Eheliches Güterrecht
Ehe / Güterrecht / Ehevermögensrecht / Güterrecht / Ehegüterrecht / Ehe / VermögensrechtEhesache
EheverfahrenSchlüsselgewalt <Recht>
Als Schlüsselgewalt bezeichnet man eine Verpflichtungsermächtigung, die jeden Ehegatten berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen.