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Parlamentsschluß in Baden .

Der Staatsvoranschlag.

Bon unserem Korrespondenten wird uns geschrieben: Der badische Landtag hat Ende der Woche seine Sommer­tagung und damit auch seinen ersten Sessionsabschnitt im Jahre 1926 beendet. Seine letzte Arbeit war die Beratung des Staats­voranschlags, der schließlich nach drei Wochen mit 39 gegen 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen wurde. Durch diese Abstimmung wird die augenblickliche politische Lage in Baden deutlich gekennzeichnet. Die badische Regierung wird nur von zwei Parteien, der Sozialdemokratie und dem Zentrum, ge­bildet. Die Deutsche Volkspartei und die Demokraten stimmten trotzdem für den Staatsvoranschlag und bekundeten der Regierung so bei aller vorhergegangenen Opposition ein gewisses Vertrauen. Völlig ablehnend stehen nur die Kommunisten und die Bürgerliche Bereinigung dem Kabinett gegenüber. Dieses bürger­liche Gebilde umfaßt elf Abgeordnete, die auf der Liste der Deutsch­nationalen, der Landbündler und der Hausbefizer gewählt wurden.

nicht!

Die Debatte über die verschiedenen Etats und die General­aussprache verlief in absoluter Ruhe, und es ist vielleicht darauf zurückzuführen, daß die auffällige Haltung der Deutschen Bolkspartei in der Deffentlichkeit nicht mehr bemerkt worden ist. Von ihren Führern wurde mehrfach ein bestimmtes Bekenntnis zur Republik und zu Schwarz- Rot- Gold abgelegt, während sie dem Rechtsblock eine glatte Absage erteilten. Borläufig läßt sich dieses republikanische Bekenntnis aus dem Drang nach der Regierung erflären. Die Sozialdemokratie steht diesem volks­parteilichen Herzenswunsch auch weiterhin abwartend gegenüber. Als Voraussetzung für die Erweiterung des jetzigen Kabinetts durch Mitglieder der Volkspartei betrachtet sie ein unbedingtes, offenes und rückhaltloses Bekenntnis zur Republik, zur Weimarer Verfassung und zu den Farben Schwarz- Rot- Gold. Es ist, von diesen Voraussetzungen aus betrachtet, immerhin bemerkenswert, wenn der Führer einer ehemals völlig schwarzweißrot eingestellten Partei öffentlich erklärt, daß die Monarchie der deutschen Geschichte an­gehöre und die verfassungsmäßigen schwarzrotgoldenen Farben zu achten und zu schützen seien. Das allein genügt natürlich noch Im Herbst dürfte sich zeigen, ob dieses Bekenntnis irgendwelche politische Auswirkungen haben wird. Auch die Demokraten legen feinen geringeren Wert wie die Volkspartei auf die Wiederaufnahme in die Regierung, obwohl sie sich nach den Landtagswahlen gewisser­maßen selbst aus dem Kabinett herausmonöveriert haben. Sie ver­langten damals die Bildung der Großen Koalition. Das wurde von der Sozialdemokratie abgelehnt, weil die von ihr geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt waren und ein praktisches Bedürfnis zur Aufnahme der Volkspartei nicht bestand. Die Verhandlungen wurden schließlich abgebrochen und der damalige Kultusminister Dr. Hellpach schied aus dem Minifterium aus. Vertretungsweise übernahm dann der Abgeordnete Genosse Remmel e, der seit sieben Jahren das Innenministerium leitet, auch noch das Kultusministerium. Ein unbedingtes Bedürfnis diesen Zustand und überhaupt an der jetzigen Regierung etwas zu ändern, besteht auch im Herbst nicht. Die Regierungsmehrheit von 44 gegen 28 Stimmen gestattet nach wie vor eine zielflare Fortsetzung der bisherigen republikanischen Poltit. Die Hinzuziehung der Volkspartei auf die Gefahr hin, daß dieser gesicherte Kurs gestört wird, wäre ein Geschäft, zu dem fich die Sozialdemokratie niemals bereit erklären wird. Ihre Boraussetzungen haben also ihre guten Gründe. As

1904

Der von dem badischen Landtag verabschiedete Etat sieht an ordentlichen Ausgaben jährlich 219 697 180 m. und an ordentlichen Einnahmen jährlich 228 083 370 m. vor, so daß ein Ueberschuß von jährlich 8 386 190 m. zu verzeichnen ist. Die außerordentlichen Ausgaben betragen 53 315 200 M. Die außerordentlichen Einnahmen 22 995 400 m.; der Mehrbetrag an Ausgaben macht 30 319 800 m. aus. Der Aufwand für den Außerordentlichen Etat beträgt zufammen 35 584 080 M.; der Fehlbetraginsgesamt ist 15 811 700. Aus dem umlaufenden Betriebsfonds werden 14,1 Millionen gedeckt; über die Deckung des Restes wird später Beschluß gefaßt werden. Nur durch die bis an die Grenzen des eisernen Bestandes gehende Ausschöpfung des umlaufenden Betriebsfonds ist es möglich ge­worden, den durch die Grund- und Gewerbesteuer zu deckenden Be trag auf die im Staatsvoranschlag vorgesehenen 30 Millionen Mark zu beschränken und diese Steuer nicht noch höher einzuschätzen.

