Nr. 112 44. Jahrg. Ausgabe A nr. 57
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Dienstag, den 8. März 1927
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Großgrundbesitz vor dem Völkerbund. Indiens Parlament und Parteien
Ein Minderheitenstreit auf dem Balkan in der Ratssitzung.
V. Sch. Genf , 7. März.( Eigener Drahtbericht.) 3ur allge| meinen Ueberraschung nahm die heutige Nachmittagssigung des Rates einen interessanten, zum Teil sogar dramatischen Berlauf. Auf der Tagesordnung stand nur eine Frage, von der man nicht an nehmen konnte, daß sie über drei Stunden alle Zuhörer in höchster Spannung halten würde. Es handelte sich um das juristisch wie tat fächlich überaus komplizierte Problem der Durchführung der rumänischen Agrarreform gegenüber den ungarischen Optanten in Siebenbürgen . Der Sachverhalt ist, wenn man nur die wichtigsten Momente hervorhebt, der folgende:
Während der Befeßung von Zweidritteln des altrumänischen Territoriums durch die Zentralmächte im Jahre 1917 versprach die nach der Moldau geflüchtete rumänische Regierung eine großzügige Agrarreform durch Enteignung der Großgrundbefizer und Berteilung der Güter unter die Bauern. Sie handelte damals, wie die rumänische Regierung heute selbst hervorhebt, unter dem Drud der russischen Revolution, um die eigenen Bauern und Soldaten zu befriedigen, die unmittelbar unter dem Einfluß des revolutionierten russischen Heeres standen.
Nach dem Friedensvertrag von Trianon wurde diese Agrarreform auch in Siebenbürgen durchgeführt, wo sie natürlich faft ausschließlich madjarische Großgrundbefizer traf. Ein Teil dieser madjarischen Großgrundbesizer optierte nun für die ungarische Nationalität, offenbar in der Hoffnung, dadurch dem Enteignungsgesetz zu entgehen und sich der Rechtsprechung eines in Paris tagen den rumänisch - ungarischen Schiedsgerichts zu unterstellen. Indeffen führte die rumänische Regierung das Enteignungsgefeß auch in Neurumänien durch, wobei die gezahlten Entschädigungen sehr niedrig waren und obendrein durch die Inflation ent
wertet wurden.
Auf ungarischen Antrag setzte nun der Völkerbund eine ge= mischte Kommission unter Borsiz des japanischen Gesandten in Brüssel , Adazci, ein, die im Jahre 1923 in Brüssel zusammentrat. Bevollmächtigte waren für Rumänien Titulesco und für Ungarn der damalige Justiz- und Außenminister Crafn. Die Beratungen führten zu einem positiven Ergebnis. Es wurde eine Erklärung beiderseits paraphiert, durch die u. a. festgestellt wurde, daß Rumänien im Ein flang mit den Bestimmungen des Trianonvertrages gehandelt habe. Nun ereignete sich etwas Sonderbares:
Die ungarische Regierung desavouierte ihren Minister vollständig und behauptete, daß er seine Bollmachten überschritten hätte. Dennoch erklärte der Völkerbundsrat auf Antrag von Lord Cecil die Brüsseler Entscheidung für gültig. Nichtsdestoweniger brachte die ungarische Regierung die Angelegenheit vor das un garisch- rumänische Schiedsgericht in Paris und dies erklärte fich für zuständig! Darauf hin fprengte die rumänische Regierung dieses Schiedsgericht, indem sie ihre Beisiger zurückzog.
Sie begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Auiorität des Böllerbundrates zu wahren, der nicht zulaffen dürfe,
daß eine bereits von ihm gefällte Entscheidung durch andere Organe des Friedensvertrages aufgehoben werde. Gleichzeitig hat Chat Wert darauf gelegt, den Fall vor den Völkerbundsrat felbft zu bringer., damit dieser erkläre, es handle fich um eine erledigte Sache, die nicht wieder aufgerollt werden dürfe. In einer 1% stündigen sehr gefchickten und oft leidenschaftlichen Rede entwidelte Titulescu den rumänischen Standpunkt. Er, dessen Falfettfti me sich zu schneidender Schärfe steigern fann, zog die ganze Zuhörerschaft in den Bann seiner Beredsamkeit. Zum ersten Male seit langem machte der Rat den Eindruck eines
regelrechten internationalen Tribunals.
