Abendausgabe
Nr. 60742. Jahrgang Ausgabe B Nr. 301
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Vorwärts
Berliner Volksblatt
10 Pfennig
Donnerstag
24. Dezember 1925
Beting und Anzeigenabteilung; Geschäftszeit 9-5 Uhr
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Paris , 24. Dezember. ( EP.) Chicago Tribune" meldet aus Beirut , daß die Franzosen mit den Drufen einen Waffenstillstand abgeschloffen haben. Der Zivilgouverneur de Jouvenel habe alle politischen Gefangenen freigelaffen. Diese Meldung wird allerdings bis jetzt von feiner französischen Zeitung bestätigt, doch erklärt man, daß de Jouvenel in einem Aufruf die Bevölkerung aufgefordert habe, die Waffen niederzulegen und auf verfaffungsmäßigem Wege mit dem Stimmzettel die Berwirklichung der nationalen Ziele anzuftreben.
Auf Anfrage des tommunistischen Abg. Baillant- Couturier teilte ein Unterstaatssekretär in der Kammer die französischen Verluste in Marokko seit dem 5. Juli d. 3. mit. Diese betragen: Tote: 140 Offiziere, 2500 Soldaten, darunter 780 Franzosen( die übrigen 1770 find Sultanmaroffaner, vor allem aber Fremden legionäre! Red.). Verwundete: 259 Offiziere, 7300 Soldaten, darunter 1800 Franzosen. Bermißte: 20 Offiziere, 1200 Soldaten, darunter 225 Franzosen.
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Neue Moulverhandlungen. Baldwins Unterredung mit dem türkischen Botschafter.
London , 24. Dezember. ( WIB.) Reuter meldet über die vorgeftrige Unterredung Baldwins mit dem türkischen Botschafter: Man nimmt an, daß Baldwins Ausführungen der von Chamberlain in Genf abgegebenen Erflärung entsprachen, wonach die Tür für Berhandlungen zwischen England und der Türkei offen. steht. Die Verhandlungen mit dem Irak über die Weiterführung des Mandats werden voraussichtlich fofort nach Weihnachten, und zwar wahrscheinlich in Bagdad beginnen. Bei dem Wiederzusammen. tritt des Parlaments hofft die Regierung ben Bertrag bereits vorTegen zu fönnen. Er soll dann im März dem Böllerbundsrat unter. breitet werden. Wie von anderer Seite berichtet wird, erwartet man nicht, daß in dem Gedankenaustausch mit der Türkei meitere Schritte unternommen werden, bevor Chamberlain von seinem Urlaub zurückgekehrt ist, was in zwei bis drei Wochen der Fall sein dürfte.
Erklärungen Litwinows zum ruffisch- türkischen Vertrag.
Mostau, 24. Dezember.( Ruff. Tel.- Agentur.) Der stellv. Außentommiffar Litwinow gab vor Pressevertretern folgende Erklärung ab: Die Berhandlungen über den Abschluß eines Ergänzungsvertrages mit der Türkei zu dem Vertrag von 1921 wurden vor. mehreren Monaten von dem Sewjetbotschafter in Angora, Surig, begonnen und im wesentlichen zu Ende geführt bis auf einen Buntt, deffen beiderseitig befriedigende Formulierung nach der Ankunft Suriz' in
Die Offizierspensionen. Schlechte Verteidigung.
Die fozialdemokratische und die demokratische Presse hat in legter Zeit wieder Betrachtungen über die Höhe der Offi zierspensionen angestellt, die jetzt in der Rechtspresse eine Erwiderung finden. Kreuz- Zeitung " und" Deutsche Zeitung" find gleichzeitig mit gleichen Argumenten bemüht nachzuweisen, daß an den Offizierspensionen nichts auszusehen sei. Dabei passiert der Deutschen Zeitung" das Mißgefchid, auszurechnen, daß von je 1000 m. des Bersorgungsetats nur je 1 m. an die früher attiven Offiziere gezahlt werde. Wenn aber nach ihren eigenen Angaben der Bersorgungsetat 1,53 milliarden, der Etat für Penfionen an früher aftive Offiziere 150 Millionen beträgt, so macht das nicht 1 m., sondern 100 m. von je 1000 m. Das ist schon ein kleiner Unterschied.
Mehr aber als die Rechenkunst interessiert die Gefinnung, aus der heraus diese Verteidigung erfolgt. So liest man in der Deutschen Zeitung":
Die alten Offiziere beanspruchen feinen besonderen„ Dant". Ihnen genügt das Bewußtsein, ihre Pflicht erfüllt zu haben als Glieder des großen Ganzen. Aber sie fordern ihr Recht, auf das sie ebenso Anspruch haben, wie jeder andere Deutsche .
