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Abendausgabe

Nr. 116 43. Jahrgang

Jsi anapi

10 Pfennig

= Vorwärts=

Ausgabe B Nr. 58

Bezugsbedingungen und Anzeigenpreife

find in ber Morgenausgabe angegeben

Redattion: SW. 68, Lindenstraße 3 Ferafprecher: Dönhoff 292-297

Tel.- Adresse: Sozialdemokrat Berlin Berliner

Volksblatt

10. März 1926

Berlag und Anzeigenabteilung: Gefchäftszeit 9-5 32 Berleger: Borwärts- Berlag GmbH. Berlin S. 68, Fernsprecher: Dönhoff 282-297

Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

Die halbe Million überschritten!

Auch der Dienstag war gut.- 122425 122425 Eintragungen.

=

Der Ansturm auf die Eintragungsstellen zum Volksbe­gehren dauert fort. Am gestrigen Dienstag waren in Berlin die Eintragungen fast so zahlreich, wie am Montag. Der Montag hatte 129 508 Eintragungen gebracht, am Diens tag tamen weitere 122 425 Eintragungen hinzu. Auch einige Bezirke, die sonst als Domänen der Schwarz- Weiß Roten bekannt sind, fangen jetzt an, bessere Ergebnisse zu liefern. Wilmersdorf und Steg li z brachten am Dienstag höhere Zahlen als am Montag. Von den Bezirken mit vorwiegend linksgerichteter Bevölkerung war Lichtenberg bisher auffällig zurück geblieben. Auch dort ist am Dienstag beachtenswerter Zuwachs erreicht worden. Die Gesamtzahl der Eintragungen in ganz Berlin hat jetzt für die bisherigen sechs Tage mit 558 959 bereits die halbe Million überschritten.

Eingetragen wurden am Montag und am Dienstag( in Klam­mern die Summen aus den sechs Tagen)

in den Verwaltungsbezirken Mitte 7568 7629( 35 703) Tiergarten 7333 7154( 33 592)

Wedding 17 390 15 010

( 71 295)

Prenzlauer Berg 13 546 12 092( 57 095)

Friedrichshain 14 975 13 787( 63 502)

Kreuzberg 14 307 13 321( 63 508)

Charlottenburg 6205 6438( 27 790)

Spandau 3544 3421( 14 369)

Wilmersdorf 2075 2217( 9906) Jehlendorf 357 333( 1513)

Schöneberg 4559 4260( 21853)

Steglitz 1951 2156( 8692)

Tempelhof 1774 1810( 7453)

Neukölln 12 590 12 067( 57-008)

Treptow 4619 4008( 18 029) Köpenid 2663 2179( 10 634)

Gewerkschaften und Arbeitszeitabkommen. Die Spitzenverbände bei Brauns. Keine Einengung der Vorschriften von Washington .

Heute morgen fand eine Aussprache der Vertreter der gewerk­fchaftlichen Spikenorganisationen mit dem Reichs­arbeitsminister statt, um diesem vor seiner Abreise zu der Londoner Ministerbesprechung über das Washingtoner Abkommen noch einmal die Auffassungen der Gewerkschaften zur Arbeitszeiffrage wie zum Washingtoner Abkommen vorzutragen. Ceipart erklärte, daß die deutschen Gewerkschaften, obwohl fie am Abkommen nicht mitwirken konnten, entschieden die Rati­fizierung verlangen. Aber die Vorschriften des Washingtoner Abkommens dürften für die gefehliche Arbeitszeifregelung in den einzelnen Ländern Minimalvorschriften nur als gelten. Der zwed der Londoner Konferenz, eine einheitliche Auslegung einzelner Borschriften zu finden, dürfe nichi 3 u einer Abschwächung des Washingtoner Abkommens führen.

Der Reichsarbeitsminister erwiderte, daß er mit der festen Absicht nach London gehe, eine Grundlage für eine Ratifikation durch alle Industriestaaten zu schaffen. Gerade weil die Arbeitszeitfrage in Deutschland der ge­fehlichen Lösung entgegendränge und ein dahinzielender Ent­wurf bereits dem Rechtsausschuß vorliege, jeien wir intereffiert, daß gleiches auch im Ausland geschehe. Schwierig­teiten bereite, daß die Vorschriften des Washingtoner Ab­tommens angesichts der Verschiedenheit in den einzelnen Ländern zum Teil sehr eng feien.

