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es ist das eine gar nicht gewollte Wirkung des geltenden Rechte, mit der Einschränkung, als es dem Schuhe eines berechtigten Türen nicht geschlossen werden können, ja das fogar Leute, um das durch das Hilfsdienstgeses natürlich nicht in allen Einzelheiten geschäftlichen Interesses des Prinzipals dient. Das schreibt das überhaupt mitzukommen, sich auf die Laufbretter stellen. Auch auf hat umgestaltet werden können. Wie mit Blizeshelle wird für Handelsgesetzbuch bor. Die Gewerbeordnung, die für den Tausende und Abertausende die Inkonsequenz unseres geltenden Zeichner in Frage fommt, enthält eine solche Bestimmung nicht die vorn stehenden Leute von den nachdrängenden gegen die ein­den häufig überfüllten Bahnsteigen geht es lebensgefährlich zu, wenn Arbeits- und Versicherungsrechts beleuchtet werden, sobald ihnen das hier gilt nur die Borschrift, daß die Beschränkung nach Zeit, Ort aus dem Abschluß der neuen Arbeitsverträge fließende Recht offenbar und Gegenstand nicht die Grenzen überschreiten darf, durch fahrenden Züge gedrängt werden. Vor allem sollte man einmal die geivorden sein wird. welche eine unbillige Erschwerung des Fortkommens aus- meist ungenügend besetzten Abteile zweiter Klasse sofort für die Nehmen wir die Aufforderungen des Kriegsamtes zur freigeschlossen wird. Für den Handlungsgehilfen ist es un dritte Klasie freigeben, sobald diese besetzt ist. Wie lassen sich über­willigen Meldung für den Hilfsdienst. Es werden männliche und zweifelhaft, daß lein berechtigtes Interesse des Brin haupt in der gegenwärtigen Zeit noch die Klassenunterschiede bei den zum Teil auch weibliche Kräfte für die verschiedensten Tätigkeiten gipals ihn hindern fann, int öffentlichen Interesse" Eisenbahnabteilen rechtfertigen? verlangt. Die Entlohnung soll vorläufig erfolgen auf Grund freier eine gleiche oder ähnliche Stellung im öffentlichen Hilfsdienst anzu­Arbeitsverträge. Wie sind die Rechtsverhältnisse?

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nehmen. Die Interessen des Baterlandes müssen dem Privatinteresse