Wenn im Deutschen Reiche Milliarden für Erwerbslosenfürsorge verfügbar find, so sollten die 150 millionen Offi3ierspensionen füglich auch als berechtigt an
erfannt werden.
Schließlich fei aber die Frage erlaubt, ob man wohl glaubt, der Republik dadurch Freunde zu schaffen, daß man Ausnahmegefeße erlassen will gegen eine fleine Gruppe von Staatsbürgern, die schwer ringt, um fich auf der Lebensstufe zu erhalten, die man im alten Reiche als dem Offizier angemessen erachtete, und, faft möchte man fagen, merkwürdigerweife, auch im heutigen Deutschland noch erachtet.
Die Leute, die fo schreiben, halten es offenbar für not wendiger, die Offiziere auf einer angemessenen Lebensstufe" zu erhalten, als die Erwerbslojen, unter denen fich doch auch viele alte Soldaten befinden, vor dem Hungertode zu schützen. Wenn sie es aber merkwürdig" finden, daß auch das heutige Deutschland " solchen Gesinnungen Rechnung trägt, so haben sie damit mehr recht, als sie selber wissen.
Wir verlangen vom„ heutigen Deutschland ", daß es den Notleidenden hilft, und daß es sich die Mittel dazu beschafft, indem es dort nimmt, mo feine Not ist. Darum hat sich die Sozialdemokratie z. B. für das sogenannte Pensions. fürzungsgefeß eingefeßt, das die Möglichkeit geben soll, die Bezüge von Pensionisten einzuschränken, die neben der Benfion noch über ein stattliches Einfommen aus Bermögen
| Moskau gefunden wurde. Beide Regierungen benutzten zur Unterzeichnung des Vertrages die Gelegenheit des gleichzeitigen Aufent haltes Tfchiffcherins und des türkischen Außenministers Temfit Ruschdi ift also ein 3ufall. In dem Vertrage werden die seit langem Ben in Westeuropa . Die Unterzeichnung des Bertrages in Paris je de Möglichkeit irgendwelcher agressiver oder zwischen den beiden Staaten bestehenden Beziehungen festgelegt, die feindlicher Handlungen gegeneinander
aus.
chloifen. Ich will nicht verheimlichen, so erklärte Litwinom, daß die formelle Festlegung dieser Beziehungen und der beschleunigte Ab. fchluß des Vertrages zum Teil durch die wiederholt erschienenen neuerdings von der englischen und amerikanischen Breffe verbreiteten Falschmeldungen über einen angeblich zwischen der Somjet union und Italien bestehenden gegen die Türkei gerichteten Vertag hervorgerufen worden ist. Andererseits hatte die Sowjetregie rung Kenntnis von der Aktivität einiger Mächte, welche die Türkei für die gegen die Sowjetunion gerichteten Kombina tionen gewinnen wollten. Der Bertragsabschluß soll solchen beun ruhigenden Gerüchten sowie alle Befürchtungen über die Stabilität der ruffisch- türkischen Freundschaft in der öffentlichen Meinung der beiden Länder ein Ende machen. Indem der Vertrag die russischfürfische Freundschaft stärkt, ist er gleichzeitig ein ernster Schritt auf dem Wege zur Festigung des Weltfriedens. Wie aus dem veröffentlichten Vertragstert hervorgeht, ist der Vertrag tereffen. Litwinow erklärte ausdrücklich, daß keinerlei Geheim gegen niemanden gerichtet und bedroht teine anderen In ufäße zu dem Vertrag oder den Brotokollen bestehen und fuhr fort: Die Bereitschaft der Sowjetregierung, analoge Berträge mit allen Ländern, mit denen sie normale Beziehungen unterhält, ab. zuschließen, ist ber beste Beweis für die Friedenstendenz des Ber. trages. Nur ein System des Abschlusses von Abkommen wie dieser Bertrag zwischen allen Staaten wird die Möglichkeit der Bildung einander feindlicher politischer Gruppierungen und Rombinationen ausschließen und auf diese Weise zu einer mirflichen Abwendung der Kriegsgefahr weitaus mehr beitragen als der Völkerbund oder Locarno .
Die strategische Bedeutung des Jrak. London , 24. Dezember. ( BTB.) Die Wochenschrift Outlot
( Auslug) schreibt: In strategischer Hinsicht ist der Jraf für ein ausgedehntes Reich, dessen Grundlage die Seemacht bildet, genau so wichtig wie Singapore . An dieser Stelle hat bisher eine Lüde im englischen Berteidigungssystem bestanden und es ist gut, daß diese Lücke jetzt ausgefüllt ist.
