Nr.606.36.Jahrg.
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Donnerstag, den 27. November 1919.
Die Reichsregierung hat auf die letzte Kriegsgefangenen- Note| von jest ab ununterbrochen laufen. Zuerst kämten die Striegsges| Die französische Regierung ist darüber auf dem Laufenden geder Entente mit folgender Note geantwortet: fangenen aus England, dann die aus Amerika , zuletzt die aus halten worden. Die deutsche Regierung bedauert, daß es trob
Auf die am 21. November in meine Hand gelangte Note vom 15. November betreffend Heimschaffung der deutschen Kriegsgefangenen aus Frankreich beehre ich mich, Gurer Exzellenz im Auftrage meiner Regierung folgendes mitzuteilen:
1. Die französische Regierung stellt die Behauptung auf, fie habe niemals etwas anderes versprochen, als die Bestimmungen des Friedensvertrages zu erfüllen. Sie hat anscheinend ihre amt=
Frankreich an die Reihe. Deutsch - französische Verhandlungen über diefe Transporte seien nach Auffassung des Ministerpräsidenten, Herrn Clemenceau unnötig.
Die französische Regierung wird hiernach nicht bestreiten können, daß Deutschland vor Monaten durch erhebliche Opfer das bindende Versprechen
ihres wiederholten Ersuchens der französischen Regierung nicht möglich gewesen ist, eine endgültige Erklärung über die deutschen Vorschläge abzugeben und die Abschnitte zu bezeichnen, in denen die Wiederaufbauarbeiten von deutschen Arbeitera ausgeführt werden können.
liche durch die Agence Havas am 29. August 1919 veröffentlichte von ihr erlangt hat, die Heimschaffung der Gefangenen nicht bis rung der Friedensbedingungen in Schleswig und Oberschlejien
4. Nicht verständlich ist der Vorwurf, die deutsche Regierung habe alle borläufigen Maßnahmen zur Erleichterung der Ausfüh Bekanntmachung vergessen. Diese Bekanntmachung lautet: „ Um zu vertrags in dem schleswigschen Abstimmungsgebiet Uut so rasch wie möglich die durch den Krieg verursachten u den im Friedensvertrage bestimmten Zeitpunkt aufzuschieben, abgelehnt. Die Vorbereitungen zur Ausführung des Friedens. sondern sofort damit zu beginnen. Leiden zu mindern, haben die alliierten und assoziierten Mächte beschlossen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Friedensver- Verpflichtung zur sofortigen Heimschaffung der Kriegsgefangenen während der Abstimmung die Verwaltung übernehmen soll, haben Die Note vom 15. November beschränkt sich nicht darauf, die sind von der deutschen Regierung in jeder Weise erleichtert worden. Zwischen ihr und der internationalen Kommission, die trages mit Deutschland , soweit er die Heimschaffung der deutschen zu bestreiten, sondern legt ausführlich dar, aus welchen Gründen eingehende Verhandlungen stattgefunden, bei denen über alle weGefangenen betrifft, vorzudatieren. Die Arbeiten der Seimschaffung( operations de repatrinent) werden fotor Inkrafttreten des Friedensvertrages mit der Kommission sind bereits jetzt mit Genehmigung der deutschen die franzöfifche Regierung auch nicht gewillt ist, freiwillig fentlichen Fragen Uebereinstimmung erzielt wurde. Beauftragte fort beginnen, und zwar unter Leitung einer der Seimichaffung zu beginnen. Die Ausführungen Regierung im Abstimmungsgebiet tätig. Was Oberschlesien internationalen kommission, der nach Inkraft ftellen ein Verzeichnis aller Beschwerden dar, welche die franzöfifche betrifft, so ist die deutsche Regierung auf den Wunsch der alliierfegung des Bertrages ein deutscher Bertreter Regierung gegen Deutschland erheben zu können glaubt. Die ten und assoziierten Regierungen, eine Militärkommission zur Die alliierten und assoziierten Mächte weisen aber ausdrüd. Ariegsgefangenen find es, au die sich die französische Regierung Untersuchung der Lage dorthin zu entsenden, bereitwillig eingewegen dieser Beschwerden hält. Im Widerspruch mit den Grundsäzen des Edelmuts und der gangen. Es ist zur Genüge bekannt, daß auch nach den FestMenschlichkeit, die die französische Regierung stets als ihre Richtstellungen dieser Kommission die Schuld an der Aufstandsbeweschuur bezeichnet, müssen also Schuldlose für die vermeintlichen gung im Monat August und somit an den Leiden, die sie noivendafür haften, daß die französischen Wünsche erfüllt werden. Regierung aur Last zu legen ist. Berfehlungen der deutschen Regierung büßen und als Geiseln digerweise für die Bevölkerung zur Folge hatte, nicht der deutschen Diese Bolitit muß um so schärfer verurteilt werden, als die Behauptung, daß die Striegsgefangenen in materieller und, morali scher Hinsicht durchaus gut behandelt werden, leider nicht ben Tatsachen entspricht. Sie stehen nach wie vor unter der
beigegeben werden soll.
