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Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplak, Nr. 151 90-151 97.
Sonnabend, den 11. März 1916.
Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Ferniprecher: Amt Moritplag, Nr. 151 90-151 97.
Heftiges Ringen um Vaux und bei Douaumont
Finnländische Militärfragen.
Von einem finnischen Genossen wird uns geschrieben:
In der legten Zeit war in der russischen Preffe oft die Rede vom glücklichen Finnland . Dabei wurde befonders herausgestrichen, daß Finnland von dem militärischen Kriegsdienst befreit sei und auch finanziell durchaus nicht dasfelbe leiste als wie Rußland . Während Rußland sich auf das Höchste anstrenge, um die Feinde zu überwinden, schaue Finn land dem Kampfe wie ein Unbeteiligter zu, niache dabei noch gute Striegsgewinne und sympathifiere zu alledem noch mit dem Feinde.
Wenn es sich nur um den Militärdienst handle, so könnte man sagen, daß die Anwürfe der russischen Presse nicht ganz unberechtigt find. Finnland fühlt sich inmitten des Weltringens insofern entschieden als glücklich, da es seine Männer nicht in die Schüßengräben zu senden brauchte. Was aber die finanzielle Seite anbelangt, so muß man doch wohl sagen, daß die russische Gewalt es ausgezeichnet gut versteht, auch Finnland unter dem Namen„ Striegssteuern" Millionen abzunehmen. Und die Dienstfreiheit, wem hat Rußland die zu berdanken, wenn nicht denselben chauvinistischen Kreisen in der Nähe der russischen Regierung, die es seinerzeit durch ihre Hetzereien soweit gebracht haben, daß Finnland gezwungen war, den Kampf gegen die getvaltsame Oftroyierung der russischen Militärordnung und gegen die eigenmächtige Aufhebung der finnischen Militäreinrichtungen aufzunehmen? Diesen Kampf hat Finnland erfolgreich durchgeführt. Rußland fah sich gezwungen, die verfassungswidrig proklamierte russische Militärordnung wieder aufzuheben. Da aber die finnischen Radres mittlerweile aufgelöst worden waren, trat in Finnlaud cine militärlose Periode cin, die vom Jahre 1905 datiert. -Der Hergang ist interessant genug, um in furzen Hauptmomenten mitgeteilt zu werden.
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Bis in die 90er Jahre hatte Finnland cigene fleine Truppenteile, die sogenannten Finnländischen Bataillone". Nach der letzten gesetzlichen Regelung im Jahre 1878 war ihre Friedensstärke auf 5600 Mann feſtgelegt. Die finnischen Bataillone standen legten Endes unter dem Oberbefehl des Zaren oder seines Striegsministers. Finnischerseits war ein höherer Offizier dem Oberbefehlshaber als fachkundiger Berater beigeordnet. Jeder Finne war vom 21. bis zum 40. Jahre dienstpflichtig. Etwa 8000 Mann erreichten jährlich das Dienstpflichtalter. Von denen wurden 1900 Mann durch das Los in den aktiven Dienst ausgehoben, die übrigen wurden zur Reserve gezählt. Lettere hatten in den drei ersten Jahren je eine dreimonatige lebung durchzumachen. Der attive Dienst war dreijährig und wurde in Finnland geleistet, d. h. in Friedenszeit fonnten die finnischen Bataillone nicht außerhalb Finnlands kommandiert werden. Die finnischen Bataillone bestanden ausschließlich aus finnischen Staatsbürgern, sie wurden von Finnland unterhalten und auch von finnischen Offizieren finnisch fommandiert und rechtlich standen die Bataillone nicht unter den russischen, sondern finnischen Gesetzen und finnischer Gerichtsbarkeit, nicht nur in Zivilangelegenheiten, sondern auch hinsichtlich der Dienstgesetze. Auch war die Uniformierung von der russischen abweichend. Doch bestand ein gewisser Stontatt mit der russischen Armee. So z. B. waren die finnischen Bataillone an den sommerlichen Lagerübungen in Rußland beteiligt, die Offiziere mußten der rujiischen Sprache mächtig sein und auch die Mannschaft sollte das russische Stommando verstehen. In allen Kriegen, die Rußland zu führen hatte mit Ausnahme des Krieges gegen Japan fämpften die finnischen Bataillone zur vollen Bufriedenheit der russischen Generalität und des Zaren mit. Sie wurden fogar für außerordentlich tapfer gehalten und vielfach mit hohen militärischen Ehrenzeichen deforiert.