Dem Redner antwortete im Namen Ungarns in sehr ruhiger Weise der ungarische Delegierte Gajczo, dem der anwesende un garische Außenminister Balto die Bertretung des ungarischen Standpunktes überließ. Rein rechtlich betrachtet scheint die rumänische Stellung sehr start zu sein. Fraglich ist nur, ob die Sache felbft auf gerollt werden soll. Hier spielen auch politische Momente eine Rolle. Wenn man den Angaben Titulescus Glauben schenkt, dann würde die Agrarreform unterschiedslos gegen altruma. nifche und gegen ausländische Befizer, nicht nur gegen un garische Optanten angewandt; er felbft bezeichnete sich als ein Opfer seines Gesetzes. Was die Ungarn verlangten, jei in Wirtlichkeit eine Sonderstellung zugunsten ihrer Staatsangehörigen, durch die sie beffergestellt werden sollen als die Rumänen. Nun wird von Kennern der rumänischen Berhältnisse, auch von Franzosenbehauptet, die ganze rumänische Agrarreform fei ein schamloser Schwindel gemefen, durch den Bratianu nicht nur Ungarn , fon. dern auch seine innerpolitischen Gegner drangfaliert hätte. Während die regierungstreuen Madjaren fyftematisch gefchont worden seien. Benn dem so ist, dann war Titulescus Plädoner eine einzige Dreiftigkeit und die Sache verdiente eine neue unparteiische Prüfung.
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Auf der anderen Seite spekuliert die ungarische Regierung anscheinend auf die follegialen Gefühle der Hüter des Privateigentums gegenüber bolichemistischen" Enteignungsmaßnahmen. Aber sowohl Chamberlain wie Stresemann , Scialoja und andere Regierungen, bei denen der Grundfaß des Privateigentums besonders für den Großgrundbefit heilig gehalten wird, fürchten Rückwirtungen der rumänischen Enteignung auf die heimische Bodenreform. bewegung und können sich nur schwer entschließen, den Ungarn Unrecht zu geben. Stresemann führte am Schluß der Debatte die Bertagung der Entscheidung herbei, indem er die Ernennung eines Spezialberichterstatters, und zwar Chamberlains, vor. schlug. Der englische Außenminifter war fichtlich unangenehm berührt, nahm aber den unerwünschten Auftrag an, bat jedoch um 3uteilung zweier Beisiger. Dazu wurden shil- Japan und Billegas Chile auf Borschlag Stresemanns bestimmt. Bermutlich wird nun Stresemann bestrebt sein, die Hauptarbeit auf diese beiden Kollegen abzuwälzen.
Konflikt in der Kanton- Bewegung?
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London , 7. März.( Eigener Drahtbericht.) Die Meldungen über die militärische Lage Shanghais bleiben widerspruchsvoll. Einige Nachrichtenbureaus melden nach wie vor die bereits erfolgte Einnahme von Sutschau durch die Kanton- Armee. Das würde heißen, daß Tschangtschungtschang von der Eisenbahnverbindung mit Schanghai bereits abgeschnitten ist. Er würde in diesem Falle nach der übereinstimmendn Meinung der militärischen Sachverständigen in London vom Schicksal der Russen in der Schlacht von Tannenberg unmittelbar bedroht sein. Von anderer Seite wird diese Meldung wieder als ein Trid der Kuomintang Propaganda bezeichnet, der nur zum Zwecke der Verteidigung der Eisenbahnlinie Schanghai- Nanking von Tschang gemeldet werde. Sämtliche aus Schanghai hier vorliegende Meldungen geben aber die wachsende Nerposität der europäischen Kolonie dortselbst wieder und machen einen start gefärbten Eindruck. So meldet die britische halbamtliche Korrespondenz, daß die Gewerkschaftsleitung in Schanghai an einer Aftion arbeite, durch die Schanghai schon vor der Einnahme der Stadt durch die Kanton- Armee für die Kanton- Regierung gewonnen werden solle. Diese Aktion soll in Form eines Generalstreits erfolgen. Gegenwärtig würde von den Gewertschaften u. a. auch für den Ankauf von Waffen gesammelt. Die Gewerkschaftsleitung Schanghais habe an alle ihr angeschlossenen Berbände bereits die Weifung ergehen lassen, fich für diese Aktion bereit zu halten. Das Signal hierfür würde von den Gewerkschaften gegeben werden, sobald zuverlässige Nachrichten über einen entscheidenden militärischen Sieg der Kanton- Armee in Sutschau vorliegen.
