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1.212 38.Jahrgang Ausgabe A nr. 108

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Bierteljährl. 30- M., monatl. 10,- fret ins Haus, Doraus zahlbar. Boft bezug: Monatlid) 10,-, einschl Su Stellungsgebühr. Unter Kreuzband für Deutschland , Danzig , das Gaar- und Memelgebiet, sowie die ehemals beut ichen Gebiete Bolens, Defterreich Ungarn und Buremburg 20,-, fir bas übrige Ausland 27- M. Bost. bestellungen nehmen an Defterreich, Ungarn . Tschecho Glowatei, Däne mart. Holland , Luxemburg , Schweden und die Schweiz .

Der Borwärts" mit der Sonntags beilage Bolt und geit", ber Unter haltungsbeilage Seimwelt" und der Beilage Gieblung und Kleingarten erfcheint wochentäglich zweimal, Sonn tags und Montags einmal,

Telegramm Abreffe: Sozialdemokrat Berlin "

Morgen- Ausgabe

Horwärts

Berliner Volksblatt

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Anzeigen für die nächste Summer milffen bis 8 2he nachmittags int Sauptgeschäft, Berlin G 68, Linden ftraße 3, abgegeben werben. Geöffnet von 9 Uhr frith bis 5 Uhr abends.

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Redaktion und Expedition: SW 68, Lindenstr. 3

Fernfprecher: Amt Morigplan, Nr. 151 90-151 97

Sonnabend, den 7. Mai 1921

Vorwärts- Verlag G.m.b.H. , SW 68, Lindenstr. 3 Fernsprecher: Amt Morinplay, Mr. 11753-54

Das Finanzdiktat der Entente.

Deutschlands schwerste Entscheidung.

b) Schuldverschreibungen für einen meiteren Betrag von 38 mil­liarden Goldmart.

Das Kernstück des Ultimatums, die einstimmige Ent. 16 Broz. des Rominalwertes der ausgegebenen Schuldver Schließung der in der Reparationsfommission vertretenen schreibungen gleichkommt. 1 Broz. ist zur Tilgung durch Rücdtauf Mächte über die deutschen Zahlungspflichten ist im Laufe des zu verwenden. geftrigen Tages in Berlin eingetroffen. Es enthält feine Ueberraschungen, so ziemlich alles Wichtige daraus ist schon durch die Preffe stückweise veröffentlicht worden. Da es sich Diese Schuldverschreibungen sollen spätestens am 1. November jetzt aber um den authentischen Tegt handelt, ist es 1921 ausgestellt und übergeben werden. Berzinsung und Tilgung notwendig, den Inhalt des sehr umfangreichen Schriftstücks wie oben. noch einmal in zusammenfassender Darstellung wiederzugeben. c) Schuldverschreibungen für 82 Milliarden Goldmart. In Abänderung von Teil VIII, Anlage II des Friedensvertrages Diese Schuldverschreibungen sollen spätestens bis zum 1. o soll die Reparationstommission ermächtigt sein, ben 3ins- vember 1921 ausgeftellt werden. Ste sollen von der Kommiffion fuß für deutsche Schuldverschreibungen, die bis 1. mai 1926 aus ausgegeben werden, sobald sie überzeugt ist, daß die von Deutschland gegeben werden, von 2% auf 5 Broz. zu erhöhen und Borkehrungen im Berfolg dieser Abmachung übernommenen Zahlungen ausreichen, zur Tilgung zu treffen. Das Blus foll durch Herabfeßung ber um für die Bezahlung von Sinfen und Amortisation dieser Schuld. Zinsen für die noch ungebedte Schuld ausgeglichen werden. Sie verschreibungen zu dienen. darf die Ausgabe

neuer Schuldverschreibungen

mit 5 Broz Binfen und 1 Broz. Tilgung verlangen. Schon aus. gegebene Schuldverschreibungen werden dafür zurückerstattet. Sie fann den Zahlungsbeginn vom 1. Mai auf den 1. November 1921 verschieden und die Schuldvefrchreibungen in verschiedene Serien einteilen. Sie ist ferner ermächtigt, von Deutschlands zu verlan gen, daß es gewiffe näher zu bestimmende Einfünfte und Werte für den Zinsendienst entweder der Gesamtheit der Schuldverschrei­bungen oder einzelnet Serien verschreibt.