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Meldung des Großen Hauptquartiers. übrigen ſiſchen Truppenteilen, gleich gemacht werden:
Amtlich. Großes Hauptquartier, den 10. März 1916.( W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
Auf dem westlichen Maasufer wurden bei der Säuberung des Rabenwaldes und der feindlichen Gräben bei Bethincourt sechs Offiziere, sechshunderteinundachtzig Mann gefangen, sowie elf Geschütze eingebracht.
Der Abla inwald und der Bergrüden westlich von Donaumont wurden in zähem Ringen dem Gegner entriffen. In der Woevre schoben wir unsere Linie durch die Waldstücke füdöstlich von Damloup vor.
Gegen nusere neue Front westlich und südlich des Dorfes sowie bei der Feste Vaux führten die Franzosen kräftige Gegenstöße. In ihrem Verlauf gelang es dem Feinde, in der Panzerfeste selbst wieder Fuß zu fassen; im übrigen wurden die Angreifer unter starken Verluften abgewiesen.
Unsere Kampfflieger schoffen zwei englische Flugzenge ab, einen Eindecker bei Wytschaete( südlich von Ypern ) und einen Doppeldeder nordöstlich von La Bassée . Der Jufasse des ersteren ist tot.
Jm Monat Februar war die Angriffstätigkeit unserer Fliegerverbände, die Zahl ihrer weitreichenden Erkundungsund uächtlichen Geschwadersläge hinter der feindlichen Front erheblich größer als je zuvor. Die folgende Znsammenstellung beweist nicht unr anfs nene unsere Ueberlegenheit, sondern widerlegt auch die von gegnerischer Seite beliebte Behauptung, unsere Luftkriegverluste seien nur deshalb so gering, weil sich unsere Flugzenge nicht über die feindlichen Linien wagten.
Der deutsche Verlust an der Westfront im Februar beträgt:
im Luftkampf
durch Abschus von der Erde vermißt
6
im ganzen
6
13
.
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5
+
durch unfreiwillige Landung innerhalb unserer Linien. im ganzen 20 Hierbei ist zu berücksichtigen, daß wir grundsätzlich nur die in unsere Hand gefallenen oder brennend abgestürzten, nicht die zahlreichen sonst hinter den feindlichen Linien abgeschoffenen Flugzeuge des Geguers zählen.
Oeftlicher und Balkau- Kriegsschanplay. Reine wesentlichen Ereignisse.
Oberste Heeresleitung.
Der öfterreichische Generalstabsbericht.
Bien, 10. März.( W. Z. B.) Amtlich wird verlautbart: Russischer und südöstlischer Kriegsschauplas. Richts Neues.
Italienischer Kriegsschauplas.
An der Küstenländischen Front unterhielt die italienische Artillerie stellenweise ein mäßiges Feuer, das nur vor dem Tolmeiner Brückenkopf lebhafter wurde. An der Kärntner unb Tiroler Front ist die Gefechtstätigkeit nach wie vor gering. Durch eine Untersuchung wurde festgestellt, daß die Italiener diesmal im Rombon- Gebiete Gasbomben verwendeten. Der Stellvertreter des Chefs bes Generalstabes. b. Seefer, Feldmarschalleutnant.