Die Erfte deutsche Erfahmittel- Ausstellung",

Wir beginnen mit dem Versicherungsrecht. Die Versicherungs - des Prinzipals vorgehen. Bei Streit hat der Nichter das Wett- die in den Ausstellungshallen am 300logischen bedingungen und die rechtliche Stellung regeln sich bis zum Grlaß bewerbsverbot aufzuheben oder zu begrenzen. Ist das nun auch beim Garten jekt zu sehen ist, verdankt ihre Entstehung der endgültiger Bestimmungen entsprechend diesem Arbeitsverhältnis", Zeichner der Fall? Darf er nur eine, oft viel ungünstigere Stellung Kriegszeit. Infolge der Knappheit von Lebensmitteln und heißt es in dem ersten Aufruf. Unter den Versicherungsbedingungen int öffentlichen Hilfsdienst annehmen, bei der das Wettbewerbs- anderen Bedarfsgegenständen ist der Markt mit einer Flut sind die Versicherungsverhältnisse auf Grund der reichsgefeßlichen verbot nicht in Frage kommt? Man kann das bejahen; es von Ersagwaren überschwemmt worden, die Zeugnis ablegen Arbeiterversicherung gemeint. Wie gestalten sich diese bei der im ersten Aufruf erstgenannten Tätigkeit, für welche hängt aber ganz vom richterlichen Ermessen ab, ob es geschieht; fiir die gewinnsuchende Findigkeit der Hersteller. Die jetzt Bersonen verlangt werden, dem militärischen Sicher- daher auch kann die Wirkung der gleichen Wettbewerbsverbote eine veranstaltete Schau solcher Waren gibt keine Uebersicht über heitsdienst. Die Kranken= und Invalidenversicherungs- ganz verschiedene sein. Das hat nicht erst das neue Hilfsdienst den Ersagmittelmarkt, sondern nur einen fleinen Ausschnitt pflicht der Personen ist atveifellos gegeben. DaB die gesetz bewirkt; das ist eine Wirkung des geltenden in sich wider aus dem eigenartigen Bild, das er in der Kriegszeit dar­Tätigkeit der den Sicherheitsdienst versehenden Personen den Bollzug pruchsvollen Rechts? Das Hilfsdienstgesetz deckt nur wieder einmal bietet. Ausgestellt ist hauptsächlich Ersatz für den Bedarf der polizeilicher öffentlicher Gewalt darsiellt, ändert an dieser Zatiache dieses Widerspruchsvolle des geltenden Rechts auf, zeigt erneut, wie Sauswirtschaft, namentlich für Lebensmittel, für Seife und nichts. Sie ist auch eine wirtschaftliche Tätigkeit; die Vergütung dringend notwendig die einheitliche Gestaltung der Grundzüge für diese Tätigkeit ist nichts anderes als das den Leistungen ent- unseres Arbeitsrechts ist. Ein neues Arbeitsrecht tut andere Unentbehrlichkeiten der wirtschaftenden Hausfrau. Da­sprechende Entgelt und das Beschäftigungsverhältnis der betreffenden uns not. zu gesellen sich Wirtschaftsgeräte, die den geänderten Bedin­Personen nichts anderes, als der freie wirtschaftliche Austausch von gungen dieser erjabgesegneten Zeit angepaßt sind. Nur ver­Arbeit und Lohn. Damit ist die Kranken- und Invalidenversiche­einzelt bemerkt man auch Gegenstände, die nicht zur Haus­rungspflicht gegeben. Anders ist es, soweit es sich um eine wirtschaft gehören, z. B. Eriak für die Gummireifen der ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit handelt, wie sie Fahrräder, Ersatz für lederne Treibriemen. Was Ersatzmittel ebenfalls möglich ist. Die unentgeltliche Beschäftigung be­wert sind, darüber kann man aus einer bloßen Besichtigung gründet gemäß§§ 165 Abj. 2, 1226 Abs. 2, feine Versicherungs­schwer ein Urteil gewinnen. Es versteht sich von selber, daß pflicht. Hersteller und Händler in ihren Anpreisungen solcher Waren

Aus Groß- Berlin.

Ungewohnte Worte.

Bemerkenswerte Ausführungen machte in einer Sigung der städtischen Körperschaffen zu Hamburg- Bergedorf der Anders ist es auch mit der Unfallversicherungspflicht. Sie dortige Bürgermeister Dr. Walli, der fürzlich zum den Mund möglichst voll nehmen. Daß aber gegenüber vielen ist im allgemeinen nicht gegeben. Stvar unterliegen die Betriebe der Marine und Heeresverwaltung der Unfallversicherung Bürgermeister von Pankow bei Berlin gewählt jekt als Ersatz" auf den Markt gebrachten Waren vorsichtigste und beim militärischen Sicherheitsdienst handelt es sich auch um worden ist, über die Berechtigung und Notwendigkeit der Be- Bugeknöpftheit der Taschen geboten ist, haben wir schon vor eine im Heeresbetriebe erfolgende Tätigkeit, doch ist nicht der fleidung öffentlicher Aemter durch Sozial- mehreren Wochen an Ergebnissen der im Medizinalamt der Heeresbetrieb an sich, sondern nur die technischen Be- demokraten. Wir entnehmen den Darlegungen des Stadt Berlin ausgeführten Untersuchungen gezeigt. Gegen triebe des Heeres sind versicherungspflichtig, soweit freie Arbeiter Bürgermeisters: in ihnen beschäftigt werden. Damit entfällt also die Unfallversiche Die Natur des Bergedorfer Wahlrechts, das nur eine rungspflicht des militärischen Sicherheitsdienstes, soweit er sich nicht relative und feine absolute Stimmenmehrheit verlangt, kann auf die Bewachung versicherter technischer Betriebe erstreckt. Dann es mit sich bringen, daß die Minorität zur Herrschaft gelangt. würde sie unserer Meinung nach gegeben sein. Also z. B. bei der würde sie unserer Meinung nach gegeben fein. Also z. B. bei der Bewachung von an sich versicherten Heeresbetrieben. Aber auch bei Das Wahlrecht ist das schlechteste, das ich kennen gelernt habe, Bewachung privater versicherter Betriebe, die für den Heeresbedarf und muß zu einer starken Erbitterung in den nichtvertretenen tätig sind und deshalb bewacht werden. Wir würden auch den Streisen führen. Dazu kommt, daß man früher jagen konnte: Bahnschutz z. B. für unfallversicherungspflichtig halten, obwohl er Wir müssen die Sozialdemokraten, diese Ausjäßigen, mit in Kriegszeiten der Heeresverwaltung obliegt. Der Betrieb der allen Kräften an die Wand drücken." Jetzt kann diese Redens­Bahnen ist grundsäglich versicherungspflichtig. Zum Betrieb der art nicht mehr angewandt werden. Die Arbeiterschaft hat in Bahnen gehört der Schuß der Bahnanlagen. Werden zu dieſem freie diesem Kriege ihre Pflicht dem Vaterlande gegenüber so tren Arbeiter herangezogen, so unterstehen sie damit auch dem Schutze der erfüllt, wie in keinem der uns feindlichen Länder. Sein Versicherung. Aber in diefer Versicherungspflicht fann jeweils eine Stand kann sich rühmen, daß er treuer seine Pflicht dem Unterbrechung eintreten. Wird ein heute mit dem Bahnschutz Be­trauter morgen mit der Bewachung von Gefangenen beauftragt, Vaterlande gegenüber erfüllt hat als die Arbeiterschaft... fann die Versicherungspflicht wieder zweifelhaft fein. Sie fann Wer nach den Erfahrungen dieses Krieges die Trennung es, braucht es nicht. Sie ist nicht gegeben bei der Betwachung unseres Volkes in zwei feindliche Lager in dieser erbitterten eines militärischen Gebäudes, das nicht zu einem technischen Betriebe Schärfe wie vor dem Kriege wieder herbeiführt, versündigt der Heeresverwaltung gehört.

die Herstellung von Ersak, der mit dieser Bezeichnung in den Sandel gelangen soll, ist grundsäglich nichts einzuwenden. kein Verständiger wird jeden Ersatz von vornherein für Schwindel halten. Eriah braucht nicht einmal immer minderwertig zu sein gegenüber dem, was er ersetzen soll. Die Ausstellung enthält dann auch manches Ersatzmittel, das ganz annehmbar scheint. Aber daneben fehlt es nicht an anderen, über die man sich allerlei Gedanken machen muß. Die Angaben über die Zusammensetzung wirken mitunter sehr belehrend dadurch, daß man dies und das vermißt. Ein Trost" ist's, wenn man liest, daß der angebotene Erfah" wenigstens wie das entbehrte Nahrungsmittel schmeckt".

Zur Eierversorgung Berlins .

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Das Nachrichtenamt des Berliner Magistrats schreibt: Trotz der jezigen ungünstigen Produktionsverhältnisie hat es fich ermöglichen lassen, daß vom Freitag dieser Woche ab bis Ende Ja­muar jedem Einwohner der Stadt Berlin ein Ei gewährt wird. Es tann allerdings in dieser, der Eiererzeugung fo ungünstigen Jahres­seit auf einen durchaus regelmäßigen Eingang der Zufuhren nicht immer gerechnet werden, daher wird der Eierverkauf in den Geschäften wohl nur allmählich vor sich gehen können. Es dürfte aber keinem Zweifel unterliegen, daß jeder Eierkarteninhaber auf dem Abschnitt 13 der neuen Gierfarte auch ein Gi erhalten wird. Die Karte hat eine neue, den inzwischen veränderten Verhältnissen mehr angepakte Ein­richtung erhalten. Die Inhaber der Bezugsfarten erhalten Gier auf abschnitt 16. Der Magistrat wird fünftig zugleich mit dem Nummer­aufruf die Gültigkeitsdauer des aufgerufenen Abschnitts sowie die Höhe der auf diesen zu verabfolgenden Eiermengen jedesmal bekannt machen. Es ist den Einwohnern in ihrem eigenen Nutzen zu empfehlen, den Bekanntmachungen genaue Beachtung zuzuwenden. Wie die Ver­forgung nach dem 31. Januar sich gestalten wird, läßt sich noch nicht übersehen. Sie richtet sich nach der Witterung. Ist diese falt, so ist die Legetätigkeit der Hühner gering und die Versorgung der Ein­wohnerschaft demgemäß ungününg. In anderem Falle ist eine Besserung in der Versorgung mit den wichtigen Nahrungsmitteln zu

sich in schwerster Weise am deutschen Volke. Das deutsche Also Zweifelsfragen der verschiedensten Art. Bei genau der Volk, das hat dieser Krieg gezeigt, kann nur existieren, wenn gleichen Tätigkeit kann einmal die Versicherungspflicht gegeben sein, es einig ist. Und diese Ansicht teilen, das kann ich aus meiner das andere Mal nicht. Daß dieses ein unhaltbarer Zustand ist, bedarf keiner weiteren Ausführung. Wir müssen daher in An Erfahrung heraus sagen, die maßgebenden Kreise des Reiches lehnung an einen schon bei der Beratung der Reichsversicherungs- und der Bundesstaaten. Aus diesen Erwägungen heraus ordnung gestellten Antrag die grundsägliche Versicherung der im muß auch hier seitens der bürgerlichen Parteien Rücksicht auf öffentlichen vaterländischen" Dienste stehenden Berfonen gegen die die Arbeiterschaft genommen werden, und es darf nicht bei Ausübung dieser Dienste drohenden Unfälle und sonstigen Ge- geduldet werden, daß die Sozialdemokraten fahren fordern. Die Bemerkung im Aufruf des Kriegsamts, daß aus den eihen der Bürgervertreter aus bis zum Erlaß endgültiger Bestimmung" das gegenwärtige Recht scheiden. Meine Ansicht entspricht dem Burgfrieden, der gilt, läst ja den Schluß zu, daß die Ausführungsbestimmungen hier überall herrscht und sich hoffentlich auch noch in die Zeit nach eine Menderung schaffen. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine dem Kriege weiter erstreckt, und ich möchte mich gegen die Dorübergehende Regelung, die der Mängel bes geltenden Rechts wegen notwendig geworden ist. Für die Zukunft ist eine grundsäg- Auffassung kehren, als ob Burgfrieden nichts weiter hieße, liche Regelung unabweisbar. als Wahrung des alten Besitzstandes. Man hat es auch aller Durchweg sind die versicherungsrechtlichen Verhältnisse genau orts richtig erkannt, und in vielen Städten sind Vertreter der fo, wie sie eben geschildert wurden, bei all den anderen Tätigkeiten, Arbeiterschaft, die bisher wegen ihrer sozialdemokratischen für die die Aufrufe Hilfskräfte fordern. erhoffen. Das gilt auch in den Gesinnung von diesem oder jenem Ehrenamt ausgeschlossen Fällen, wo die Hilfsdienstpflichtigen, die nach dem ant 2. Januar in waren, an Stelle von bürgerlichen Vertretern gewählt worden, Der Tagespresse veröffentlichten zweiten Aufruf des Kriegsamts, in und wenn wir erkannt haben, daß die bisherige Ma den Etappen und Kriegsgebieten zum Heeresgefolge rechnen und den Kriegsgeiegen untersteben. Die Hilfsdienstpflichtigen werden dadurch iorisierung der Minderheitspartei ein Unrecht war, so nicht zu Soldaten. Das ist bezüglich der Armierungsarbeiter fon berlangt der Burgfriede nicht die Fortdauer dieses unge­vom Reichsmilitärgericht ausgesprochenen( Entscheidung der Militär- rechten Zustandes, sondern er verlangt die Beseitigung gerichte Band 19, Seite 112) und bezüglich der Invalidenversiche der Ungerechtigkeit, damit wir uns dauernd und rungspflicht dieser Personengruppe vom Reichsversicherungsamt friedlich in gemeinsamer Arbeit für das öffentliche Wohl