zwischen dem bolschewiftenfreundlichen Flügel der Nationalistenpartei und den militärischen Führern der Ranton- Armee, insbesondere Schiangtaischet bereits zu einem endgültigen Bruch geführt habe. Schiangtaifchet foll in Nantang eine Rede gehalten haben, in welcher er betont, daß die Wirtschaftsordnung des Kommunismus nicht für alle Länder brauchbar sei, der Kommunismus würde den Zusammenbruch Chinas und eine Berewigung des Bürgerkrieges
bedeuten.
Regiment ist am Montag nach Schanghai abgegangen, um das dort Das in Hongtong gegenwärtig ftationierte britische Goldstream stehende Suffolt- Regiment, das nach Hongtong zurüdtehren foll, abzulösen.
sationsgesetz an.
Paris , 7. März.( WEB.) Die Kammer nahm heute nachmittag den Gefeßentwurf über die Organisierung der Nafion in Kriegszeiten mit 500 gegen 31 Stimmen der Kommunisten an. 3u§ 25 des Gefehes wurde noch einem Ergänzungsantrage des Abg. Magiot zugestimmt, daß sich ein im Felde stehender Abgeordneter durch einen nichteingezogenen Kollegen vertreten
laffen kann.
Bemerkenswert ist, daß der letzte Paragraph die Geltung des Gesetzes auch für die franzöfifchen& olonien vorsieht.
Ein glänzender Parlamentspalast ein unfreies Parlament. Bon Franz Josef Furtwängler .
Delhi, im Februar 1927. Delhi , der Sitz der Zentralregierung mit seinen 350 000 Einwohnern, hat ebenso wie Agra zahlreiche Bauten aus der Glanzzeit der Mogultaiser im 16. und 17. Jahrhundert und hat in den Tagen der Islamherrschaft seine Bedeutung erlangt. Dieser nördliche Teil Indiens hat heute noch ein be deutendes islamisches Volkselement, dessen Sitten sich zum Teil sogar bei der Hindubevölkerung durchgefeht haben. Das verrät bereits das Straßenbild durch die fast völlige Abwesenheit brauner Weiblichkeit. Die Mohammedanerfitte des Bur dah, der Isolierung der Frau im Hausbezirk, haben sich hier, anders als im Süden und in den Zentralprovinzen, auch die Hindu zu eigen gemacht. Wohl erstreckt sich dieser Brauch den ebenfalls zahlreich sind, allein dort und in anderen Industrieganzen Ganges entlang bis nach Kalkutta , wo die Muselmanen städten wie Cawnpur wird er durch das weibliche Fabrikproletariat und andere weibliche Erwerbstätige viel stärker durchbrochen. Große und gutgepflegte Parkanlagen zeichnen wie Kalkutta so auch Delhi aus.
sagen einem, ehe man die Zeitung liest, daß gegenwärtig das Jetzt ist reges Leben in der Stadt, und die Hotelpreise Parlament tagt; zum erstenmal in dem neuerrichteten Bau. Dieser liegt meilenweit vor der Stadt draußen und ist wohl als Rern und Zentrum eines zu bildenden offiziellen Biertels gedacht. Bis jetzt findet sich in der Nachbarschaft erst der tements". Ein neuer Palast für den Bizetönig in gleichem große massive Gebäudekomplex der Minifterien oder ,, Depar Stil ist erft bis in halbe Höhe errichtet. Nach der anderen Seite stehen in ziemlicher Entfernung Gruppen zweistöckiger Wohnhäuser für Regierungsbeamte. Schneeweiß aus dunklen Baumreihen guckend, bieten sie ein frohes Bild.