Eine Garantiefommiffion

ift ermächtigt, die Berwendung der verschiedenen Einnahmen zu überwachen und die Zahlungsbaten und Methoden der für den Dienst der Schuldverschreibungen oder anderer mit der deutschen Schuld im Zusammenhang stehender Zahlungen vorzuschreiben.

Die von der deutschen Regierung zu verschrei. benden Einnahmen find folgende:

1. Die Erträgniffe aus allen deutschen See- und Candzöllen und Abgaben und insbesondere die Erträgniffe aus allen Einfuhr­und Ausfuhrabgaben.

2. Die Erträgniffe ber 25prozenfigen Abgabe vom Werte der gefamten deutschen Ausfuhr mit Ausnahme derjenigen, welche nach der Gefeßgebung einer der alliierten Mächte einer Abgabe von nicht weniger als 25 Broz. unterliegt.

3. Die Erträgniffe von solchen direffen oder indirekten Steuern oder anderen Fonds, welche die deutsche Regierung vorschlagen tann und welche das Garantiefomitee als Ergänzung oder als Ersatz für die in Bunft 1 und 2 näher bezeichneten Fonds ein nimmt. Das Garantiefomitee foll nicht befugt sein, sich in die deutsche Berwaltung einsumischen.

Deutschland soll auf Berlangen

Material und Arbeit liefern,

Gemäß den Bestimmungen der Artikel 248 und 251 des Ber. trages von Versailles sollen diese Schuldverschreibungen burch die gesamten Besitztümer und Einnahmen

Sagen wir Men, fo befest fie das Ruhrrevier und hält es befeht, solange bis wir Ja sagen oder bis sie sich felber eines Besseren besinnt. Die Frage ist dann nur, was früher fommt: unser Ja oder die beffere Besinnung auf der anderen Seite.

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Die Besetzung des Ruhrreviers ist teine vertragsmäßige, sondern eine friegerische Handlung. Wie diese tann die Entente jebe andere Gewalttat ausführen, um endlich die deutsche Zustimmung zu ihren Forderungen zu erpreffen. Wir müssen alfo jeßt entweder den Mut haben, in paffiver Resistenz zu verharren, alles über uns ergehen zu lassen, ohne jemals chwach zu werden, oder wir müssen den Mut haben, jet­benn jeder spätere Umfall, jede Berschiebung macht die Sache nur noch schlimmer die furchtbare Operation der finan ziellen Ausfaugung über uns ergehen zu laffen in der Buversicht, daß schließlich auch der Operateur ein Interesse baran hat, den Batienten nicht an Blutverlust sterben zu lassen. Die wichtigste Frage ist, ob eine Erfüllung der Bedin­gungen wenigstens für einige 3eit möglich ist, bis die Garantiefommiffion, bie die Hand an unserem Buls hält, ihre Erfahrungen gemacht haben wird. Aber soviel scheint sicher zu sein, daß es uns nicht besser gehen wird, wenn mir Nein fagen, als wenn wir Ja sagen. Unser Ja ist eine nochmalige Bestätigung unserer Niederlage und Ohnmacht, unser Nein ist der Triumph des militaristischen Frankreich , das dann mit flingendem Spiel ins Ruhr­revier einmarschiert. Das ist die Wahl, vor der wir stehen! In den bürgerlichen Parteien foll die Ablehnungs b) wahlweise einen entsprechenden Betrag, so wie er in Uebereinstimmung mit jedem andern von Deutschlandstimmung wieder start gewachsen sein. Ob sie aber im­vorgeschlagenen und von der Kommission angenommenen stande fein würden, eine Regierung zu bilden, die die Ab­lehnungspolitit fonsequent durchführt und aufrechterhält, ist Inder festgelegt werden würde. noch sehr die Frage.

des Deutschen Reiches und der deutschen Staaten, und insbesondere durch die besonders angeführten Befigtümer und Einnahmen gesichert werben. Deutschland soll jebes Jahr bezahlen:

1.

Eine Summe von 2 milliarden Goldmart.

