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Abendausgabe

Nr. 6243. Jahrgang Ausgabe B Nr. 31

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Vorwärts

Berliner Dolksblatt

10 Pfennig

Sonnabend

6. Februar 1926

Berlag und Anzeigenabteilung: Geschäftszett 9-5 Uhr

Berleger: Borwärts- Berlag GmbH. Berlin SW. 68, Cindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-29%

Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

Platz der Republik."

Volksparteiliche Entrüstungsmache im Preußischen Landtag.

Endlich hat die Berliner Stadtverordnetenversammlung fich ent. schlossen, in der Hauptstadt der. Republif einen großen würdigen Plaz, den Platz vor dem Reichstag , als Blag ber Republit umzubenennen. Dieser Beschluß ist für jeden objektiv Denkenden eine reine Selbstverständlichkeit. Die Republik hat Anspruch darauf, daß die Erinnerung an die Einführung der neuen Staatsform durch die Namensbezeichnung an dieser Stelle festgehalten wird. Bei der Frechheit, die die deutschen Reaktionäre auszeichnet, ist die Folge dieses selbstverständlichen Beschlusses aber in der ganzen Rechtspresse nur ein wütendes Gefreische über an gebliche Bilderstürmer ei. Boltsparteiliche Landtags abgeordnete bringen es fertig, folgende Anfrage im Landtag ein­zubringen:

Die Berliner Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sigung vom 4. Februar d. J. den Beschluß gefaßt, dem Königs­play ben Namen Blah der Republit zu geben. Dieser von den sozialdemokratischen und kommunistischen Stadtverord­neten mit Unterstützung der demokratischen Stadtverproneter ge faßte Beschluß hat weite Kreise( 1) der( in ihrer großen Mehrheit republitaischen) Berliner Bevölkerung mit ftarfem Befremden und lebhaftem Unwillen erfüllt. Sie sehen in der geplanten Umbenennung gerade dieses Blazes eine bemußte und beabsichtigte Berleugnung ber geschichtlichen Beziehungen, die die Hauptstadt des ehemaligen König reiches Preußen mit ihren Königen verbunden hat. Bir fragen:

1. Teilt das Staatsministerium die Ansicht, die offenbar bei der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung vorgeherrscht hat, daß die weitere Belaifung der Bezeichnung dieses Plages mit dem Ramen Königspiaz eine Gefährdung der Republit be

Deutet?

Menn nicht:

2. 3ft das Staatsministerium bereit, der Ausführung des oben genannten Beschlusses die Genehmigung zu verfagen?"

Die Konferenz der Ministerpräsidenten.

Deutschland und der Völkerbund .

I

Man kann sich faum etwas Lächerlicheres vorstellen, als die künstliche Entrüstung dieser Herrschaften und die Be gleitmusit, die sie in ihrer Presse dazu machen lassen. Kein Mensch denkt in Berlin an irgendwelche Bilderſtürmerei. Die Hohenzollern haben so ausgiebig für fich gesorgt, daß feine Gefahr vorhanden ist, daß ihre Namen reftios verschwinden. Eine Königstraße, eine Raiserallee, einen hohenzollerntorso, eine Kaiser- Friedrich Straße wird man in Berlin behalten, und es wird auch kein Mensch daran Anstoß nehmen. Daß aber diese schönen Namen gleich zwanzig, dreißigmal in der Einheitsgemeinde wiederkehren follen, ist eine etwas starte Zumutung. Niemand denkt daran, wertvolle Kunstdenkmäler, wie das Schlüter- Dentmal des Großen Kurfürsten oder Rauchs Denkmal Friedrichs des Großen in Berlin zu entfernen. Nicht einmal die bols chemistische Revolution bat in Petersburg das Denkmal Peters des Großen beseitigt. Daß ieder Mensch mit einigem Geschmack Berlin gerne von der Buppenallee im Tiergarten befreit sehen möchte, das fönnen nur frante Gehirne als Bilderstürmerei auslegen. Das Borgehen der Volksparteiler im Landtag zeugt nur von dem Haß, den diese Herrschaften gegen die Republit empfinden und von der Unverfrorenheit, mit der sie in das Selbstverwaltungs recht einer Gemeinde immer dann eingreifen wollen, wenn einmal ein Beschluß gefaßt wird, der zufällig ihnen nicht paßt. Hoffentlich erteilt das preußische Staatsministerium diefen Herrschaften die Antwort, die sie verdienen. In faft allen preuzi ichen Großstädten sind solche Namensänderungen in den letzten Berlins Be­Jahren vorgenommen und stets genehmigt worden. völferung ist in ihrer überwältigenden Mehrheit republikanisch ge­finnt und hat ein Recht darauf, daß auch ihrer Auffassung endlich Rechnung getragen wird. Das Gerede von der angeblichen Bilder ftürmerei ist nur ein Ablenkungsmanöver der Feinde der Re­publit. Das Staatsminifterium wird wiffen, wie es das Gefchrei dieser Leute zu bewerten hat.

