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Nr.495 42. Jahrg. Ausgabe A nr. 252

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Redaktion und Verlag: Berlin SW. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-297.

Dienstag, den 20. Oftober 1925

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Das Friedenswerk von Locarno .

Rheinpakt. Vier Schiedsverträge.- Erklärung zu Artikel 16.- Frankreichs Oftverträge.

Das Bertragswert von Locarno wird in dieser Stunde durch die Presse der ganzen Welt bekanntgegeben. Es zerfällt in fieben international- rechtliche Dokumente: Das Schluß protokoll der Konferenz, unterzeichnet von allen Teil nehmern der Konferenz, auch von Polen und der Tschecho­flowakei, den Rheinpatt, paraphiert von den Staats männern der fünf an der deutsch - französischen Grenze inter­effierten Länder, vier Schiedsabkommen Deutschlands mit je zwei westlichen und östlichen Nachbarländern( wobei die auf den Rheinpaft bezüglichen Abkommen" und die öst­lichen ihres felb ständigen Charakters megen ,, Verträge" ge­nannt sind) und schließlich einer Erläuterung des um­ftrittenen Böllerbundsartifels 16, die die übrigen Teilnehmer der Konferenz anläßlich des deutschen Eintritts in den Bölfer­bund abgeben.

Der Vertrag von Locarno , wie die über ein volles Hundert übersteigende Zahl der Bertragsartikel ge­nannt wird, offiziell genannt wird, ist noch nicht geltendes Völkerrecht. Er befindet sich an dem Ende des ersten Stadiums, das die unterzeichnenden Minister verpflichtet, sich für die An­nahme der Verträge durch ihre Regierungen einzusetzen. Diese Baraphierung genannte vorläufige Unterzeichnung be­deutet jedoch, allen planmäßigen Irreführungen zum Troß, daß die Berhandlungen ein für allemal ab geschlossen sind, und die paraphierten Berträge nur im gangen angenommen oder abgelehnt werden können. Das zweite Stadium ist die Unterzeichnung durch die Regierungen, die für den 1. Dezember in Aussicht genommen ist und in London stattfinden soll. Hier ist Zeit genug gewährt, um den verantwortlichen Staatsmännern aller beteiligten Länder Ge­legenheit zu geben, sich über die Rückwirkungen auszulassen, von denen das Sigungsprotokoll in sehr allgemeinen Wen­dungen spricht. Insonderheit ergibt sich hier für die Staats­männer der Entente eine sechswöchige Frist zur Durchführung der Maßnahmen im befezten Gebiet, deren Zusage die deutschen Vertreter ihrem eigenen Bekenntnis nach veranlaßt haben, vorläufig das Vertragswert zu unterzeichnen. Diese Frist ist lang genug, um auch die Zustimmung der Parlamente zu erlangen, die in den nächsten Tagen be­reits in Frankreich , in Deutschland erst um die Novembermitte zufammentreten werden. So könnte sich, formal gesehen, an die Unterzeichnung alsbald die Ratifitation schließen, die die eine Voraussetzung für das Inkrafttreten der Verträge ist. Die andere Voraussetzung hierfür ist der Eintritt Deutschlands in den Bölferbund. So wird sich, wenn alles wie vorgesehen abläuft, die Umfegung der Ber tragsentwürfe von Locarno in die internationale Rechtswirt­lichkeit in vier Stadien vollziehen.

Das erste Dokument, das Schlußprotokoll, befundet die Absichten, mit der die Konferenzteilnehmer an die Arbeit ge­gangen find. Sie haben sich vereint, um die Mittel zum Schuh ihrer Bölfer vor der Geißel des Krieges zu suchen. So flingt folgerichtig die Konferenz in der schriftlichen Fest: ftellung aus, daß die Entwaffnung das oberste Ziel internationaler Konferenzarbeit ist und die beteiligten Staaten ihre Berwirklichung durch eine allgemeine Entwaffnung er­ftreben. Damit ist zugleich der Wert des Vertragswerkes ge­fennzeichnet. Es bedeutet keine Vollendung, sondern einen Anfang zur Sicherheit, einen Meilenstein an dem Wege, der zur völligen internationalen Sicherheit führt, die erst mit der Durchführung der Entwaffnung völlig gewährleistet ist.

