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Nr. 566 42. Jahrg. Ausgabe A nr. 289

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Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

Redaktion und Verlag: Berlin SW. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292–297.

Dienstag, den 1. Dezember 1925

Die Fürsten plündern das Land.

Der Kampf um die Hohenzollern - ,, Abfindung".

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Die Arbeiten im preußischen Finanzministerium an dem Ber. gleich der Staatsregierung mit dem ehemaligen Königs. hause sind abgeschlossen. Angesichts der Tatsache, daß phantastische Ziffern über diefen Bergleich im Umlauf sind und weiter angesichts der für den Dienstag zu erwartenden Reichstagsbebatte, seien hier die wichtigsten zahlenmäßigen Angaben des Vergleichs

gegeben.

Nach dem Bergleich soll erhalten der Staat:

Die Kronenfchlösser mit dem historischen Mobiliar und den Gärten, die Kunstwerke in den Berliner Museen und die Schadgalerie in München , die kroninsignien, die Ver­fügung über das hohenzollern Museum, die Haus. bibliothel und das Hausarchiv nach Maßgabe befenderer Bestimmungen, die Theater mit dem Theater fundus, 111 000 Morgen Land und Forst, die Hausgrundstücke in Berlin und Botsdam mit einigen Ausnahmen, ferner die Kronfidei.

tommißrente.

Das vormalige Königshaus foll erhalten:

Einzelne Schlösser( das Palais Raiser Wilhelm I. und

bas Niederländische Palais, Bellevue und Babels. berg), einzelne Hausgrundstücke, das Gebrauchsmobiliar und den Samilienschmud, den restlichen Lanb. und Forstbesig

( rund 290 000 Morgen) und 30 Millionen RM.

Die 30 Millionen entsprechen etwa dem Werte des dem Staate zufallenden Grundbefizes( Güter, Forsten und Nuzgrundstücke). Das preußische Finanzministerium hat sich, nachdem die Richtlinien vom Staatsminifterium gebilligt waren, zu diesem Bergleich entschließen müffen, weil das Reich bisher den Ländern eine Ermächtigung, die Vermögensauseinandersehung unter Ausschluß des Rechtsweges ge­fehlich zu regeln, nicht gegeben hat, und weil andererseits angelichts des bisherigen Verlaufes der Prozeßführung die Entscheidung über die Auseinandersehung den ordentlichen Gerichten nicht überlassen

bleiben konnte.

Auf der heutigen Tagesordnung des Reichstages steht u. a. der Antrag der Demokratischen Partei zur Debatte, der von Reichs wegen die Länder ermächtigen soll, die Ab­findung der ehemaligen Fürsten unter Ausschluß des Rechtsweges durch Landesgeseh zu regeln. Ein­mal hat bereits der Reichstag einen dem Sinne nach ähnlichen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abge. lehnt. Trotzdem wird heute in weiten Kreisen die Aus­ficht des neu eingebrachten Antrages günstiger beurteilt, weil die Entwicklung der Abfindungsstreitigkeiten zwischen den ein zelnen Ländern und unseren früheren Landesvätern schließ­lich selbst die milligen loŋalen und ergebenen deutschen Spießbürger in Aufregung verfezt hat. Die Pro­zeffe der thüringischen Fürsten zum Beispiel, die bei den deutschen Gerichten um so mehr Recht bekommen haben, je unverschämter ihre Forderungen an den Steuersädel ihrer ehemaligen Untertanen geworden sind, drohen das Land einer finanziellen Belastung auszusetzen, der es niemals gewachsen sein wird. Die jahrelangen Verhandlungen der preußischen Regierung mit den Hohenzollern haben ge­zeigt, daß die Hohenzollern mit ihrem Appetit hinter den übrigen deutschen Landesvätern feineswegs zurüd stehen.

"

Vorwärts- Verlag G.m.b.H. , Berlin SW. 68, Lindenstr.3

Bostichedtonto: Berlin 37 536

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und Beamten, Wallstr. 65; Diskonto- Gesellschaft, Depofitentaffe Lindenstr. 3.

Der deutsch - russische Vertrag.

Wille zur Verständigung.