So ergebe die völlig verschiedene Behandlung des Sonntags Schwierigkeiten bezüglich der Bemessung der Arbeitswoche. Wäh­rend England den Sonntag unter Stillegung des Verkehrs und der Bergnügungsstätten purilanisch feiert und Deutschland den Verkehr verstärkt, um vermehrte Gelegenheit zur Erholung zu bieten, ist in den romanischen Ländern die Sonntagsarbeit noch stark verbreilet. Große Unterschiede bestehen für bestimmte Saisongewerbe, bezüglich der Familienmitglieder und dergleichen. Zu enge Bestimmungen gefährden daher die Durchführung des Washingtoner Abkommens. Nach längerer Aussprache wurde betont, daß die Gewert.

Lichtenberg 6204 7260( 25 146) Weißenfee 1926 1864( 7410) Pankow 2481 2379( 10 774) Reinidendorf 3441 3040( 13 716)

in ganz Berlin 129 508 122 425( 558 959) Zunahme in Breslau auch am Dienstag! ziffer der Eintragungen für das Boltsbegehren steigt in Breslau Breslau , 10. März.( Eigener Drahtbericht.) Die Durchschnitts. noch immer. Am Dienstag haben sich faft 12 000 Personen in der Stadt eintragen laffen, abermals 1200 mehr als am vorher gehenden Rekordtage. Die Gesamtzahl der Unterschriften betrug bis Dienstag abend 44 400.

Stand des Volksbegehrens in Berlin .

1 100 000

1 050 000

1 000 000

950 000

900 000

850 000

800 000

750 000

700 000

650 000

600 000

550 000

9. März: 122 000

500 000

450 000

400 000

8. März: 130 000

350 000

300 000

150 000

250 000

7. März: 165 000

200 000

6. März: 56 000

100 000

5. März: 50 000

4. März: 36.000

50 000 0

Lindenstraße 3

Abdecker und Fürsten .

Ein Präzedenzfall für entschädigungslose Enteignung. Bon Dr. Ludwig Bendig, Berlin .

Die Fürstenabfindung wird von vielen Zögernden oder Ablehnenden als ein gänzlich Neues empfunden, als der erste Schritt auf einem Wege, der zur Enteignung vieler anderer Machtinhaber, ter Kirche, der Latifundienbefizer, Großindu­striellen usw. führt und in dieser Richtung bei den Bedrohtent und ihren Vertretern eine leise Befürchtung im innern und eine laute Entrüstung nach außen hervorruft. Menschliches, allzu Menschliches!

Da ist es denn merkwürdig und fein Scherz, festzustellen, 1920 ein ähnlicher Fall vorgekommen ist, der sich dadurch daß auf dem Gebiete des Abtedereimefens bereits im Jahre auszeichnet, daß die Parteien, die jetzt die lautesten Rufer im Streite gegen die Enteignung der Fürsten stellen, tie Antrag steller und Befürworter der Enteignung privilegierter Ab­deckereibefizer gewesen sind. Die Unterschiede und Gleich­artigkeiten beider Fälle sind zu lehrreich, als daß sie nicht eine genauere Darstellung des etwas entlegenen Gebietes recht­fertigten.

Nach der Drudfache Nr. 2564 der deutschen Nationalver­sammlung hat der Ausschuß für Volkswohlfahrt ohne Aus­Sprache den Artikel 1 der Berordnung betr. Vergütung für die an Abdeckereien abzuliefernden Tiere, Tierförper und Tierkörperteile pom 4. Mai 1920( RGBI. S. 891) auf dem damals nicht ungewöhnlichen Wege vereinfachter Gesetzgebung angenommen:

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden werden ermächtigt, die Zahlung von Bergütungen für die an Abdeckereien zur Ablieferung gelangenden Tiere, Tier. törper und Tierförperteile vorzuschreiben, die Höhe dieser Bere gütungen festzuseßen und das Streitverfahren hinsichtlich dieser Ver­gütungen zu regeln."

