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Str. 107 43. Jahrg. Ausgabe A nr. 54

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Redaktion und Verlag: Berlin SW. 68, Lindenstraße 3

Fernsprecher: Dönhoff 292–297.

Freitag, den 5. März 1926

Der erste Tag des Volksbegehrens.

Mehr Eintragestellen in Berlin !- Luther sucht ein neues Kompromiß.

--

Der erste Tag der Einzeichnungsfrist ist vorüber. Vor vielen Eintragstellen standen schon vor 1 Uhr Eifrige, um sich in die Listen einzuzeichnen- eine Mahnung an alle, die weniger eifrig waren, und sich sagen, daß noch 13 Tage Zeit zur Eintragung wären. Es ist eine ernste Pflicht im Dienste des Volks und der Gerechtigkeit, die mit der Ein tragung erfüllt wird. Pfichterfüllung darf nicht hinausgezögert werden!

Weniger eifrig waren in manchen Eintragestellen die Beamten Für sie ist die Anwesenheit und die Pünktlichkeit Dienstpflicht. Es muß gefordert werden, daß sie ihre Dienst: pflicht ernst nehmen. Es hat sich ferner herausgestellt, daß piele, die zur Eintragung gingen, gestern nicht feststellen fonnten, wo ihre Eintragestellen sind. Um so wichtiger ist es, darauf zu achten, daß die Eintragestellen am Sonnabend, den 6. März, und am Sonntag, den 7. März wieder durch Säulenanschlag bekanntgegeben werden.

Die Bewegung hat alle Boltstreife ergriffen, wie sich schon am ersten Einzeichnungstag herausstellte. Nun gilt es, daß alle, die diese Bewegung unterstüßen, zur Eintragung gehen. Schon in den ersten Tagen der Eintragungsfrist gilt es, den Willen der Bewegung durch massenhafte Ein­tragungen zu dokumentieren!

Auf zur Eintragung für das Boltsbegehren! Im Namen des Boltes gegen Fürstenübermut!

Beschlüsse der Stadtverordneten. Verbesserung der Organisation der Einzeichnung in Berlin

gungslose Enteignung scheidet daher für eine chriftliche Volkspartei von vorneherein aus." Die Germania " benützt die Grundsätze des Christentums für eine schlechte Sache, zum Widerstand gegen die elementare Bewegung des Boltes, die Gerechtigkeit gegenüber den Fürsten fordert. Wie vertragen sich die Forderungen und die habgier der Fürsten mit dem christlichen Eigentumsbegriff? Sie sind im tiefsten Grunde unfittlich. Die Volksbewegung, die sich gegen die unfittlichen Fürstenforderungen zur Wehr feßt, sollte den Grundsägen des Christentums widersprechen? Es wird nur zu viele wahrhafte Christen aus den Kreisen des Zentrums geben, die diese Verteidigung der Haltung

Eintragestellen zum Boltsbegehren

Die Eintragestellen für das Boltsbegehren werden von den Bezirksämtern durch Säulenanschlag

öffentlich bekanntgegeben. Die Säulenanschläge erfolgen an folgenden Tagen: Sonnabend, den 6. März Sonntag, den 7. März Sonnabend, den 13.März

Sonntag, den 14. März Dienstag, den 16. März Mittwoch, den 17. März

Geht noch diese Woche zur Einzeichnung!

der Zentrumsfraktion mit Betrübnis und mit Empörung

lesen werden.

Am ersten Tage des Volksbegehrens hat sich in Berlin heraus­gestellt, daß die von dem städtischen Wahlleiter, dem deutsch­Dabei stoßen die Versuche des Zentrums, das Ergebnis nationalen Stadtrat Richter eingerichtete Organisation der Beratungen des Rechtsausschusses durch ein neues Kom­der Einzeichnung durchaus unzulänglich ist. Die Plakatierung der promiß zu verbessern, auf heftigen Widerstand bei den Rechts­Eintragestellen war ungenügend. Es sind zu wenig Eintrage parteien. Die Deutsche Tageszeitung" erhebt stellen vorhanden. Zu allem hat Dr. Richter noch eine Angrundsäglichen Einspruch gegen die Hinein­weisung erlassen, die die Beamten anweist, daß sie zu abso: nahme von Laien in das Schiedsgericht. Sie schreibt Iuter Berfchwiegenheit verpflichtet sind und keine Aus­funft über den Stand des Volksbegehrens zu geben haben.

Diese Anweisung, für die der deutschnationale Stadtrat Dr. Richter verantwortlich zeichnet, hat gestern in der Berliner Stadt­

verordnetensizung zu heftigen Auseinandersetzungen

geführt.

Am Schluß der Debatte wurden folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der kommunisten, des Zentrums, der Demokraten und der Deutschen Volkspartei wurde ein Antrag der Deutschnationalen abgelehnt, der den Magistrat aufforderte, die plakate für das Boltsbegehren nicht an den städtischen Plakatfäulen anschlagen zu laffen, da sie an­geblich eine Beschimpfung der Fürstenhäuser darstellten.

2. Mit derselben Mehrheit wurde beschlossen, daß auch in den Krantenanstalten Eintragestellen eingerichtet werden

follen.

laufend Auskunft über den Stand des Volksbegehrens er­

weiter:

,, Die bisherige Suche nach einem Kompromiß hat bereits in einer ganzen Reihe von Einzelheiten zu beträchtlichen Be= denklichkeiten geführt. Es läßt sich zunächst nicht absehen, mie die Kompromißverhandlungen weiter laufen werden. Aber darüber kann kein Zweifel sein, daß sie sich augenblicklich in

einer durchaus ungeeigneten Atmosphäre abspielen,

in einer Atmosphäre, die offenbar den Mittelparteien die Augen für die rechtlichen Erfordernisse ganz erheblich trübt. Wenn es ihnen nicht gelingt, sich dieser Einwirkung zu entziehen, so kann es sehr fraglich erscheinen, ob die Kreise, denen der Rechtssinn weniger durch Stimmungen und Straßenrücksichten beeinträchtigt ist, ein In­teresse daran haben, ein Kompromiß weiter zu fördern und schließlich zustande zu bringen, bei dem die Bedenken von Tag zu Tag schwerer wiegen; um so mehr, als die eventuellen Opfer des Rechtsempfindens die sie auf sich nehmen, anscheinend ohne jeden Eindruck auf die egtremere Gegenseite bleiben."

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Freilich die Zeit der Empörung des Volkes gegen die 3. Ein fozialdemokratisch- kommuniſtiſcher Antrag wurde angenom- Fürstenforderungen im Massensturm des Volksbegehrens ist men, der verlangt, daß im Sinne der Ministerialverfügung die Be- schlecht geeignet, ein Kompromiß herzustellen und zu verant­auftragten der Parteien, die das Bolksbegehren eingebracht haben, worten, das den Fürsten und den Parteien gefällt, die sich hinter die unverschämten Fürstenforderungen stellen. Unter hatten, daß also die Verfügung des Stadtrats Richter einer Aende- dem Druck der Bolksbewegung sucht jetzt das Zentrum nach einem neuen Kompromiß. Die Regierung hat die Regierungsparteien zu Berhandlungen eingeladen aber die Haltung der Rechten zeigt, daß es jetzt nur den einen Weg gibt, der zu einer gerechten Lösung führt: das Bolt felbst muß seine Stimme erheben!

rung unterzogen wird.

Noch im Laufe der Debatte erklärte der Vertreter des erkrant. ten Stadtrats Richter, daß der Magistrat sich mit den Wünschen der Stadtverordnetenverfammlung beschäftigen werde. Es ist nicht zweifelhaft, daß der, Magistrat den Wünschen Rechnung tragen wird. Es werden demnach mehr Eintragestellen eingerichtet und die schifanöse Berordnung, die jede Aus­tunftserteilung verbietet, wird aufgehoben werden.

