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find in ihren Beständen beschränkt, weil sie in einiger Zeit durch eine andere Ausgabe mit neuem Markenbild ersetzt werden sollen. Es empfiehlt sich, die Luftpoftfendungen als Eilsendungen, im Berkehr mit Berlin und München als Rohrposisendungen, aufzuliefern, wenn die Luftposten planmäßig erst rachmittags an den Zielorten ein­treffen. Nähere Auskunft bei den Bostanstalten.

Wie heißt der Mann?

Man schreibt uns:

" Auf einer großen Ostseeinsel sind seit Jahrhunderten die Güter in der Hand des eingesessenen 2bels, der sehr abgeschlossen und ahnenstolz lebt. Bei einer Sturmflut ereignete es sich, daß dort einem Fischer das Boot weggetrieben wurde. Die Flut warf es so unglüdlich auf das Ufer, daß es im Bereich des Herrn von Asberg Radern landete. Es war wirklich ein Unglüd! Jeder andere hätte dem Fischer, deffen ganzes Vermögen im Boot steckte, und der sonst schon genug durch die Flut verloren hatte, sein Besitz tum ohne weiteres wiedergegeben. Herr ngn Asberg- Radern war anderer Ansicht: er verlangte dafür, daß seine Gutsleute das von der Brandung hin- und hergeworfene Boot ans Land gezogen hatten, ein ziemlich hohes Bergegeld. Da der Fischer das natürlich nicht be zahlen konnte, ließ der Gutsherr das Boot beschlagnahmen. Trok­dem die Leute auf jener Insel sich im allgemeinen viel gefallen laffen, ging ihnen dies doch über die Hutschmur. Sie machten die Preffe mobil mit dem Enderfolge, daß dem Herrn von Asberg- Radern non allen möglichen Seiten aus Geldbeträge von fünf Pfennig bis zu zehn Mark als Beitrag zum Bergegeld zugeschickt wurden. Er gab daraufhin das Boot auch wirklich frei. Eins aber hatte ihn geärgert. Die Bostanweisungen waren bald gerichtet gewesen an den Herrn von Asberg- Radern, bald an den Herrn von Asberg, an den Herrn von Radern, von Radern- Asberg, Asberg von Radern und so in vielerlei Berdrehungen; mancher Gender hatte sogar das Don vengeffen. Deshalb veröffentlichte er im Kreisblatt in großen Buchstaben folgende Anzeige: Ich heiße nicht von Asberg, ich heiße nicht von Radern, ich heiße o on Asberg Radern!" Zwei Tage darauf stand im Kreisblatt an derfelben Stelle in derselben Aufmachung folgende Anzeige: Ich heiße nicht Hans, ich heiße nicht Wurst, ich heiße Hanswurst!"

Gewerkschaftsbewegung

Arbeiterpolitik der Gemeinden.

der Gesetze und Erlaffe über Arbeiterschuh sowie des Roalitions. rechtes, das sie ihren eigenen Arbeitern zugestehen, zu gewähren. Auf derselben Tagung wurde auch in dem llebereinkommensent­murse über die Arbeitslosigkeit eine Bestimmung eingefügt, imter bestimmten Borausfegungen auch dem fremden Arbeiter Erwerbs. lofenunterstützung zu zahlen. Die Entscheidung, die die Ronferenz nunmehr in dieser Beziehung auf dem Gebiete der Ar­beitsunfälle treffen foll, ift ein weiterer Schritt zur Bervoll­fommnung der Bestimmungen, die bereits auf dem Gebiete ber gleichmäßigen Behandlung fremder und einheimischer Arbeiter ge­

schaffen wurden.