Zum Berständnis dieser Vorschrift muß bemerkt werten, daß die privilegierten Abdeckereibesitzer das Recht hatten, die lebereignung der gefallenen und infurablen" Tiere, wie es in den Verleihungsurkunden aus dem 18. Jahr­hundert(!) heißt, ohne oder gegen eine trinkgeldartige Ber gütung in ihrem Bezirke zu verlangen, und daß diese Privi­legien nicht bloß veterinärpolizeilichen Zweden, sondern aud dem Zwecke dienten, den sie verleihenden Landesherren für ihre Jagden Tierfadaver oder inturable Tiere zu liefern, mit tenen der Abdeckereibefizer die sogenannten Wolfsgruben zum Anlocken der jagdbaren Tiere unentgeltlich zu füllen hatte. Privilegium der Fürsten , das freilich inzwischen gegenstands­Los geworden ist, weil die Jagd mittels tiergefüllter Wolfs= gruben nicht mehr betrieben wird.

minister den Nachweis zu führen, daß eine schablonenhafte Gleich. Danach handelte es fich also zugleich um ein sozusagen indirektes stellung der einzelnen Länder von Deutschland abgelehnt werden muß.

Das ist eine sehr dunkle Redewendung, die nicht flarer wird durch die Beispiele, womit Herr Brauns die Unmöglichkeit einer schablonenhaften" Gleichstellung zu begründen versuchte. Die Formulierung des Washingtoner Abkommens läßt einen solch weiten Spielraum, daß von einem schematischen Achtstundentag überhaupt nicht gesprochen werden kann. Deshalb besteht die ent. scheidende Aufgabe bei der Schaffung des deutschen Arbeitszeit­gefeßzes darin, diese Lücken auszufüllen. Bei ernſtem Willen ist eine Berständigung über die Einbeziehung der Sonntags arbeit in die 48- Stundenwoche, über die tontinuierlichen Betriebe, und was unter Saisonarbeit zu verstehen ist, zu erreichen. Daß Deutschland bei der Ausarbeitung des Washing toner Abkommens nicht beteiligt war, darf fein Grund fein, hier besondere Mängel im Washingtoner Abkommen zu sehen, die nunmehr durch eine vorhergehende Interpretation auszugleichen

find.

Das Ziel der Londoner Konferenz fann überhaupt nicht darin bestehen, wie es Herr Brauns formulierte, eine Interpretation zu finden, die Deutschland die Ratifizerung ermöglicht". Die Aus­legung des Washingtoner Abkommens ist nicht Sache der Konferenz der Arbeitsminister. Ihre Aufgabe muß darin bestehen, alles zu tun, damit das Washingtoner Abkommen balb von den beteiligten Ländern ratifiziert wird. Für die Aus legung des Washingtoner Abkommens sieht der 13. Teil des Ber. failler Friedensvertrages genug Instanzen vor, denen es vorbehalten bleiben muß, die Entscheidung über die Auslegung zu treffen. Das ist der Berwaltungsrat, nötigenfalls eine Untersuchungskommiffion und zuletzt der ständige internationale Gerichtshof des Völkerbundes. Wir müssen vom deutschen Reichsarbeitsminister erwarten, daß er der gemeinsamen Ratifizierung feine Schwierig feiten bereitet, sondern sich mit Entschiedenheit für eine baldige Ratifizierung einsetzt.

Die Frankenfälschung..

Die Inflationswirtschaft hatte offenbar den Sachwert ter gefallenen Tiere und ihrer Häute so gesteigert, daß die als ablieferungspflichtige Tierhalter in erster Linie in Betracht fommenden Großgrundbesizer Barlamenta rier gegen die unentgeltliche Ablieferung ihre Parteien mobil machten.