Reichsbahn gegen Reich.

Auflehnung gegen das Geset.

Indem die Reichsbahngesellschaft sich weigerte, den vom Reichsarbeitsminister für verbindlich erklärten Schieds fpruch durchzuführen, der die Stundenlöhne der Reichs­bahnarbeiter um einen und zwei Pfennig erhöhen sollte, hat fie das Maß an Scharfmacherei, dessen sich das deutsche Unternehmertum in den lezten Jahren fähig gezeigt hat, um viele Grade überboten. In dem Ringen des Unternehmer­tums für die Herabdrückung der Lebenshaltung der Arbeit nehmerschaft auf ein unmoralisch niedriges Niveau hat sie dadurch mit herausfordernder Gefte die Führung an fich gerissen.

Diese Geste wendet sich gegen die Arbeiter der Reichs­bahn, gegen ihre Organisationen und deren Recht auf den Abschluß von Tarifverträgen und gegen das Reich und die Reichsgesetze.

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Die Weigerung der Reichsbahngesellschaft, einen für ver­bindlich erklärten Schiedsspruch durchzuführen, ist bisher ber einzige Fall, in dem Unternehmer in so offener Weise einzige Fall, in dem Unternehmer in so offener Weise Front gegen geltende Geseze machen, die­dem Recht ihrer Organisationen dienen. Die materielle Be­unter gewiffen Umständen dem Schuße der Arbeiter unb laftung durch den Schiedsspruch ist nicht der Grund für diesen Streich des Verwaltungsrates und der Direktoren, denn die Gesellschaft hat früher andere Schieds­fprüche, in einem Falle auch erst nach der Berbindlichkeits­Belastung ihres Haushalts zur Folge hatten. Der ge­erklärung, durchgeführt, die eine stärtere materielle ringe Betrag non hoch stens 12 Millionen Mart, mit dem die Ausgabenseite des Jahreshaushalts der Gesell­schaft durch den Schiedsspruch belastet wird, fann mit ge­ringer Mühe durch Kleine Berschiebungen in dem mit anderen, unsinnigen Ausgaben reichlich ausgestatteten Etat aufgebracht werden.

Es ist symptomatisch, daß die Reichsbahngesellschaft den Borschlag des Reichsverkehrsminifters, den dafür die für die Schiedsspruch durchzuführen und

Bravi wenden, zu energischen und vorurteilsfreien Berrichtungen? Oder aber, wenn es anders gemeint ist, feit wann steht eine Domeiftungszulagen bereitgestellten Mittel zu fürzen, Staate bezahlte Miliz, und sei es auch eine Barteimilis, prinaten abgelehnt hat. Die Gesellschaft zieht die Korrum= Inftitutionen zur Verfügung? Die eine wie die andere Lesort be- pierung einzelner Gruppen von Arbeitern durch willkür. deuten eine Rüdfehr zum austrecht. Im normalen Staatlich verteilte Zulagen einer geordneten Lohnregelung auf gibt es feine follettiven Berrichtungen, für die Ehrlichkeit und Grund eines auf gefeßlichem Wege geschaffenen Tarifver­Energie, Borurteilslosigkeit und Opferfinn" erforderlich wäre und die hältnisses mit den Gemertschaften vor. Denn es wird nicht. nicht ihre normalen Sachwalten in öffentlichen Körperschaften hätten? genügend beachtet, daß durch diesen Schiedsspruch ein seit Der Borschlag, alte Herren, die auf der Straße halbwüsige langer Zeit bestehender tarifloser Zustand mieder umge mandelt werden sollte in ein geordnetes Tarifper­Mädchen belästigen, dem nächsten Faschisten" zur Berabreichung von Ohrjeigen auszuliefern, ebenso wie die Empfehlung, gegen Don tragsverhältnis. Die Gewerkschaften haben sich haupt­Sturzo bas talte Eisen" anzuwenden, stehen auf demselben fächlich auch aus diesem Grunde für die Annahme des Blatt. Da sie im Regime strengster Zenfur Kurs haben, muß man hält an der Leistungszulage feft und fabotiert Schiedsspruches entschieden, die Reichsbahngesellschaft aber als offiziell gebilligt ansehen. dafür das Zustandekommen einer Tarifgemeinschaft. Die Leistungszulage betrachtet fie als ein bequemes Mittel, die Solidarität der Arbeiter auszuhöhlen, während sie die Tarifgemeinschaft als ein Mittel zur Stärkung der Stellung der Gewerkschaften und der Solidarität der Ar­beiter scheut.

