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Mbenöausgabe Nr. 506» 40. Jahrgang Ausgabe E Nr. 255 DeMgsbcdwgungen nnb Änzelgenpreife sind in der Morgenausgabe angegeben »edaktioo: Sw. es, Lindenslrahc Z Serasprecher: Dönhoff 292 235 lel.-äJörefsetSosiolöetjjofta! Berlin Sevlinev VolKsblatt t Milliaröe M. Montag 2H. Oktober Verlag und Auzetgenabteilung: Geschäftszeit g-S Uhr Verleger: Bor«vörl«-Verlag GmbH. VerNa sw. es, cindeaftrafze 3 Fernsprecher: Dönhoff 2S0V-SS02 XcntraXorqan der Vereinigten Sozialdemokrati fchen Partei Deutfchlande vr. Heinze Reichskommijsar für Sachsen General Müller verbietet die Landtagssihnng. WTB. meldet mnllich: Der Reichskanzler hat den Minister a. D. Dr. H e i« z e zum Reichstommissar für Sachsen ernannt. D r e s d e n. 23. Oktober. 2,15 Uhr nachmittags.(Eigener Drahkbericht.) Die sächsischen Minister haben, wie von zustän- diger Stelle mitgeteilt wird, heute mittag je eine Verord­nung des neuernannten Reichskommissars Dr. heinze er­halten, wonach sie ihres Amtes enthoben sind. Die sächsische Regierung wird gegen diesen Akt der Reichsregierung Pro- t e st erheben und sofortige Berufung des Relchsrales for­dern sowie eine Zusammenkunft derMinlsterprSsideu- t e n der Länder betreiben. Die Minister sollen bis mittags 2 Ahr die Ministerien verlosten haben. Dresden . 23. Oktober.(MTB.) Das Wehrkreiskom­mando erläsik folgende Bekanntmachung vom 29. Oktober: ita Ausübung der vollziehenden Gewalt verordne ich: Bis zur Einberufung des Landtags durch den vom Herrn Reichskanzler ernannten Reichstommissar findet ein Zusammen- tritt des Landtages nicht statt. Dresden , 2S. Oktober. In später Abendstunde wtrd dem Wolfs-Burcau aus der Slaatskanzlei gemeldet: Die sächsische Regierung lehnt das Ansinnen des Reichskanzlers, zurückzu­treten. entschieden ab. Ein politischer Auloh liegt dazu nicht vor, und rechtlich ist das Verlangen der Reichsregieruug nach der RSichsverfaflung unzulässig. Rur der sächsische Landtag ist legitimiert, die Regierung Sachsens abzuberufen. Solange das nicht geschieht, wird die sächsische Regierung aus ihrem Posten ausharren. Sie wird aber alsbald im Landtage eine Entscheidung hierüber herbeiführen. « Zur Entschließung der sächsischen Regierung wird hall» amisich bemerkt: Der Relchspräsident hat durch eine heute erlasiene Ver­ordnung' den Reichskanzler ermächtigt, die sächsische Re? gierung und notfalls andere sächsische Behörden abzusehen. Der Reichskanzler wird auf Grund dieser Ermächklgung, nachdem nunmehr die Entscheidung der sächsischen Regierung gefallen Ist. so­fort einen ReichskommissarfürdenArelstaatSachsen bestellen. « Das Vorgehen der Reichsregierung gegen die sächsisch« Landesregierung stützt sich auf den ersten Absatz des Artikels 48 der Reichsverfassung, der lautet: Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfasiung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichs­präsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten. Für den ganzen Artikel 48 gilt die Bestimmung:Das Nähere bestimmt ein Neichsgefetz." Dieses Reichsgesetz ist bis- her nicht erlassen. Man hat aus Anlaß der neuesten Reichsexekution, wie seinerzeit schon in den Fällen von Bremen und Gotha . die Frage aufgeworfen, ob die Reichsgewalt überhaupt berech- tig ist, eine Landesregierung abzusetzen. Diese Frage wird kaum verneint werden können, auch dann nicht, wenn es sich um eine verfassungsmäßige Regierung handett. Man kann sich den Fall denken und man braucht ihn nicht nur zu denken, man braucht nur nach B a y e r n zu blicken, daß eine verfassungsmäßige Landesregierung die Verfassung des ganzen Reiches in Gefahr bringt, indem sie konsequent gegen sie handelt. Wenn eine solche Regierung Losreißungsbestre- Hungen begünstigt oder in ihrem Lande zum Bürgerkrieg gegen andere Reichsteile rüstet, dann muß dein Reich ein Not. wehrrecht gegen sie zustehen. Dieser Grundsatz ist auch in anderen föderativen Republiken anerkannt, er ist z. B. in der Schweiz gegen den Kanton Tessin in Anwendung gebracht worden. Eine ganz andere Frage ist, ob die Einsetzung dieses letzten Rotwehrmittsls gegen die sächsische Landesregie- r u n g rechtlich zulässig und politisch zweckmäßig war. Die rechtliche Zulässigkeit des Vorgehens gegen Sachsen wird aus der Tatsache hergeleitet, daß eine der beiden Re- gieningsparteien, die kommunistisch«, zum Widerstand gegen rechtmäßige Anordnungen der Reichsgewalt aufgefordert hat. Die Tatsache'an sich ist unbestreitbar. Denn die proletarischen Hundertschaften sind von Reichsrecht wegen aufgelöst, die Kom- munisten haben zum Widerstand gegen diese Anordnung der Reichsgewalt aufgefordert und darüber hinaus den bewaffneten Kampf gegen die Organe der Reichsgewalt gepredigt. Es lag also zweifellos ein Anlaß vor, jene Minister und sonstigen höheren Regierungsbcamten, die der Kommunistischen Partei angehören, zu einer klaren Erklärung darüber aufzu- fordern, ob sie die Parteidisziplin über ihre beschworene Pflicht gegenüber dem Staat stellen, oder ob sie auch gegen diese Disziplin ihren Beamtenpflichten nachkommen wollten. Falls sie eine solche klare Erklärung verweigerten oder sich durch ihre Handlungen in Widerspruch zu ihr setzten, war ein Bor- gehen gegen sie zweifellos gerechtfertigt. Wenn wir ein entschiedenes Vorgeben gegenBayern fordern, können wir nicht die Verfehlungen kommunistischer Minister decken, die ihre in einem Einzelstaat errungene Macht- stellung dazu mißbrauchen, den bewaffneten Widerstand gegen die Reichsgewalt zu organisieren. Die sächsische Landesregierung hatte von sich aus die Verpflichtung, ihr Verhältnis zu den kommunistischen Mini- stern zu klären und zu verhindern, daß Regierungsmitglieder Handlungen begingen, die gegen die Rcichsoersasiung und die Reichsgesetze gerichtet waren. Kam sie dieser Verpflichtung nicht nach, dann war ein Einschreiten von Reichs wegen auch gegen sie gerechtfertigt. Manhataberderfächfischen Landesregie» rung gar nicht die Zeit gelassen, eine solche Klärung herbeizuführen, sondern ist sofort gegen sie in ihrer Gesamtheit eingeschritten. Der Reichswehrminister wünschte sogar ihre sofortige Absetzung und die Einsetzung eines Reichskommisiars. Nur durch den Einspruch der sozial- demokratischen Minister kam man zu dem unzulänglichen Kompromiß, der sächsischen Regierung wenigstens eine Fristvon24 Stund enzu gönnen. Auch jetzt beschränkte man sich nicht auf das Verlangen nach Untersuchung und Ab- setzung der etwa als schuldig erkannten Minister, sondern es wurde der Rücktritt der Gesamt regierung gefordert. Darin erblicken wir das Unzulässige des von Reichs wegen gegen Sachsen geübten Vorgehens. Ueber die Frage derpolitischenZweckmäßigkeit haben wir uns schon gestern in unmißverständlicher Weise aus- gesprochen. Angesichts des treulosen und verräterischen Ver- Haltens der sächsischen Kommunisten stand die sozialdemo- kratisch-kommunistische Regierungskoalition in Sachsen sowieso vor dem Zusammenbruch. Ueber der begreiflichen und berech- tigten Erregung, die das Vorgehen der Reichsregierung aus- gelöst hat, darf man nicht vergessen, daß sich die Kommunisten wie noch immer und überall auch jetzt wieder in Sachsen als ganz unzuverlässige Bundesgenossen erwiesen haben. Wieder hat sich gezeigt, daß zwischen einer Partei, die auf dem Boden des geltenden Rechts für die Jntereffen der Arbeiter kämpft, und einer anderen, die nur daran denkt, sich selber mit List und Gewalt die politische Alleinherrschaft zu er- obern, ein Zusammenwirken nicht möglich ist. Hätte man diesen Prozeß sich ausreifen lassen, dann wäre die sozialdemokratisch-kommunistifche Koalition in Sachsen wahrscheinlich schon binnen weniger Tage in die Brüche ge- gangen, und die sozialdemokratischen Arbeiter wären um eine nützliche Erfahrung reicher gewesen. Statt dessen hat die Reichsregierung in ultimativer Form den Rücktritt der sächsischen G e s a m t regierung gefordert und damit ein Maß von Solidarität, das zwischen den beiden sächsischen Regierungsparteien gar nicht mehr bestand, erst künstlich wieder geschaffen. Dadurch hat sie die Sozialdemo- kratle als Regierungspartei im Reich in die aller- schwierigste Lage gebracht. Diese Wirkung ist so offenkundig, daß man sich die Frage vorlegen muß, ob sie nicht von gewisser Seite vorausgesehen und absichtlich herbeigeführt worden ist. In einem vernünftigen Staatswesen sollten die vorhande- nen Regierungen eigentlich andere Aufgaben haben, als sich gegenseitig abzusetzen. Die Reichsregierung setzt die sächsische Regierung ab, der derzeitige Machthaber von Bayern aber, Herr v. Kohr, will die verfassungsmäßige Reichsregierung absetzen. In einer solchen Situa- tion müßte ein Reichskabinett eigentlich alles tun, um seine innere Geschlossenheit bis aufs äußerste zu wahren und Gegen- sätze, die zur Zerreißung zu führen drohen, gar nicht erst auf- kommen zu lassen. Nur so ist zu erreichen, daß nicht Herr v. Kohr über das Reich, sondern das Reich über Herrn v. Kahr den Sieg davonträgt. Dadurch, daß dieser entscheidende Gesichtspunkt außer acht gelassen wurde, ist eine Gefahr entstanden, deren Ausmaß sich gar nicht abschätzen läßt. Stellungnahme öer sozialdemokratischen Minister. Die in einigen Zeitungen aufgestellte Behauptung, daß die so- zloldemokralischen Reichsminister der Absetzung der sächsischen Regierung und der Ernennung eines Reichskommissars zugestimmt hätten, ist u u r l ch t i g. Reichsmehrmiuister G e ß- l e r als Inhaber der vollziehenden Gewalt nahm den Standpunkt ein. daß er die Maßnahmen gegen Sachsen ohne Zu st im- mung des Kabinetts vornehmen könne, aber er teile seinen Entschluß loyal der Relchsregicrung mit. Die sozialdemokratischen Minister erklärten, daß auch sie das Ausscheiden der kommunistischen Minister in Sachse « für eine Rot- wendigkeit hielten, nachdem diese und ihre Landtagssraktion zur Zurückhaltung an üer öö'rse. Die ausländischen Zahlungsmittel sowie die wertbeständige» Anleihen lagen bei Beginn der neuen Woche nicht sonderlich fest. Es herrschte eine stark« Zurückhaltung am Markte der ausländi» schen Zahlimgsmittel. Die Reichsbank konnte deshalb ohne große Mühe die Kurse regulieren. Goldanleihe wurde im freien Verkehr unverändert mit 64 bis 6S Milliarden gehandelt. gewaltsamen Anslehnuog gegen die Derfass-ung ausgesordert haben. Die sozialdemokratischen Kabinettsmitglieder warnten aber wiederholt und eindringlich vor dem vom Reichswehrminister eingeschlagenen Schritt, dem sie unheil­volle Aolgen in Sachsen und im Reich voraussagten. Sie erreichten durch diesen widerstand, daß die sofortige Entscheidung unterblieb, die Absendong des Schreibens des Reichswehr­ministers nicht erfolgte und der Reichskanzler der sächsischen Re­gierung eine Arist von 24 Stunden ließ. Während dieser Arist ver- suchten die sozialdemokratischen Aührer in Dresden eine Enifpanaung der Lage herbeizuführen. 3c nach dem Ergebnis dieser Dresdner Besprechungen behielten sich die sozialdemokratischen Minister ihre Entschließung vor. Erklärung ües parteivorftanües. Die Vorgänge in Sachsen haben naturgemäß in bei Parteigenossenschaft große Erregung hervorgerufen. Die Zentralinstanzen der Partei nehmen zu ihnen ungesäumt Stellung. Der Vorstand der Reichstagsfraktion ist zu diesem Zweck auf Dienstag mittag 1 Uhr einberufen. Mehr als jede andere fordert die gegenwärtige Situa- tion einheitliche Beschlüsse und ihre einheitliche Durchführung. Sonderaktionen stiften Verwirrung und bringen die gesamte Arbeiterbewegung in schwerste Gefahr. Sie sind deshalb unbedingt zu unterlassen. Der Parteivorsiand. Die Spitzenvertreter der Gewerkschaften werden.zu dem neuesten Vorgehen der Reichsregierung gegen die sächsische Regierung gleichfalls ungesäumt Stellung nehmen. Sie sehen in diesem schroffen Vorgehen einen solchen Widerspruch zu dem nachgiebigen Verhalten gegenüber der b a y e r i s ch e n Auflehnung gegen das Reich, daß es Zweifel an dem tatsäch- lichen Willen, die deutsche Republik. gegen die Reaktion zu schützen, aufkommen läßt. Die unterzeichneten Bundesvorstände ersuchen auch die Gewerkschaftsmitglieder dringend, die Möglichkeit e i n h e i t- l i ch e r Maßnahmen nicht durch übereilte Handlungen zu de- einträchtigen. Allgemeiner Deutscher Gewerkschastsbund. Allgemeiner freier Angesielltenbund. Allgemeiner Deutscher Beamtenbund. Antwort an den Kanzler. Der Sozialdemokratische Parlamentsdienst berichtet: Das itlii- mative Schreiben des Reichskanzlers hat innerhalb der sächsische» Arbeiterschaft starke Erregung hervorgerufen. Die Mitglieder der Landtagsfraktion, soweit sie zu erreichen waren, der Bezirksleitungen und der sächsischen Parteiredaktionen traten bereits am Sonntag vormittag um 11 Uhr zur Besprechung des Ultimatums zusammen Nachmittags wurde die Sitzung auf ein« Stunde unterbrochen und dann in vorgerückter Abendstunde fortgesetzt. Nach Beendigung der Sitzung traten die sozialdemokratischen Mini st er zu einer Sitzung zusammen, um auf Grund der Beschlüsse der kom- binierten Besprechung«ine Antwort an Dr. Stresemann festzulegen. Das Ergebnis war folgendes Antwortschreiben an den Reichskanzler: Herr Reichskanzler! Ich bestätige den Empfang Ihres Schreibens vom 27. Oktober 1323. Das in ihm enthalten« Ansinnen, zurückzutreten, lehnt die sächsische Regierung entschieden ab. Ein politischer Anlaß zu Ihrer Forderung liegt nicht vor und rechtlich ist das Ver- langen der Reichsregierung nach der Reichsverfasiung unzu- lässig. Rur der sächsische Landtag ist legitimiert, die sächsische Re­gierung abzubrrusen. Solange das nicht geschieht, wird weiter die sächsische Regierung auf ihrem Posten ausharren. Sie wird aber umgehend im Landtag eine Entschließung über die Vertrauensfrage herbeiführen." Dr. Zeigner. Dieser Brief wurde dem sächsischen Gesandten Dr. Gradnaucr noch am Sonntag abend nach seiner Rückkehr aus Dresden telepho« nisch mitgeteilt. Dr. Grobnauer begab sich um 12 Uhr nachts noch zum Reichskanzler, dem er von dem Beschluß der sozialdemokra­tischen Minister zunächst mündlich Kenntnis gab. Später kons«- rierte der Reichskanzler mit den Genossen Dr. R a d b r u ch und Dr. Hilferding. Der sozialdemokratische Bezirkstag für Chemnitz , der gestern tagte, hat gegen das Vorgehen der. Reichsregierung flammenden Protest erhoben und sich rückhaltlog hinter die sächsische Regierung gestellt. Er fordert den Austritt der Sozialdemokraten aus der Reichsregierung._ ßreiberger Slutbilanz. Areiberg, 29. Oktober. (Eigener vrahtbericht. 2.15 Uhr nachm.) Roch den endgültigen Aesisicllungen hat sich die Zahl der Toten auf 27. die der Schwerverwundelen auf 50 bis 60 erhöhl.