201
Nr.406 38. Jahrgang Ausgabe B Nr. 201
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Vorwärts
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Montag, den 29. August 1921
Vorwärts- Verlag G.m.b.H., SW 68, Lindenstr. 3 Verlag, Expedition und Injeraten. Fernsprecher: Abteilung Moritplats 11753-54
Schon seit geraumer Zeit erfüllt es die Reichsregierung mit Be-) forgnis, daß die öffentlichen Sitten in Deutschland immer mehr in Berfall geraten und die Grundlagen von Reich und Staat zu erschüttern drohen. In einer Zeit, in der alle Kräfte der Nation daran gesetzt werden müßten, die moralischen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden des Krieges zu heilen, geht eine
zügellofe Agitation
immer offener ans Wert, die politischen und staatlichen Fundamente zu untergraben, auf denen sich der Neubau des Deutschen Reiches erheben soll. Die
Sprache der Preffe,
Ju dieser Lage des Vaterlandes die Berfaffung und die Gesetze jede angeblich neue periodische Druckschrift, die sich fachlich als die antasten oder verächtlich machen, heißt eine zweite in Wahrheit erit alte darstellt. vernichtende Niederlage und damit den
vorbereiten.
Berfall des Reichs
Die Regierung ist deshalb entschlossen, das zu tun, was Die Regierung ist deshalb entschlossen, das zu tun, was die Zeitumstände und die
Provokationen der Gegner der Verfassung gebieterijch erheischen. Die Berfassung, welche die demokratischen Forderungen der Freiheit der Presse, der Vereine und der Bersammlungen verwirklicht, gewährt zugleich die Mögwelche diesen unheilvollen Bestrebungen dient, wird von Tag zu Tag lichkeit, diese Freiheiten zu beschränten, wenn sie eindeutiger; sie zeigt, daß der Plan gewiffenloser Elemente zur Beseitigung der Verfassung selbst und aller Freiheit schlechthin und Gruppen, die den gewaltsamen Um sturz der ver- mißbraucht werden. Bon dieser Befugnis, die dem Reichsfaffungsmäßigen Ordnung betreiben, in weitere Kreise des Boltes ge- präsidenten zusteht, wird durch den folgenden Erlaß Gebrauch getragen werden soll. Offen und in roheffer Form wird in macht. Die Reichsregierung hofft und ist überzeugt, daß alle rechtfolchen Organen und in Bersammlungen zu Gewalttaten an politischen fich denkenden und zum Wiederaufbau des Vaterlandes willigen Gegnern, Deutschen hinter fie treten und mit ihr zum C ja zum Mord Schutz der Berfaffung und der Gefe aufgefordert. Augenscheinlich halten die Führer dieser Bewegung die zufammenwirken. Sie wird Zeit für gekommen, in der die Ziele nicht mehr verschleiert zu werden brauchen, sondern offen bekannt werden dürfen. Die deutsche Regierung wird von dieser Bewegung als ein klüngel unfähiger, gegen jede Auflehnung vorgehen und fordert alle Organe des Reichs schwächlicher und undeutscher Politiker dargestellt, deren Beseitigung und der Länder auf, in völliger Unparteilichkeit und ohne Anpatriotische Pflicht sei. Neben und in den Parteien, die in sehen der Person der Verordnung rüdsichtslose Geltung zu parlamentarischer Opposition stehen, gewinnen in letzter Zeit Organi- verfchaffen. falionen, Vereine, Gruppen und Persönlichkeiten an Bedeutung, die aus Haß gegen die demokratisch- republikanische Staatsreform offen zur Berachtung der Verfassung und Uebertretung der Gesetze auffordern.
Die Not des Baterlandes macht es zur doppelten Pflicht, mit harter Hand diesem Treiben teils gewissenloser, teil verblendeter Elemente entgegenzutreten.
mit unerbittlicher Strenge
Die Reichsregierung. gez. Dr. Wirth.
Die Verordnung.
Auf Grund des Artikels 48 der Berfaffung des Deutschen Reiches wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet folgendes verordnet:
Zuständig für den Ausspruch des Berbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Bollzuge notwendigen Vorschriften erläßt. § 2. Eine Beschlagnahme von Druckschriften ohne richterliche Anordnung ist außer in den Fällen des§ 23 Nr. 1 und 2 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 auch dann zuläffig, wenn der Inhalt der Druckschrift die Voraussehung eines Berbots nach§ 1 Abs. 1 erfüllt.
§3. Wer eine nach§ 1 verbotene Drudschrift herausgibt, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Geldstrafe von 500 000 mart und mit Gefängnis oder mit eine: diejer Strafen bestraft.
§ 4. Bersammlungen, Bereinigungen, Aufzüge und Kundgebungen fönnen außer den Fällen des Artifels 123 der Reichsverfaffung verboten werden, wenn die Besorgnis begründet ist, daß in den Versammlungen usw. Erörterungen stattfinden, die zur gewaltfamen 2lenderung oder Beseitigung der Berfaffung oder verfaffungsmäßiger Einrichtungen des Reiches oder eines seiner Länder, zu Gewalftaten gegen Vertreter der republikanisch- demokratischen Staatsform, zum Ungehorsam gegen Gejehe oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der verfassungsmäßigen Behörden aufreizen, folche Handlungen billigen oder verherrlichen oder die verfaffungsmäßigen Organe und Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährdenden Weise verächtlich machen.
Zuständig für den Ausspruch des Verbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Bollzuge notwendigen Vorschriften erläßt. § 5. Wer eine nach§ 4 verbotene Versammlung usw. veranstaltet oder in einer solchen verbotenen Versammlung usw. als Redner auftritt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 000 2. und mit Gefängnis nicht unter einem Monat, wer an einer solchen verbotenen Versammlung usw. teilnimmt, mit Geldstrafe bis zu 100 000 m. und mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§ 6. Gegen ein Verbot nach§§ 1 und 4 und eine.. § 1. Periodische Drudschriften, deren Inhalt zur gewaltsamen Beschlagnahme nach§ 2 ist die Beschwerde an einen AusLenderung oder Beseitigung der Verfassung oder verfaffungsmäßiger schuß zuläffig; die Beschwerde hat keine aufschiebende WirEin schwerer Winter steht Deutschland bevor. Noch laften auf Einrichtungen des Reichs oder eines seiner Länder, zu Gewalttaten fung. Die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter uns die schweren drüdenden Folgen des verlorenen Krieges, noch ist gegen Bertreter der republikanisch- demokratischen Staatsform, zum wählt der Reichesat aus seiner Mitte. Der Ausschuß entOberschlesien dem Reich nicht gesichert. Seine Reffung, für Ungehorsam gegen Geseze oder rechtsgültige Berordnungen oder scheidet in der Bejehung von 7 Mitgliedern, die nach eigener freier welche die Regierung seit Monaten zäh und nicht aussichtslos fämpft, gegen die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der Ueberzeugung erfcnnen. Den Vorsitz im Ansschuß führt ohne fann durch einen offenen Ausbruch innerer Zwiffigkeiten in Frage verfaffungsmäßigen Behörden auffordert oder anreizt, können für Stimmrecht der Reichsiminister des Innern oder ein von ihm begestellt werden. Der polifische Kredit des Deutschen Reiches darf nicht die Dauer bis zu 14 Tagen verboten werden. Gleiches gilt für perio- ftimmter Stellvertreter. Die Beschwerde ist beim Reichsminister des erschüttert werden in einem Augenblick, in dem wir den Anspruch auf dische Druckschriften, deren Inhalt eine Billigung oder Berherrlichung Innern einzureichen, der fie, falls er ihr nicht stattgibt, dem AusOberschlesien auf die Grundsähe der Demokratie begründen. Ebenso- folcher Handlungen darstellt oder die verfaffungsmäßigen Organe und schuß zur Entscheidung vorlegt. wenig fann es geduldet werden, daß durch politische Unruhen die Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates Wirtschaftskraft Deutschlands geschwächt wird, die zur Abtragung der gefährdenden Weise verächtlich macht. schweren uns auferlegten Caffen aufs höchste angespannt werden muß. Nur durch dauernde ungestörte Arbeit kann es gelingen, Reich und Bolt über die schweren Zeiten hinwegzuführen, in denen Teuerung und fteuerliche Höchstleiffung nebeneinander hergehen.
Das Verbot fann bis auf die Dauer von drei Monaten ausgedehnt werden, wenn die Druckschrift nach vorherigem Verbot nochmals gegen die Bestimmungen des Abs. 1 verstößt.
Das Verbot gilt für das gesamte Reichsgebiet und umfaßt auch
Der Tannenberg- Rummel und seine Folgen. blutige Borgang bedarf in seinen Einzelheiten noch der Aufklärung,
Berlin, den 29. August 1921. Der Reichspräsident.
gez. Ebert.
Der Reichskanzler. gez. Wirth.
Um Unflarheiten zu vermeiden, weise ich hierdurch ausdrücklich darauf hin, daß unter das gestrige für heute erlassene Verfammlungsverbot selbstverständlich auch die Tannenbergfeier, soweit sie durch Veranstaltungen unter freiem Himmel begangen wird, fällt.