Die Gegner des Volksbegehrens. Die Germania" bemüht sich noch einmal um die Berteidigung der Zentrumskundgebung. Sie versichert, in der grundsätzlichen Ablehnung des entschädigungs­losen Enteignungsantrages herrsche in der gesamten 3en trumspartei völlige Ginigteit. Die Versicherung wird durch die Wiederholung nicht zutreffender. Wir wissen auf das Positivste, daß große Kreise der Zentrumswähler mit dieser Kundgebung nicht einverstanden sind und das Bolksbegehren unterstüßen. Namentlich in den Kreisen der Zentrumsarbeiter stößt die Haltung der Zentrumsfraktion auf fein Verständnis.

"

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Luther auf der Suche nach dem Kompromiß. Reichskanzler Dr. Luther hat die Vertreter der Regierungs­parteien zu einer Besprechung über die Frage der Fürstenabfindung auf heute, Freitag, 11 Uhr, nach der Reichskanzlei eingeladen. Die Haltung der Demokraten.

Der Parteiausschuß der Deutschen Demotra tischen Bartei ist für nächsten Mittwoch, vormittag 11 Uhr, nach Berlin zu einer Sigung einberufen worden. Er wird sich u. a. mit der Stellung der Demokratischen Partei zum Boits begehren beschäftigen.

Die Demokratische Partei in Hessen für das Bolksbegehren. Darmstadt , 4. März.( Mtb.) Der Landesvorstand der De­mokratischen Partei in Hessen gibt bekannt: Der Reichstag hat bis jetzt feine auch nur irgendwie befriedigende Löfung in der Frage der Fürstenabfindung gefunden. Es besteht die Gefahr, daß die Fürften die lachenden Erben dieser bedauerlichen Tatsache fein werden. Um dieser Gefahr zu begegnen, fordern wir alle Demokraten Hestens auf, fich ausnahmslos in die offen liegenden Listen für das Voltsbegehren zur Fürftenabfindung

Zur Begründung der ablehnenden Haltung der 3en trumsfrattion fchreibt die Germania ": Der Boltsentscheid verstößt gegen hristlichen Eigentumsbegriff. eine entschädi. einzuzeichnen".

Vorwärts- Verlag G.m. b. H., Berlin SW. 68, Lindenstr.3

Boftichedkonto: Berlin 37 538 Bankkonto: Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten, Wallstr. 65; Diskonto- Gesellschaft, Devontentaffe Lindenstr. 3.

Der Staat im Staate.

Die Reichsbahn außerhalb der deutschen Gesetze. Gestern wurde vor der 8. Zivilkammer des Landgerichts I über die Feststellungstlage der Eisenbahner­verbände gegen die Reichsbahngesellschaft auf Durchführung das für verbindlich erklärten Schiedsspruches verhandelt. Das Urteil, das unter dem Vorsitz des Land­gerichtsrates Dr. Samuel gefällt wurde, lautet auf koſten­Pflichtige Abweisung der Klage der Gewerkschaften. nicht mehr der deutschen Gefeßgebung unter­Damit ist ausgesprochen, daß die Reichsbahngesellschaft steht! Wenn dieses von einem deutschen Geridt gefällte ungeheuerliche Urteil zunächst sich auch nur auf die An­stellungs- und Arbeitsbedingungen der Eisenbahner bezieht, so ergibt sich doc; in logischer Konsequenz daraus, daß auch in außerhalb der deutschen Gesetzgebung steht allen anderen Beziehungen die Reichsbahngesellschaft

und innerhalb des deutschen Reiches einen Staat im Staate bildet.

Die Vorgänge, die zu diesem beispiellosen Urteil, das in der nächsten Instanz forrigiert werden muß. geführt haben, sind noch in aller Erinnerung. Mit 3ustimmung der Reichsbahngesellschaft wurde vom Reichsarbeits­ministerium ein Schiedsgericht eingesetzt, das über die Lohn­streitigkeiten zwischen den Eisenbahnarbeitern und der Reichs­bahngesellschaft entscheiden sollte. Dieses Schiedsgericht fällte einen einstimmigen Schiedsspruch, also auch mit der Zustimmung der Vertreter der Reichsbahngesellschaft. Ob­wohl die Reichsbahngesellschaft dem Schlichtungsverfahren grundsäglich zugestimmt. hatte und obwohl der Schiedsspruch, der eine ganz geringfügige Lohnerhöhung von 1 bis 2 Pfen­nigen und eine Neuregelung der Ortslohnzulagen vorfah, auch mit den Stimmen der Vertreter der Reichsbahngesellschaft gefällt wurde, lehnte diese den Schiedsspruch ab. Da es sich in diesem Falle handgreiflich um eine Streit­frage von öffentlichem Interesse handelte, wurde der Schiedsspruch vom Reichsarbeitsminister für verbind­ich erklärt. Damit war die Reichsbahngesellschaft nach der Schlichtungsordnung verpflichtet, den Schiedsspruch zu erfüllen. Nach einigen Winkelzügen, erklärte die Reichs­bahngesellschaft, daß sie den Schiedsspruch nicht erfüllen werde, und verklagte die Reichsregierung vor dem Reichsbahngericht.

