Gewerkschaftliches.
Ein Jahr Berliner Arbeitslosenunterstützung.
Angesichts der großen Arbeitslosigkeit, welche beim Ausbruch des Krieges einsetzte, führte die Stadt Berlin am 1. September 1914 eine Arbeitslosenunterſtüßung in bescheidenem Maße ein. Sie gewährte den Arbeitslosen, welche eine Familie zu versorgen haben, 5 M. und den alleinstehenden Arbeitslosen 4 M. wöchentlich aus städtischen Mitteln. Arbeitslose, die von einer Organisation unterstützt werden, erhalten zu dieser Unterstützung einen städtischen Zuschuß von 50 Proz. mit der Einschränkung, daß, wenn gewerkschaftliche und städtische Unterstützung zusammen den Betrag von 12 M. wöchentlich überschreiten, der städtische Zuschuß soweit gekürzt wird, daß nur der Gesamtbetrag von 12 M. erreicht wird. Nach einer Aufstellung, die uns die Gewerkschaftskommission übermittelt, hat die Stadt Berlin in einem vollen Jahr
-
Holzarbeiter
Metallarbeiter.
Transportarbeiter
Bauarbeiter
Buchbinder.
Buchdrucker
Gastwirtsgehilfen
Fabrikarbeiter
Buchdruckerei- Hilfsarbeiter
Schneider Textilarbeiter. Maler Hutmacher Bildhauer
M. 221 349,90
113 605,87
"
73 853,50
60 983,90
54 927,30
30 067,85
Lithographen, Steindrucker
18 524,45
18 100,60 15 165,95
15 159,45
15 114,95
14 532,20
13 329,10
11 510,-
10 980,65
Handlungsgehilfen
10 611,90
6 757,85
5 636,-
4 410,20
4 238,55
4018,40
3 809,80
3 285,80
Steinsetzer.
3 188,90
Gemeindearbeiter
3 116,55
"
Friseure.
3 102,35
Tapezierer.
2 954,70
Schuhmacher
2915,90
Schriftgießer
genau in 52 Wochen, nämlich vom 1.September 1914 bis 29. August 1915 folgende Summen für Arbeitslosenunterstützung ausgegeben: 2 239 289,50 M.
=
an Nichtorganisierte
an Mitglieder der freien Gewerkschaften an Mitglieder anderer Organisationen
764 459,79 49 918,76 zusammen 3 053 668,05 M.
"
Die Stadt Berlin hat also an Nichtorganisierte fast dreimal so viel gezahlt, als die Mitglieder der freien Gewerkschaften von ihr erhalten haben. Daraus folgt aber nicht, daß die Zahl der Nichtorganisierten dreimal so groß ist als die der Gewerkschaftsmitglieder, denn die letzteren haben ja aus städtischen Mitteln durchweg niedrigere Beträge erhalten als die ersteren. Hätten wir seine gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstüßung, dann würde die Stadt bedeutend größere Aufwendungen haben machen müssen, denn sie hätte ja in diesem Falle jedem Arbeitslosen ohne Ausnahme den Satz von 5 bzw. 4 M. wöchentlich zahlen müssen. Die Stadttasse ist also durch die Arbeitslosenfürsorge der Gewerkschaften sehr start entlastet worden. In welchem Maße das geschehen ist, darüber gibt der letzte Jahresbericht der Gewerkschaftskommission Auskunft. Er teist die in den ersten 18 Wochen( vom 1. September 1914 bis 3. Januar 1915) gezahlten Arbeitslosenunterstützungen nach und kommt zu folgendem Ergebnis:
Bäcker Sattler. Töpfer Steinarbeiter. Brauereiarbeiter
Musiker. Glasarbeiter
Bureauangestellte
Glaser
Zimmerer
Kürschner
Tabatarbeiter.
Hausangestellte
Porzellanarbeiter
Lederarbeiter
Xylographen
Böttcher. Maschinisten Fleischer. Gärtner. Asphalteure
.
2 534,05
2 465,54 2172,45
2146,10
1 945,30
1 841,85
1 679,23
1 602,05
965,75
622,15
387,-
271,10
258,10
211,85
104,70
Summa M. 764 459,79
Die Kupferschmiede sowie die kleinen Gewerkschaften der Schiffszimmerer und der Notenstecher hatten keine Arbeitslosen In der angegebenen Zeit zahlten die Gewerkschaften an ihre und waren deshalb an den städtischen Zuschüssen nicht beteiligt. Arbeitslosen 2 190 790 M., die Stadt leistete einen Zuschuß von Die Dachdecker hatten zwar eine verhältnismäßig große Zahl von 570 153 M. Hätten diese Arbeitslosen keine gewerkschaftliche Unter- Arbeitslosen, da sie aber keine gewerkschaftliche Unterstützung stübung erhalten, dann würde die Stadt für sie( bei einem Durch- haben, kamen sie bei dem städtischen Zuschuß nicht in Frage. schnittssah von 4,50 M. wöchentlich) 842 886 M. Halen aufwenden Aus den Summen der städtischen Zuschüsse, welche die einzelnen müssen. Infolge der gewerkschaftlichen Unterstützung hat die Stadt Gewerkschaften bezogen, lassen sich Schlüsse auf die Zahl ihrer demnach 272 732 M. erspart. Ein bis zum 29. August laufender Arbeitslosen nicht ziehen, da bei den höchsten gewerkschaftlichen Ausweis über die von den Gewerkschaften insgesamt gezahlte Ar- Unterstüßungssäßen der städtische Zuschuß geringer ist als bei beitslosenunterstüßung liegt uns noch nicht vor. Legen wir die niedrigeren Säßen, und bei einem gewerkschaftlichen Sah von Jahressumme des städtischen Zuschusses zu den gewerkschaftlichen 12 M. ganz fortfällt. So kommt es, daß die Gewerkschaften, welche Unterstützungen zugrunde und nehmen wir dasselbe Verhältnis die höchsten Unterſtühungen zahlen, troz großer Arbeitsloſenziffer an, auf dem die vorstehende Berechnung der Gewerkschaftskom- weniger Zuschuß beziehen als Organisationen mit geringeren mission fußt, dann ergibt sich, daß die freien Gewerkschaften vom Unterstützungssäßen und niedriger Arbeitslosenziffer. 1. September 1914 bis 29. August 1915 für Arbeitslosenunterstüßung 2 937 500 M. ausgegeben haben und daß hierdurch an städtischer Arbeitslosenunterstützung ungefähr 364 000 m. erspart worden sind.