lich darauf hin, daß diese wohlwollende Haltung, aus der die deut schen Soldaten so große Vorteile ziehen werden, nur dann von Dauer sein wird, wenn die deutsche Regierung und das deutsche Bolt alle ihnen obliegenden Verpflichtungen erfüllen."
Die französische Regierung behauptet selbst nicht, daß sie diese Zusage zurüdgenommen habe, weil die deutsche Regierung oder das deutsche Volt die ihnen obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllt hätten. Gine solche Zurücknahme hätte ja zum mindesten auch der deutschen Regierung mitgeteilt werden müssen. Vielmehr
leugnet die französische Regierung einfach, irgendein Versprechen abgegeben zu haben.
Diese widerspruchsvolle Haltung ist um so unber ftändlicher, als die Erklärung vom 29. August nicht etwa ein freies Sugeständnis war, das aus Gründen der Menschlichkeit erteilt wurde, sondern die Gegenleistung für Sugeständnisse, zu denen die französische Regierung die deutsche Regierung dadurch veranlaßt hatte, daß sie ihr ein Entgegenkommen in der Kriegsgefangenenfrage versprach.
Es handelte sich dabei einmal um
die Kohlenlieferungen
und zweitens um den Fall des Sergeanten Manheim,
gegenkommen zeigen.
Herrschaft des Kriegsrechts, das
mit erbarmungsloser Strenge gehandhabt wird. Kleidung und Unterbringung reichen vielfach für die falte Jahreszeit nicht aus. Zum Teil find ie Striegsgefangenen noch von dem Verkehr mit der Heimat ab
geschnitten.
französischen Regierung geschaffen ist, tönnte ein weiteres GinAngesichts der Haren Sachlage, die durch das Bersprechen der gehen auf diesen Teil der Note überflüssig erscheinen. Um teine falschen Eindrücke entstehen zu lassen, hält es die deutsche Regierung jedoch für angebracht, folgendes dazu zu bemerken:
fie planmäßig die Erfüllung der Bestimmung des Waffenstill5. Die deutsche Regierung weist die Beschuldigung zurück, daß standsabkommens verzögert habe.
Deutschland hat sein Aeußerstes getan,
um den unerhört schweren Anforderungen, die durch dieses Abkom men gestellt wurden, gerecht zu werden. Die deutsche Regierung verzichtet darauf, hier die vielen schweren Uebergriffe und Gewalttaten zur Sprache zu bringen, burch die das Waffenstillandsabkommen von ihren Gegnern verlegt worden ist. Sie weiß, daß ihre Stimme jezt ungehört verhallen würde. Eine spätere, gerechter urteilende Zeit wird den Spruch darüber fällen, von welcher Seite mit größerem Recht Klage geführt werden kann.