Das Parlamentsgebäude selbst, rund wie ein Zirkus, ist Werke gearbeitet und der Anblick von Rudeln weiblicher wahrscheinlich das größte der Welt. Noch wird an dem Steinträgerinnen und Handlangerinnen gemahnt mich daran, daß auch hier das Burdah- System" nicht hundertprozentig waltet. Stierfarren transportieren wuchtige Steinblöde und laffen einen an den Pyramidenbau der Pharaonen denken.
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Das Parlament sieht aus wie eine funftvoll geformte Sandtorte. Auf dem Unterbau steht, ein wenig eingerückt, ein Ring von hohen Säulen, welche die Außenseite einer um die ganze zweite Etage führenden breiten Bromenade bilden. Das Barterrewerk ist aus blaßrotem, der Oberbau samt Säulenfleines, graues Marzipantürmchen, das der Torte den Abtreis aus weißem Sandstein, und oben in der Mitte klebt ein schluß gibt und als Bibliothetsraum dient. Der Bau wirkt schön durch Proportionierung und wohldurchdachte Einfachheit.
Auch die Innenornamentit ist schlicht vornehm, das Treppenwert großzügig, die Räume luftig und freundlich. Der große Plenarsaal, halbrund, holzgetäfelt und mit Galerie, ist dem Sigungsfaale des Preußischen Landtags nicht unähnlich. Weiter umschließt das Haus einen Tagungsfaal für den Staatsrat. und einen für die Fürstenversammlung der Maharadschah. Letterer ist nur eine Art Gaststätte, weil diese Konferenzen mit der Verfassung nichts zu tun haben. Die sonstigen Räume unterscheiden sich in nichts von denen anderer Barlamente; nur daß dieses hier der Berschiedenheit der Diät und religiösen Riten der Abgeordneten halber- drei Restaurants hat: eins für Hindu, eins für Mohammedaner, eins für Europäer. Denn man tann dem Hindu nicht zumuten, daß er beim Essen mit ansieht, wie sein weißgehäuteter Nachbar den duftenden Sauerbraten einer heiligen Ruh schmaßt, noch dem Anhänger des Propheten, daß er sich inmitten der Wohlgerüche von Brandy und Whisky bemege.
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Der Abgeordnete bezieht pro Sigungstag 20 Rupien Diäten gleich 30 M., sowie Freifahrt von seinem Wohnort zur Tagung nach Delhi und zurück. Daneben erfreut er sich einer -noch einmal zu besprechenden und recht fraglichen- Immunität.
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Ist das schöne Haus diefer Bolfsvertretung vermutlich das größte der Welt, so ist die darin behauste Bertreterschaft die an Kopfzahl fleinste und die machtloseste von allen erwähnenswerten Körperschaften dieser Art. Gefeßgebende Bersammlung" heißt sie wohl des Eindrucs nach außen wegen, denn die Gesetze gibt der Generalgouverneur oder Bizekönig auch dann, wenn diese Versammlung noch so laut Nein dazu sagt, wenngleich fie andererseits das Recht hat, auch mit Ja zu stimmen. Gewiß hat dieses Haus auch sehr einflußreiche Mitglieder: weiße Juteherren und Baumwollfönige; aber die haben meist den geschossenen Bogel schon in der Tasche, wenn hier die Worte gefeuert werden.
Insgesamt besteht dies Redemeeting aus 140 Personen, worin auch die Mitglieder der Regierung und die von dieser ernannten; vom Bolle nicht gewählten Abgeordneten enthalten find. Fünfeln derart Ernannter sollen die verschiedenen Berufs- und Standesinteressen wahrnehmen. Darunter ist ein