Als Einzelheiten des Schlußprotokolls feien zwei Er­flärungen hervorgehoben: die eine, von französischer Seite, daß es für sich und seine Bundesgenossen den Nugen" aus den abgeschlossenen Verträgen sichert. Diese Formulierung deutet auf das Problem der Garantie Frantreichs hin. Es ist der deutschen Delegation zwar gelungen, eine aus drückliche Bezugnahme auf die Garantie Frankreichs aus dem Bertrage auszuschließen, damit ist aber die Garantenrolle Frankreichs nur von Deutschland nicht anerkannt; fie hat fich in die Abkommen Franfreichs mit Polen und der Tschechoslowafei geflüchtet, über deren In­halt wir an anderer Stelle berichten.

In dem Schlußprotokoll findet sich ferner ein Hinweis auf die Erläuterung des Artikels 16 der Völkerbundsagung, um den die deutsche Delegation so lange hat ringen müssen, weil sie völkerrechtliche Bedeutung der Angelegenheit zu einer politischen Haupt- und Staatsaktion hat werden lassen. Wie der Text der Erklärung ergibt, haben sich die Konferenzmächte feineswegs zu einer Abänderung, sondern nur zu einer auf alle Bundesmitglieder anwendbaren Auslegung entschloffen. Es ist nicht nur fein Ausnahmerecht für Deutschland nefchaffen, fondern es ist in dieser Ertlärung nur die im Bölferbund

längst übliche Praris, noch einmal ausgedrückt und die allgemeine Meinung schriftlich noch einmal niedergelegt worden, daß jedes Bundesvolk gehalten ist, loyal und wirk fam mitzuarbeiten, um der Sagung Achtung zu verschaffen in einem Maße, das mit seiner militärischen Lage verträglich ist und seiner geographischen Lage Rechnung trägt". Damit ist der Vorschlag der deutschen Juli- Note noch weiterhin ab­geschwächt, der eine Ausnahmestellung Deutschlands bis zur

An unsere Parteigenossen!

Nur noch fünf Tage bis zur Stunde der Abrechnung! Mit Be­geisterung und erhöhtem Arbeitseifer wollen wir die wenigen Tage für die gerechte Sache der weiftätigen Bevölkerung nühen. Am 25. Oktober muß eine sozialdemokratische Mehr

heit in das Berliner Rathaus einziehen. Die bürgerlichen Parteien, die sich am werttätigen Bolt fo schwer verfündigt haben, fühlen schon die Schläge, die das arbeitende Bolt Berlin austeilen wird. Die Arbeiter wollen von den Brotwucher­parteien und ihrem Preisabbau- und Aufwertungsschwindel nichts mehr wissen.

den bürgerlichen Parteien irregeleiteten Wähler und Wählerinnen Parteigenoffen und-genofsinnen! Jeder einzelne muß die von dahin aufklären, daß nur die Sozialdemokratische Partei die Ber­

treterin ihrer Intereffen ist. Wenn wir alle uns der hohen Ver­

antwortung gegenüber unserer Partei bewußt bleiben, dann muß der Sieg am 25. Oktober unfer fein!

In lehter Stunde ergeht daher an alle Parteimitglieder die Mahnung, alles zu tun, damit der Erfolg am 25. Oktober ein über­wältigender wird.

Es lebe die Sozialdemokratie Berlins ! Unfer der Kampf und unfer 3m Sturm wollen wir wieder unser Berlin zurüderobern! der Sieg!

Der Bezirksvorstand der SPD . Groß- Berlins .