( Amtliche Nachr. d. R. V. A. 1916, Seite 438).

finden können."

Aehnlich zeigt sich die Inkonsequenz des eigentlichen Arbeits - Die Versammlung stimmte einmütig einem Magistrats­rechts. Für alle die im Aufruf erwähnten Tätigkeiten bildet das antrag zu, worin es heißt: Magistrat und Bürgervertretung Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesezbuches die Grundlage der lassen sich von der Erwartung leiten, daß bei der Wahl der rechtlichen Beurteilung, nicht das der Mehrzahl der zu diesen Tätig- Bürgervertreter im Hinblick auf die Kriegszeit ein Wahl­feiten fommenden Personen geläufige Recht der Gewerbeordnung fampf vermieden wird und halten es für angemessen, den oder des Handelsgesetzbuches. Das bewirkt, daß, wenn nichts über die Dauer des Dienstvertrages im Ausstellungsvertrage bestimmt Sozialdemokraten soviel Size in der Bürger­ist, bei einer nach Tagen bemessenen Vergütung die Kündigung an vertretung einzuräumen, daß sie selbständig Anträge jedem Tage für den folgenden Tag zulässig ist. Ist die Bergütung stellen können. Magistrat und Bürgervertretung würden es cs nach Wochen bemessen, so ist die Sündigung mur für den Schluß mit Freuden begrüßen, wenn die turnusmäßig ausscheidenden einer Kalenderwoche zulässig. Sie hat spätestens am ersten Wert vier Bürgervertreter( Sozialdemokraten) wiedergewählt wür­tage der Woche zu erfolgen. Ist die Vergütung nach Monaten be- den." Im Anschluß hieran sei mitgeteilt, daß fürzlich unser messen, so ist die Sündigung nur für den Schluß eines Kalender Bergedorfer Parteisekretär, Genosse Wiesner, auf Magistrats­monats zulässig und hat spätestens am 15. des Monats zu ge- vorschlag in den Magistrat gewählt worden ist.

schehen.

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Bermeidung jedes Mißverständnisses besonders betont werden foll,

Die Verkehrsangelegenheiten.

Haferfloden für bedürftige Schwangere Berlius haben der Ge­meinnüßige Verein für Milchausschant zu Berlin und der Ber­ liner Frauenverein gegen den Alkoholismus den Städtischen Säuglingsfürsorgestellen zur Verfügung gestellt. Jede bedürftige Säuglingsfürsorgestellen zur Verfügung gestellt. Jede bedürftige Schwangere erhält hier in den letzten sechs Wochen vor der Ent­bindung je ein Pfund Haferflocken. bindung je ein Pfund Haferflocken.

leberwachung der Preise von Tabak und von Schuh­

waren.

möglichen und um zu verhindern, daß auch für diesen Artikel die Um eine Kontrolle der Preise für Zigarren und Tabak zu er= möglichen und um zu verhindern, daß auch für diesen Artikel die den jetzt von kommunaler Seite Verkaufsverzeichnisse für Zigarren, Kriegszeit für Erzielung von Wucherpreisen ausgenußt wird, wer­Zigaretten, Tabai und andere Tabatfabrikate eingeführt. Dent­nach ist jeder Detailhändler verpflichtet, ein Verzeichnis zu führen, in welchem alle Sorten aufgeführt werden, die er feilhält. Dieses Verzeichnis hat bei jeder Sorte den Kleinhandelspreis zu ent halten. Eine Erhöhung und Aenderung des einmal eingetragenen Breises ist nicht gestattet. Ferner sind die Kleinhändler verpflichtet, ihre Einkaufsrechnungen und Belege geordnet zur Einsicht für die Beauftragten der Preisprüfungsstelle aufzubewahren. Wichtig ist die Bestimumng, die festsetzt, daß, wenn eine spätere Sendung einer Marke teuerer geworden ist als früher, die teuere spätere Sendung erst dann zum Verkauf gebracht werden darf, wenn der alte Lagerbestand der früheren Sendung der gleichen Marke zum alten Kleinhandelspreis vollständig ausverkauft ist.

Aehnlich diesen Bestimmungen hat eine Reihe von deutschen Städten für die Schuhmacher, die Inhaber von Besohlanstalten usw. bestimmt, daß sie cine Lagerliste zu führen haben, in der ihre Warenvorräte, der Einkaufspreis und Name und Wohnung der Lieferanten einzutragen sind. Ferner haben die Inhaber, von Schuhgeschäften, Schuhmacherwerkstätten und Besohlanſtalten eine Reparaturliste zu führen, die Auskunft geben muß über Namen und Wohnung des Auftraggebers, für den die Reparatur vor­genommen wird, Bezeichnung der übertragenen Arbeit( Art der Reparatur usw.). Bezeichnung der verbrauchten Ledermenge( Ersah, Abfallstoffe), aufgewendete Arbeitszeit, Gesamtforderung für die Reparatur, Tag der Ablieferung, unter genauer Bezeichnung des in Rechnung gestellten und bezahlten Betrages.

