Realität. Die International Labour Organ­ization( ILO ) geht davon aus, dass weltweit ca. 120 Millionen Fünf- bis Vierzehnjährige einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Werden teilzeit­beschäftigte Kinder mitgerechnet, erhöht sich die Anzahl auf geschätzte 250 Millionen. 1 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit berauben die Kinder ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit und zeichnen sie ihr Leben lang. Aber auch jenseits extremer Ausbeutung wirkt sich ein Großteil der Arbeitsverhältnisse auf die Entwick­lungschancen der Kinderarbeiter negativ aus. Die internationale Gemeinschaft ist nicht legiti­miert, das Schicksal der arbeitenden Kinder aus­schließlich nationaler Verantwortung zu überlas­sen. Das gilt sowohl für die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, die eine Verletzung fundamen­taler Menschenrechte darstellen, wie auch für Kinderarbeit, die ihre Ursache in Armut und unzureichenden Bildungschancen hat. Die jahr­zehntelange Arbeit von Organisationen wie UNI­CEF , Anti Slavery International, terre des hommes oder der Kindernothilfe ist Ausdruck dieser grenz­überschreitenden Verantwortung. Ressourcen und Einflussmöglichkeiten dieser Organisationen sind angesichts der Größenordnung weltweiter Kinder­arbeit jedoch beschränkt. Seit Anfang der 90 er Jahre ist die internationale Aufmerksamkeit gegenüber dem Thema Kinder­arbeit allerdings deutlich gestiegen. Dies hängt vor allem mit der wachsenden Entgrenzung der Fak­tor- und Gütermärkte zusammen, die die Konsu­menten des Nordens mit den Produzenten des Südens und damit auch den Kinderarbeitern ver­bindet. Auf diesen Zusammenhang zwischen Han­del und Kinderarbeit verweisen die Befürworter handelspolitischer Sozialklauseln. Sie fordern, dass die Gewährung von Handelsrechten an das Verbot von Kinderarbeit und die Einhaltung anderer sozialer Mindeststandards geknüpft werden solle. Derzeit treten insbesondere die internationale Gewerkschaftsbewegung sowie zahlreiche entwick­lungspolitisch engagierte Nichtregierungsorgani­sationen( NGO s) im»Norden« dafür ein, dass die Einhaltung eines kleinen Kreises sogenannter Kern­arbeitsstandards, zu denen das Verbot von Kinder­arbeit zählt, in das Regelwerk der World Trade Organization( WTO ) integriert wird. Das Euro­päische Parlament und die Mehrheit der EU -Mit­gliedsstaaten befürworten ebenfalls eine Sozialklau­sel, lehnen aber Sanktionen ab. Gegen Sozialklau­seln sprechen sich die Regierungen der meisten Entwicklungsländer, Arbeitgeberverbände, aber auch etliche vorwiegend»südliche« NGO s aus. Der vorliegende Beitrag untersucht die Eig­nung von Sozialklauseln als Waffen im Kampf gegen Kinderarbeit. Zunächst wird die Zielset­zung der angestrebten Sozialklauseln ein Kinder­arbeitsverbot gemäß den ILO -Konventionen Nr. 138 und Nr. 182 hinterfragt. Dem schließt sich eine Analyse der Wirkungen und Nebeneffekte von Sozialklauseln an, die in eine Bewertung des vom Internationalen Gewerkschaftsbund( ICFTU ) im März 2000 konkretisierten Vorschlages zur Einführung einer Sozialklausel in das Regelwerk der WTO mündet. Zum Begriff der Kinderarbeit Kindheit ist aus anthropologischer Sicht eine »soziale Institution« einer Kultur, aus der heraus bestimmt wird, wie Kinder handeln sollen. 2 Alters­* Für wertvolle kritische Anmerkungen danke ich Margareta E. Kulessa. 1. Die Schätzung basiert auf Haushalts- und Firmenbe­fragungen in ausgewählten Distrikten Indiens, Ghanas, Indonesiens und dem Senegal. Vgl. ILO ( 1996 ), S. 7 . 2. Vgl. Ennew, J. / Milne, B.( 1991 ), S. 23 . IPG 3/2001 Julia Kuschnereit, Handelspolitik gegen Kinderarbeit? Die begrenzte Wirksamkeit von Sozialklauseln 287