Hungerlöhne und Zehnstundentag. Bom Gemeinde- und Staatsarbeiterverband wird uns geschrieben: Nach§ 5 des Tarifvertrags zwischen dem Arbeitgeberperband der Gemeinden und Gemeindeverbände im Regierungsbezirt Bots damn, dem Berband der Landkreise des Regierungsbezirks Frank. furt a. D., dem Provinzialverband von Brandenburg und dem Ber­Der 3. Bunft: die 24stündige Wochenruhe in den Glasbläsereien tand der Gemeinde- und Staatsarbeiter, Gau Brandenburg, pom mit Bannenöfen wurde auf Verlangen der französischen Regierung 10. April 1923 follen die Chausseearbeiter fünf Sechstes des Lohnes auf die Tagesordnung gefeht. Das Problem ist folgendes: eines Reichsbetriebsarbeiters der Lohngruppe 7, Oristiasse E, erhal Die Glasbläsereien find Betriebe mit durchgehender Ar ten. Infolge der Einteilung des Reichs in drei Lohngebiete und der beit, es besteht jedoch keine technische Schwierigkeit, die Erzeugung Einführung der Goldlohnzahlung ab 25. November 1923 ist einge während einer bestimmten Zeit ruhen zu lassen, sofern die Heizung treten, daß einige Kreise der Provinz Brandenburg ganz oder teil der Mannenöfen fortgesetzt wird. Es handelt sich also darum, daß weise in Lohngebiet II failen. Die übrigen Kreise fallen in Lohn- mährend einer 24stündigen Arbeitsruhe ein Brennstoffper­gebiet I. In einer Verhandlung mit dem Berhandlungsführer für braud notwendig ist, der die Gestehungskosten erhöht. Bei dem der Chauffeearbeiter, Herrn Baurat Kozinamsti, in der von der Antrag, diese Frage auf die Tagesordnung zu feßen, war die fran Organisation gefordert wurde, daß auf Grund der bereits sehr niedri- zösische Regierung der Auffassung, daß diese Frage nur auf dem internationalen lebereinkommens gen Entlohnung für die Chausseearbeiter und der Einheitlichkeit halber Wege eines die Zahlung des Lohnes nach Lohngebiet II erfolgen folle, fonnte zwischen den erzeugenden Ländern geregelt werden kann und es feine Einigung erzielt werden. Diese Streitfache follte dann von feine Einigung erzielt werden. Diese Streitfache sollte dann von infolgedessen die Aufgabe der Internationalen Arbeitsorganisation iſt, dem Schlichter der Broving Brandenburg geregelt werden. Durch die offen zutage tretende Stellung des Schlichters Mini- fich damit zu befassen. Wenn die Konferenz in dieser Frage ein großen Fortschritt bedeuten. Sie fämen durch die wöchentliche ſterialrat Wulf zugunsten der Arbeitgeberverbände und weiter burch Uebereinkommen erzielt, wird dies für die beteiligten Arbeiter einen flärten die Beisiger der Arbeitnehmer, daß sie es ablehnen müßten, tagsruhe, sondern es wird auch möglich sein, die Anwendung der eine Aeußerung des Herrn Rechtsanwalts Bits veranlaßt, er Unterbrechung in 24 Stunden nicht nur in den Genuß der Sonn­an bem etwa zu fallenden Schiedsspruch mitzuwirken. Dadurch war 48 stündigen Arbeitswoche durch das Dreischichten. es dem Schlichter nicht möglich, einen Schiedsspruch zu fällen. Die System zu erleichtern. Arbeitgeberverbände sehen in diesem Berhalten der Arbeitnehmer. Die letzte Frage der Tagesordnung der Konferenz ist die der beisiger einen Bruch des Tarifvertrags auf Grund des§ 18 Machtarbeit in den Bädereien. Sie wurde der Inter­des Vertrags über Schlichtungswesen und ließen in einem Schreiben nationalen Arbeitsorganisation zum ersten Male als Entschließung wissen, daß sie sich nicht mehr an den Tarifvertrag gebunden fühlen. von zwölf Regierungs- und Arbeitsvertretern auf der 3. Internatio. Der Berband der Gemeinde und Staatsarbeiter bestreitet ganz nalen Arbeitsfonferenz vorgelegt. Diese Entschließung beauftragt den entschieden, sich eines Bertragsbruches schuldig gemacht zu haben. Bertoaltungsrat des Internationalen Arbeitsamts, die Frage des nicht die Organisation, sondern die von ihr vorgeschlagenen Beisther Berbois der Nachtarbeit in den Bäckereien zu prüfen un im Schlichtungsverfahren haben die Fällung eines Schiedsspruchs fie auf die Tagesordnung einer der folgenden Konferenzen zu setzen. verhindert. Es stand dem Schlichter frei, den Termin zu verlagen Der Berwaltungsrat glaubt in seinem Vorschlage nicht so weit gehen haft zu machen. Außerdem ist nachträglich festgestellt worden, daß zu können. Er hat infolgedeffen die Frage in der Form Die Nacht­zuständig Fassungen im voraus festzulegen. der tarifliche Schlichtungsausschuß gar nicht zu ft än big gewesen arbeit in den Bädereien" porgelegt, ohne feinerseits die möglichen wäre, in dieser Streitfache einen Schiedsspruch zu fällen. Wir be. Gaffungen im voraus festzulegen. haupten im Gegenteil, daß die Arbeitgeberverbände den Bertrag da burch gebrochen haben, daß sie sich den Verpflichtungen des§ 5 des Vertrags entzogen haben, wonach in denjenigen Kreisen, die sich im Lohngebiet II befinden, auch der Lohn nach Lohngebiet II zu zahlen iſt.