Während nach der Gewerbeordnung und dem Handelsgesetzbuch für beide Bertragsteile die Kündigungsfristen gleich sein müssen, Die wenigen Verbesserungen, die die Große Berliner tönnen sie jetzt verschieden bemessen werden. Der Handlungs­gehilfe, der im Falle der Krankheit den Bezug aus einer Kranten Straßenbahn in ihrem Fahrplan vorgenommen hat und über fasse für die Dauer von sechs Wochen sich nicht auf das Entgelt die wir gestern bereits im einzelnen berichteten, vermögen in feiner anrechnen lassen brauchte, und für diese sechs Wochen das volle Weise der Gesamtheit des nächtlichen Berufsverkehrs gerecht zu Gehalt fordern könnte, muß sich beim Hilfsdienst diesen Bezug auf werden. Allerdings sind ja die Verhandlungen noch nicht abge­das Entgelt anrechnen lassen und hat mie alle anderen Hilfs. fchloffen. Es kann aber unmöglich angehen, daß die jetzigen Zu­diensttätigen auch im Falle der Krankheit wie bei jeder anderen stände auch nur noch Tage andauern. Sängst hätten das furchtbare in seiner Berson liegenden Dienfibehinderung nur den Lohn für Gedränge zu und in den Wagen, die Perronkämpfe, das endlose cine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit zu beanspruchen. Warten in Nässe und Sturm und gar das Zufußlaufen übermüdeter Bei Streitfällen ist ausschließlich das Amtsgericht, nicht das Männer und Frauen unnötig gemacht werden müssen. Gewerbe- und Kaufmannsgericht zuständig. Dies gilt, wie zur Ueber die Tätigkeit des Verbandes Groß- Berlin für weitere nur für Zätigkeiten auf Grund der neuen Aufrufe. Dabei sind die Verbesserungen des Spätverkehrs wird uns gemeldet: Auf Grund Dienste oft gar nicht verschieden von denen, die der Betreffende des schon mitgeteilten Beschlusses des Verbandsausschusses früher leistete. Der Koch, der bisher in einem Restaurant tätig Groß Berlin , weitere Verbesserungen des Nachtverkehrs herbei­war und nun die gleiche Tätigkeit in der Küche eines Truppenteils zuführen, ist nicht nur den im Verbandsausschuß vertretenen Ge­oder Razaretts ausübt, entfällt also der Wirksamkeit der Gewerbe- meinden, die ihre Wünsche bereits mündlich und schriftlich vor­ordnung und untersteht dem bürgerlichen Recht. Die Köchin aus getragen haben, sondern auch allen anderen am Straßenbahnverkehr aus Dänemark und den Niederlanden mit Butter, Mar­einem privaten Haushalt, die die gleiche Arbeit verrichtet, wie dieser beteiligten Gemeinden Groß- Berlins Gelegenheit gegeben garine, Fleisch und Fleischwaren, Speck, Schmalz, Käse, Dauermilch Koch, entfällt damit auch der Gesindeordnung, In der Tätigkeit ist also nicht der Grund dieser so verschiedenen worden, ihre Forderungen dem Verband Groß- Berlin zu aller Art und Giern vom 1. Januar 1917 ab zu beschlag­rechtlichen Beurteilung des Dienstverhältnisses zu erbliden; es ist unterbreiten. An der Hand dieser Unterlagen soll nochmals mit nahmen und Freigabeanträge abzulehnen, wenn nicht durch einen Lediglich die Inlonsequenz unserer Rechtsgestaltung, die sich viel dem Polizeipräsidenten und den Straßenbahn- tonfularischen Ausnahmefchein, der den fonftigen Bost leicht historisch erklären mag, aber einer inneren Begründung ent- gefellia aften verbandelt werden. Es ist jedenfalls begleitpapieren beigefügt ist, nachgewiesen wird, daß für die einzelne behrt. im Groß- Berliner Verkehrsintereffe und insbesondere in dem des Sendung von dem kaiserlichen Generalfonfulat Ausnahme bes Noch ein, der letzte, Fall. Ein Handlungsgehilfe und ein Berufsverkehrs auf den Straßenbahnen dringend zu wünschen, daß willigt worden ist. Derartige Ausnahmefcheine sind nur zu erteilen: 1. für Post­Zeichner einer Textilwarenfabrit erhalten, weil der Betrieb ge- der Verband Groß- Berlin in Ausübung feines zustimmung 3- paketſenbungen an Gesandte, Konjuin sowie an Gesandtschafts- und fchlossen werden soll, dem Geies entsprechend die schriftliche Aufrechtes weitere Werbefferungen erzielen möge. Sonfulatsbeamte aller neutralen Staaten in Deutschland ohne Be­forderung zum Eintritt in den Hilfsdienst. Empörte Klagen lommen immer wieder aus den Streisen derer, foränkung der Menge, jedoch unter der Voraussetzung, daß die einem Bettbewerbsverbote, d. h. ihre gewerbliche Tätig teit ist für eine bestimmte Zeit nach Beendigung des die die Stadt- und Ringbahn zu benutzen gezwungen find. Rebensmittel nur für den Verbrauch im Haushalt der Empfänger find, 2. für Postpaketsendungen an dänische, Dienstverhältnisses beschränkt. Dieies Wettbewerbsverbot bleibt Unglaubliche Szenen werden uns aus den Abend und Nachtstunden bestimmt niederländische Staatsangehörige aus Dänemart oder an sich bestehen, für den Handlungsgehilfen jedoch nur geschildert. Die Abteile sind bisweilen so gequetscht voll, daß diel oder

Beide stehen unter

Lebensmittelpakete aus dem Ausland.

Die Zentral- Einkaufsgesellschaft hat Anweisung erhalten, alle