Durchführung der Abrüstung vorschlug. So ergibt die Prüfung dieser vielumstrittenen Formel unbestreitbar, daß sich Deutschland als Teilglied in Europa einzufügen hat, daß es die Rechte und Pflichten aller Bundesmitglieder zu über­nehmen hat, wenn es im Rate der Völker die erstrebte Gleich­berechtigung für sich in Anspruch nimmt. Mit dem Locarno Bertrage wächst Deutschland auf Gedeih und Verderb in die europäische Schicksalsgemeinschaft hinein.

Das bedeutet freilich nicht, daß die kommunistische Renn­zeichnung des Vertrages als eines Kriegspaftes" auch nur im mindesten zuträfe. Der Vertrag ist ein Wert des praf. tischen. Pazifismus, auch wenn er für seine Teilnehmer die Möglichkeit von Bundeserekutionen ebenso vorsieht wie die alte bundesstaatliche Verfassung des deutschen Kaiserreiches und sogar die jetzige einheitsstaatliche Berfassung der Republif.

wahrhaftige Auslegung des Rheinpattes, behaupten zu wollen: der Hinweis, daß die Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Besihstandes nur in der in dem folgenden Artikel bestimmten Weise" erfolge, sei nur ein bedingter und teilweiser und kein vollständiger. Der Verzicht auf Elsaß- Lothringen ist in den flaren Worten des Bölkerrechtes ausgedrückt.

Hier im Rheinpakt kristallisiert sich auch die politische Be­deutung des Vertrages. England und Italien übernehmen nicht nur die Garantie Frankreichs und Belgiens als ihrer bisherigen Alliierten, sondern ihre Garantie wird in gleicher Weise Deutschland zuteil. Jede Vertragsverlegung soll nach dem Sinn des Vertrages England auf der Seite des Verletzten oder des Angegriffenen finden. Damit hört die zwei teilung Europas in Sieger und Besiegie auf. Deutschland unmittelbar ergebender Vorteil ist die Bestim Ein weiterer wesentlicher, sich aus dem Vertragswert für mung, daß hinfort und darin geht Locarno über London hinaus jegliche Auslegung des Versailler Ber trages nicht mehr dem Ermessen der einen machtpolitisch stärkeren Seife, sondern dem Richterspruch unparteiischer In­fianzen überantwortet ist. Der Rheinpatt bringt, wie der Artikel 6 sagt, ausdrücklich feine Renderung des Versailler Bertrages, er läßt die aus ihm entspringenden Rechte und Pilichten völlig unberührt, aber er unterwirft sie der Inter­pretation und der Auslegung nach dem Bergleichsverfahren, das die Schiedsverträge versehen......

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übereinstimmenden Schiedsverträge sind ähnlich den bisher Diese vier im Wortlaut, mit einer Ausnahme, mörtlich von Deutschland abgeschlossenen Schiebsverträgen gebaut. Aber in ihnen ist die Tendenz zur obligatorischen Schieds. gerichtsbarkeit zu weiterer Entfaltung getommen. Das Ber­fchren vor der ständigen Vergleichstommiffion ficht für Rechtsstreitigkeiten als zweite Instanz den ständigen inter­nationalen Gerichtshof vor; für politische Streitigkeiten ist Instang, der Völkerbundsrat eingesetzt. und das ist etwas wesentlich Neues ebenfalls eine zweite

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Lebendige Kraft und Bedeutung erhält der Vertrag durch den Eintritt Deutschlands in den ölterbund. Denn wichtiger noch als alle schriftlichen Festlegungen, als alle Verzichte und Schlichtungstommiffionen ist der Gedanke, dak Deutschland sich eingliedert in die Gemeinschaft der euro­ päischen Nationen und im Rate der Völker mitwirkt an der Erhaltung des Friedens der Belt..

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Wir geben im folgenden den ungefürzten Wortlaut des Schlußprotokolls der Locarno - Konferenz, des Rheinpaftes, der fogenannten Erläuterung zu Ariitel 15. Die vier Schieds­verträgle, deren Einzelheiten dem betannien Muster ent­fprechen, sind verkürzt abgedruckt. Mit einer Ausnahme ( Artikel 19 der Schiedsverträge) stammen die erläuternden Ueberschriften innerhalb des Tertes ausschließlich von uns.