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tönnen, und ihr Charakter sollte vollständig verändert, allen finnische Refruten sollten in russische Truppenteile und Stussen in finnische Bataillone eingefügt werden können, russische Offiziere sollten die Bataillone fommandieren und sie sollten vollständig unter die russische Gerichtsbarkeit gestellt werden. Größe und Zusammenstellung der Bataillone sollte einzig Sache des russischen Kriegsministers werden.
Während der Landtag seine Beratungen kaum begonnen hatte, tat der Zar am 15. Februar 1900 plöglich kund, daß er von nun an auch für Finnland selbstherrlich Gesetze erlassen wolle. Damit war die finnische Verfassung sozusagen beseitigt, obgleich der Landtag seine Beratungen fortsette. Anfang Mai ließ der Zar dem Landtage zwei neue Militärgesetzvorlagen zugehen. Nach dem einen Projekt sollte das finnische Netrutenkontingent innerhalb zehn Jahren aus jährlich 7200 Mann gesteigert werden. Bei fünfjähriger Dienstzeit hätte dies eine Friedensstärke von zirka 36000 Mann ergeben. Nac dem anderen Projekt sollte Finnland nicht nur die eigene Mannschaft in der geforderten Stärke unterhalten und aus rüsten, sondern außerdem noch an Rußland eine Beisteuer zu jeinen Militärausgaben in der Höhe von über 10 Millionen Finn . Marf entrichten.
Der Landtag lehnte alle Anträge ab. Bezüglich des Februarmanifestes erklärte er, daß die angekündigte selbstherrliche Gesegerlassung eine Verlegung der Verfassung bedeute. Das Manifest tönne daher nicht als zu Recht bestehend anerkannt werden. Eine Abänderung des finnischen Militärgefeges tönne nur in der Weise geschehen, wie die Landesverfassung den Weg weist. Der Landtag halte sich für verpflichtet, die Rechte des Landes zu wahren.
Dessen ungeachtet verfügte der Zar den 12. Juli 1901 die Einführung der neuen Militärordnung, und bald darauf die Auflösung der finnischen Bataillone. Die russische Militärverwaltung nahm die finnischen Stafernen, die Ausrüstung und die Ausstattung in Besitz mehrere Zehnmillionen wert. Gleichzeitig wurde das in Finnland stehende russische Militär start vermehrt, weil man glaubte, diese Maßnahmen würden das finnische Volt zum Aufstande provozieren. Dazu kam es freilich nicht. Dagegen bekämpfte das finnische Bolt diese Maßnahmen durch einen zähen passiven Widerstand. Allgemein wurde von den finnischen Behörden verlangt, daß fie fich an dem Widerstand beteiligen sollten. In erster Linie handelte es fich um Gemeindeschreiber und Prediger. Beide gemeinsanı hatten die Verzeichnisse der Rekruten aufzustellen, die von den Predigern vor der Nekrutierung in den Kirchen öffentlich zu verlesen waren. Ferner verlangte man dasselbe von den Aerzten und anderen bei der Aushebung beteiligten Beamten. Von den Paftoren beteiligten sich an dem Widerstand allerdings nur wenig über sechzig Mann. Aber das Bolt wußte sich selber darin zu helfen. Sobald die Prediger daran gingen, die Aushebungsproklamationen zu verlesen, erhoben die Zuhörer einen solchen Lärm in den Kirchen, daß diese gesetzliche Amtshandlung voll verhindert wurde. Was aber die Hauptsache war, die Rekruten stellten sich nicht! Die jungen Leute wanderten in Massen nach Amerika oder hielten sich auch im Lande selbst verborgen auf, ohne verraten zu werden. Sie wurden darin von allen Seiten begünstigt. Denn ganz Finnland stand wie ein Mann zu ihnen. Die russische Gewalt versuchte die Schuldigen zu bestrafen. Sie liez widerfegliche Prediger ihrer Aemter zeitwveilig verlustig ertlären. Diese Herren wurden aber durch die Gesellschaft oftentativ unterstützt und geehrt. Den Gemeinden diktierte die Administration Geldstrafen. Die Strafen wurden nicht bezahlt, es mußte also der Gemeindebesig öffentlich versteigert werden. Zur Versteigerung erschien sehr viel Volt, aber nicmand bot etwas, es fonnte also so gut wie nichts verkauft werden, die Strafen fonnten also nicht eingetrieben werden. - Die Rekrutierungsversuche wurden völlig bereitelt. wurden drei Jahre fortgescht von 1902 bis 1904. Den 25. März 1905 zog die russische Gewalt die Forderung zurüd, indem sie die Militärverordnung vom 12. Juli 1901 als aufgehoben erklärte.
