Abendausgabe
Nr. 26743. Jahrgang Ausgabe B Nr. 131
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Vorwärts
Berliner Dolksblatt
10 Pfennig
Mittwoch
9. Juni 1926
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Hindenburg hat in seinem Brief an die alte Exzellenz| gerichteten Unternehmungen des Kurfürsten und seiner Agenten zu Loebell davon gesprochen, daß man sich mit der Fürstenent bestreiten. Verbleibende Ueberschüsse sind einem besonderen
eignung auf eine„ abschüssige" Bahn begebe. Die Grundlagen von Moral und Recht" sieht er erschüttert.„ Es könnte aus dem Dorliegenden Einzelfall die Methode entstehen, auf dem Bege der Enteignung weiterzugehen." Hindenburg ist offen bar in der Geschichte der von ihm so geliebten Hohenzollern nicht gut bewandert. Er müßte sonst wissen, daß die Hohenzollern in der Fürstenenteignung etwas ganz egales und Selbst. verständliches gesehen haben. Die Hohenzollern ließen Ent eignungsgefeße ohne verfaßungsändernde Majorität und ohne jede Gewissensbisse vom Preußichen Bandtag sanktionieren. Wilhelm I. erließ mit Bismards, des großen Heroen der Deutschnationalen, Unterschrift folgendes Gefeß:
Gefez vom 15. Februar 1869, betr. die Beschlagnahme des Vermögens des ehemaligen Kurfürsten von Hessen .
( GS. 1869 S. 321 Nr. 7323.)
Bir Bilhelm usw. usw. verordnen, mit 3uftimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: $ 1. Sämtliche nach Maßgabe des Bertrages vom 17. September 1866 bem ehemaligen Kurfürften Friedrich Wilhelm von Hessen belaffene Rugnießungs- und Forderungsrechte, nebst den bereits fälligen, noch nicht abgeführten, sowie den fünftig fälligen Hebungen aus solchen, werden hierdurch mit Beschlag belegt, ingleichen das gefamte, hierunter nicht mitgegriffene Bermögen des Kurfürften, und zwar ohne Unterschied ob über die hier bezeichneten Objekte seit dem 17. September 1866 bereits Berfügungen des Sturfürsten, namentlich Beräußerungen oder Bessionen an Dritte
stattgefunden haben oder nicht.
§ 2. Die nach§ 1 der Beschlagnahme unterliegenden Gegen stände, soweit sie sich nicht bereits in preußischer Berwaltung be. finden, sind von den damit zu beauftragenden Behörden in Besiz und Verwaltung zu nehmen.
In Ausübung der Eigentums- und der Nutzungsrechte an diesen Objekten wird der Kurfürst durch die verwaltenden Behörden mit voller rechtlicher Wirkung vertreten. Ausstehende Forderungen find bei Eintritt der Fälligkeit durch die verwaltenden Behörden einzu
ziehen.
Aus den in Beschlag genommenen Objekten und Revenüen find. mit Ausschließung der Rechnungslegung an den Kurfürsten, bie Rosten der Beschlagnahme und der Berwaltung sowie der Maßregeln zur Ueberwachung und Abwehr der gegen Breußen
Depositum zuzuführen.
§ 3. Berfügungen des Kurfürsten über die der Beschlagnahme unterliegenden Gegenstände insbesondere Beräußerungen und Bes fionen find ohne rechtliche Wirtsamteit.
Bahlungen, welche der Beschlagnahme zuwider erfolgen, find als nicht geschehen und Kompensationsrechte auf Grund solcher Handlungen, welche nach Publitation dieses Gesetzes vorgenommen werden, als nicht entstanden zu erachten. Die Ablieferung von Gegenständen, welche der Beschlagnahme unterworfen sind, an den Kurfürsten oder nach dessen Anweisung, zieht die Verbindlichkeit zur vollen Ersatzleistung nach sich.
§ 4. Die Wiederaufhebung der Beschlagnahme fann dritten gutgläubigen Erwerbern und Beffionarien(§ 2) gegenüber durch fönigliche Anordnung, in allen übrigen Fällen nur durch Gesetz er folgen.