Die Aufgaben der Jugendgerichte. In einer allgemeinen Verfügung des Juftizministers wird, dem Amtlichen Preußischen Bressedienst zufolge, angeordnet, daß die deu Bräsidenten der Oberlandesgerichte in der Algemeinen Berfügung vom 20. Juni 1923 übertragene Ermächtigung auf solche Jugend sachen beschränkt mind, die zur Zuständigkeit des Großen Jugend gerichts gehören. Im übrigen bleiben die für das laufende Geschäfts jahr getroffenen weitergehenden Anordnungen bestehen. Abschnitt I Nr. 1 Abs. 2 der genannten Allgemeinen Berfügung wird aufgehoben. Ihrer Ankündigung gemäß versuchen jetzt die Arbeitgeberver In Zukunft sind besondere Jugendschöffen bei allen bände und der Landesdirektor der Provinz Brandenburg , den in Jugendgerichten zu wählen. Dabei wird an folchen Orten, an denen Betracht kommenden Chausseearbeitern andere Lohn- und Arbeitsbe das Jugendgericht voraussichtlich weniger als zehn Sigungen im bingungen aufzuzwingen, als die für sie zuständige Organisation ver. Jahre abhalten wird, die Wahl nach Möglichkeit auf solche Personen einbart hat. Für den Fall, daß die Arbeiter sich nicht gutwillig fügen, zu richten sein, die am Gerichtssik felbft oder in deffen näherer Um- fondern auf ihr Recht bestehen, sollen fie fofort gefündigt werden. gebung wohnen. Nachdem inzwischen durch das Gesetz zur Berein. Den Abgeordneten dieser Körperschaften wird dann alles mögliche fachung der Urliste vom 11. Juli 1923 die Borlegung einer bevorgeschwindelt, um die Zustimmung zu erlangen für das Vorgehen schräntien Urliste zugeloffen morden ist, läßt sich, wie der Justiz der mit der Durchführung der Berträge beauftragten höheren Be­minister betont, der Standpunkt vertreten, daß in den Gemeinden, amten. Zur Rechtlosmachung der Chauffeearbeiter bedient sich der die eine beschränkte Urliste norlegen, zu Jugendfchöffen vorgeschlagene Bandesdirektor eines Schriftstids, in dem es heißt: Personen nicht deshalb von der Wahl auszuschließen sind, weil fie in dieser Liste nicht aufgeführt sind. Die Jugendamter flager darüber, daß von den Gerichten pielfach eine über. mäßig große Zahl von Borfchlägen für die Aus­mahl der Jugendschöffen perlangt merde Für das praktische Bedürfnis wird es in der Regel genügen, menn der Bor fchlag des Jugendamtes die dreifache Zahl der zu wählenden Jugend Schöffen umfaßt.

Fabrikbrand in Zehlendorf .

In der letzten Nacht fam gegen 3 Uhr in Zehlendorf Feuer aus. Dort brannten hie Schieferties unb Marmormerte non Gohlte u Rirsten am Machnomer Weg in folcher Aus: behnung, daß die Zehlendorfer Feuerwehr mit mehreren Schlauch leitungen, darunter einer B- Leitung von Motorsprige, längere Seit hichtig löschen mußte. Der Schaden foll angeblich bedeutend fein. Die Entstehung des Feuers ist noch nicht aufgeflärt. Eine Betriebs. einstellung soll nicht erfolgen. 2s die Gefahr bemerkt wurde, mar der Brand schon über seinen Herd hinaus, muß also längere Zeit unbemerkt gemütet haben. Boswilligerweise wurde die Behr nach der Papierstraße 1 in Reinidendorf alarmiert. Der Täter ist leider entfommen. Gasvergiftungen beschäftigten die Feuerwehr in der Resebedstraße 89 in Charlotten­ burg , Fennstraße 52, Manteuffelstraße 97. Herzbergstraße 125 in Lichtenberg , Ronradinstraße 2, Friedenstraße 35, Bring Eugenstraße Nr. 33 und anderen Stellen. Kleinere Brände wurden mehrere gemeldet.

Eine Radio- Ausstellung in Berlin . Auf einer Mitgliederversamm fung des Verbandes der Radio Industrie e. V. wurde einstimmig beschlossen, zusammen mit der Automobil- Ausstellung zu Berlin am Kaiserdamm im Herbst dieses Jahres in einer eigens zu diesem Zwed erbauten Halle eine großzügig organisierte Radio ausstellung zu veranstalten, verbunden mit Borführungen und Bor. trägen, die einen umfaffenden Ueberblid über das in Deutschland auf diesem Gebiet Geleistete geben und dem kulturell so wichtigen Rund funtwefen neue Freunde werben soll.

Ein folgenfchwerer Fußbodeneinsturz. In Tarbes ( Frankreich ) stürzte der Fußboden unter einer Wahlversammlung Don 250 Berfonen ein, acht Personen murden mehr oder weniger fdymer perlegt.

Bombenattentat in Sonstantinopel. Erange Telegraph mirb cus Ronstantinopel gemeldet, daß eine in einem Auto untergebrachte Höllenmaschine gestern im Stadtpark Stambul explodierte. Der Chauffeur und ein Begleiter wurden in Stüde erriffen, zwei andere Bersonen trugen, schwere Verlegungen davon. Man vermutet, daß hie Bombe gegen Sozialisten, die sich an der Maifeler beteiligen mollien, geschleudert werden follte.

Wetter für morgen.

Den Arbeitern ist daher gemäß§ 14 das Arbeitsverhältnis mit 14tägiger Frift zu fündigen und Weiterbeschäftigung nur von der schriftlichen Anerfemmung der neuen Arbeitsbedingungen ab. hängig zu machen. Bezüglich der Arbeitszeit wird angeord net, daß in den Monaten März Oftober 10 und in den übrigen Monaten 7 Stunden Arbeitszeit einzuhalten ist. Mit Wirkung vom 30. März 1924 find bie Bezüge der Chauffeearbeiter wie folgt festgefekt:

Zagelser

#

Beharrliche Arbeitsverweigerung".

Berweigerung tarifwidriger Ueberstunden.