2. a) Eine Summe, welche etwa 25 Proz. des Wertes feiner Ausfuhr in jedem Zeitraum von 12 Monaten nach dem 1. Mai 1921, fo wie von der Rommiffion festgesetzt, ent fpricht, oder

3. Eine weitere Summe entsprechend 1 Broz. des Wertes einer Ausfuhr wie oben beftimmt oder wahlweise einen ent­fprechend der Borschrift in b) oben festgesetzten Betrag. Bei fort. schreitender Zahlung vermindert sich der zu zahlende Betrag auf denjenigen, der in dem Jahre erforderlich ist, um die Zinsen und die Amortisation auf die dann ausstehenden Schuldverschreibungen zu

zahlen.

Deutschland foll innerhalb von 25 Tagen von dieser Benachrichtigung an bezahlen

eine Milliarde Goldmark

in Gold oder anerkannten Devisen oder in deutschen Schahzan weisungen mit 3 Monaten Laufzeit, die das Indoffament anerkannter deutscher Banken tragen und in London , Paris . New York oder jebem andern von der Reparationsfommiffion bezeichneten Blaze zahlbar find. Diese Zahlungen werden als die beiden ersten Biertel­jahresraten der vorgesehenen Zahlungen behandelt werden.

Die Garantiefommiffion

die eine der alliierten Mächte mit vorheriger Zuftimmung der Reparationsfommiffion zum Zwecke der Wiederherstellung der ger tritt in 25 Tagen zufammen. Sie soll bestehen aus Bertretern störten Gebiete diefer Macht oder zu dem Zwede anfordert, eine Belgiens , Frankreichs , England, Italiens , Japans und Ameritas, der alliierten Mächte inftanb zu fehen, mit dem Wiederaufbau ober wenn dieses vertreten sein will. Auch andere Mächte, deren Ange er Entwidlung feines industriellen aber wirtschaftlichen Bebens hörige deutsche Schuldverschreibungen befizen, sollen pertreten fein fortzufahren. Der Wert folcher Material und Arbeitsleiftung foll tönnen, aber nicht mehr als brei. Die Kommiffion foll die Bermen­von einem feltens Deutschland und einem feltens ber beteiligten bung ber von Deutschland als Sicherheit verschriebenen Fonds( 3ölle, Macht ernannten Schäfer und in Nichteinigungsfalle von einem Ausfuhrabgabe, sonstige Steuern) überwachen. durch die Reparationsfommiffion ernannten Schiedsrichter abgeschätzt werden.

Der Zahlungsplan.

Deutschland wird in der in diesem Blane bestimmten Weife feine Berpflichtungen, ben in Uebereinstimmung mit Artikel 231, 232 und 233 des Bertrags von Bersailles durch die Rommission festgefesten Gesamtbetrag zu zahlen, erfüllen, nämlich

Der Gegenwert der deutschen Abgabe soll in deutscher Währung von der deutschen Regierung an den Exporteur bezahlt werden. Die Rommission soll nach Art der Reparationskommission von Beit zu Zeit die deutsche Leistungsfähigkeit prüfen und berechtigt sein, Maßnahmen zur zweckmäßigen Erledigung ihrer Arbeit zu ergreifen, nicht aber, sich in die deutsche Verwaltung einau mischen.

Deutschland foll die Ausführung des englischen Gesetzes über die deutsche Ausfuhrabgabe, solange es besteht, in jeder Weise erleichtern und den Exporteuren den Gegenwert in deutscher Währung bezahlen.

Ausfuhr und Wiedergutmachung

Bon Dr. Mar Quard.

Unter dem brutalen Drud, unter den uns die Entente in dieser Boche vor die allerlegte Entscheidung gestellt hat, tommt Bielen von uns zum Bewußtsein, wie wenig doch die breite Deffentlichkeit und die Wählerschaft an der Einzel­diskuffion der Wiedergutmachungsvorschläge teilgenommen haben. Gewiß: es bleibt ein großes Verdienst der Gewerk­fchaften, die speziellen Wiederaufbauvorschläge für Nordfrank­reich entworfen und gefördert zu haben. Daneben hat die Handels- und Börsenpresse gemisse Seiten der Wiedergut­machung erörtert. Aber schon die gefeßlichen Vertretungen von Handel und Gewerbe haben wenig zur Klärung der Re­parationsfrage mit Bezug auf die Tragfähigkeit Deutschlands geleistet und in weiteren Kreisen vollends ist man felten zu einem gründlicheren Durchdenken der Wieder­gutmachungsfragen nach der volkswirtschaftlichen Seite getom. men. Außer den Regierungsfachverständigen, die aber zum größten Teil start beteiligte Intereffenten statt weit­fichtiger Boltswirte waren, bat fich mit der genauen Prüfung unserer Leistungsmöglichkeiten die volkswirtschaftliche Welt faum eingehender beschäftigt, von ein paar rühmlichen Aus­nahmen abgefehen.