§ 5. Die Ausführung des gegenwärtigen Gesezes, welches mit dem Tage der Publitation in Kraft tritt, wird dem Finanzministe rium übertragen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigebruftem föniglichen Infiegel.
Wilhelm.
Fürst v. Bismard- Schönhausen. Freiherr v. d. Heydt. v. Roon. v. Mühler. Graf v. Izenpliz. v. Selchow. Graf zu Eulenburg. Leonhardt.
Die Hohenzollern haben also über die Begriffe Recht und Moral" ganz an de re Vorstellungen gehabt als in de n. burg. Sie haben rüdsichtslos ihre Gegner enteignet und unter Ruratel gestellt. Damals hat sich fein Mensch über dieses Borgehen des preußischen Könighauses und des preußischen Landtags aufgeregt. Jeder hat das als selbstverständlich empfunden. Und der Kurfürst von Hessen hat trotz alledem bis ans Ende seines Lebens fein erträgliches Austommen gehabt. Heute glaubt der Reichspräsident berechtigt zu sein, gegen 12½ Millionen Üntrzeichner des Boltsbegehrens unerhörteste Vorwürfe zu richten und in der einseitigsten Weise Partei zugunsten der Reaktionäre zu nehmen. Das Bolt wird sich dadurch aber gar nicht abhalten laffen, das zu tun, was es felber für Recht empfindet. Es wird verhindern, daß den Fürsten Milliarden zufallen, die sie durch eigene Arbeit nicht erworben haben. Die abschüssige Bahn, die die Hohenzollern zuerst betreten haben, wird das Bolt teineswegs scheuen.
Die Not der Angestellten.
Bor wichtigen Entscheidungen des Reichstages.
Die Tatsache, daß es heute in Deutschland weit über 100 000 arbeitslose Angestellte gibt, beweist am eindringlichsten, wie sehr die Angestellten vom typischen tapiKriege existierte für die Angestellten ein Arbeitslosenproblem talistischen Arbeitsschicksal erfaßt find. Noch kurz vor dem nicht. Böllig unfaßbar wäre aber der Gedanke gewesen, daß Angestellte, die Jahrzehnte oder ein Leben lang im Dienste einer Firma gestanden haben, jemals hätten arbeitslos werden können.
Heute haben wir nicht nur ein Riesenheer von arbeitslosen Angestellten, darunter befinden sich, wie die amtliche Erhebung des vergangenen Jahres nachweist, zehntausende, die über ein Jahr ara beitslos find. Aber noch vieles andere lehrt die amtliche Erhebung. Bierzig Prozent der von ihr erfaßten taufmännischen und Bureauangestellten waren in leitender oder gehobener Stellung gewesen. Das beweist, wie demagogisch das Schlagwort von der ungenügenden Qualifitation der arbeitslosen Angestellten ist. Ebenso erschreckend sind die Tatsachen über die Altersgruppierung der arbeitslosen Angestellten. Ein sehr großer Prozentsatz steht im vorgerückten Lebensalter, darunter viele, die jahrzehntelang im Dienste einer Firma standen.
Seit langer Zeit fennen wir in Deutschland das Problem des älteren Arbeiters, der um die 40 bis 45 herum häufig zum alten Eisen geworfen wird, dem es trotz angestrengtester Bemühungen nicht gelingt, Arbeit zu erhalten. Die gleiche Erscheinung tritt jezt auch bei den Angestellten auf. Aus den Berichten der öffentlichen Arbeitsnachweise an die Reichs arbeitsverwaltung ergibt sich, daß die Unterbringung von älteren Angestellten, häufig liegt die Grenze schon bei 30 und 35 Jahren, fast zur Unmöglichkeit wird. Und so ragt aus der allgemeinen Not der Angestellten die besondere Not der älteren Angestellten hervor.