In den 90er Jahren jedoch, als die Russifizierungsheke gegen Finnland eine besonders ernste Form annahm, kam auch die Unzufriedenheit gegen die finnische Militärordnung lebhaft auf die politische Tagesordnung. Die chauvinistischen Nationalisten fanden an ihr vieles als mit der Würde Die verhaßte Militärverordnung fiel also schon vor der Rußlands unvereinbar Revolution. Im November 1905 tapitulierte die ruffische Geund verlangten, daß Finnland nebst den finnischen Bataillonen vollständig den russiwalt bekanntlich auf der ganzen Linic, die Verfassung wurde fden Militärgejegen untergeordnet werden sollten. Man diese Antiport reagierte die russische Regierung durch die Er- wiederhergestellt. Dies hielt aber nur einige Jahre an. Als bemängelte die finnischen Leistungen in militärischer nennung des Generals Bobrikow zum Generalgouverneur von die Reaktion sich in Rußland start genug fühlte, wurde der Hinsicht Einer gefet man russischer- Finnland . Bei der Eröffnung des Landtags- den Feldzug gegen Finnland neu aufgenommen. gering, zu feits nie aufgehört hat, Finnland des Separatismus 24. Januar 1900- führte fich Bobrifom mit folgender lichen Regelung der finnischen Militärfrage ist Rußland seitzu beschuldigen, so wurden auch diese Beschuldigungen mit der Erklärung bei den Finnen ein: Er sehe seine Mission in dem ausgewichen. Gleichzeitig mit der Aufhebung der VerEristenz der finnischen Bataillone in Verbindung gebracht. Finnland darin, auch Finnland ganz unter den Schutz des ordnung vom 12. Juli wurde den Landständen eine GeldNach solchen„ Vorbereitungen" wurden die finnischer Land- allmächtigen russischen Zaren zu bringen. Dieser Landtag forderung von 10 Millionen Finn . Mark für die Jahre 1905 stände extra dazu( 19. Januar 1899) einberufen, um ihre erhielt eine neue Militärreformvorlage. Alle Militärgeseze sollten und 1906 eingereicht. Diese Summe wurde interimistisch für Zustimmung zur Einführung der russischen Militärordnung zu mit den russischen Gesezen in Einflang gebracht werden; die die genannte Seit bewilligt. Dabei wurde die Erwartung geben. Der Landtag erklärte sich schon aus formalen Gründen Dienstzeit sei von drei auf fünf Jahre zu verlängern, und die ausgesprochen, daß die Angelegenheit demnächst eine dauernde bagegen und gab die Erklärung ab, die Landstände könnten Reservepflicht auf das 43. Altersjahr auszudehnen. Dafür gefeßliche Regelung erfahren möge. Von der einmaligen bei der Behandlung dieser Frage teinen anderen Weg gehen, sollten die dreimonatigen Uebungen in Wegfall kommen. Die Geldbewilligung leitet nun die russische Gewalt das Recht ab, als den, der durch die Landtagsordnung gegeben sei. Aufl finnischen Bataillone follten überallhin kommandiert werden seitdem das Geld Jahr für Jahr eigenmächtig aus der Staats
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