Nr.582 38. Jahrgang Ausgabe A nr. 294
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Sonnabend, den 10. Dezember 1921
Rheinlandkommission gegen Rechtspflege.
WIB. hört, daß das Auswärtige Amt die deutschen Miffionen in Paris , London und Brüssel angewiesen hat, Profeft einzulegen wegen der auf Anordnung der Rheinlandkommiffion erfolgten Haftentlassung des Redakteurs Smeets in Köln , der wegen Nichterscheinens in einem gegen ihn wegen Beleidigung anstehenden Straftermin verhaftet worden war.
Die Rechtslage.
Im Artikel 3 des Rheinlandabkommens vom 28. Juli 1919 wird bestimmt:„ Die deutschen Gerichte üben ihre Gerichtsbarkeit in bürgerlichen und Straffachen, abgesehen von den in den nach stehenden Absätzen erwähnten Ausnahmefällen, weiter aus." Diese Ausnahmefälle betreffen die Streitkräfte der Befagungsarmeen und die ihnen zugeteilten Personen, sowie sämtliche von diesen Truppen angestellten und in ihren Diensten befindlichen Personen. Gehört Herr Smeets zu diesen Personen?
Der Haftentlassungsbefehl.
( MTB.) Die Interalliierte Rheinlandkommission hat durch den Beschluß vom 8. Dezember verfügt, daß der auf Grund eines Haft befehls der Straffammer des Landgerichts Köln festgenommene Her ausgeber der Zeitung Rheinische Republik" auf Grund der Berordnung 70 Artikel 1§ 5 letzter Absatz bis zur endgültigen Entfcheidung in Freiheit zu sehen sei, nachdem sein Verteidiger sich bei der Rheinlandtommiffion auf die Bestimmung der Berordnung berufen hatte. Die vertagte Verhandlung.
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Bankkrach und Börsenangst.
In den Redaktionen vieler bürgerlicher Blätter läutet es Alarm: der Dollar fintt! Man fönnte meinen, es nahe der Untergang der Welt oder doch zum mindesten Deutsch lands . Die Tägliche Rundschau" 3. B. hat gestern ihren Abonnenten den Appetit aufs Abendbrot verdorben. Meldet sie doch auf der ersten Seite obenan in fettem Drnd: Börsenkrach.
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Der Zusammenbruch der Pfälzischen Bank hat trop der Intervention der Deutschen Bant im Publitum große Bestürzung hervorKöln, 9. Dezember. ( MTB.) Gegen Smeets sollte heute gerufen. Das Vertrauen zur Börse ist erschüttert. morgen 9 Uhr vor Gericht verhandelt werden. Der Angeklagte Die Banken mahnen ihre Kundschaft zur Abwicklung schwebender erschien um 11 Uhr. Berteidiger Wolf- Düsseldorf beantragte Verbindlichkeiten. Die Besitzer von Wertpapieren suchen ihre Begemäß Ordonnanz 70 Artifel 3 der Rheinlandfommiffion zunächst stände abzustoßen und Kursgewinne mitzunehmen, die etwa noch) Ausfezung des Verfahrens, da das Verfahren wegen politischer Ber vorhanden sind. Bei starkem Angebot gingen die Kurse heute abergehen, die während des Waffenstill stands verübt worden find, mals starf zurüd. In dielen Sonderwerten beliefen sich die Bernicht durchgeführt werden könne. Die unter Anklage stehenden Be- lufte gegen die vorgestrigen Rotierungen auf Hunderte von Bro und des Bofisetretärs Gertes aus Mörs feien der einheitliche gingen um 600 m. auf 6750 M. zurück. Der Dollar wurde bei leidigungen des Reichspräsidenten , des Kriminalkommissars Prize zenten. Auch der Devisenmarkt war matt. Wechsel auf Holland Ausfluß der politischen Haltung des Angeflagten, der seine Zeitung Smeets hatte sich bereits in früheren Terminen der Berhand- während des Waffenstillstandes gründete, in der er fortgefeßt die scharfen Schwankungen mit etwa 188% M. angeboten. lung durch Anträge, in denen er die Richter als befangen erklärte, deutschen und preußischen Staatsbeamten angegriffen habe. Die Be entzogen. Zum Termin vom 5. Dezember hatte die Straffammer leidigungen fielen also unter die Bestimmungen über einen aus nichtigen Gründen gestellten Bertagungsantrag bereits ftraflose politische Handlungen während des Waffenstillstandes. am 3. Dezember durch; formellen Beschluß verworfen und ihn Smeets Der Berteidiger lehnte unter Berufung auf Ordonnang 2 Artifel 15 in seiner Wohnung