nung über das Internet in diversen»message boards« kundtun, ohne indes zu wissen, ob sie dabei von den Adressaten überhaupt wahr-, geschweige denn ernstgenommen werden. Die Demokratienorm der politischen Gleichheit aller Bürger und das Prinzip der öffentlichen Kontrolle können also durch postparlamentarische Verfahren kaum erreicht werden. Post-parlamentarische Praktiken erscheinen vielmehr als Teil des europäischen Demokratieproblems und nicht als dessen normativ überzeugende Lösung. Relativierung des Demokratiedefizits durch verbesserte Output-Legitimität Sobald der Konvent von Laeken systematisch über die richtige demokratische Verfassung für Europa nachdenkt, wird ihm auffallen, dass es keinen Königsweg zur Erhöhung der demokratischen Qualität des Europäischen Regierungssystems gibt. Die hier skizzierten Blaupausen für ein Europäisches Regierungssystem würden bei Umsetzung vermutlich allesamt das Ziel verfehlen, zu einem demokratischeren und legitimeren Regieren in der eu beizutragen. Während die sich an den ersten drei Leitbildern orientierten Reformvorschläge zu sehr von der Realität europäischer Institutionenentwicklung entfernen, erscheint das post-parlamentarische Leitbild als der fadenscheinige Versuch, legitimatorisch bedenkliche Praktiken des Europäischen Regierens normativ so umzudeuten, dass sie nicht nur als unbedenklich und unausweichlich gelten, sondern sogar als wünschenswert postuliert werden können. Dabei müsste doch das europäische Institutionensystem keineswegs neu erfunden werden, denn es hat sich in fünfzig Jahren Integration durchaus bewährt. Die eu hat auch bereits eine Verfassung, die sich nur nicht so nennt, gleichwohl aber die Gemeinschaft konstituiert(Mancini 1991). Vor diesem Hintergrund erscheint eine Reformstrategie sinnvoll, die sich zweierlei zum Ziel setzt: Zum einen gibt es eine Fülle von Reformmöglichkeiten, die ohne ein Abrücken von bisherigen institutionellen Entwicklungspfaden, ja sogar z.T. ohne ausdrückliche Vertragsänderungen möglich wären. Diese müssten zunächst vollständig ausgeschöpft werden(vgl. Holzinger/Knill 2001: 1004 ff.). Zum anderen müssten sich die Mitgliedstaaten als Herren der Verträge im Wissen um die mangelnde Durchsetzbarkeit qualitativer Verfassungssprünge darauf konzentrieren, auf einzelnen Politikfeldern institutionenneutrale Handlungsoptionen 34 Höreth, Demokratiedefizit ipg 4/2002
Aufsatz
Das Demokratiedefizit lässt sich nicht wegreformieren : über Sinn und Unsinn der europäischen Verfassungsdebatte
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