6. Auf die Angelegenheit der Versenkung der Kriegsfchiffe in Scapa Flow wird von anderer Stelle ausführlich eingegangen werden. Auch die Frage der Räumung der baltischen Provinzen braucht hier nicht behandelt zu werden, da sie zur Zeit von der Interalliierten Kommission unter Führung des Generals Niefsel einer Prüfung unterzogen wird, deren Ergebuis abzuwarten ist.
bis jetzt aufrecht erhaltenen Artikel" der deutschen Reichsver7. Bei dem Vorwurf, den die Note wegen der zweideutigen fassung erhebt, handelt es sich um eine längst erledigte Angelegenheit, in der die deutsche Regierung alles getan hat, was die alliierten und affoziierten Regierungen von ihr ver
langt hatten.
8. In der Note wind endlich behauptet, die deutsche Regierung betreibe in der ganzen Welt mit ungeheuren Mitteln eine unab
1. Die deutsche Regierung hat nicht, wie es nach der Note 1. Bei den Pariser Verhandlungen über die Lieferung von sie ihre Unterschrift unter die Bestimmungen des Friedensvertrages scheinen tönnie, abgelehnt, die Konsequenzen daraus zu ziehen, daß Kohlen an Frankreich wurde dem deutschen Vertreter am 22. August über die Herausgabe der wegen eines Verstoßes gegen die Kriegserklärt, Deutschland werde für seine Wünsche in der Kriegs- gejebe angeklagten Bersonen gefebt hat. Vielmehr hat sie unter gefangenenfrage lein Gehör finden, che mit den Kohlenlieferungen Anerkennug ihrer vertraglichen Berpflichtungen auf die Schwie begonnen sei. Sobald diese Sieferungen eingefestigkeiten, die fich der Ausführung dieser Bestimmungen ent hätten, werde die Entente in dieser Frage weites Eni- gegenstellen, hingewiesen und, ohne einen förmlichen Antrag 2. Im Falle des Sergeanten Manheim hatte die Deutsche Re- 3 stellen, die Alliierten und assoziierten Regierungen gebeten, gierung die Zahlung der unter Androhung militärischer 3wang3-3wed auf anderem Wege erreichen ließe. Uebrigens hat sie diesen läffige Propaganda gegen die Aliierten. Die deutsche Regierung ihrerseits zu erwägen, wie sich der von ihnen verfolgte maßnahmen der Stadt Berlin auferlegten Buße von einer Million Schritt getan, ehe die Note der alliierten und assoziierten Regie- fann nur ihr Befremden darüber aussprechen, daß solche Franten abgelehnt. Darauf wurde ihr von autorisierter französischer Stelle nahegelegt, die Angelegenheit durch ein Entgegenkommen aus rungen vom 2. November in ihre Hand gelangt war. der Welt zu schaffen; in diesem Falle werde Marschall Foch seinen der zerstörten Gebiete damit abfinden würden, wenn die Schriftstück für würdig erachtet werden. Sie hofft, daß die alltierten 2. In der Note wird gefragt, wie sich wohl die Bewohner Märchen Glauben finden und der Aufnahme in ein amtliches Einfluß für die alsbaldige Rücksendung der deutschen Striegs- bort mit den bringendsten Aufräunungsarbeiten beschäftigten und assoziierten Regierungen ihre Aufmerksamkeit dadurch nicht gefangenen einsehen. Auch in Paris wurde zur selben Zeit der Fall Kriegsgefangenen vor dem im Friedensvertrag bestimmten Termin von der Kriegsgefangenenfrage ablenfen lassen, die mit jedem Tage Manheim mit der Kriegsgefangenenfrage in Verbindung gebracht. Als der deutsche Vertreter am 26. August, nachdem der sofortige Be - die Arbeit aufgeben und Frankreich verlassen dürften. Die deutsche ernster und dringlicher wird und in der Deutschland auf das Mitginn der Kohlenlieferungen zugesagt war, mit Beziehung auf die Regierung kann nicht glauben, daß diese Frage in dem Sinne zu gefühl aller zivilisierten Bölker rechnen zu können glaubt. vorausgegangene Zusage die Bitte aussprach, alsbald in die Berhand- beantworten ist, wie es die Note zu verstehen gibt. Sie ist vielmehr lungen über die Heimschaffung der Kriegsgefangenen einzutreten, überzeugt, daß die franzöfifche Bevölkerung ein Herz für das Elend wurde dies zwar mit dem Bemerken versprochen, daß ihm der der Kriegsgefangenen hat und es tros der eigenen Not vorziehen Ministerpräsident, Herr Clemenceau , in den nächsten Tagen dar- würde, wenn sie die Freiheit zurückerhielten, statt über schreiben werde. Zugleich aber bat ihn der französische Vertreter, sich für die Zahlung der im Falle Manheim verlangtea Million einzusehen, da die Erledigung dieser Angelegenheit dem für Handlungen büßen zu müssen, für die fie teine Verantwortung Ministerpräsidenten Herrn Clemenceau sehr am Herzen liege. In trifft. Berlin wurde dann die Vereinbarung getroffen, daß der Betrag von einer Million Franken der französischen Regierung für das Rote Kreuz zur Verfügung gestellt werde, daß
innerhalb einer Woche
nach der Zahlung die im Artikel 215 des Friedensvertrages borge sehene Kommission zur Regelung der Heimschaffung der Kriegsgefangenen zusammentreten, und daß dies durch die Agence Havas bekanntgegeben werden solle.
Als die Einfeßung der Kommission fich verzögerte und der deutsche Vertreter in Paris an die Erfüllung des Versprechens mahnte, wurde ihm am 18. September mitgeteilt, die Kriegsgefan genenfrage sei erledigt, die Transporte nach Deutschland würden
in hartem Frondienst
3. Von maßgebender französischer Seite ist seit dem 11. Juli wiederholt feierlich versichert worden, daß die Kriegsgefangenenfrage nicht mit der Frage des Wiederaufbaus der zer ftörten Gebiete verquidt werden folle. Daran, daß noch immer tein endgültiges Abkommen über die Bereitstellung deutscher Bi bilarbeiter zustandegekommen ist, trägt die deutsche Reg'erung teine Schuld. Sie hat sich gleich nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages bereit erklärt, deutsche Arbeitskräfte für den Wiederaufbau zu stellen und hat in den sich anschließenden Verhandlungen eingehende Vorschläge über die Art ihrer Verwendung gemacht. Gleichzeitig wurden im Inland die bereits vor Unterzeichnung des Vertrags begonnenen Borberei tungen zur Entsendung der Arbeiter auf das eifrigite gefördert.
Bureau der Arbeitskonferenz.
Die D. Allg. 8tg." melbet: Das Bureau der internationalen Arbeitskonferenz wird sich aus 12 Regierungsmitgliedern, 6 Arbeitgebern und 6 Arbeitnehmer zusammensegen. Regierungsbertreter werden von Belgien , Frankreich , Großbitannien, Italien , Japan , Deutschland , der Schweiz , Spanien , Argentinien , Kanada , Polen und vorübergehend von Dänemark an Stelle Amerikas , bis dieses offiziell der Konferenz beigetreten ist, entfendet. Als Vertreter der Arbeitnehmergruppe wurden gewähit: Jouhaur- Frankreich , Stuart Bunning- England, Oudegeeft- Holland, Lindequist- Schweden, ein noch zu bestimmender deutscher Dele. gierter und vorübergehend an Stelle des Vertreters der Vereinigten Staaten der Kanadier Draper. Aus der Gruppe der Arbeitgeber werden von England, Frankreich , Italien , Belgien , der Tschecho slowakei und vorübergehend an Stelle des amerikanischen Bertreters von Dänemark Delegierte gestellt. Die Ernennung gilt für drei Jahre. Von der Konferenz wurde jofort an die deutsche Regierung ein Telegramm mit der Bitte gerichtet, die Namen der deutschen Vertreter befanntzugeben.