Diese Erscheinungen sind nicht zuletzt das Ergebnis gemaltiger Veränderungen in der Bureauorga nisation, die auch heute noch durch Einführung neuer Bureaumaschinen in einem fortschreitenden Wandel begriffen ist. Diese Veränderungen sind nicht ohne tiefgehenden Einfluß auf zusammensetzung und Tätigkeit der Angestellten bis weit in die Schicht der leitenden Angestellten geblieben. Die Einführung von Bureaumaschinen ersetzt nicht niedere mechanische Bureauarbeiten, sondern in steigendem Maße Qualitätsarbeit. Nur so wird verständlich, weshalb die Zahl der arbeitslosen Angestellten, die früher in leitender oder gehobener Stellung waren, fo groß ist, weshalb die Unterbringung der älteren Angestellten auf so große Schwierigkeiten stößt. Diese an sich schon tragische Situation wurde verschärft durch den gleichzeitigen Abbau sozialpolitischer Schuh
Volksentscheid, Staats-, Präsidentenkrise? fez zu verkünden. Das wäre dann ein farer Berstoß gegen gefeße, während verstärkter sozialpolitischer Schuß ge
Art. 70 und der Reichspräsident. Loebell hat in seinem Brief an Hindenburg eine Erklärung des Reichspräsidenten zu erwirken versucht, daß er das Enteignungsgefeß, auch wenn es 20 Millionen Stimmen erhalte, nicht vollziehen, sondern lieber zurüdtreten werde. Hindenburg hat darauf geantwortet, daß er sich seine biesbezüglichen Entschlüsse vorbehalten müsse. Er hat es ver mieden, sich festzulegen.
Die vom Reichspräsidenten beschworene Verfassung sagt in threm Artikel 70:
Der Reichspräsident hat die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gefeße auszufertigen und binnen Monatsfrist im Reichsgefeßblatt" zu verfünden.
Wird ein für verfassungsändernd erklärtes Gesetz von mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten angenommen, dann ist Der das Gefeß ,, verfassungsmäßig zustande gekommen". Reichspräsident hat dann die Bfiicht, es innerhalb MonatsReichspräsident hat dann die Pflicht, es innerhalb Monats frist im ,, Reichsgefeßblatt" zu verfünden.
Dieser Pflicht fann sich der Reichspräsident nur entziehen, ndem er von seinem Amte zurüdtritt. In diesem Fall übernimmt zunächst der Reichskanzler, dann ein Stellpertreter, der durch Reichsgefeß bestimmt wird, seine Ber. tretung. Seine Pflichten gehen auf den Vertreter über. Die Berkündung des Gesetzes hat durch den Reichspräsidenten oder feinen verfaffungmäßigen Bertreter binnen Monatsfrist zu erfolgen.
Ein Rücktritt Hindenburgs würde also am Infrafttreten des Enteignungsgefeßes nichts ändern fönnen vorausgesezt natürlich, daß nach der Verfassung verfahren
wird.
Die Sozialdemokratie hat, indem fie an das Volk appellierte, ein Recht der Verfassung für sich in Anspruch genommen. Ergäben sich für die Verfündung des vom Volte angenommenen Gesetzes Schwierigkeiten, so hätten wir im Rampfe gegen fie die Berfaffung für uns.
Ein Berfaffungsbruch wäre es noch nicht, wenn Hinden burg zurückträte, um das Enteignungsgeseh nicht verkünden zu müffen. Ein Verfaffungsbruch wäre es erst, wenn ein im Amt befindlicher Reichspräsident fich weigern würde, das Ge
Artikel 70 und ein vollendeter Staatsstreich.
Es trifft gewiß zu, daß és Leute gibt, die mit dem Ge banken an Berfassungsbruch und Staatsstreich spielen. Aber mir glauben nicht, daß diese Leute versuchen werden, ihren Gedanken in dem Augenblid zu verwirklichen, in dem sich herausgestellt hat, daß sie mehr als die Hälfte des Boltes gegen fich haben.
Darum soll sich niemand durch das Geschrei von Präsidentenkrise, Staatsfrise, Verfassungsbruch, Staatsstreich usw. irre machen lassen. Erst einmal 20 Millionen ,, Ja" an die Urne gebracht und dann wollen wir sehen, ob dann noch irgendjemand Luft hat, zu staatstreicheln oder zu putschen!
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Wulles Gehilfe.
Rubes Immunität wird aufgehoben.
Im Geschäftsordnungsausschuß des Reichstags wurde heute beschlossen, im Plenum die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Rube zu beantragen, damit die Strafverfolgung gegen ihn wegen Hochverrats eingeleitet werden tann. Dr Antrag auf Aufhebung der Immunität war von der Bölkischen Arbeitsgemeinschaft selbst gestellt. Der Beschluß tam allen gegen die beiden kommunistischen Stimmen zustande. In einem zweiten Fall wegen Verfolgung des Abgeordneten Stube in einer Beleidigungssache wurde die Aufhebung der Smmunität vom Ausschuß versagt.
Das neue polnische Kabinett.
Zalewski bleibt Außenminister. Warschau , 9. Juni. ( WTB.) Ministerpräsident Bartel hat in später Nachiftunde die Neubildung des Kabinetts beendet. Im wesentlichen zeigt das neue Kabinett dieselbe 3usamm en fegung wie das alte. Nur das Handels- und das Finanzministe rium sind neu besetzt worden. Dr. Rmiattowski, Direktor der Chorzower Stidstoffwerte, wurde das Handelsministerium, und dem früheren Handelsminister im Rabinett Grabfti, RIarner, das Finanzministerium übertragen. 3alesti bleibt weiter Leiter des Ministeriums des Aeußeren. Sonstige Veränderungen weist das neue Rabinett nicht auf. Der Staatspräsident hat das Rabinett bestätigt.
boten ist.
Der AfA- Bund hatte auf diese gefährliche Entwicklung rechtzeitig aufmerksam gemacht und Vorschläge zur Behebung dieser Notlage ausgearbeitet. Bereits im Januar 1923 murde der Reichsarbeitsverwaltung und dem Reichsarbeitsministe rium empfohlen, analog dem östereichischen und dem luxem burgischen Angestelltengesetz für verstärkten Kündigungsschuh und Einführung von Abkehrgeldern zu sorgen. Die Bundesausschußfikung im Januar 1924 forderte eine Reihe wirtschaftlicher Maßnahmen zur Behebung der Wirtschaft. Die Nichtbeachtung dieser Vorschläge durch die bürgerlichen Regierungen führte zu einer weiteren Ber schärfung der Wirtschaftskrise; der AfA- Bundesausschuß forderte deshalb Ende 1924 in einem umfassenden Programm ausreichenden sozialpolitischen Schutz.
Damit tam die Auseinandersetzung über die notwendigen sozialpolitischen Schuhmaßnahmen zur Bekämpfung der Not der Angestellten in Fluß. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat sich von allem Anfang an mit Nachdruck dieser Forderungen angenommen. Ihrem energischen Kampfe ist es zu danken, daß seit Januar dieses Jahres auch die nichtkrankenversicherungspflichtigen Angestellten mit einem Jahreseinkommen bis 6000 m. in die Erwerbslofen fürsorge einbezogen wurden.
Inzwischen beschäftigte sich der Reichswirtschaftsrat mit den verschiedenen Vorschlägen, die von allen Angestelltenverbänden zur Bekämpfung der Not der Angestellten eingebracht maren. Es tam Anfang dieses Jahres ein Rompromiß zu stande, das die Einführung einer Meldepflicht der offenen Stellen und erweiterten Kündigungsschuß vorsah. So unzureichend dieses Ergebnis war, die Regierung verharrte in Bassivität gegenüber der Not der Angestellten; ihre Aktivität galt der Erhaltung der Fürstenvermögen.
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat auch hier wieder die Initiative ergriffen. Sie brachte die vom AfABund aufgestellten Forderungen als Anträge im Reichs tag ein. Bon den in den bürgerlichen Parteien fizenden Angestelltenführern der übrigen Angestelltenrichtungen wurden ebenfalls Anträge eingebracht. Angesichts der Arbeitsüberlastung des sozialen Ausschusses forderte Genosse Aufhäuser die Einsegung eines Unterausschusses zur Erledigung
Rüstet zum Massenaufmarsch am Montag!