Die Verhandlungen des landwirtschaftlichen Ausschusses in der Drucksache Nr. 2443 der verfassunggebenten preußischen Nationalversammlung gestatten eine tieferen Einblick in die geheimen Bewegungskräfte, weil sich die Parteien mit dem Antrag der SPD. auf entschädigungslose Auf­hebung der Abbedereiprivilegien auseinander­feßten mußten. Nach der amtlichen Erklärung des Regierungs­vertreters Dr. Hellid ist tas Ablösungsfapital im Jahre 1902 auf acht Millionen Mark berechnet woorden, er schätze jetzt den doppelten Betrag. Das war allen bürgerlichen Parteien, die einmütig die Beseitigung der Abdeckereiprivilegien ohne Ent­schädigung wollten, aber dies nicht auszusprechen, geschweige denn anzuerkennen wagten, den ohnmächtigen und unver­Die Frage tretenen Abdeckereibefizern gegenüber zu viel. war also, wie ist dieses Ziel praktisch zu erreichen, ohne theoretisch; und grundsäglich das Privateigentum der Abdeckereipripilegien zu verlegen.

-

Der Antrag der Deutschnationalen Hammer, itt und Genoffen Druckfache Nr. 1406-: Die Staatsregierung zu ersuchen, baldmöglichst einen Gesetz­entwurf vorzulegen, durch den Abdeckereibefizer, auch die, welche ich auf Privilegien stügen, angehalten werden, den Tier­halter für gefallene und unheilbare, den Abdeckereien zur Ver­wertung zu überlassende Tiere angemessene Entschädigung zu gewähren, und durch den die Festsetzung dieser Entschädigung in Landkreisen den Kreisausschüssen, in Stadtkreisen den städtischen Körperschaften übertragen wird"

mies den Weg ins grundsäglich verbotene Land der ent­schädigungslosen Enteignung.

fchaften sich entschieden gegen Einengungen der Aus. Faft 7000 weitere Scheine im Bahnhof für die Staats einstimmig angenommen, nachdem der Antrag der SPD. auf

legungen werden müßten.

anwaltschaft hinterlegt.

Budapest , 10. März.( WTB.) Der Präsident der Staats­Der Reichsarbeitsminister Brauns hat heute auch Bertreter anwaltschaft Dr. Satra dhe erhielt Dienstag vormittags ein der Breffe über die Aufgaben der am Montag in London beginnen anonymes Schreiben des Inhalts, die von den Franzosen gesuchten den Konferenz der Arbeitsminister Deutschlands , Frankreichs , Eng. restlichen Tausendfranknoten befänden sich in einem Roffer in lands, Belgiens und Italiens Mitteilungen gemacht. In seiner Dar- der Gepädaufbewahrung des Westbahnhofes. Dem Brief stellung ging er auf die Bedeutung des Washingtoner Abkommens lag ein Gepädie in bei. Sztrache verständigte die franzöfifchen ein und begründete bann im einzelnen die Notwendigkeit einer Beamten, während sich zwei Staatsanwälte zum Weftbahnhof be­vorherigen Verständigung über seine Auslegung gaben, wo sie den Koffer übernahmen. Seine Deffnung förderte des Washingtoner Abkommens vor einer gemeinsamen Ratifizierung. ein Beitungspaket mit drei großen Bündeln sortierter Die Rede des Reichsarbeitsministers fann gerade nicht als eine be- falscher Tausendfranknoten zutage, insgesamt 6674 Stüd. Es wurde geisterte Hymne für eine Ratifizierung des Abkommens angesehen festgestellt, daß der Stoffer erst vor drei Tagen im West merden. An Hand einzelner Beispiele versuchte der Reichsarbeitsbahnhof hinterlegt worden war.

Dieser Antrag Hammer, Witt und Genossen wurde entschädigungslose Aufhebung der Abdeckereiprivilegien ab­gelehnt worden war.

Das Reichsgericht( 5. Zivilfenat, Urteil vom 8. Dezember 1923, Bd. 107, S. 378) hatte sich natürlich alsbald mit der Dom Standpunkt des privilegierten Abdeckereibesizers gegen den Artitel 153, Abfaz 2 Reichsverfassung verstoßenden Berordnung vom 4. Mai 1920 zu befaffen und erklärte fie. die ja nur gegen früher vielfach aus dem Scharfrichterstande hervorgehende Abdeckereibesitzer, nicht gegen einen thüringischen Fürsten entschädigungslose Enteignung für zulässig ertlärte, für nicht perfassungswidrig Aus der Begründung des Urteils intereffieren hier folgende Stellen: