Nr. 333 42. Jahrg. Ausgabe Anr. 171
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Freitag, den 17. Juli 1925
Hindenburgs Entscheidung.
Das Gesetz gegen die Sparer unterzeichnet!
Der Reichspräsident v. Hindenburg hat Donnerstag| Behauptungen jetzt die fofortige Berkündung des Gesetzes erzwingen, abend 6 Uhr nach den Vorträgen des Reichskanzlers und indem Sie durch die Dringlichkeitserklärung des Gesetzes überrumpelt werden sollen. des Reichsjustizministers das vom Reichstag angenommene Gesetz über die Hypothekenaufwertung unterzeichnet. Die Aufwertungsgesetze treten mit eintägiger Rüdwirkung am 15. Juli in Kraft.
Kurz vor der Unterzeichnung war von den Aufwertungsorganisationen dem Reichspräsidenten der folgende Hilferuf zugegangen:
Herr Reichspräsident!
Mit nur 230 von 428 Stimmen hat der Reichstag in unsachlicher Ueberhastung das Gesetz betreffend die Hypothekenaufwertung angenommen. Diese geringe nominelle Mehrheit ist eine trügerische. Durch Fraktionszwang ist eine große Anzahl von Abgeordneten entgegen ehrlicher anderer Ueberzeu gung bestimmt worden, für das Gesetz zu stimmen. Diese Abgeordneten haben damit ihre Gewissensfreiheit preis. gegeben und zum großen Teil den Anschauungen und Bersprechen zuwider gehandelt, mit welchen sie ihre Wähler gewonnen haben. Von mehreren Abgeordneten steht leider bereits fest, daß fie in Wahrnehmung persönlicher 3nteressen ihr mandat mißbraucht haben. Durch diese Zusammenhänge ist eine anfechtbare Mehrheit des Reichstages für ein Gesetz eingetreten, welches die wahre Mehrheit des Volkes vergewaltigt. Der Inhalt dieses Gefeßes ist verfassungsändernd Der Inhalt dieses Gefeßes ift verfaffungsändernd und bedarf darum zu seiner Rechtsgültigkeit einer Zweidrittelmehrheit des Reichstages. An dieser fehlen 55 Stimmen.
In Kenntnis dieser Tatsache hat darum mehr als das verfassungs.
mäßige Drittel des Reichstags auf Grund des Artikels 72 der Reichs verfassung die Aussetzung der Verkündung verlangt, damit durch einen Boltsentscheid die wahre Meinung des Boltes ermittelt
werde.
Diefelben Parteien, welche 1½ Jahr lang für die Not der Sparer und Geschädigten kein Verständnis gezeigt haben, wollen von Ihnen, Herr Reichspräsident, wieder unter Vorspiegelung falscher
Neuer Konflikt mit Polen . Bevorstehende Deutschenausweisungen. Nach Mitteilungen aus zuverlässigster Quelle hat die polnische Regierung in Bosen und Westpreußen die Beschlagnahme einer hohen Rahl von Wohnungen angeordnet, die Deutsche innehaben. Es ist die Ausweisung von über 10 000 deutschen Bürgern aus Polen zum 1. August zu erwarten.
Es handelt sich hierbei um die sogenannten Optanten, d. h. deutsche Bewohner der an Polen abgetretenen Gebiete, die nicht durch die Abtretung an Polen die polnische Staatsangehörigkeit erwarben, sondern für Deutschland optierten", d. h. erklärten, daß sie deutsche Bürger bleiben wollten. Auf Grund der geltenden völkerrechtlichen Grundsätze und der bestehenden Verträge haben diese Deutschen , soweit sie nicht etwa Grundbesig innehaben, Polen bis zum 1. Auguft zu verlassen. Daher ist seit Monaten bereits eine in die Tausende gehende Auswanderung im Gange. Eine große Anzahl jedoch dieser Deutschen hat bislang teine Anstalten zur Auswanderung getroffen und treffen fönnen; man braucht sich nur die Wohnungsverhältnisse und den katastrophalen Stand des Arbeitsmarktes in Deutschland zu vergegenwärtigen, um zu verstehen, daß auch bei dem besten Willen, rechtzeitig das ungaftliche Bolen zu verlassen, die rechtzeitige Auswanderung nicht möglich gewesen ist. Gegen diese zurückbleibenden deutschen Optanten also richtet sich die polnische Maßnahme.