Die Ausgaben wurden aufs schärfste gedrosselt. Die Ausgaben für die Beamtenbezüge sollen dadurch vermindert werden, daß von jetzt an jede dritte freiwerdende Beamtenstelle nicht mehr besetzt wird. Die für die Straßenherstellung aufzunehmende An­leihe von 47 Millionen Mark soll aus der Kraftfahr steuer verzinst und getilgt werden. Nur durch diese scharfe Maß nahme gelang es, den Etat im Gleichgewicht zu halten.

Potemkin.

Die Gründe Ser Filmprüfstelle für die Freigabe. Die Begründung der Filmprüfstelle für die Freigabe des Potemkinfilms lautet:

,, Die Rammer war entgegen den von den Sachverständigen des Reichskommissariats für leberwachung der öffentlichen Ordnung und des Reichswehrministeriums abgegebenen Gutachten der Meinung, daß der Bildstreifen nicht geeignet sei, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gefährden. Sie konnte dabei die Aussage des Sachverständigen von Speck nicht in vollem Umfange als Gutachten auswerten, da der Sachverständige ein Gutachten vortrug, dessen Unterlage schon vor Besichtigung des Bildstreifens abgefaßt war.

Für die Frage der Gefährdung der öffentlichen Ordnung schloß sich die Kammer der Entscheidung der Filmoberprüfstelle vom 12. Juli 1926, Nr. 581 3iffer 3, an.

Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit fönnte durch den Bildstreifen hervorgerufen werden, wenn es richtig wäre, daß das Publikum die russischen Offiziere Im Jahre 1905" gleichstellen würde mit Staat, und den Matrosen ,, Im Jahre 1905" mit Volk. In diesem Falle tönnte von der empörten Stimmung der Matrosen gegen ihre Obrigkeit etwas übergehen auf das den Film betrachtende

Publikum. Davon kann aber keine Rede sein. Das deutsche Bolt, auch die Arbeiter, für deren Stimmung der Sachver­ständige, Oberregierungsrat Mühleifen, besondere Gefahren fürchtet, wissen genau zu unterscheiden zwischen Staatsform und Regierungsmethoden des zaristischen Rußland und denen der deutschen Republit, zwischen den gequälten und unter­drückten Soldaten des zaristischen Rußland und dem in der deutschen Republik freien, feine Angelegenheiten selbst bestimmenden Volt. Dieses Unterscheidungsvermögen wird nicht nur durch die allge­meine Bildungshöhe, sondern auch durch die kurze Spanne Zeit, die uns von der Existenz des Zarismus einerseits und von den Tagen, in denen in Deutschland eine neue Staatsform und ihre Berfassung geschaffen wurden, andererseits, trennt, bewirkt. Ver­fügungen, Gefeße und Verwaltungsmethoden des Deutschen Reichs

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Staat und Kirche in Mexiko .

Präsident Calles erläutert die Verfassung.

Der Kampf zwischen Staat und Kirche in Merito erregt in den Vereinigten Staaten lebhaftes Interesse. Es ist dort nicht nur das kirchliche Leben verhältnismäßig bewegt, so daß die nordameri­fanischen Religionsgesellschaften je nach ihrem Bekenntnis für oder wider die katholische Kirche in Merifo Stellung nehmen. Für den großen nördlichen Nachbarn ist der mächtige Kampf um die Staats­autorität in merito auch von ökonomischem Interesse: der Yankee kämpft seit Jahren gegen den merikanischen Staat, weil dieser im Geiste sozialistischer Reformarbeit die kapitalisti­ schen Einflüsse des Auslandes zurückdrängen möchte. So ist der Ausgang der Auseinandersetzungen über die staatliche Autorität in Merito auch entscheidend über die materiellen Interessen vieler amerikanischer Konzerne und Anteilbefizer.

Angesichts dieser lebhaften amerikanischen Anteilnahme hat die New York Times " den Präsidenten Calles um eine Darstellung des Standpunktes der Regierung gebeten. Diese Darstellung ist bis her in Europa , soweit wir sehen, noch nicht veröffentlicht worden.

