Aufsatz 
Gewerkschaften und global governance : Grenzen und Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Regulierung von Erwerbsarbeit
Entstehung
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Gewerkschaften und Global Governance: Grenzen und Möglichkeiten einer grenzüber­schreitenden Regulierung von Erwerbsarbeit SIGRID KOCH-BAUMGARTEN W issenschaftliche und politische Debatten drehen sich spätestens seit dem auslaufenden 20. Jahrhundert um die Folgen und Chancen einer politischen Gestaltung der Globalisierung. Dabei wird Globalisierung verstanden als»rapide Vermehrung und Verdichtung grenzüberschreitender gesellschaftlicher Interaktionen, die in räumlicher und zeitlicher Hinsicht die nationalen Gesellschaften immer stärker mit­einander verkoppeln«(Nohlen 2001: 181) und in ein System umfassender Interdependenz einbinden. Der Diskurs dreht sich im Kern um zwei Fragestellungen: Die erste befasst sich mit dem Ausmaß, der Reichweite und der Dynamik des Globalisierungsprozesses und der Entgrenzung des Nationalstaats. Dabei geht es wesentlich um den Grad der Auf­lösung bzw. des Verlustes von Gestaltungsmacht und von Steuerungs­kapazitäten auf nationalstaatlicher Ebene: mithin um die Regier- oder Unregierbarkeit komplexer gesellschaftlicher Systeme. Gemeint sind dabei gleichermaßen die Fähigkeit des Staates zur Regulierung ver­schiedener Politikfelder, insbesondere der Wirtschaft, und die Fähig­keit der Tarifkontrahenten, die Ökonomie und Erwerbsarbeit innerhalb nationaler Systeme industrieller Beziehungen zu regulieren. Zweitens steht infrage, ob und wie sich angesichts der Erosion nationalstaatlicher Steuerungskapazität neue Formen transnationaler politischer Steuerung herausbilden. In Bezug auf die internationale Gewerkschaftsarbeit stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: Zum einen, ob und wie im zentralen Handlungsfeld der Gewerkschaften, also in der Regulierung von Erwerbsarbeit, sich neue grenzüberschreitende Regulierungen herausbilden. 1 Zum anderen, welche Möglichkeiten bieten diese für 1. Der vorliegende Artikel bezieht Europa und die eu aufgrund ihrer Sonderstellung bewusst nicht ein. ipg 2/2011 Koch-Baumgarten, Gewerkschaften und Global Governance 51