Heute vormittag um 11 Uhr begann unter dem Borsiz des Reichskanzlers Dr. Luther die Konferenz der Reichsregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder. An den Beratungen nehmen die Reichsminister sowie als Vertreter Breußens Minister präsident Braun, als Vertreter Bayerns held sowie sämtliche Minister bzw. Staatspräsidenten der übrigen Länder und die Ber treter der Hansastädte teil. Bei den Verhandlungen find auch die Gesandten der Länder zugegen. Zur Beratung steht ausschließlich der bevorstehende Eintritt Deutschlands in den Bölter bund. Die Verhandlungen werden vermutlich bis in den späten Rachmittag hinein dauern. Man nimmt an, daß auf der Konfie ferenz, ähnlich wie im Ausmärtigen Ausschuß des Reichstages, mit großer Mehrheit dem Eintritt Deutschlands in den Bälter bund zugestimmt werden wird.

Bombe läßt keinen Anwalt zu!

Er verweigert jebe Sprecherlaubnis! Bon der Ehefrau des im Fememordprozeß Bannier zum Tode verurteilten Stein ist Rechtsanwalt Dr. Georg 20ementhal mit deffen Berteidigung beauftragt mor den. Loewenthal wandte sich heute morgen an die Gerichts­schreiberei des Landgerichts III mit der Bitte, ihm eine Sprecherlaubnis mit Stein zu gemähren. Sie wurde ihm vermeigert mit dem Bescheid, er müffe fich persönlich an den Landgerichtsdirektor Bombe menden.

Der Landgerichtsdirettor ertiärte jedoch, es sei schon ein Berteidiger vorhanden und er sehe feinen Anlaß, daß in diefem Stadium ein weiterer Bertei diger eintrete! Außerdem müsse der Auftrag des ver­urteilten Stein selbst vorliegen. Als Rechtsanwalt Loemen­thal nun eine Sprecherlaubnis mit dem verurteilten Stein erbat, um von ihm einen persönlichen Auftrag zur Uebernahme der Verteidigung zu erhalten, wurde ihm diese verweigert.

Frage: Wie fommt der Landgerichtsdirektor dazu, dem Berurteilten und für die Revision noch immer Ange= flagten die Höchstzahl der Berteidiger vorzuschreiben? Belches Gesetz gibt ihm dazu auch nur das formelle Recht?

Wo Fememörder regieren. Faschiften und Squadriften.

Aus Lugano wird uns geschrieben: Durch das offizielle Telegraphenbureau läßt Mussolini be­fannigeben, daß nunmehr alle Squadristen in die faschistische Miliz eintreten sollen; sie geben bamit ihrer friegerischen Seele einen höheren Zmed und ein tieferes Erschaudern" heißt es, schlicht und ohne Rethorif, wie das hierzulande Gitte. Die Squadriften find die bewaffneten Faschisten, die gruppenweise handeln; typisch quadristische Attionen maren& B. bie Ermordung Matteottis und Don Minzonis und die Mordtaten von Florenz vom 2. und 3. Oftober. Die Squadriften heißt es meiter sind von den öffentlichen und privaten Institutionen zu den Bere richtungen zu vermenben, bei denen Ehrlichkeit und Energie, Bor­urteilsfreiheit und Opferfinn erforderlich find. Es folgen Empfehlungen, die unmürdigen Elemente auszuscheiden. Bas foll bas heißen? Seit mann tönnen öffentliche Institutionen fich an private

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Bolizei und Ministerium des Innern machen alles, lefen unsere Briefe, verbannen uns. machen Gesege, regeln unser Arbeits. verhältnis ufw.; dann erwächst jedem einzelnen Faschisten mit dem Barteiabzeichen ein Kompetenzbereich, der, ohne sich um Straf. und Zivilrecht zu fümmern, so weit reicht als die Interessen bes einzelnen. Im Dienste dieser seiner Interessen fann der Faschist ohrfeigen, haus­Schon damit wird offenbar, daß sich das Borgehen des fuchen, sich fremde Post aneignen und auch, wenn es sein muß, das falte Eisen" anwenden. Bis zu welchem Punkte die Begriffs Berwaltungsrates und der Direktoren gegen die Ge­vermirrung gebiehen ist, ersieht man aus dem Borschlag des Unterwerffchaften und ihren gefeßlichen Anspruch auf Ab­staatssekretäre Banunzio, der den Dissidentismus, alfo fchluß eines Tarifvertrages, damit aber auch zugleich gegen die innere Kritik des Faschismus, zu einem gemeinen Berbrechen die hierauf bezügliche Reichsgesetzgebung mendet. erklärt sehen mill, gegen das die Staatsanwaltschaft die ordentlichen Gerichte anrufen soll. Damit entgleitet einem nöllig der Begriff des öffentlichen Strafrechts: italienische Richter follen entscheiden, ob eine gegebene Rritif gegen den Fascismus orthodox sei oder nicht. Wer fegerischen Ansichten Ausbrud gibt, tommt nicht etwa vor eine faschistische Parteiinquisition, sondern vor die ordentlichen Gerichte! Auf diesen Gedanken ist Banunzio verfallen, weil ihm der bloße Ausschluß aus der Partei eine zu geringe Strafe scheint, da fie, wie er harmlos bemerkt, nur für den öffentlichen Beamten den Berlust der Stellung einschließt!

Die Sprachenverordnung. Beifall der Nationalisten. - Widerspruch der Deutschen . Prag , 6. Februar.( MTB.) Presse und Deffentlichkeit be schäftigen sich ergehend mit den vorgestern erschienenen Aus­führungsverordnungen zum Sprachengesetz. Die tschechische Nationaldemokratie nimmt für sich das Verdienst in An­spruch, die Herausgabe der Verordnung endlich herbeigeführt zu haben. Die den Gebrauch der tschechischen Sprache bei den staat­lichen und autonomen Behörden sowie den öffentlichen Körper­schaften im deutschen Gebiet des Staates aufzwingenden Bestim mungen finden den lebhaften Beifall der tschechischen Rationalisten.

Die deutschen Kritifen menden sich mit besonderer Schärfe gegen die Fassung des§ 99, die es den politischen Behörden überläßt, auch im Fällen, welche die Verordnungen nicht anführen, die An­wendung der tschechischen Sprache bei Kundmachungen und Bezeichnungen anzuordnen, falls dies das öffentliche Interesse erfordert. Dadurch wird u. a. die vor einigen Tagen ergangene oberstgerichtliche Entscheidung hin fällt g, melche eine gefegliche Grundlage für die zwangsweise An­mendung der tschechischen Sprache im Gast- und Schantgewerbe des deutschen Sprachengebietes nicht für gegeben erklärte,

Nach der Schlichtungsverordnung steht der Schlichtungs­behörde, als welche in diesem Falle das Reichsarbeitsministe­rium tätig wurde, als äußerstes Mittel zur Herbei­führung eines Tarifvertrages, also zur Herbeiführung geordneter Entlohnungsverhältnisse auf friedlichem Wege, die Berbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen zur Verfügung. Es ist schon übel genug, daß dieses letzte Zwangsmittel wiederholt gegen die Reichsbahngesellschaft angewandt werden mußte, so daß es den Anschein hat, als fäme es ohne diesen Zwang überhaupt nicht mehr zu einem Tarifvertrage für die Arbeiter der Reichsbahn.

Wenn nun aber die Reichsbahngesellschaft den Fall der Berbindlichkeitserklärung des legten Schiedsspruches benutzt, um die Möglichkeit der Anwendung dieser legten Konsequenz des Schlichtungsverfahrens auf ihre Berhältnisse grund: läglich zu leugnen, so zeigt sie, daß nur sie allein be­stimmen will, ob und mann und mit welchem Inhalt fie Tarifverträge mit den Gewerkschaften der Eisenbahnarbeiter abschließen will. Krasfer kann der anrüchige Standpunkt des Herrn- im- eigenen- Hause nicht betont, brutaler nicht das Mit­bestimmungsrecht der Gewerkschaften abgelehnt werden!

Um nun zu bemeisen, daß in ihren Verhältnissen kein Raum für ein zwangsweises Eingreifen der Schlichtungs­behörde zugunsten der Arbeiter ist, verweist die Reichsbahn­gesellschaft auf das nach dem Dames- Gutachten entstandene Reichsbahngesetz. Dieses Gesez, von dem die in der Reichsbahn regierenden Herren in anderen Zusammenhängen sagen, es sei ihnen von fremden, feindlichen Gewalten auf­genötigt worden, benutzen sie jetzt, deutsche Geseze Front zu machen. Sie glauben zu ihrem Biele zu gelangen, indem sie das Reich bei dem beim Reichsgericht gebildeten besonderen Gericht ver­flagen, das nach§ 44 des Reichsbahngefeges in Streit fällen zwischen der Reichsregierung und der Gesellschaft über

um

gegen