Der§ 44 des Reichsbahngesetzes sieht vor, daß Streitig über die Auslegung des Reichsbahngesetzes von einem Sonder­feiten zwischen Reichsregierung und Reichsbahngesellschaft gericht, dem Reichsbahngericht, entschieden werden sollen. Nun handelt es sich in dem vorliegenden Fall gar nicht bahngesellschaft über die Auslegung des Reichsbahngefeßes. um eine Streitfrage zwischen Reichsregierung und Reichs­Das Reichsbahngesetz stand gar nicht in Frage, und die Reichs­regierung als solche hatte sich mit der Angelegenheit nicht zu befassen. Der§ 22 des Reichsbahngefeges führt in Ziffer le aus, daß die Beschäftigungs- und Lohnverhältnisse der An­gestellten und Arbeiter nur dann durch eine Personalord­nung der Reichsbahngesellschaft geregelt werden sollen, wenn diese Beschäftigungs- und Lohnverhältnisse nicht verein­bart werden. Damit ist im Reichsbahngefeß die tarif iche Regelung der Lohn- und Arbeitsver­hältnisse festgelegt und zugleich festgesetzt, daß, bevor die Reichsbahn selbständig die Lohn- und Arbeitsverhältnisse regelt, diese vereinbart werden müssen.

Da nach der Schlichtungsordnung die Schlichtungsinstan­zen dazu da sind, um den Parteien bei Abschluß von Tarif­auffassung ein verbindlicher Schiedsspruch eine Tarifverein­

verträgen behilflich zu sein, und da nach der geltenden Rechts­

barung ersetzt, ist es nach den gesetzlichen Bestimmungen zwei­felsfrei, daß die Reichsbahngesellschaft verpflichtet ist, zunächst die Lohn- und Arbeitsverhältnisse mit den Eisenbah­nern zu vereinbaren und daß, wenn eine solche Verein­barung nicht zustandekommt, die Bestimmungen der Schlich­tungsordnung in Wirksamkeit treten. zur Berbindlichkeitserklärung auch nicht angezweifelt worden. Dieser Tatbestand ist von der Reichsbahngesellschaft bis Erst nachträglich ist von ihr der Versuch; gemacht worden, sich der deutschen Gesetzgebung zu entziehen. Bei der Ver­handlung vor der 8. Zivilkammer des Landgerichts I hat der Bertreter der Reichsbahngesellschaft zunächst die Aussetzung des Verfahrens beantragt, bis nach der Verhandlung vor dem Reichsbahngericht. Der Vertreter der Reichsbahngesellschaft war offenbar überzeugt, daß ein deutsches Gericht unmöglich aussprechen könne, daß die Reichsbahngesellschaft nicht mehr der deutschen Gesetzgebung unterstehe. Deshalb wollte er die Verhandlung vertagt wiffen, bis zur Austragung des Kom­petenzkonfliktes vor dem Reichsgericht. Die Zivilkammer hat diesen Antrag aber abgelehnt, ist in die Verhandlung eingetreten und zu dem eingangs erwähnten Urteil gekommen.

Der Vertreter der Reichsbahngesellschaft hat ausgeführt, daß zweck und Aufgabe der Reichsbahngesellschaft zur Ünmög lichkeit mürden, menn sie sich pon dritter Seite" die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Eisenbahner aufzwingen Lassen müsse. Dadurch tönnte die Gefahr entstehen, daß