Unter dieser in den Schaufenstern der Hoflieferanten" ausgehängten Bekanntmachung prangte ein Zettel ohne Unterschrift: Da die Tannenbergfeier verboten ist, findet heute nachmittag 4 Uhr in der Luftschiffhalle eine Zusammentunft statt. Mit den Berliner Zügen tamen schon gegen Mittag viele Arbeiter mit roten Bannern nach Potsdam.
es muß aber festgestellt werden, daß er als trauriger Einzelfall daAn verschiedenen Stellen Deutschlands ist am Sonntag steht und daß im übrigen gestern feine Zusammenstöße zwischen der der Zorn der Arbeiterschaft über das provozierende Treiben disziplinierten Arbeiterschaft und den Schupo- Mannschaften vorgeder blutbesudelten Hakenkreuzler und Stahlhelmleute, die tommen find. Hintermänner der politischen Meuchelmorde, zum explosiven Die entschloffene einheitliche Abwehrattion der Arbeiter und Ausbruch gelangt. In Potsdam ist es dabei zu Zusammen- Bazifisten hat die große militaristisch- chauvinistische Demonstration, stößen und leider auch zu Blutvergießen gekommen. die die vereinigten Reaktionäre für den gestrigen Sonntag in PotsBei allem Verständnis für die Erregung der Arbeiter- dam geplant hatten, unmöglich gemacht. Die Monarchisten hatten schaft wiederholen wir die hier immer wieder ausgesprochene diesmal die Rinder vorgeschoben, um eine Neuauflage des StadionMahnung, sich nicht durch unbesonnene Elemente von der Standals zu machen. Offiziell wurde die Sache als„ TannenbergBahn der Geseglichkeit abbringen zu lassen, namentlich feier der Kreisverbände Potsdam, Angermünde und Ludau des nicht durch solche, die aus dem Kampf gegen die Rechts- Deutschnationalen Jugendbundes" aufgezogen. Echirmherr" war putschisten und für die Republik einen Kampf gegen die Hindenburg. Er, Ludendorff, Tirpik, Helfferich und die übrigen Ab- Sie erfuhren, daß wegen des Verbots des Polizeipräsidenten die im Rechtsputschisten und gegen die Republik machen wollen. götter unserer Monarchisten wurden erwartet. Nach dem Programm Soweit die sozialdemokratische Arbeiterschaft sich an solchen des„ unpolitischen" Jugendbundes sollte ganz Potsdam einen schwarzDemonstrationen beteiligt, demonstriert sie gegen die schwarz- weiß- roten Hohenzollernsonntag erleben. Das Glockenspiel der weiß- roten Propofateure, aber nicht gegen die Dr- Garnisonkirche war in den Dienst der Sache gestellt, ein gane, die von staatlicher Seite zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bestellt worden sind. Wer zum Kampfe gegen diese aufreizt, versündigt sich an dem Geist der Veranstaltung.
fchwarz- weiß- roter Feftzug durch die Stadt
Freien geplanten Versammlungen nunmehr in Sälen stattfinden würden. Die bloße Anwesenheit der Arbeiter genügte schon, um das im Programm der Deutschnationalen vorgesehene schwarz- weiß- rote Flaggenmeer in den Potsdamer Straßen zu verhindern. Die Bäter der Potsdamer deutschnationalen Jugend trauten den Berlinern mit den zusammengerollten roten Fahnen nichts Gutes zu, und fie ließen sollte den Rummel eröffnen, ein Fadelzug ihn beschließen. Da fün die hohenzollernfahnen im Schrank. Nur in der Nähe der Luftdigten die Arbeiter und Pazifisten eine Gegendemonstration an, und schiffhalle hingen einige schwarz- weiß- rote Fahnen aus den Fenstern. der Aufruf des Potsdamer Gewerkschaftskartells, der drei fogia- Sie erregten den Zorn der tommunistischen Jugendgruppen und listischen Parteien und der Friedensvereinigungen hatte den Erfolg, wurden eingezogen, nachdem es in einzelnen Fällen zu unsanften In Potsdam ist gestern Berliner Arbeiter blut ge- daß der Potsdamer Polizeipräsident v. Bizewig in einer Bekannt- Auseinandersetzungen mit den monarchistischen Fahnenmännern geflossen. Eine Schlägerei, die zwisechn ein paar nicht im machung am Sonnabend alle Bersammlungen unter tommen war. Dienst befindlichen Reichswehrsoldaten und kommunistischen De freiem Himmel für den Sonntag verbot Den Deutschmonstranten entstanden war, nahm dadurch einen tragischen Aus- rationalen mußte er es zweimal sagen. Sie sahen in der ersten gang, daß der Schupo- Wachtmeister Wolff, um die verfolgten Bekanntmachung nur ein Berbot der Arbeiterdemonstration, und so Reichswehrleute zu decken, zwei der Verfolger totschoß. Die Opfer erschien am Sonntag eine zweite Bekanntmachung des Polizei-| werden verschiedene Darstellungen verbreitet. Demonstranten, die find die Arbeiter Regener Steglitz und Hensel Berlin. Der präsidenten mit dem Tert:
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Ueber die
Einzelheiten des blutigen Ereigniffes
fich als Augenzeugen bezeichnen, schilderten mir den Vorgang so: Ms