Mit dieser Offenherzigktei unterstützt die Londoner Zeit schrift allerdings die Anklagen der türkischen Presse, daß der Bölferbundsrat einseitig im Intereffe England's entschieden habe.
oder Erwerb verfügen. Was aber sagen die Herren Offiziere in der Deutschen Zeitung" dazu?
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Die wenigen Großgrundbefizer spielen zahlenmäßig taum eine Rolle. Wenn es einem fleinen Prozentjak gelungen ift, fich einen einträglichen bürgerlichen Beruf zu fchaffen, fo follte man diesen wenigen das von Herzen gönnen, anstatt zu verlangen, daß zum mindesten ihr Privateinkommen auf die Benfion angerechnet werden muß.
Den Fürsten a. D. gönnen sie von Herzen Milliarden! Den Großgrundbefizern und Generaldirektoren gönnen sie von Herzen zu ihren Riefeneinkommen noch fette Pensionen. Aber über die Kosten der Erwerbslosenunterstüßung regen sie sich auf. Deutsch national!
Dolchstoßurteil und Amnestie.
Der Urteilspruch rechtsgültig. München , 24. Dezember. ( Eigener Drahtbericht.) Das baye. rische Amnestie gefeß ist soeben mit Wirfung vom 23. De ember verkündet worden. Da im Laufe des 23. Dezember Kläger wie Beklagte im Dolch stoßprozeß ihre Berufungen zurückge zogen haben und das Urteil( 3000 m. Geldstrafe für den Genossen Gruber) damit rechtsträftig geworden ist, obliegt es nunmehr den Strafvoll stredungsbehörden, zu prüfen, ob der Dolchstoßprozeß unter die Amneftte fällt. Diese Prüfung hat sich mit der Feststellung zu befassen, ob mit der Be leidigung Coßmanns eine absichtliche Ehrabschneidung gegeben ist, ein Begriff, der an sich in der Strafprozeßordnung nicht enthalten ist. Berneinen die Strafvollstreckungsbehörden diese Frage, so fällt der Dolchstoßprozeß unter die Amnestie.
Bayerischer Titelunfug. Krähwinkler Sorgen.
München , 24. Dezember. ( Eigener Drahtbericht.) Entgegen den Bestimmungen der Reichsverfassung hat die banerische Regierung auch dieses Jahr wieder zu Weihnachten eine unendlich große An zahl von Titeln verliehen. Darüber hinaus hat sie fogar meitere fünf Titel geschaffen und zwar den Pharmazierat" für die Apotheken, den Landesbaurat" für Architekten und In genieure, den„ Technischen Gewerberat" für die technischen Aufsichtsbeamten, den„ Arbeitsrat" für die Arbeiterschaft und den Berficherungsrat" für die Angestellten. Bedacht wurden mit diesen Titeln selbstverständlich nur Leute, die politisch der bayerischen Rechtsregierung nahestehen. Von der ur Sprünglichen Abficht, auch einige links stehende Leute mit dem Titel Arbeitsrat oder Bersicherungsrat auszustatten, mußte abgesehen werben, da die freigewerkschaftlichen Organisationen gegen diefen verfaffungswidrigen Unfug ber banerischen Regierung eine scharfe ablehnende Stellung eingenommen haben.
Der Fall Wandt.
Ein schwerer Rechtsirrtum des Reichsgerichts. Der erste Straffenat des Reichsgerichts hat, wie wir schon furz berichteten, den Wiederaufnahmeantrag des zu 6 Jahren Zuchthaus wegen Landesverrats verurteilten Schriftstellers Heinrich Wandt abgelehnt, trotzdem sich hatte. Während also der Oberreichsanwalt der Meinung ist. der Oberreichsanwalt dem Antrag ausdrücklich angeschlossen daß das gegen Wandt gefällte Urteil einer neuerlichen nach: jeden derartigen Berjuch ab, trotzdem ihm durch neue Ur Prüfung dringend bedürftig sei, lehnt das Reichsgericht funden hinlängliches Material unterbreitet wurde, das seinen früheren Spruch als eines der bedauerlichsten Fehlurteile des letzten Jahrzehnts erkennen ließ.
Wandt wurde seinerzeit angeklagt und verurteilt, weil er nach dem Kriege ein ihm angeblich zugetragenes Dokument über die Aussage eines belgischen Kriegsgefangenen aus dem Jahre 1916 einem belgischen Jour nalisten ausgehändigt haben soll. In dieser angeblichen Aushändigung die von Wandt bestritten wird hat das Reichsgericht biplomatischen Landesverrat" erblickt und in der Berwendung des angeblich gestohlenen Bapiers außerdem Hehlerei.