Die Firma Erich und Gräh hatte am 22. Januar Ueberstunden in der Schleiferei angeordnet, obgleich das leberstundenat tommen für die Metallindustrie erst am 4. Februar in Kraft trat, während vorher der tarifmäßige Achtstundentag galt. Bunächst hatten die Schleifer an einigen Tagen die angeordneten Ueberstunden gemacht. Dann aber hatten sie nach Schluß der achtstündigen Arbeitszeit den Betrieb verlaffen und sind deshalb entlassen worden. In einer Klage vor der Kammer 8 des Gewerbegerichts machte die Firma geltend, fie fei auf Grund der Arbeitszeitverord­nung zur Anordnung von Ueberstunden berechtigt gemefen. Die forigefeßte Bermeigerung der Ueberstun­den sei gleichbedeutend mit einer beharrlichen Arbeitspermeigerung im Sinne der Gewerbeordnung, es liege also ein wichtiger Grund zur Entlaffung por.

Die Arbeiter bezeichneten ihre Entlassung als unbillige Härte. Sie beriefen fich darauf, daß die Firma damals fein tarifliches Recht auf Anordnung von Ueberstunden hatte. Sie einige Tage mit den hätten es trotzdem fagten die Arbeiter Ueberstunden versucht, dann hätten fie aber die Wahrnehmung ge­macht, daß ihre Kräfte nicht ausreichten, länger als acht Stunden zu arbeiten, weil fie ungenügend ernährt waren, denn sie 0,18 m. hätten infolge Feierns wegen Inpentur einen Bohnausfall gehabt und ein ihnen ban ber firma perfprochener Borschuß fet infolge einer Anordnung des BBMS. nicht ausgezahlt wor den. Diese Anordmung ft, mie ber Bertreter der Firma zugab, Dom BBMS. an alle feine Mitglieder engangen.

in Drts affe I

II

m:

IV

0,21

0.20

0,19

2,10

2,-

1,90

1,80

1,40

1,83

1,26

desgl. Bei 7 ftündiger Arbeitszeit 1.47 Kinder und Frauenzulage je 2,5 Galbpfennige für die Stund ader 25 Goldpfennig täglich bei 10ftimbiger Arbeitszeit und 17,5 Goldpfennig bet 7stündiger Arbeitszeit.

gez. Rozinomsti

In derfelben Meise haben auch die Streife ihren Arbeitern davon Stenntnis gegeben, daß sie den vereinbarten Tarifvertrag nicht mehr einhalten wollen. Cine Spur von Scham scheint diese Gesellschaft nicht mehr zu besitzen.

Die 6. Jnternationale Arbeitskonferenz. Das Internationale Arbeitsamt gibt befannt:

Im Berlaufe der 6. Tagung, die am 16. Juni in Genf eröffnet wird, befaßt sich die Internationale Arbeitskonferenz mit folgenden Fragen: 1. Wie verwenden die Arbeiter die Freizeit?

2. Die Gleichmäßigkeit in der Behandlung fremder und ein. heimischer Arbeiter bei Arbeitsunfällen. 3. Die 24stündige Wochenruhe in Glasbläsereien mit Bannen­

öfen.

4. Die Nachtarbeit in Bädereien. Die Frage der Mußezeit ist ein Gegenstüd zu dem Problem der Arbeitszeitverfürzung In allen Ländern, die den Grundsatz des Achtstundentoges eingeführt haben, war einer der be stimmenden Gründe der Wunsch, den Arbeitern eine ausreichende Mußezeit zu verfchaffen. Eine mügliche Anwendung dieser Freizeit entspricht den allgemeinen Intereffen der Gesamtheit sowohl als ben perfönlichen Intereffen ber Arbeiter felbft. llnd jeder Verfuch in biefem Sinne trägt zu einer allgemeinen Sebung der Kulturhöhe bei. Der erste Bunft der Tagesordnung, der sich mit dieser Frage befaßt, foll indeffen nicht der Gegenstand eines internationalen lleber­einkommens werden, nach deffen Ratifizierung genau vorgeschriebene Regeln eingehalten werden müßten. Auch der Verwaltungsrat schlägt der Konferenz nor, nur allgemeine Richtlinien fest zulegen, die es geftatten, darauf eine nationale Gefehgebung aufzu­bauen oder eine bestehende Gesetzgebung zu vervollkommnen,

Das Urteil des Gerichts ging dahin: Es liege ein wichtiger Grund vor, der die Firme berechtigte, die Mr­beiter zu entlassen. Diefe hätten, nachdem fie an mehreren Tagen Ueberftunden gemacht hatten, den Betrieb an den folgenden Tagen vor Ablauf der festgelegten Arbeitszeit verlaffen, also die Arbeit beharrlich verweigert

Daß jemand, der Tag für Tag acht Stunden arbeitet, aber, meil feine Krafte erschöpft sind, die neunte Stunde nicht mehr leisten fann, die Arbeit beharrlich verweigert haben soll, ist eine in fonderbare Auffassung, daß wir hoffen, die Kammer 8 des Gemerbe­gerichts steht mit ihrer Auffassung des Begriffs beharrliche Arbeits. verweigerung" allein da.

Der Arbeitszeitkampf im oberschlesischen Bergbau.

Beuthen , 5. Mai. ( WTB.) Zur Lage im oberschlesischen Berg­tau wird gemeldet, daß fämtliche Gruben mit einer einzigen Aus­nahme stiflgelegt find. Die Notstandsarbeiten werden verrichtet. Die Hüttenbetriebe find vom Streif nicht betroffen.

Generalstreik in Argentinien .

Buenos Aires , 4. Mai. ( Ep.) In ganz Argentinien ift der Generalftreit proflamiert worden. Bis jetzt befinden sich 100 000 Arbeiter im Streit. Im Hafen von Buenos Aires find 80 Schiffe fillgelegt. Der Generalfireit ist aus Anlaß des neuen Pensions­gefehes entstanden, das die Leistung der Beiträge ausschließ. ich den Arbeitern überlägt. Auf einen Schnellzug aus dem Süden ist gestern eine Bombe geworfen worden. Bier Reifende wurden verlegt. Die Börse ist gefchloffen. In Buenos Aires haben die meisten Handelshäuser ebenfalls gefchloffen.

Ausgesperrte der AEG.- Turbinenfabrit. Am Dienstag, 6. Mai, wird die Arbeit zu den üblichen Zeiten wieder aufgenommen. Der Betriebsrat.

Die Frage der Gleichheit in der Behandlung fremder und einheimischer Arbeiter ist von der Internationalen Arbeitskonferenz von verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet worden. Auf ihrer Verantwortlich für Bolifit: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Saternus; Berlin und Umgegend: Ziemlich fühl und noch immer sehr veränderlich. ersten Tagung in Washington hat sie den Mitgliedstaaten norge- Gewerkschaftsbewegung: Friebe. Chlorn; Genieto. Glode; Jämtid) in Berlin . Westliche Winde. Rarstadt; Anzeigen: Th. sämtlich Deutschland : In Norddeutschland unbeständig und strichtweise etwas schlagen: den fremden Arbeitern, die auf ihrem Gebiete mohnen, und Berlag: Bormärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin . Regen. In Süddeutschland meist troden. Ueberall ziemlich fühl. deren Familien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit den Genuß und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin GB. 68.. Lindenstraße 3. Bis auf weiteres gebe ich meiner_merten

Am Sonntag, den 27. April, verschied unser Borsigender

Hermann Nitsch

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Cinäfcherung morgen, Dienstag nachm. 6 Uhr im Kremat. Baumschulenweg. Die 83. Abt. der BSBD . Lichtenrade .

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