Das Protokoll der Schlußßizung.

Die Vertreter der deutschen , belgischen, britischen, französischen, italienischen, polnischen und schechoslowatten Regierung, die vom 5. bis zum 16. Oftober 1925 in Cocarno vezeini maten, um gemeinsam die Mittel zum Schuhe ihrer Böller vor der Geißel des Krieges zu fuchen und für die friedliche Regelung von Streitigkeiten jeglicher Art, die etwa zwischen einigen von ihnen entstehen könnten, zu sorgen,

haben ihre Zustimmung zu den Entwürfen der sie betreffenden

Berträge und Abkommen gegeben, die im Laufe der gegenwärtigen Konferenz ausgearbeitet worden sind und sich aufeinander beziehen: Bertrag zwischen Deutschland , Belgien , Frantrelch, Großbritannien und Italien ( Anlage A),

Schiedsabkommen zwischen Deutschland und Belgien ( Umlage B), Schiedsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich ( Anlage C), Schiedsvertrag zwischen Deutschland und Bolen( Anlage D), Schiedsvertrag zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei ( An­lage E).

Der praktische Pazifismus des Bertragswertes tritt in den folgenden Urfunden unanfechtbar in die Erscheinung. Hier verwirklicht sich der Gedante des dauernden Friedens in einem Maße, der alle Wünsche einzelner Vertragsmächte weit in den Hintergrund treten läßt. Es wird erstens der Rheinpakt geschlossen, der die Berpflichtung des ewigen Nie wieder Krieg" bedeutet: die feierliche Verpflichtung in feinem Falle zu einem Angriff oder zu einem Einfall oder zu einem Kriege gegeneinander zu schreiten". Damit ist ver tragsmäßig für immer und alle Zeiten ein Angriffstrieg Deutschlands gegen Frant reich oder Belgien und ebenso ein neuer Ruhrtrieg unter was für Namen auch immer ausgeschloffen. Denn wenn sich auch die Worte ein Diese Urkunden, die schon jetzt ne varietur"( unveränderlich. emiger Bertrag" oder unkündbarer Bertrag" in dem Rhein Red. d. B.") paraphiert werden, follen das heutige Datum tragen. patt nicht finden: die aus den früheren Bündnisvertrags entwürfen zwischen England und Frankreich her bekannte und herstammende Bestimmung, daß der Vertrag durch Zwei­drittelmehrheitsbeschluß des Völkerbundsrates außer Kraft ge­fcht werden kann, falls die Sicherheit allen Bertragsteil nehmern ausreichend gewährleistet erscheint, bedeutet eben, daß der Vertrag von einer Seite unfündbar ist.

Rhein - Red.

Diese Unfündbarkeit von feiten Deutschlands oder eines anderen Vertragsstaates und diese Au hebbarkeit nur durch die Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der Völker bundsstaaten gibt auch der Vorschrift ihre wahre Bedeutung, die sich im Artikel 1 des Rheinpafts findet, der Aufrecht. erhaltung des heutigen Gebietsstandes am Rhein . Es wäre eine Heiterfeit ermedende, wenn nicht un

Die fünftige Unterzeichnung.

3ember d. 3. in Condon zusammenzutreten, um in einer Sigung die Die Vertreter der beteiligten Parteien vereinbaren, am 1. De­förmliche Unterzeichnung der sie betreffenden Urkunden vorzunehmen. Die Einwirkung auf die Bündnisverträge Frankreichs . Der französische Minister der auswärtigen Angelegenheiten macht Mitteilung davon, daß im Anschluß an die oben erwähnten Entwürfe von Schiedsverträgen Frankreich, Polen und die Tschecho flowatel in Cocarno gleichfalls Entwürfe zu Abkommen gestellt haben, um sich gegenseitig den Ruhan diefer Verträge zu sichern. Diese Abfommen werden regelrecht beim Bölterbund hinterlegt werden; Herr Briand hält aber schon jetzt Abschriften davon zur Verfügung der hier vertretenen Mächte.