Namens aller Geschädigten und der rechtlich Denkenden des Reiches erklären wir hiermit die Bereitwilligkeit, lieber drei Monate zur Herbeiführung eines unanfechtbaren Gesezes, welches von der Mehrheit des Volfes angenommen wird, auf den Beginn der Leistungen der Schuldner zu warten, als ein Gesetz perfünden zu sehen, welches alle Merkmale der Verfassungswidrigkeit in sich trägt, gerichtlicher Anfechtung ausgesetzt ist und durch das damit unvermeidbare Boltsbegehren die Bevölkerung und die Wirtschaft für viele Monate den heftigsten Kämpfen und Erschütterungen aussehen muß.
Die Entscheidung ist jeht in Ihre Hand, Herr Reichspräsident, gelegt, und die Mehrheit des Volkes erwartet in ihrer Not, daß Sie dem verfaffungsmäßigen, von dem einsichtigen Teil des Reichstages beschloffenen Aussehungsverlangen der Verfündung des Gesetzes entfprechen und den damit geforderten Bolt sentscheid herbei führen lassen.
Gleichzeitig bitten wir um umgehenden Empfang unserer Abordnung zu mündlichem Vortrage.
( gez.) Aufwertungsgemeinschaft.
Diefer lette Rotschrei der enttäuschten Sparer und verarmten Gläubiger ist umgehört verhallt. Wie wir voraussagten, hat der Retter" unterschrieben. was Luther ihm vorlegte! Er wird auch weiter unterschreiben, was das Rechtsfabinett für nötig hält. Aber diejenigen, die auf diesen Führer" einen Glauben warfen, der Berge versehen könnte, stehen enttäuscht und verwirrt: Selbst Hindenburg fann fie nicht retten, wenn das Großkapital es anders will!
Wie wir aus parlamentarischen Kreisen erfahren, haben bei der Schlußabstimmung über das Aufwertungsgesetz drei Abgeordnete der deutschnationalen Frattion gegen die Vorlage gestimmt, und zwar die Abgg. Dr. Steiniger, Sachs und 3ogt Der Abg. Bazille, der ebenfalls dagegen stimmen wollte, fonnte wegen dienstlicher Behinderung an der Abstimmung nicht teilnehmen.
und ihrerseits mit der Ausweisung der polnischen Optanten in Deutschland zu beginnen. Wie Genosse Severing im Haushaltsausschuß des Preußischen Landtages erklärte, beabsichtigt das preußische Ministerium des Innern in Fällen ganz besonderer Härte Erleichterungen eintreten zu lassen. Im allgemeinen werden jedoch die betroffenen polnischen Staatsangehörigen sich bei der Regierung ihres Heimatlandes bedanken müssen, wenn über sie das gleiche Schicksal hereinbricht, das den deutschen Optanten in Polen bevorsteht.
Für die deutsche Reichsregierung aber wäre es ein ebenso menschenfreundlicher wie politisch geschickter Schach zug, wenn sie vor der europäischen Deffentlichkeit Polen aufforderte, eine internationale Instanz mit der Regelung der Angelegenheit zu befassen.
Eine große Anzahl Einigung in den Gas- und Wasserwerken.
So tritt zu den durch den Abbruch der Wirt fchaftsverhandlungen bereits bestehenden Spannung mit Bolen eine neue schwere nationale Belastung der Beziehungen zu dem östlichen Nachbarstaat ein. Gegenüber den zu erwartenden Hezversuchen der Nationalisten ist daran festzuhalten, daß Polen sich innerhalb des nun einmal geltenden formalen Rechtes befindet. Jedoch bedeutet die strupellose und rücksichtslose Ausnußung dieses formalen. Rechts einen neuen schweren politischen Mißgriff Bolens. Leider gibt es im Gegensatz zum innerstaatlichen Recht im geltenden Völkerrecht feinen Schifaneparagraphen, der die Ausnutzung formaler Rechte verbietet, wenn sie feinen anderen Zweck haben, als den anderen Teil willkürlich zu schädigen. Auch fehlt ein Schiedsvertrag mit Polen , der es beiden Regierungen ermöglicht, durch die Entscheidung einer internationalen unparteiischen Stelle diesen politischen Konflikt im Interesse vor allem der Bevölkerung aus der Welt zu schaffen.
Sollte die polnische Unvernunft nicht noch im letzten Augenblick ein Einsehen haken, bleibt der Reichsregierung und mit ihr der preußischen Regierung nichts anderes übrig, als die vorbereiteten Gegenmaßnahmen in Gang zu bringen
Die Obleute haben dem Vergleich zugestimmt. Auf Veranlassung der Leitung des Berliner Ortsausschusses des UDGB. gelang es der Vermittlung des Polizeipräsidenten und des Oberbürgermeisters, die Direktionen der Gas- und Wasserwerke zu nochmaligen Verhandlungen mit den Vertretern der im Gemeindeund Staatsarbeiterverband organisierten Arbeitern zu bewegen. Die gestern nachmittag zwischen ein und vier Uhr geführten Berhandlungen endeten mit der 3 ustimmung der Diret. tionen der Städtischen Gaswerke, der Städtischen Wasserwerke und der Gasbetriebsgesellschaft zu dem bereits am Mittwoch abend gemachten Vermittelungsvorschlag der Organijationsvertreter, der ab 1. Auguft gelten soll.
Es werden also ab 1. August 1925 alle Cohnsätze für die männlichen Arbeiter um fünf Pfennige die Stunde erhöht, für die weiblichen Arbeitskräfte um viet Pfennige die Stunde. Dieses Lohnabkommen gilt bis zum
1. Oftober 1925.
Die Obleute der Arbeiter traten fofort nach Abschluß des Vergleichs zu einer Beratung zusammen und beschlossen, dem Vergleich zuzuftimmen. Damit ist der Lohnkonflikt beigelegt.
Die gestern abend fagende Funktionärtonferenz hat nach kurzer Diskussion dem Abkommen gegen wenige Stimmen zugeftimmt. Wenn das Ergebnis in materieller Hinsicht auch verhältnismäßig dürftig sei, so habe die Arbeiterschaft der Gas- und Wafferwerke immerhin einen nennenswerten moralischen Erfolg zu verzeichnen. Ein Erfolg, der nicht zuletzt der ftraffen gewertschaftlichen Organisation und der Einmütigkeit der Gas- und Wafferwertarbeiter zu verdanken ist.
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Bankkonto: Direktion der Diskonto- Gesellschaft, Depofitentaffe Lindenstraße 3
Der„ Retter".
Enttäuschung der naiven Hindenburg - Wähler. Von Wilhelm Keil .
Reichspräsident Hindenburg hat die Aufwertungsgesche unterzeichnet. Den Millionen deutscher Sparer ist die letzte Hoffnung geraubt. Sie haben Schweres erlitten in den legten Jahren. Sie haben ihr Vermögen verloren. Sie sind von den Parteien der Rechten, vor allem von den Deutschnationalen, durch Wahlpersprechungen betrogen worden. Die einzige Hoffnung, die sie noch hegten, war die auf Hindenburg . Nun aber hat die von Herrn Luther geführte und von den Deutschnationalen maßgeblich beeinflußte Regierung auch den Reichs präsidenten Hindenburg bewogen, sich gegen die Gläubiger und Sparer zu entscheiden.
Die Aufwertungsfrage hat bei der Präsidentenwahl im April eine entscheidende Rolle gespielt. Bei dem Pleinen Unterschied zwischen der zahlenmäßigen Starke der beiden großen Heerlager war es der Sparerbewegung möglich, den, Ausschlag zugunsten des Kandidaten Hindenburg zu geben. Die Sparer sind damals von den Linksparteien, besonders von uns Sozialdemokraten, gewarnt worden. Sie ließen aber nicht gelten, daß'Hindenburg der Kandid at der großfapitalistischen Parteien war. Hindenburg war für sie fein Parteikandidat, und daß die Deutschnationalen ihn auf den Schild erhoben, war ebenfalls für sie belanglos. Man erwartete, daß ein Mann wie Hindenburg nie seinen Namen unter ein Gesetz schreiben würde, das ,, das deutsche Recht vernichtet und den Mittelstand enteignet", so lautete die Begründung, die von politisch naiven Wortführern der Sparerorganisationen der in vielen Teilen des Reiches erlassenen Parole für Hindenburg " gegeben wurde. Es nüßte auch nichts, daß man ihnen antmortete, die verfassungsrechtlichen Befugnisse des Reichspräsidenten seien genau abgegrenzt. Wenn Reichstag und Regierung in einer großen Frage der Gesetzgebung entDiktator diese Entscheidung für nichtig erklären. Die unschieden hätten, fönne der Reichspräsident nicht als entwegten Hindenburg - Freunde erwiderten, der Reichspräſibent sei nicht verpflichtet, jedes verfassungsmäßig zustandegekommene Gesez zu vollziehen, sondern könne den Volksentscheid anordnen.
Formalrechtlich traf das zu. Der Reichspräsident hat zwar nach dem Artikel 70 der Reichsverfassung verfassungsmäßig zustande gekommene Gesetze binnen Monatsfrist zu verkünden, aber er fann nach Artikel 73 innerhalb dieser Frist auch anordnen, daß das Gesetz dem Volts entscheid Frist auch anordnen, daß das Gesez dem Voltsentscheid zu unterbreiten ist. In diesem Falle unterbleibt die Verfündung. Artikel 72 der Reichsverfassung sieht daneben noch die Möglichkeit vor, den Reichspräsidenten gleichsam vor der fofortigen Verkündung eines Gesetzes zu warnen. Dieser Artikel bestimmt, daß die Verkündung eines Gesetzes um zwei Monate auszusehen ist, wenn ein Drittel des Reichstags es verlangt. Wird das Gesetz jedoch durch Mehrheitsbeschluß des Reichstags für„ dringlich" erklärt, so kann die Berkündung trotzdem erfolgen. In diesem Falle liegt es ganz in der Hand des Reichspräsidenten , ob das Gesetz verfündet wird oder nicht. Der Sinn des Artikels 72 ist also eigentlich nur der, die Möglichkeit zu schaffen, den Reichspräsidenten an seine Rechte zu erinnern.
Von diesem Verfassungsartikel ist bisher nie Gebrauch gemacht worden. Bei der Entscheidung über die Aufwertungsgesetze mußte es geschehen. Berdankt doch Hindenburg seine Wahl den Wählerschichten, die sich gegen diese Gesetze aufbäumen. Hindenburg selbst hatte außerdem noch vor kurzem einer Deputation der Sparerverbände, die fein Eingreifen im Sinne ihrer Forderungen verlangte, ausdrücklich erklärt, daß er sich als alter Soldat die Freiheit seines Handelns vorbehalte".
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat dafür gesorgt, daß dem Präsidenten Hindenburg im Sinne der Vorschriften der Verfassung die Freiheit des Handelns gegeben wurde. Sie stimmte dem völkischen Antrag, die Aussegung der Verkündung der Aufwertungsgesetze zu verlangen, zu und sicherte ihm die erforderliche Stimmenzahl von einem Drittel des Reichstages. Sie gab sich dabei nicht, wie die Bölkischen, der Hoffnung hin, daß Hindenburg nun wirklich als der„ Retter" in die Erscheinung treten werde. Sie wußte, daß Hindenburg nur das Organ der Rechtsregie= rung ist. Diese Regierung und die Rechtsparteien waren festgelegt auf die Enteignung der Gläubiger und Sparer. Ihnen steht das Wohlergehen des Großbesizes, dem Krieg und Inflation eine Bereicherungsgelegenheit waren, höher als die verbrieften Rechte der verarmten Gläubiger. Ja, wenn es sich um die Ruhrkönige gehandelt hätte! Dann hätte vielleicht der Reichspräsident es wagen dürfen, sein Beto gegen ein Reichsgejeg einzulegen. Aber der Reichspräsident wird nicht in die Lage kommen, großkapitalistische Interessen gegen Regierung und Reichstag beschüßen zu müssen, da diese Regierung und diese Reichstagsmehrheit, wie die Lösung der Auf