Diese geringe Teilnahme der Allgemeinheit an der voltswirtschaftlichen Organisationsarbeit der Wiedergut­machung hat thre guten Gründe. Sie liegen nicht bloß darin, daß der Durchschnittsdeutsche noch gar zu gern Regierung und Bureaukratie für sich arbeiten läßt und sich auf das Kritisieren beschränkt; fie liegen auch nicht allein darin, daß die politische Breffe in ihrer heutigen 3wangslage naturgemäß für tiefer­gehende poltswirtschaftliche Betrachtungen weder Zeit noch Raum befizen fann. Vor allem hat die Gewaltsamteit, mit der die Entente Deutschland zur Zahlung mit der Bistoie vor der Stirn brängen wollte, den Widerspruch und die Em­pörung gemedt und damit von vornherein ruhige und fachliche Grörterungen gehindert und gestört. Jeder, der zur Leistungs­frage mit eigenen Ueberlegungen etwas zu fagen hatte, fühlte sich von den Methoden der Entente zurüdgestoßen. Diese aber brängte uns von Tag zu Tag dem Abgrund näher und för­derte die reaktionären Strömungen, die von der Heße gegent die Republik und gegen ruhige wirtschaftliche Ueberlegungen leben. Und nun stehen wir in der legten Periode mehr an Eigenem zur Lösung der voltswirtschaftlichen Pro­bleme beigetragen zu haben, als uns der Außenminister und die Sachverständigenfommissionen vorfehten. Nur eine ganz fleine Zahl von Fachvereinigungen und ein noch fleinerer

132 Milliarden Goldmark abzüglich a) den bereits auf Reparationstonto bezahlten Betrag, b) benjenigen Summen, welche von Zeit zu geft Deutschland Hin Soweit die hauptsächlichen Bestimmungen des neuen Robes Staatseigentums in ben abgetretenen Gebieten uim. Finanzdiftats. Bei ihrer Letture wiederholen sich alle Empfin guis acht werden fannen und e) eller der Summen, welche von bungen, die man vor zwei Jahren bei ber Lektüre des Frie anderen feindlichen oder früher feindlichen Mächten eingehen und bensvertrags hatte. Mit seiner Ausführung wird jetzt hinsichtlich beren die Kommiffion entscheiben tann, baß fie Deutschland ernft gemacht, und Deutschland wird gefragt, ob es felber gutgebracht werden sollen, zuzüglich der belgischen Schuld an die damit ernst machen will. Man fann über das Finanzdiktat nichts sagen, was man Die Beträge biefer Abzüge und der Zufaßfumme sollen durch nicht schon über den Friedensvertrag gesagt hat. Daß man die Rommiffion( päter festgelegt werden. uns die Gurgel zuschnürt, daß man uns die Beine abschneidet Deutschland foll übergeben: und uns dann auf dem Sell zu tanzen befiehlt, das alles ist a) Schuldverschreibungen für einen Betrag von 12 Milliarden schon damals gefagt worden. Bon beutschen und ausländischen lebenswichtigster Entscheidungen, ohne viel Nationalöfonomen find zahllose Schriften geschrieben morden, Diese Schulbverfchreibungen sollen bis fpätestens 1. Juli in denen bewiesen wird, daß der Bertrag unausführ 1921 ausgeftellt und übergeben werben. Es foll in jedem Jahre bar ist. Die Entente besteht aber darauf, daß der Berfuch som 1. Mai 1921 eine jährliche Zahlung stattfinden, deren Betrag gemacht wird.

Alliierten.

Goldmart.