Die einzelnen der Gewerkschaftskommission angeschlossenen Organisationen haben in Gestalt von städtischem Zuschuß für ihre in der Stadt Berlin wohnenden arbeitslosen Mitglieder bis 29. August 1914 folgende Beträge erhalten:
arbeiterverbandes wurde diese Teuerungszulage als Begründung angenommen, um die Mindest- oder Einstellungslöhne des Tarifvertrages zu erhöhen, und zwar um je drei Mark pro Woche bei Wegfall der fünfprozentigen Teuerungszulage. Wer höhere als die im Vertrag vorgesehenen Löhne bezieht, darf keine Lohnverschlechterung bekommen. Alle anderen Bestimmungen des Vertrages bleiben bestehen. Der neue Tarifvertrag soll für ein Jahr abgeschlossen werden. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorgani sationen stimmten diesem Vorschlage der Tarifkommission zu. Die neuen Bestimmungen des Vertrages sollen am 1. Januar 1916 in Kraft treten.
Zu dem gestrigen Bericht über die Versammlung der Handlungsgehilfen tragen wir noch nach, daß die betreffende Resolution einstimmig angenommen worden ist.
Kriegsbeschädigtenfürsorge im Chemigraphen- und Kupferdruckgewerbe.
Das Tarifamt der Chemigraphen und Kupferdrucker richtet an die Mitglieder der Tarifgemeinschaft die dringende Bitte, ihre früheren kriegsverlegten AngesteII= ten, soweit irgend möglich, wieder an ihre alten Ar= beitspläte zu stellen. Kriegsverlette aus dem Chemigraphen- und Kupferdruckergewerbe, die aus irgendwelchen Gründen von ihrem früheren Prinzipal nicht wieder eingestellt werden können oder denen es nicht möglich ist, ihren früheren gelernten Beruf weiter auszuüben, haben sich zwecks Unterbringung unter Angabe der Art der Verlegung bei ihren Kreisämtern zu melden. Die Kreisämter sehen sich zusammen aus den Prinzipals- und Gehilfenkreisvertretern, den beiden Schiedsgerichtsvorsitzenden und Arbeitsnachweisverwaltern. Die Einstellung solcher Kriegsverletzter, die durch die Art ihrer Verwundung gezwungen sind, zu einer anderen Sparte des Gewerbes überzugehen, was bei der starken Berufsgliederung des chemigraphischen Gewerbes in vielen Fällen ermöglicht werden kann, erfolgt auf Grund der tariflichen Bestimmungen für Ueberläufer.
Ausland.
Der Sieg der Textilarbeiter in Turin und Biella . Lugano , 15. September. ( Eig. Ber.)
Der seit einem Monat andauernde Streik der Textilarbeite rinnen Turins ist zu einem für die Arbeiterinnen günstigen Abschluß gekommen. Die Preiserhöhung ist ihnen gewährt worden, die übrigen Forderungen sind einer Schiedskommission übertragen, Die aus je zwei Vertretern der Arbeiter und Arbeitgeber mit dem Bürgermeister an der Spike bestehen soll.
Noch bezeichnender ist der Sieg der Textilarbeiter in Biella , und zwar hat er neben der materiellen noch eine große politische und moralische Bedeutung. Seit Jahren kämpften die Tertilarbeiter für die Anerkennung ihrer Organisation, für eine Gleichstellung der Lohnverhältnisse in der ganzen Provinz. Bei den früheren Kämpfen wurden die freien Gewerkschaften von den konSeit dem Ausbruche feffionellen wie üblich im Stiche gelassen. des Krieges aber hatte sich die Lage insofern verschoben, als die glänzenden Geschäfte der Textilindustriellen die von den Ar beitern gestellten Forderungen auch den übrigen Bevölkerungsschichten als völlig berechtigt erscheinen ließen und die konfessionellen Organisationen mäusestill wurden.
Die Industriellen haben somit dem Druck der Arbeiterschaft und der öffentlichen Meinung nachgeben müssen. Die Anmagung der Arbeitgeber, das durch die Lohnbewegung Errungene sollte nur für die Kriegsdauer gelten, wurde von der Arbeiterorganisation Der vor drei Jahren abgeschlossene Tarifvertrag in der De- mit Entrüstung zurückgewiesen: Was jest errungen wird, faturbranche läuft am 31. Dezember d. J. ab. Vom 1. Mai 1915 soll den von der Front zurüdkehrenden Kolan zahlten die Chefs eine Teuerungszulage von 5 Proz. als Bu- legen zugute kommen, nicht nur uns, lautete die Antwort. schlag zu den bestehenden Tariflöhnen für die Kriegszeit. Bei den Die Gärung unter den Tertilarbeitern dauert an und die gemeinschaftlichen Verhandlungen zwischen der Arbeitgeber- Organi- würdevolle Antwort der Bielleser Gewerkschaften wird den Kampfes fation und den Verwaltungen Berlin des Tertil- und Transport- Imut der italienischen Textilarbeiter nur stärken.
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