Der Reichstag wird sich heute mit dem deutsch - russischen Handelsvertrag beschäftigen. Bei dieser Beratung handelt Die Sozialdemokratie hat stets auf dem Stand­es sich in gewissem Sinne um ein Nachspiel zur Locarno- De­punkt gestanden, daß die Abfindung der ehemaligen Fürsten batte. Die Verhandlungen über den deutsch - russischen Ver teine Frage des Privatrechts, sondern eine politische trag, der den Rapallo- Vertrag vom Jahre 1922 ausbauen Frage sei, die nur auf gesetzlichem Wege gelöst werden foll, begannen im Juni 1923. Jm Frühjahr 1924 wurden mar Bisher hat sie ihren Standpunkt nicht durchsetzen in der russischen Handelsvertretung. Im November 1924 fönne. Bisher hat sie ihren Standpunkt nicht durchsetzen lie unterbrochen; die Ursache der Zwischenfall fönnen, weil namentlich das Zentrum sich zu einer solchen wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Als die Konsequenz nicht hat entschließen fönnen. Inzwischen haben deutsche Delegation im Herbst dieses Jahres sich anschickte, wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Als die aber die Dinge einen Berlauf genommen, daß das konse­quente Berharren auf einer rein privatrechtlich prozessualen nach Locarno zu gehen, und die russische Diplomatie die Be Auseinandersetzung zu geradezu grotesten Ron forgnis äußerte, daß Deutschland fich vollständig von Ruß­fequenzen führen müßte. Man kann sich nichts Auf- Tempo formell fertiggestellt. Die deutsche amtliche Mitteilung land abwenden wolle, wurde das Bertragswert im raschesten reizenderes denken als eine 100 prozentige Auf über die vorläufige Unterzeichnung des deutsch- russischen Ber mertung sowieso schon im höchsten Grade vermögender Nichtstuer, angesichts einer ungeheuren Berarmung aller trages bezeichnete den Abschluß als Ausdruck des Willens Schichten des Voltes, einer schweren Wirtschaftskrise und einer Deutschlands , sich freundschaftlich zu verständigen und gemein­unerträglichen Steuerlast, über die gerade die sam dem Wiederaufbau beider Länder zu dienen. Die amt­bürgerlichen Kreife am meisten zu jammern pflegen. Das liche deutsche Politik benutzte den Vertragsabschluß, um Ruß­Resultat der von den bürgerlichen Barteien propagierten lend zu versichern, daß sie nicht eine Bolitit eines Kriegs­Rechtsauffaffung liegt vor. Es ist derartig, daß niemand bündnisses des Westens gegen Rußland anstrebe, sondern eine es wagen fann, eine solche Abfindung der Fürsten heute vor Politik der europäischen Gesamtverständigung. dem Bolte zu vertreten. Der Reichstag wird gar nicht umhin wesentlich von den Handelsverträgen, die Deutschland in der Der deutsch - russische Handelsvertrag unterscheidet sich fönnen, feine bisherige Auffassung zu revidieren und dem letzten Zeit mit anderen Ländern abgeschlossen hat. Bei demokratischen Antrag auf ein Ermächtigungsgesetz zuzu diesen Berträgen handelt es sich um die Regelung und Er­stimmen. Eine andere Haltung würde eine solche Empörung hervorrufen, daß die Parteien, die die Verantwortung für eine leichterung von Handelsbeziehungen zwischen Ländern mit gleicher Wirtschaftsstruktur, mit freiem Binnenhandel und folch unerhörte Bereicherung der Landesfürsten und der gleicher Wirtschaftsstruktur, mit freiem Binnenhandel und Außenhandel. Der deutsch - russische Handelsvertrag soll die Hohenzollern auf sich zu nehmen wagten, für ihre Haltung Beziehungen, zwischen Ländern regeln, deren Wirtschafts­schmerzubüßen hätten. Für die Sozialdemokratie wäre jedenfalls auch in Breußen eine Auslieferung von Vermögens. ftruttur start von einander verschieden ist. Das russische objekten, die nach heutigem Geldwert aller mindest mit ist nur in geringem Umfang freigegeben, und ob Deutsche Wirtschaftssystem ist ftaatskapitalistisch. Der Binnenhandel 100 millionen Goldmart einzuschäßen wären, un­erträglich. Der Reichstag hat die Möglichkeit, eine solche in im ruffischen Binnenhandel Chancen haben, ist zweifelhaft. Der Außenhandel liegt in der Hand von Regierungsorganen. der Geschichte noch nicht dagewesene Aus plünderung in der Braris erfolgt der russische Außenhandel- Einfuhr des Boltsvermögens zugunsten weniger Familien zu verhindern. Das Bolt erwartet von ihm, daß er von dieser und Ausfuhr durch die Handelsvertretungen. Der deutschs russische Vertrag, der das russische Außenhandelsmonopol Möglichkeit Gebrauch macht. unberührt läßt, erhielt durch diese Berschiedenheit in der Wirtschaftsstruktur seine befondere Note.