Nach der Auffassung der merikanischen Kirche verhindert die Berfassung den Gottesdienst, weil sie die Predigt, die Austeilung der Sakramente und die religiöse Betätigung im allgemeinen un­möglich mache. Tatsächlich verbietet die Verfassung und das in ihrer Ausführung erlassene Gesez, Ausländer als Geistliche, ganz gleich welcher Konfession, zu beschäftigen. Diese Seite der Sache ist da­durch erledigt, daß fast alle ausländischen Geistlichen, die im öffent­lichen Gottesdienst tätig waren, das Land verließen oder andere Tätigkeiten, wie die charitative, übernahmen. Aus leicht verständ­' chen Gründen hat von diesem Gesetz die meritanische Priester­schaft Nuzen gehabt.

Was den Schulunterricht angeht, so ist der Religions­unterricht in privaten Volksschulen untersagt und nur in den höhe ren Schulen erlaubt. Wenn die Kirche in ihrem Schreiben an die Regierung die Eltern auffordert, der ihnen von Gott aufgetragenen Pflicht der religiösen Unterweisung zu Hause nachzukommen, so tut sie genau das, was die Verfassung auf dem Gebiete des öffent­lichen Unterrichts durch die Trennung von Kirche und Staat zu er­reichen sucht.

Die Errichtung und der Unterhalt von Klöstern ist nicht erlaubt. Schon seit 1857 sind sie verfassungsmäßig verboten. Die Klöster bedeuten unseres Wissens nach feinen wesentlichen Bestandteil der Gottesverehrung, auch stellt ihr Verbot teinen Angriff gegen die katholische Religion dar. Im Laufe der Geschichte haben die meisten katholischen Regierungen gewiffe Mönchsorden ausgewiesen oder aufgelöst, ohne daß ihre Staatsmänner deswegen aufgehört hätten, gute Söhne der katholischen Kirche zu sein.

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hörer oder Leser zum Ungehorsam gegen die Gesetze zu verleiten. Allem Anschein nach ist es gerade dieser Verfassungsartikel, der nach der Auffassung der merikanischen Bischöfe die Predigt verhindert. Das weist darauf hin, daß die Kirche die Kanzel nicht nur dazu be­nutzt, die Verehrung Gottes zu fördern, sondern Propaganda gegen den Staat zu treiben und sie zu politischen 3weden zu mißbrauchen. Wir dulden Angriffe jeder Art überall dort, wo die Religion nicht im Spiel ist: in den Zeitungen, in Versammlungen oder sonst überall, wo nicht der religiöse Bewußt­seinszustand vorhanden ist, der fast immer mit einem völlig passiven Gehorsam und einer besonderen Weichheit verbunden ist und der feine Diskussion über die von den Priestern vorgetragenen Gedanken

erlaubt.

Die Verfassung verbietet die Bildung von politischen Par teien, die in ihrem Namen eine Beziehung zu einer Konfession haben. Wir wollen damit vermeiden, daß damit politische Kämpfe die Form erhißter fonfessioneller Auseinandersetzungen annehmen.

Außerhalb der Kirchen dürfen gottesdienstliche Handlungen nicht vorgenommen werden. Wenn wir in Merito durch die Erziehung der Massen erst genügend Gemeinschaftsbewußtsein und Toleranz erworben haben, so wird sicherlich nichts dagegen einzuwenden sein, daß man gottesdienstliche Handlungen außerhalb der Kirchen vornimmt. Solange aber wie jetzt die Intoleranz, namentlich der katholischen Priester, vorhanden ist, würde die Erlaubnis von Pro­zessionen usw. ständig zu politischer Beunruhigung führen. Zum Beweis dafür brauche ich nur an die häufigen An­griffe auf protestantische Prediger oder Personen, die mit ihnen verwechselt werden, in kleinen Städten oder auf dem Lande zu erinnern, die stets von den lokalen Priestern veranlaßt werden. Auch ist die drohende Haltung der Priester der Kathedrale von Guadalupe unvergessen, die letztes Jahr gegen eine Gruppe nord­amerikanischer Touristen, als sie den Altar, ein hervorragendes Kunstwert, besichtigen wollten; diese Nordamerikaner konnten nur dadurch geschützt werden, daß berittene Gendarmerie den Befehl erhielt, einzuschreiten. Aus demselben Grunde ist es nicht erlaubt, daß die Priester in der Deffentlichkeit die langen Röcke oder sonst eine Berufskleidung tragen. Natürlich wendet sich dieses Ver. bot nicht gegen das Tragen religiöser Münzen, Kreuze oder Rosen­kränze usw.

Das ist ein leberblick über die Verfassungsgesetze, die weder die Predigt, noch die Austeilung der Sakramente, noch überhaupt die Gottes verehrung verhindern. Die merikanischen Bischöfe versuchen nur zu den politischen und religiösen Zuständen früherer Zeiten zu rückzukehren, um ihren Traum einer überlebten weltlichen

Keinem Priester ist es in Wort oder Schrift erlaubt, seine Zu-| Herrschaft zu verwirklichen."

schließen einen Konflikt, wie er in dem vorliegenden Bildstreifen gezeigt wird, aus. Das Publikum setzt also den Ausschnitt aus den Ereignissen des Jahres 1905, die der Film zeigt, die Stimmung, die in diesem Film geschildert wird, nicht gleich mit der heutigen Zeit in Deutschland , infolgedessen ist es nicht richtig, daß der Film eine empörerische Stimmung gegen die Staats­autorität in den Beschauern auslöst. Er gefährdet daher nicht die öffentliche Sicherheit .

Wenn der Bildstreifen über die gezeigten Ereignisse hinaus symbolisch wirkt, so dadurch, daß er in den zaristischen Methoden ungerechtigkeiten und Brutalisierungen unter bestimmten in Deutsch­ land überholten Staatsformen darstellt und in den Matrosen ein Bolt, das zu allgemein anerkannten Menschenrechten greift, ein Gegenstand, der ja auch in der deutschen Kunst nicht fremd ist ( Wilhelm Tell ). Dieser Gegenstand löst in gewissen Kreisen der Be­völkerung, gerade auch in solchen, die einwandfrei verfassungstreu find, Erinnerungen an die Tage aus, in denen das deutsche Bolt sich gegen die frühere Verfassung empörte und die Republik schuf. Daher rührt der Beifall, den die Oberprüfstelle in ihrer Entscheidung vom 12. Juli 1926( Nr. 581 3iffer 4) erwähnt. Er ist nach Auffassung der Kammer aus diesem Grunde kein Beweis dafür, daß die Stim­mung des Publikums bei der Vorführung gegen bestehende staatliche Einrichtungen aufgewiegelt wird.

Ob der Bildstreifen von seinen Urhebern mit politischen Ab­sichten gemacht wurde, ist nicht festgestellt und hat außerdem bei der Beurteilung der Wirkung des Bildstreifens, zu der die Kammer nach dem Gefeß allein berechtigt ist, außer Anfaß zu bleiben.

Die Kammer erblickt in den von der antragstellenden Firma neuerdings vorgenommenen Ausschnitten eine Abänderung, die ganz abgesehen von ihren oben angeführten Entscheidungsgründen die früher festgestellte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausschließt. Die Szenen, bei denen die Meuterei der Soldaten gezeigt wurden, find weggefallen, so daß nunmehr der Aufruhr des Mannes gegen den Offizer greifbar nicht mehr aus dem Film hervorgeht. Die Ab. neigung des Beschauers gegen die in dem Bildstreifen dargestellte Obrigkeit wird außerdem gemildert dadurch, daß die Kosaken nicht mehr schießen, sondern das Publikum nur noch verdrängen.

Braunschweiger Stahlhelmspaltung.

Gegen Uhlenhaut .

Braunschweig , 9. Auguſt( Eigener Drahtbericht.) Der Braun. schweiger Stahlhelm ist nun endgültig gespalten. Wie die Braunschweigische Staatszeitung" mitteilt, ist am 3. August 1926 im Vereinsregister der Verein Stahlhelm , Frontsoldatenbund Braun­fchweig" gerichtlich eingetragen worden. Die 1600 Rebellen gegen den famosen Landesverbandsführer Uhlenhaut haben sich damit end gültig von dem Stahlhelmbund getrennt.

Die Attentäter von Füssen .

Ein Zuchthausurteil. Leipzig , 9. Auguft.( Eigener Drahtbericht.) In dem bayerischen wurden äußerst harte Urteile gefällt. Kommunistenprozeß Die Angeklagten wurden wegen Bergehens nach§§ 5 und 7 des Republikschutzgesetzes und§§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes sowie wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt, und zwar Rothermel, Frant, Kuprian zu je 6 Jahren Zuchthaus und je 600 M. Geldstrafe, Röger zu 10 Jahren 3uchthaus, 10 Jahren Ehrenrechtsverluft und 1000 M. Geldstrafe, Kopf zu 7 Jahren 3uchthaus und 700 M. Geldstrafe, Klebsch zu 8 Jahren 6 Monaten Zuchthaus und 850 M. Geldstrafe, Steindl zu 3 Jahren Zuchthaus und 300 M. Geldstrafe und Thaler zu 2 Jahren Buchthaus und 200 M. Geldstrafe. Geldstrafen und 5 bis 7 Monate Zuchthaus und 200 M. Geldstrafe. Geldstrafen und 5 bis 7 Monate gelten durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt. Kuprian und Klebsch werden, da sie Ausländer sind, aus dem Reichsgebiet ausgewiesen.

Der

Aus der Urteilsbegründung ging hervor, daß das Gericht einen besonders schweren Fall angenommen hatte, da das Sprengstoffverbrechen zur Ausführung kam und neben Verlegung von Menschen auch erheblicher Sachschaden entstanden war. Urheber dieses Sprengstoffattentats, der frühere Reichstagsabge­ordnete Wendelin Thomas, habe sich der Strafe durch die Flucht nach Rußland entzogen. Das Schreckensurteil gegen die von gewissen­losen Führern verheßten Arbeiter, die meistens Familienpäter find, rief große Empörung im 3uhörerraum hervor.

Rußlandschwindel.

Phantastische Meldungen.

Die Telegraphenagentur der Sowjetunion meldet: Die Mel­dungen in der ausländischen Presse über Unruhen in der Sowjet­ union , besonders über militärische Aufstände in der Ukraine , in Leningrad und Kronstadt sowie über Attentate und Verhaftungen von Sowjetführern entbehren jeder Grundlage und stellen die gröbfte Erfindung dar. Solche Meldungen werden von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken feindlichen Quellen ver­breitet, die Direktiven aus Ländern erhalten, die besonders interessiert find, die Aufmerksamkeit der internationalen öffentlichen Meinung

Die Titeländerungen weisen deutlich darauf hin, daß es sich lediglich um ein Stimmungsbild aus Rußland von 1905 handelt. Sie verstärken ferner die Leiden des russischen Volkes durch den 3arismus, sie sind in ihren Ausdrücken milder. Worte, wie Genug des Stinkfutters", nicht einmal ein Hund würde es fressen", sind weggefallen. Auch brutale Worte während des Kampfes der Sol daten gegen die Offiziere, wie jetzt wirst du selbst den Würmern zum Fraß dienen" sind nicht mehr enthalten. Die Worte: Brüder, unser ist der Sieg", die der Meuterei Nachdruck verliehen, sind aus­gemerzt. Die Titeländerungen mildern ferner die Begeisterung, die in Odessa überhaupt und bei dem Bürgertum für den Panzer­freuzer Potemkin herrscht. Aus dem Film ist an Stelle des revolutionären Attes aus der Geschichte einer gangenen Epoche eines fremden Staates eine breite Schilde= rung einer Episode jener 3eit ohne starte Akzente geworden. Es war daher zu erkennen wie geschehen." über irgendwelche Unruhen erhalten. Auch hieraus ergibt sich, daß

Verfassungsfeier mit Reservaten.

In Bayern .

ver=

von ihren abenteuerlichen Plänen abzulenten."

Das Auswärtige Amt hat von seinen Vertretungen in Sowjetrußland bis Montag abend nicht eine einzige Meldung

die Nachrichten über eine neue Revolution in Rußland Phantasie­produkte find oder das Ausmaß der Unruhen so gering war, daß sich eine Meldung der amtlichen Missionen in Sowjetrußland an das Auswärtige Amt in Berlin erübrigte.

Die am Sonnabend verbreitete Meldung der hiesigen Tele­graphen- Union über einen Militäraufstand in Leningrad und Kron stabt, zu tem auch Trogti hingereift sei, berief sich auf eine war­schauer Nachrichtenagentur als Quelle. Das macht den Schlußsay

München , 9. Auguft.( Eigener Drahtbericht.) Das bayerische Gesamtminifterium hat sich jetzt doch noch zu der Anordnung bequemt, daß die staatlichen Gebäude und die Gebäude der Universität am Verfassungstage, allerdings in den Landesfarben, zu bebes Moskauer Dementis leicht verständlich, ohne daß er darum ab­flaggen sind. Den staatlichen Beamten, Angestellten und Arbeitern folute Wahrheit sein müßte. wird auf Erfuchen zur Teilnahme an den Verfassungsfeiern Dienstbe­freiung gewährt, soweit das die dienstlichen Verhält nisse zulassen.

Der blamierte Tiger. Nach fommunistischer Behauptung hat ber Herausgeber des nationalistischen Avenir", Buré, Clemanceau 2 seinem Offenen Brief an Coolidge verleitet.