Nr.61039.Jahrgang
Ausgabe A nr. 301
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Donnerstag, den 28. Dezember 1922
Gewerkschaften gegen Steuerunrecht.
72 Proz. der Steuern durch Lohnabzug aufgebracht!
Die Vorstände des Allgemeinen Deutschen Gehört, die sich selbst einschätzen, dann mußte er seine Steuer für 1921 wertschaftsbundes und des Allgemeinen etwa im September 1922 voll gezahlt haben, das war damals ein freien Angestelltenbundes haben dem Reichstanz- Arbeitslohn von 11,5 Stunden. Ende Oktober war es nur noch der ler Cuno am 23. Dezember d. J. eine Denkschrift zur Arbeitsertrag von 8,2 Stunden, und Anfang November konnte die Einkommensteuer unterbreitet, in der die Reichsregie gesamte Steuerschuld mit dem Ertrag von noch nicht 6 Arbeits rung aufgefordert wird, auf Grund der ihr im Einkommen- ftunden abgegolten werden. Der erste Borsitzende der Demokratischen Steuergesetz erteilten Vollmacht sofort in Gemeinschaft mit dem Partei, der Abg. Ertelen 3, hat fürzlich in einer öffentlichen BerSteuerausschuß des Reichstages die Erhöhung der sammlung festgestellt, daß die Lohn- und Gehaltsempfänger im Werbungskosten und sonstigen Steuer abzüge Jahre 1921 ihre Steuern mit dem Ertrage von etwa 120 Arbeitsfür die Lohn- und Gehaltsempfänger herbeizuführen. Die stunden abgelten mußten. Sie hätten etwa nur 8. oder 10 Arbeits. Gewerkschaften begründen gleichzeitig die Dringlichkeit einer stunden nötig gehabt, wenn sie zu den gleichen Terminen hätten grundlegenden Reform im Einziehungsverfahren der Ein zahlen tönnen wie die sonstigen Beranlagungspflichtigen. Der fommensteuer von den sogen. Veranlagungspflichtigen in der Deutsche Gewerkschaftsbund hat in einer Eingabe vom September Richtung, daß auch bei den Besigenden künftig der Tag d. 3. darauf hingewiesen, daß der Händler mit dem schlechten Belde der Steuerzahlung und damit der tatsächliche Geld von 1922 die gute Steuer von 1920 zahle; der Staat und die zu mert maßgebend sein muß für die Höhe des zu entrichtenden sofortiger Zahlung verurteilten Lohnsteuerpflichtigen seien dabei die Geldbetrages. Die Denkschrift, die dem wachsenden Unwillen Ceidfragenden. der arbeitenden Volksschichten über das Steuerunrecht Ausdruck verleiht, hat folgenden Wortlaut:
„ Die jüngsten Verhandlungen des Reichstages über die Eintommensteuer veranlassen uns, der Reichsregierung und dem Steuerausschuß des Reichstages folgenden Antrag zu unterbreiten: Es ist auf Grund des§ 46 2bf. 8 des Gesetzes zur Aenderung der Einkommensteuer vom Dezember 1922 mit Wirkung vom 1. Februar 1923 eine Neuseftfehung der Abzüge der Lohnsteuerpflichtigen zur Einkommensteuer vorzunehmen.
Begründung:
Durch die jüngsten Beschlüsse des Reichstages find die mit dem Grundfaß der steuerlichen Gerechtigkeit und mit fozialen Erwägungen unvereinbaren Widersprüche noch verschärft
worden. Der Tarif der Reichseinkommensteuer wurde mit rüd wirkender Kraft für das ganze Steuerjahr 1922 erheblich ermäßigt. Die Anpassung der steuerfreien Abzüge der Lohnsteuerpflichtigen an die Wahrheit und Wirklichkeit soll aber erst vom 1. Januar 1923 ab gelten. Im Antrage Nr. 444 der Reichstagsdrucsachen hat die Deutsche Bolts partei nachgewiefen und ausführlich belegt, Nach den Wochenausweisen der Reichsbank vermehrt sich der daß diese künstliche Niedrighaltung des Werbungstoftengesezes den Notenumlauf unter dem Druck der fieberhaft steigenden schwebenden Finanzämtern automatisch vermehrte Arbeit einbringen muß. Den Schuld des Reiches immer beängstigender. Zum Teil beruht dieser sich bei uns täglich vermehrenden Anfragen, die fast immer auf jene 3wang zur Inflation darauf, daß gegen den schleppenden Steuer- lingerechtigkeit hinweisen und Rat verlangen, können wir nur eine eingang nichts Ernsthaftes unternommen wird. Die Gewerkschaften Antwort geben: Stellt auf Grund des§ 46 Ziffer 3 beim zuständigen aller Richtungen fordern nicht erst seit heute, daß die Reichsregie- Finanzamt den Antrag auf Erhöhung des Werbungskostenfahes. Wird jene Ungerechtigkeit nicht befeitigt, so werden die Finanzämter rung durchgreifende Schritte unternimmt, die die wahrscheinlich mit diesen Anträgen überschwemmt werden. Unser Antrag gründet sich im besonderen darauf, daß durch die neuesten Beschlüsse des Reichstages die Werbungskosten und die stenerfreien Abzüge für den Steuerpflichtigen und feine Ehefrau in geringerem Maße erhöht wurden als die Abzüge für Kinder, und alle drei Abzüge in wesentlich geringerem Maße eingefeßt wurden,
beschleunigte Einziehung aller Steuern, insbesondere aber der Einkommensteuer der sich selbst Einschätzenden,
gewährleisten.
als die Geldentwertung dies erfordert.
Die sofortige Herauffehung der stenerfreien Abzüge für die Steuerpflichtigen und ihre Ehefrauen sowie der Werbungskosten iff dringend erforderlich.
Neben der Gefahr, daß die inflationistische Wirkung der schlepNeben der Gefahr, daß die inflationistische Wirkung der schlep penden Steuereinziehung in der Welt als deutsche Böswilligkeit er scheint, muß das Versagen der Steuergesetzgebung gegenüber den leistungsfähigsten Schichten die Reichsfinanzen zerrütten. Damit wird auch die Wirtschaft zerstört; die Preise gehen in die Höhe, die Kauftraft der Arbeiter und Angestellten wird geschwächt, die zur Wirtschaftsfrise treibenden Strömungen werden begünstigt, alle Versuche der Stabilisierung der Mark müssen dann scheitern. Bei dieser Regelung müßte die für 1922 bestehen gebliebene steuerDie Steuergesetzgebung, in Zeiten leidlicher Stetigkeit der Geldverhältnisse aufgebaut, muß dem schwankenden Geldwerte der Papiermark angepaßt werden, wenn sie nicht selbst zum finanziellen Zusammenbruch mithelfen will. In Beiten schwankenden Geldwertes das gilt auch für eine zu er hoffende Zeit der steigenden Mart- ist für die Höhe und die Ge rechtigkeit der Steuerlast nicht der nominelle Steuersatz entscheidend, sondern
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der Zeitpunkt der Steuerzahlung. Heute sind die Lohn- und Gehaltsempfänger in Deutschland die ein zigen, die in erheblichem Maße in vollwertiger Steuermart ihrer Pflicht gegenüber dem Staat Genüge leisten. Derjenige, der sein Einkommen erst nach Jahresfrist versteuert, leistet nur einen ge• ringen Bruchteil dessen, wozu er verpflichtet ist. Auch die sogen. Vorauszahlungen der sich selbst einschätzenden Veranlagungspflichtigen ändern an diesem Tatbestand nur wenig. Rommen wir einmal in eine Zeit der steigenden Mart, dann werden die sich selbst einfchähenden Veranlagungspflichtigen aus den Gründen der Deflation nicht in der Lage sein oder wenigstens vorgeben, nicht in der Lage zu sein, ihrer Steuerpflicht zu genügen. Das Reich bleibt bei der derzeitigen Methode der Steuerein. ziehung, ganz gleich, welche Entwicklung die Mart nimmt, immer der Betrogene.
liche Ungerechtigkeit gegenüber dem Lohnsteuerpflichtigen im Sinne des sozialdemokratischen Antrages Nr. 5 der Reichstagsdruckfache Nr. 5392 in etwas seinen Ausgleich finden. Zusammenfassend möchten wir nochmals betonen, daß die der zeitige Steuerpolitik bei den Lohnsteuerpflichtigen die bedenklichsten Wirkungen auslösen muß. Die Berechtigung dieser Stimmung ist nicht abzustreiten. Die Lohnsteuerpflichtigen verweisen auf die jüngsten Beschlüsse zur Aenderung des Gejeges über die 3wangs anleihe, die u. a. feftigen, daß die Effekten nur zu einem Bruchteilweniger als 10 Broz. ihres Kurswertes nach dem Stand vom 8. Dezember zur Zwangsanleihe herangezogen werden. Sie verweisen auf die gewaltigen Steuerhinter 3iehungen, die der an fich völlig ungenügend ausgebaute Buch prüfungsdienst bisher schon festzustellen vermochte. Sie erinnern fich der Worte des Herrn Oberbürgermeisters Böß, der feststellte, daß in Berlin 95 Proz. aller Steuern zwangsweise eingezogen werden müssen.
Die Lohnsteuerpflichtigen verweisen aber im befonderen darauf, daß der von ihnen getragene Anteil der Reichseinkommensteuer im Jahre 1920 20 Proj., 1921 33% Proz., in diesem Oktober aber schon 72 Proz. betragen hat.
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Nadelstichpolitik.
Bon Albert Faltenberg. Nadelstichpolitik wird nicht nur von der Entente Deutschland gegenüber getrieben, auch die Politik der deutschen Regierung den breiten Arbeitnehmerschichten gegenüber beginnt mehr und mehr aus einer Politik der Fürsorge hinüberzugleiten in eine Politit der Berärgerung.
Die Berbitterung, die mit der neuesten Einkommensteuergefeßgebung in die Reihen der Lohn- und Gehaltsempfänger hineingetragen worden ist, ist in demselben Maße im Wachsen begriffen, als jene Kreise erkennen, daß sie allein durch die ungerechtfertigte Beteiligung am Gesamtaufkommen der Eintommensteuer immer weniger in der Lage sein werden, ihre Wirtschaft zu balancieren. Der Allgemeine Deutsche Ba mtenbund hat soeben eine Eingabe an den Reichstag gerichtet, in der die schwere Mehrbelastung der Festbesoldeten durch Anwendung des Abzugsverfahrens bei jedem Lohn- und Gehaltsempfang sowie durch die Erfüllung der Vorauszahlungspflicht nach§ 42 des Einkommensteuergesetzes und endlich infolge der beabsichtigten neuen Verschärfung ihrer steuerlichen Pflichten durch sofortige Entrichtung anfälliger Steuerteile bei Abgabe der Steuererklärung geschildert und eine entsprechende Reform der Einkommensteuer gefordert wird. Die amtliche Statistik erweist, daß die Lohn- und Gehaltsempfänger bereits im Oktober 1922 mit 71,97 Broz. am Gedem gibt die Regierung dem Drucke der bürgerlichen Parteien famtaufkommen der Einkommensteuer beteiligt waren. Trognach und nimmt die Ermäßigung der Einkommen steuer für die Veranlagungspflichtigen vor. nehmer- Arbeiter, Angestellte und Beamte tragen den Schaden dapon, und zwar nicht nur als Angehörige einer Berufsschicht, sondern vor allem auch in ihren gewerkschaftlichen Berufsorganisationen.
Die Arbeit
Es gilt, grundsätzlich die Macht der Gewertfchaften zu schwächen. Was bei den freien Arbeitern nicht gleich gelingt, läßt sich unter Anwendung obrigkeitlicher Methoden bei den 23 e a m ten schon leichter erreichen. Ein Musterbeispiel für Nadelstichpolitik hat der Reichsverfehrsminister geliefert mit seinem bekannt gewordenen Rundschreiben an Sie obersten Reichsbehörden, in dem für den Abbau des Erholungsurlaubs geworben wird. In einer Zeit, in der die Sparsamkeitspragis bei den Ressorts nur theoretisch hoch im Kurse steht, läßt es sich begreifen, wenn wenigstens dort praktisch Sparsamteit geübt wird, wo Gegenmaßnahmen ernsthaft nicht zu befürchten sind, nämlich bei den Angehörigen der unteren Besoldungsgruppen. Es ist geradezu bewundernswert, mit welcher Sorgfalt in dem erwähnten Schreiben des Reichsverkehrsministers alles herausgesucht morden ist, um mit der Begründung des Abbaues des Erholungsurlaubs für 1923 gerade die 2 n gehörigenderunteren Besoldungsgruppen zu verlegen, ja zu verhöhnen und ihnen zu zeigen, daß man anfängt, fich allmählich wieder ouf der alten Höhe des Borgefeßtenbewußtseine obrigkeitlicher Observanz zu fühlen. Von diesem Standpunkt aus wird aus. drücklich empfohlen, die Auseinandersetzung mit den Beamtenorganisationen nicht zu scheuen.
Wer mit dem Gefühl behördlicher Ueberlegenheit in die Berhandlung mit den Organisationen fommt, fann, so meint anscheinend der Reichsverkehrsminister, von vornherein mit jeinen Behauptungen etwas weitherziger verfahren. So lassen denn auch die in dem Schreiben aufgestellten Behauptungen ausreichenden Spielraum für die den Organisationen gegenüber noch zu erweisende behördliche Debattierkunst. Es wird u. a. festgestellt: daß die zurzeit gültigen Urlaubsdauern von vornherein für die unteren Gruppen zu hoch bemessen wären"
daß die vielleicht früher einmal zu Recht gewährten Urlaubszeiten jetzt nicht mehr zu rechtfertigen find, nachdem„ die zu Beginn des Jahres 1921 noch start unter der Nachwirkung der Kriegsverhältnisse stehende Ernährungslage sich wesentlich gebeffert" hat. Aber die allgemeine Teuerung? wird der gegen Die steigende Proletarisierung anfämpfende Beamte fragen. Gleich ist der Reichsverkehrsminister mit der Antwort zur Gie betrachten es als eine Berhöhnung ihrer ehrlich erfüllten Steuer Stelle:" Die allgemeine Teuerung kann in diesem Zusammenpflicht, fie fühlen sich nach den Worten des Abg. Helfferich als die Die eben geschilderten Tatsachen haben in den Kreisen der Lohn- bummen Rerle", daß ihre Steuerleistungen, die im lleber- hang nicht berücksichtigt werden, da den erhöhten Preisen auch steuerpflichtigen um so größere Erregung verursacht, als bei ihnen weisungsverfahren an die Finanzämter abgeliefert werden, monate- erhöhte bzw. zu erhöhende Bezüge gegenüberstehen, die eine die Geldentwertung unter allen Umständen gerade umgekehrt wirkt lang in den Händen der Unternehmer liegen bleiben und dort sich viele Unrichtigkeiter, um nicht ein schlimmeres Wort zu ge entsprechende Lebenshaltung ermöglichen." So viel Worte, so and sich in immer stärker werdender Belastung ausdrückt. Es muß in privat- egoistischen Vorteil umsetzen. brauchen. beachtet werden, daß So muß der Gebante der Quellenbesteuerung, dessen Ist dem Reichsverkehrsminister wirklich bisher nicht be die steuerliche Leistung eines Angestellten, Entwicklung zu fördern auch die Reichsregierung feierlich zugesichert fannt geworden, daß Tausende seiner unteren Beamten der verheiratet ist und fünf Sinder hat, im Jahre 1922 bei einem hat, völlig zerschlagen werden. Mitte September erklärte die Lei immer noch nicht im Genuß des Existenzminimums sich Januar- Einkommen von 2800 m. und einem Dezember- Einkommen tung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, daß die Ungerechtigkeiten befinden? Weiß man im Reichsverkehrsministerium wirklich Don 88 000 M. von 1,6 Proz. auf 9,3 Broz. gestiegen ist. Im des Lohnabzuges auf die Dauer den Gedanken des Steuerabzuges nicht, daß alle wohlgemeinten Besoldungserhöhungen nicht verGegensatz dazu gewinnt auch der einfachste Gewerbetreibende überhaupt nicht mehr vertreten lassen. Der Allgemeine Deutsche Ge- nicht, daß alle wohlgemeinten Besoldungserhöhungen nicht verauf dem Rücken des Staates an jeder Mart Steuer, die er, durch wertschaftsbund und der Allgemeine freie Angestelltenbund müssen mögen, den durch die Geldentwertung entstandenen Schwund das Gesetz begünstigt, erst um Jahr und Tag verspätet abzuliefern heute dazu sagen, daß weite Kreise ihrer Mitglieder jetzt Gegner der der Kauftraft des Geldes einzuholen? Sind wirklich, wie ebenfalls in dem angezogenen Schreiben behauptet wird, die WirLohnsteuer geworden sind, und daß es ihnen auf das äußerste er tungen des Krieges soweit behoben, daß für die Erhaltung schwert wird, diesen Etrömungen wirksam zu begegnen, wenn keine der Arbeitsfähigkeit entsprechend gekürzte Urlaubsbauern ausAenderung der Gesetzgebung eintritt."
braucht.
Das derzeitige Reichsrinkommensteuergefeh legifimiert fo den Betrug am Staat. Aus der Holzarbeiterzeitung" Nr. 45 vom 11. November 1922 ist zu ersehen, daß ein Hamburger Tischler, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, im Jahre 1921 einen Steuerabzug trug, der 145,5 Stundenlöhnen entsprach. Hätte bieser Tischler zu denen ge
Der Borstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes : gez. Th. Leipart.
Der Borstand des Allgemeinen freien Angestelltenbundes: gez. Aufhäuser.
reichen?
Als es sich seinerzeit darum handelte, den Ursachen des Februarstreits der Eisenbahner nachzugehen, haben wir in anderem Zusammenhange auf die falsche Personalpolitik des ehemaligen preußischen Eisenbahnministers hingewiesen. Wer