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Der gefangene Belgier, über dessen Zeugenaussage das fragliche Dokument, in den Aften furz unter dem Namen Dokument Debeudelaere" bezeichnet, berichtet, war ein behörden auch Mitteilungen über jene Flamen gemacht, die Flame und hatte in dieser Aussage vor deutschen Militärwährend des Krieges eine aktivistische" Politik trieben, d. h. durch Hand- in- hand- Gehen mit den Deutschen die Loslösung des Flamenlandes von Belgien erstrebten. Dieses ,, Dokument Debeudelaere " wurde in photographischer Wiedergabe von jenem Schriftsteller, einem gewissen Rüdiger, in seinem in Belgien erschienenen Buch Flamenpolitit" abgedruckt. Das Reichsgericht war mit der Oberreichsanwaltschaft der Meinung, daß Wandt dieses Schriftstück an Rüdiger weitergegeben habe. Es warf die Frage auf, ob diese Zeugenausfage eine Urtunde fei, deren Geheimhaltung im Interesse des Reiches erforderlich wäre. Der Reichstagsabgeordnete Profeffor Schüding, ein bekannter Staatsrechtslehrer, wurde als Sachverständiger vernommen und verneinte die Frage. Das Reichsgericht aber erklärte:
Maßgebend ist, daß durch den Berrat des Schriftstücks zu= gleich die belgischen Persönlichteiten verraten worden sind, mit denen die deutsche Regierung während des Krieges in Berbindung getreten war.
Sollte unsere Regierung einmal in
die Cage kommen, für Ihre Zwecke der Hilfe fener Männer von
neuem fich bedienen zn müffen, was bei einer Betänderung der gegenwärtigen politischen Lage leicht eintreten fönnte, so würde ihr das durch diesen Berrat bedeutend erschwert werden.
Weil also im Jahre 1921 in Belgien ein Dokument bekannt wird, das Zeugen aussagen von 1916 enthält, so war das nach Ansicht des Reichsgerichts Landesverrat! Derrat! Die Behauptung im Gerichtsurfeil aber, daß deutsche Behörden in absehbarer Zukunft wieder einmal in die Lage fommen fönnten, in Belgien die gleich e Politit mit den Aktivisten zu treiben, war selbstverständlich nur höchste juristische Weisheit!
Das Urteil gegen Bandt wirkt noch ungeheuerlicher, wenn man bedenkt, daß die Berhandlungen wegen angeblicher Gefährdung der Staatssicherheit unter vollkommenem Ausschluß der Deffentlichkeit geführt wurden, und daß infolgedessen auch Schweigepflicht für alle Beteiligten bestand. Nun sind aber im Laufe der letzten Zeit große Auszüge aus dem Urteil und den Arten in der ausländischen Bresse erschienen, so daß den deutschen Lesern wenigstens die Möglichkeit gegeben war, auf dem Umwege über Wien , Paris und Brüffel einiges aus den Geheimfizungen au erfahren. Schließlich ist der Fall Bandi", der eigentlich ein Fall deutsche Justiz" ist, auch im Reichstag aus führlich besprochen und dadurch der Geheimhaltung entzogen worden. Daraus konnte man auch rsehen, daß der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Kurt Rosenfeld , die Behauptung aufgestellt hatte, daß wahrscheinlich ganz andere Personen als Wandt den Belgiern das Dokument ausgehändigt hätten. Aber seinen Antrag, den Prof. Dr. Wullus aus Brüffel als Zeugen zu laden, damit er unter Eid bekunden könne:
1. daß er das fragliche Dokument schon seit dem Frühjahr 1919 im Befik gehabt habe;
2. daß es ihm nicht von Wandt ausgehändigt wor den sei, lehnte das Gericht ohne jede Begründung ab! Der Berteidiger erklärte, die einzige maßgebende Stelle, die Frage zu beantworten, ob es sich um ein Dokument handelt, deffen Geheimhaltung für das Wohl des deutschen Volkes erforderlich ist, sei seines Erachtens das Ausmär tige Amt. Es habe ihm ausbrüdlich bescheinigt, daß das Dokument Debeudelaere nicht unter die Schriftftüde falle, die im Sinne des§ 92, Absatz 1, Staatsgeheimnisse sind. Der Verteidiger überreichte dem Gericht das Gut achten, das vom Reichsaußenminister Stresemann unterzeichnet ist.
Durch Bernehmung des Leiters der früheren deutschen Nachrichtenstelle im besetzten Belgien , des Majors Staele , wurde zudem die Behauptung des Angeklagten bestätigt, daß zu einem früheren Prozeß vor einem belgischen Kriegsgericht drei frühere untergebene der Nachrichtenstelle, nämlich Bahrsdorff, Behrmann und Ebbeling im Sommer 1922 egtra nach Brüffel gefahren