zustellen lassen. Gleichwohl blieb Smeets am und 17 die Zuständigkeit der deutschen Gerichte in diesem Falle ab, 5. Dezember ohne Entschuldigung aus. Gemäß§ 229 der Straf- bis eine Entscheidung der Rheinlandkommission ergangen fei darprozeßordnung, welcher besagt, daß gegen einen ohne genügende über, ob die Sache, entsprechend dem Antrage des Angeklagten, vor dem Gericht der Rheinlandkommission zu verhandeln sei. Entschuldigung im Verhandlungstermin ausbleibenden Angeklagten Staatsanwalt Dahm erflärte, es handle fich um Einzelfälle und Haftbefehl zu erlassen ist, ordnete die Etraffammer daher feine nicht um eine fortgefeßte Handlung. Die Beleidigungen seien in den Festnahme an. Wie eine Berordnung, die nur auf die Waffen Jahren 1920 und 1921 erfolgt. Der Berteidiger erwiderte, schon stillstandszeit Bezug hat, ein Eingreifen in diesem Falle, wo aus der Tatsache, daß die Rheinlandkommission eingegriffen habe, es sich um Bergehen aus jüngster Zeit handelt, nötig machen soll, gehe hervor, daß es sich hier um eine politische. Handlung, drehe, die ist unerfindlich. fich auf die Zeit des Waffenstillstandes beziehe. Das Rheinischer Richterprotest. Gericht verkündete nach einstündiger Beratung den Beschluß, es sei zu der Ueberzeugung gelangt, daß nicht die Rede davon sein könne, Der bereits angekündigte Beschluß des Bucher daß die Voraussetzungen der Bestimmungen der Rheinlandkomgerichts Köln lautet: mission vorliegen, nach denen wegen politischer Handlungen
Nach dem Gericht gewordenen Mitteilungen hat die Besagungsbehörde die Beliftredung eines durch eine hiesige Straffammer erlaffenen Haftbefehls verhindert. Dieses Borgehen enthält nach der Auffassung des Gerichts einen
unzuläffigen Eingriff in die Rechtsprechung, die den geltenden Bestimmungen nicht entspricht. Unter diesen Umständen ist für das erkennende Gericht nicht die Gewähr für eine unparteiische, unbeeinflußte und unabhängige, in voller Freiheit fich vollziehende Rechtspflege geboten, die für die Faffung seiner Entscheidungen unbedingt erforderlich ist. Das Gericht lehnt deshalb ein Berhandeln aller anstehenden Brozesse bis zur enderung dieses Zustandes ab und hebt herver, daß es in gleicher Weise verfahren würde, wenn eine einheimische Behörde sich eines gleichen Eingriffes schuldig machen würde. Der Beschluß wurde einstimmig von dem mit berufenen und Laienrichtern besetzten Buchergericht befaßt und den anderen Gerichten mitgeteilt.
Daß gerade die Wucherkammer diese Maßnahme ergriffen hat, ist begreiflich; sind doch so manche ihrer Klienten" Entente ist begreiflich; sind doch so manche ihrer Klienten" Entente bürger und es könnte ja der Tirard- Kommiffion gefallen, solche Herren der Justiz zu entziehen.
Das Rätsel von London . Ueber die Besprechungen, die in den zwei letzten Tagen zwischen dem englischen Schaßminister Sir Robert Horne, dem franzöfifchen Wiederaufbauminifter Louche ur und dem offiziösen deutschen Abgesandten Rathenau in London stattgefunden haben, ist bisher nichts Positives gemeldet worden. Doch geht aus verschiedenen Pariser Blätterstimmen hervor, daß Frankreich an seinem ursprünglichen glatten Beto gegen ein Moratorium nicht mehr unbedingt festhält. Es will aber anscheinend dennoch am 15. Januar feinen Reparationsanteil erhalten und schlägt zu diesem 3wed die Gewährung einer furzfristigen Ententeanleihe an Deutschland vor. Ueber die Bedingungen, die an die Gewährung des Moratoriums bzw. der Anleihe geknüpft werden sollen, herrscht allerdings noch absolute, Ungewißheit. Auch hierin ist man auf franzö fische Gerüchte angewiesen und diese lauten, wie nicht anders zu erwarten, recht ungünstig: danach würden die Alliierten eine Art Finanzfontrolle über Deutschland planen und namentlich dafür sorgen, daß unser Etat in Ordnung gebracht wird und daß unsere Notenpreffe ihre Tätigkeit einstellt. Andererseits würden sie für die zu gewährende Anleihe irgend welche Garantie von der deutschen Industrie verlangen.
Das alles eröffnet uns wenig rofige Perspektiven und dennoch ist ein Abkommen, durch das Deutschland eine genügende Erholungspause erhalten würde, immer noch besser als jene wirtschaftliche und politische Katastrophe, die unfehlbar eintreten müßte, wenn die Entente auf ihrem Schein bestünde.
In Ermangelung sicherer Nachrichten über die bisherigen Ergebnisse der Besprechungen von Horne, Rathenau und Loucheur ist man zur Beurteilung der Lage wesentlich auf das Bild angewiesen, das der internationale Finanz
während des Waffenstillstandes Verhaftungen oder Gerichtsverhandlungen nicht vorgenommen, werden dürfen. Der: Angeklagte habe als Redakteur der Rheinischen Republik" in den beanstandeten Artikeln dem Reichspräsidenten Ebert vorgeworfen, daß er sich durch Schiebungen Lebensmittel verschafft habe. Gegen den Kriminalkommissar Prize- Köln habe er den Borwurf: des Meineides und der Unehrlichkeit erhoben. Den Boftsekretär Gertes aus Mörs habe er aus Anlaß des Streits am Riederrhein als Banditen bezeichnet. Es könne hier von feiner politischen Handlung die Rede sein und die fachlichen Boraus Das segungen der angezogenen Verordnungen lägen nicht vor. Gericht habe daher beschlossen, alle Einwendungen zurückzuweisen. Der Verteidiger erklärte darauf, daß er sich das Recht der Beschwerde gegen diesen Befchiß innerhalb 8 Tagen vorbehalte. Der Staatsanwalt betonte noch, daß die Haftentlassungsverfügung auf Berordnung 70 der Rheinlandkommission Bezug nehme. Es entziehe ich seiner Kenntnis, auf Grund welcher Mitteilungen die Rheinlandtommiffion zu dieser Entscheidung gefommen sei. Der Borsigende perfündete darauf den Beschluß, die Verhandlung entsprechend dem Antrage des Verteidigers vorläufig auszusehen. Irgendwelche politischen Gründe seien für diesen Beschluß nicht maßgebend gewesen.
martt seit einigen Tagen bietet. Tatsächlich wird auf allen Börsen in Europa und Amerika auf der Grundlage der mutmaßlichen Ergebnisse der Londoner Verhandlungen spekuliert. Und überall, ob in der New Yorker Wall- Street oder am Londoner Stod Erchange oder in der Berliner Burgstraße, herrscht offenbar die Auffassung, daß die Verhandlungen für Deutschland günstig stehen: überall ist seit drei Tagen eine ständige Erholung der deutschen Mark ingetreten. In dieser Hinsicht geht New York stets voran und die europäischen Märkte reagieren prompt darauf in gleicher Weise. So hat am gestrigen Tage die Berliner Börse etwa den gleichen schwachen" Dollarkurs erreicht, wie am 1. Dezember, an jenem fchwarzen Donnerstag", wo Zehntausende von deut schen Spekulanten sich das Genick brachen.
London , 9. Dezember. ( WTB.) Amtlich wird mitgeteilt: Schahkanzler Sir Robert Horne und Minister Loucheur fehten Cloyd George heute von dem Inhalt ihrer gestrigen Besprechungen über das Wiesbadener Abkommen und allgemein über die Reparationen in Waren in Kenntnis. Man tam zu dem Schluß, daß ein informeller Meinungsaustausch zwischen Briand und Clond George wünschenswert sei. Wie Reuter vernimmt, wurde vereinbart, daß Briand noch vor Weinachten zu einer Besprechung mit Lloyd George nach Condon tommen soll. Coucheur ist heute abend nach Paris abger el ft.
Condon, 9. Dezember. ( BTB.) Der politische Berichterstatter der Evening News" schreibt, die Regierung, die für eine Berschiebung der Reparationszahlungen fei, wäre durch nachträgliche Borstellungen von seiten der Londoner City veranlaßt worden, die dafür eintreie, daß Deutschland eine Atempaufe gewährt werde. Lloyd George habe Rathenau bisher noch nicht gefehen, es sei wahrscheinlich, daß eine Zusammenkunft zwischen beiden stattfinden werde.
Uns scheint, der Anlaß zur sich weiter fortsetzenden Senfung der fremden Devisen und der heimischen Effektenfurse ift etwas eng gesehen, wenn man ihn vorwiegend im Zusammenbruch der Pfälzischen Bank sucht. Er ist ja selbst nur ein Symptom. Dennoch verdient der Zusammenbruch der Pfälziichen Bank nach mehr als einer Seite recht eingehende Beleuchtung.
Borerit muß festgestellt werden, daß die Pfälzische Bank nicht 340 Millionen und damit Aktienkapital, offene und stille Reserven dadurch verlor, daß einer ihrer Münchener Filialleiter zu wild auf das zunehmende Elend Deutschlands spekulierte, ein Engagement, über das andere türmte, um sich zu retten, während er damit doch nur die Lawine entfesselte, die ibn begrub. Der Krach entstand dadurch, daß die eigentlich Schuldigen einige Wochen zu früh auf eine Steigerung der Mart rechneten. In Voraussicht dieser Entwicklung verkaufte der Münchener Filial- Mitdirektor im besonderen Schweizer Franken für späteren Termin blanto. Das beißt, er schloß Geschäfte ab, die ihn dazu verpflichteten, zu bestimmten Terminen und zu festgelegtem Preis Schweizer Franfen zu liefern. Er hoffte auf eine Besserung der Lage Deutsch lands , aufein Steigen der Mark und ein Fallen der ausländischen Valuten. Das Geschäft hätte dann darin gelegen, daß er ám Liefertage Schweizer Franken geben konnte, die er billiger eingekauft hatte, als sie der Nehmer zahlen mußte. In die Zeit dieser laufenden Engagements fiel aber der Kurssturz der deutschen Mark; so tam der Zusammenbruch; es mußten die Franken viel billiger geliefert werden, als sie eingekauft werden konnten.
Der normale Bürger entrüstet sich über den Mann, der so unverantwortlich, ja verbrecherisch gehandelt habe. Das fagt man von jedem, der stiehlt und sich erwischen läßt. Wir müssen demgegenüber feststellen, daß die gesamte Devisenspekulation zu 90 Broz. heute mit wirtschaftlichen Notwendigfeiten nichts zu tun hat. Der Terminhandel, der in seinem Wesen bedeutet, eine gewisse Preisfestigkeit und Kalkulationssicherheit für diejenigen zu schaffen, die mit dem Ausland in geschäftlicher Berbindung stehen, ist heute mit das raffinierteste und ausgedehnteste Wettgeschäft, das man sich nur denken tann. Es wird, wie man im Börjenjargon iagt, gefirt", nicht aus einer wirtschaftlichen oder sonstigen Notwendigkeit heraus und auch nicht, um am Tage der Fälligkeit das eingegangene Geschäft wirklich auszuführen, sondern nur zu dem Zweck, um bei Ablauf des Termingeschäftes die Differenz zu geminnen oder zu
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verlieren.
Aus diesem Grunde ist die allgemeine Entrüftung der bürgerlichen Handelspresse reichlich unangebracht. Was der Mann in München tat, das tun ja jetzt sämtliche oder doch so gut wie sämtliche Banken und Bankiers. Dabei handelt es sich durchaus nicht um kleine, Summen. Man bedenke doch, daß allein die Münchener Filiale der nerkrachten Pfälzischen Bank zeitweise bis zu 600 Millionen Mark folcher Enange ments laufen hatte. Der Zusammenbruch der Pfälzischen Bank beleuchtet bligartig eine der gefährlichsten Auswirkungen unserer schwierigen Markverhältnisse.
Beachtet man den eben geschilderten Tatbestand, dann wirkt der Notfchrei: man hat das Bertronen zur Börse" verloren, ungefähr fo, als ob ein Mann, der Wasser tocht und zugleich mit Eisstüden abfühlt. über den Thermometer wütend wird, der seinen Unsinn registriert. In Wirklichkeit liegen die Dinge doch so, daß das spekulierende Publitum- und das ist heute alle Welt, soweit sie Geld hat durch die Tatsachen zwangsweise davon überzeugt wird, daß die Spekulation anf Deutschlands Elend nicht so glatt und ergebnisreich verläuft, als bisher gehofft wurde. Und die Banten, die zugleich Gefchobene und Schiebende sind, sie stehen bei diefem plöblichen Witterungsumschlag unter einem Drud, den manche nicht ohne weiteres vertragen fann.
Zu bewundern ist, mit welcher Schnelligkeit und Sicherheit die Banten, im besonderen die Deutsche Bank, die