Hilfsaktion für Erwerbslose. Sozialdemokratischer Antrag im Reichstag.

Die fozialdemokratische Fraktion hat zugunsten der älteren arbeitslosen Angestellten und Arbeiter in einem foeben im Reichstag eingebrachten Antrag von der Reichsregierung die Einleitung einer Hilfsaktion auf folgender Grundlage gefordert:

,, Alle über 40 Jahre alten Arbeiter und in der A.-B. ver­ficherten Angestellten, die länger als ein halbes Jahr ohne Er werbslosenunterſtüßung geblieben find, erhalten aus Reichsmitteln zunächst eine einmalige hilfe im Betrage von 100 Reichsmart zuzüglich 25 Reichsmart für iede unterhaltungs­pflichtige Berfon. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 15. De zember 1925.

Außerdem hat die sozialdemokratische Frattion zur Ausdehnung der Erwerbslosenfürsorge auf die bisher von ihr nicht erfaßte An. gestelltenschaft einen Gesezentwurf zur Abänderung der Berordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16. Februar 1924 ein­gebracht. Danach foll der§ 4 Abfag 1 mie folgt lauten:

Bisher haben bei allen Beratungen sowohl im Preußi­schen Landtag wie in den übrigen Landesparlamenten die bürgerlichen Parteien faft geschloffen auf dem Standpunkt ge­standen, daß die Auseinandersehung mit den früheren Landes­fürsten eine Angelegenheit des Privatrechts sei, und daß bas sogenannte Privatvermögen" unseren verdienten Landesvätern nicht vorenthalten werden dürfe. Die ,, Heilig­feit des Privateigentums" war der Deckmantel, unter dem die standalöse und aufreizende Vermögensabfindung in den einzelnen Ländern vor sich ging. Das Reichsgericht hat fich nicht gescheut, in einzelnen Fällen( z. B. Koburg- Gotha ) die entschädigungslose Enteignung, die von einer sozialistischen Regierung befchloffen war, als rechtsungültig umzu­stoßen und dadurch den organisierten Raubzug der früheren Botentaten auf den Steuerfädel zu ermutigen. Außer den vormals regierenden Landesvätern gibt es zu allem Ueberfluß auch noch eine stattliche Schar ehemals ,, mediati­fierter und depofsidierter" Landesfürsten, aus den bis zum Reichsdeputations hauptschluß vom Jahre 1803 souperä­nen Fürstenhäusern(!), sowie die von Bismard abgesetzten Fürsten . Diese Herrschaften haben so etwas wie einen ge­wertschaftlichen Berband zur Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen Belange. Sie fordern in Preußen die 100prozentige Aufwertung ihrer ihnen Dom früheren preußischen Staat bei der Aufhebung ihrer Selbund forstwirtschaftlich tätige Arbeiter. ftändigkeit zugesicherten ft andesgemäßen Rente". Die Summen, um die es sich insgesamt für die Steuerzahler im ganzen Reich handelt, gehen nicht in die Hunderte von Millionen, nein, sie überschreiten sicher den Betrag einer milliarde, menn man die Vermögensobjekte aller Landes fürsten zusammenzähl

Die Erwerbslosemunterstützung wird Erwerbslofen nicht ge währt, die in den letzten 12 Monaten vor Eintritt ihrer Unter ftügungsbedürftigkeit weniger als drei Monate hindurch eine Be­fchäftigung ausgeübt haben, in der fie gegen Krankheit pflichtver­fichert waren oder gewesen wären, wenn nicht ihr Einkommen die in§ 165a der Reichsversicherungsverordnung vorgesehene Jahres. arbeitsverdienstgrenze überstiegen hätte."

Der§ 18, der bisher lautete: Die Unterstüßung darf einem Erwerbslosen innerhalb von 12 Monaten höchstens für die Dauer von insgesamt 26 Wochen gewährt werden", erhält folgende Faffung: Die Unterstützung ist dem Erwerbslosen für die Dauer der Arbeitslosigkeit zu gewähren."

Im§ 34 lautet Abfag 1 nach der Aenderung folgendermaßen: ,, Beitragspflichtig sind die Arbeitnehmer, die auf Grund der Reichsversicherungsordnung oder des Reichstnappschaftsgesetzes für den Fall der Krankheit pflichtversichert sind, sowie diejenigen Angestellten, die auf Grund des Angestelltenversicherungsgefeßes pflichtversichert find oder wären, wenn sie nicht auf Grund der $ 89 bis 11 des Angestelltenversicherungsgesetzes befreit wären, und thre Arbeitgeber."

In einem weiteren Gefeßentwurf fordert die Reichstagsfrattion bie Streichung der Artikel II und III der 5. Ausführungsverordnung des Reichsarbeitsministeriums vom 14. Februar 1924 zur Verord­nung über die Erwerbslosenfürsorge, d. h. die Ausdehnung der Er­werbslosenfürsorge auf Hausangestellte sowie auf landwirtschaftlich

Die fichechische Regierungstrife. Der mit der Regierungs. bildung betraute Ministerpräsident Dr. Svebla( tidech. gr.) hat feinen Auftrag dem Bräsidenten Maiaryt zurüdgegeben wahr. feinlich infolge neuer Forberungen ber Ieritalen, beren Führer P. Sramet die Kabinettsbildung versuchen wird. 1

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Als eigentlichen Handelsvertrag fann man ihn schlecht bezeichnen. Er steht auf der Grenze zwischen einem poli­tischen Vertrag und einem Wirtschaftsvertrag. Seine Haupt­bedeutung liegt darin, daß er an die Stelle der allgemein ge­haltenen Abreden des Rapallo- Bertrages bindende ftristische Formulierungen fekt. Der bestehende Rechtszustand wird flargestellt, ebenso die Rechtstellung der deutschen und russi­schen Staatsangehörigen. Die einzelnen Abkommen bezeich nen bereits diesen Charakter. Der Wirtschaftsvertrag sett fich zusammen aus dem Niederlassungsabkommen, dem Wirt­schafts-, Eisenbahn, Seeschiffahrts- und Steuerablommen und dem Ablommen über Handelsschiedsgerichte und gewerb­lichen Rechtsschuh. Dazu treten ein Konfularvertrag und ein Abkommen über Rechtshilfe in Rivilrechtssachen.

Neben der gegenseitigen Zusage der allgemeinen Meist begünstigung enthält der Vertrag eine Besserstellung der Rechtsstellung der deutschen Staatsangehörigen im allge­meinen, wie insbesondere der deutschen Wirtschaftsorgane, namentlich eine größere Sicherung für Bersonen und Eigen. tum. Ebenso werden die rechtlichen Verhältnisse auf dem Gebiete der Einreise nach den deutschen Wünschen verbessert, die Frage des Erbrechts im Sinne des internationalen Handelsrechts geregelt.

Die Zugeständnisse, die Deutschland erhält, liegen also in erster Linie auf rechtlichem, meniger auf wirtschaftlichem Ge­biete. Die deutschen Raufleute fönnen leichter als bisher nach Rußland reifen, um sich ins Bild zu sehen, fie erhalten Klar heit über ihre rechtliche Stellung. Der Vertrag gibt den deutschen Wirtschaftstreifen die rechtlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Verkehr mit Rußland . Er ist ein Ausdrud der Tatsache, daß es sich zwischen Deutschland und Rußland zunächst um das Problem handelt, wieder mitein­ander in Berkehr zu fommen.

Gegenüber den Borfriegsverhältnissen ist der deutsch­ruffifche Barenaustausch noch minimal. Die Einfuhr Deutsch­ lands aus Rußland betrug im Jahre 1913 1424 Millionen Goldmart. im Jahre 1924 126 Millionen Goldmart. Die Ausfuhr Deutschlands nach Rußland betrug 1913 800 Millio­nen Goldmart, im Jahre 1924 89 Millionen Goldmart. Der Artikel I des eigentlichen Wirtschaftsabkommens besagt daher:

Die vertragschließenden Teile werden bestrebt sein, die wechsel­feitigen Handelsbeziehungen auf jede Weise zu fördern, die möglichste Stabilität des Warenverkehrs zu erzielen und den Anteil belber Länder an der gegenseitigen Ein- und Ausfuhr nach Maßgabe bes Fortschritts des wirtschaftlichen Wiederaufbaues auf das Vor­friegsmaß zu bringen, wobei fie fich vom wirtschaftlichen Ge­fichtspunti Leiten lassen werden."

So enthält auch dieser Bertrag abgefchant rom Sar Riarstellung der Rechtslage mitischaftlich nur notmeubige Borausfegungen und Bersprechungen auf die Zukunft. Der