Abendausgabe
Nr. 15744. Jahrgang Ausgabe B Nr. 78
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10 Pfennig
Sonnabend
2. April 1927
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Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutfchlands
Preußen besteht auf seinem Recht. Arbeitszeit und Tarifvertrag.
Rededuell Braun- v. Guèrard im Reichstag.
Nach der Erledigung der Hauszinssteuervorlage, über die wir in der Beilage berichten, befaßte sich der Reichstag mit der neuen Biersteuerregelung, burch bie bekanntlich. Preußen benachteiligt wird. Hierzu ergreift das Wort
Preußischer Ministerpräsident Braun:
Mein Widerspruch richtet sich nicht gegen den Finanzausgleich sondern nur gegen die Bevorzugung anderer Länder gegenüber Preußen. Zu den geftrigen Ausführungen des Abg.v. Guérard verweise ich darauf, daß, wenn jegt im voraus 50 Millionen den süddeutschen Ländern zugeführt werden, dieser Betrag nicht mehr für die anderen Retchs teile perfügbar bleibt, die somit benachteiligt werden. ( Schr wahr! lints.) Der Reichsrat hat die Hilfe für die Grenz gebiete auf 30 Millionen erhöht, davon sind aber durch eine Bereinbarung der Regierungsparteien noch 5 millionen ge strichen worden.( hört, hört! lints.) Nun hat Abg. v. Guérard bemängelt, daß im Jahre 1925 die preußische Staatsregierung 5,4 Millionen von den 75 Millionen Mart, die das Reich zur Berfügung stellte, nicht für den Zweck dieser Beihilfe verwendet habe. Preußen hatte die Wucht und die Opfer des Ruhreinfalls faft allein zu tragen, hat aber von diesen 75 millionen nur 30 millionen erhalten,
wovon den Gemeinden des Ruhreinfallgebietes 25,8 Millionen zugeführt worden sind. Nur 4,2 Millionen sind in die Staatstaffe gefloffen zur Abgeltung der Ruhreinfallschäden, die nachweislich 50 Millionen betragen. Der preußische Finanzminister hat damals 522 000 Mart mehr für die Ruhrschäden zur Verfügung gestellt, als im Extraordinarium des preußischen Haushalts vorgesehen war. Wenn man es nicht gerade als eine Bevorzugung Breußens anfieht, daß sein Gebiet vom Ruhreinfall fast allein getroffen worden ist( Sehr richtig! lints), jo
verstehe ich nicht, wie man hier von einer Bevorzugung Preußens sprechen kann.
Breußen hat für die Abgeltung der Ruhrschäden, aber auch für bie besetzten und befeht gewefenen Gebiete im Westen und Often alles getan, was in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähig. feit möglich war. Hätte das Reich Preußen basselbe Entgegen fommen bewiesen, wie den süddeutschen Staaten, dann hätte Breußen noch mehr leisten fönnen. Die gesamten Schäden Preußens burch den unglücklichen Ausgang des Krieges und durch den Friedensver frag befragen 3% milliarden Mart, wofür das Reich bisher ganze 65 Millionen erfest hat. Würde Preußen wenigstens die 40 Millionen Mark jährlich erhalten, die den süddeutschen Staaten mehr gezahlt werden, dann würden die Leistungen Breußens für die besetten Gebiete entsprechend höher sein tönnen. Man sollte sich doch immer vor Augen halten, daß Preußen von allen Ländern des Reiches die jch werten Kriegs: fchäben an Menschen, Gebiet und Vermögen erlitten hat. Meine geftrigen Ausführungen waren lediglich von diesen Gedanken getragen und die preußische Staatsregierung hat meiner gestrigen Erklärung einstimmig zugestimmt.( Hört hört! links.) Abg. v. Guérard( 3.): 3ch muß wiederholen, daß unsere Frattion burch Inhalt und Form der gestrigen Rede des preußischen Ministerpräsidenten überrascht worden ist. Durch faft einstimmigen Beschluß des Reichstags find im letzten Nachtragsetat 45% Millionen Marf bewilligt worden, die ganz ausschließlich den gefährdeten preußischen Grenzgebieten zugute gekommen sind, so daß sogar die 23 uniche fübbeutscher Staaten, namentlich Bayerns , bie, wir für berechtigt gehalten haben, damals zurüdtreten mußten. Es ist auch nicht richtig, daß von den 75 Millionen Mart, die vor
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Abg. v. Guérard( 3.) gibt seiner Genugtuung darüber Ansdruck, daß er mit dem preußischen Ministerpräsidenten darin über. einstimme, daß das Reich für die den Ländern aus der Kriegs- und Nachkriegszeit entstandenen Schäden aufzukommen habe. Die 3en trumsfraktion habe stets diesen Standpunkt vertreten, sie sei stets bereit, sich mit jedem Bertreter der preußischen Regierung auf diesem Boden zusammenzufinden..
Voraussetzungen für die Sicherung des Achtstundentages.
Der entscheidende Mangel des geltenden Arbeitszeitrechies
Das
den sollen. Das ist das, was wir befämpfen. Die preußische Reift die Möglichkeit, durch Tarifvertrag eine regelgierung wendet sich nicht dagegen, daß aus Reichsmitteln vorübermäßige Berlängerung der Arbeitszeit bis Sie zu zehn Stunden täglich vornehmen zu können. gehende Leistungen an einzelne Staaten gewährt werden. wendet sich aber dagegen, daß dauernd die Ansprüche einzelner zeigt mit größter Eindeutigkeit auch die auf Ersuchen des Länder erfüllt werden, wodurch naturgemäß die anderen Läy Reichsarbeits- und Reichswirtschaftsministers von der Reichsber benachteiligt werden. arbeitsverwaltung im Oktober vorigen Jahres veranstaltete Erhebung über die tatsächliche Arbeitszeit. Diese Erhebung erstreckte sich auf 3023 Betriebe in allen Landesteilen mit dreiviertel Millionen gewerblicher Arbeiter. Nach den amtlichen Feststellungen hatten von den hier erfaßten Betrieben nicht weniger als 1437 Betriebe eine wöchentliche Arbeitszeit über 48 Stunden. Diese Ueberschreitung des Achtstundentages und der Achtundvierzigstundenwoche ftüßte fich in rechtlicher Beziehung für 1389 Betriebe auf tarifvertragliche Vereinbarungen. Mit Recht weist deshalb der Präsident der Reichsarbeitsperwaltung Dr. Syrup in einem Aufsatz Arbeitsmarkt und Arbeitszeit" in Nr. 7 der ,, Deutschen Wirtschaftszeitung", dem Organ des Deutschen Industrie- und Handelstages, darauf hin, daß behördliche Ausnahmebewilligungen zur UeberSchreitung des Achtstundentages eine ganz untergeordnete Rolle spielen.
Ab. Dr. Herh( Soz.)
stellt fest, daß die gestrige und die heutige Debatte das Ergebnis des Umweges find, den die Regierungsparteien durch die Ausschaltung der Länder bei der Beratung dieser Frage ein geschlagen habe. Die sozialdemokratische Fraktion wird für die dritte Lesung namentliche Abstimmung herbeiführen, um die Mehrheitsverhältnisse genau festhalten zu können, und um die Frage zu prüfen, ob dieses Gesetz mit verfassungsändernder Mehrheit zustandegetommen ist. Wir schließen uns durchaus ben Behenken an, die die Ber. treter der preußischen Staatsregierung im Ausschuß und bei den jebigen Beratungen vorgetragen haben. Als das Gefeß vom Jahre 1919 beschlossen wurde, da war nicht nur eine prozentuale Beteili gung der jüddeutschen Staaten vorgesehen, sondern gleichzeitig wurde auch die Höchstrente beſtimmt, über die nicht hinausgegangen werden sollte. Die heutigen Säße stellen eine
Es ist wichtig, diesen Zusammenhang zu beachten, weil er für die Regelung im Notgesetz von ausschlaggebender Be-. deutung ist. Mit größter Birtuosität versucht der Regierungsentwurf die Aufmerksamkeit von diesem entscheidenden Punkt abzulenken. Bu diesem Zwecke schiebt er die behörd= alterlichen Genehmigungen für die Ueberschreitung des Achtstundentages in den Vordergrund, von denen der Präsident der Reichsarbeitsverwaltung zutreffend sagt, daß sie eine ganz untergeordnete Rolle spielen.
Berdoppelung der damals vorgesehenen Sähe dar. Bir erkennen an, daß bei Anerkennung der Ansprüche Reservatrechte gewisse Berpflichtungen des Reiches bestehen. Dann bestehen aber auch solche Verpflichtungen gegenüber den Ländern, die durch den Krieg und den Ausgang des Krieges entstanden sind. Man fann also feinen Unterschied machen zwischen den Reservatrechten aus der Friedenszeit und den Rechten, die aus der Kriegsund Nachkriegszeit entstanden find.
Die Gründe, die der banerische Vertreter gestern angeführt, find durchaus unzutrefefnd. Der Rebner erklärte zum Schluß: wir haben nicht nur aus innerpolitischen Gründen gegen diese Borlage Be: denten, sondern wir haben dieje Bedenken auch vom außen politischen Standpunkt aus..
Das heiße Eisen.
Das Republikschutzgesetz hat Zeit. Gegenüber den Meldungen, wonach die Reichsregierung das Republitschutzgesetz in seinen wichtigen Teilen über den 31. Juli b. 3. hinaus zu verlängern beabsichtige, wurden von amtlicher Seite Notizen verbreitet, die zeigen, wie sehr man fich in dieser Angelegenheit Zeit läßt. Obwohl das geltende Recht nur noch drei Monate in Wirksamkeit ist, hat man noch feinerlei Beschlüsse im Kabinett über die Art und Form ge faßt, wie man die wichtigsten Bestimmungen aufrechterhalten will. Man weiß, daß im Reichsjustizministerium des Herrn Hergt starke Kräfte am Werke sind, die eine Rückkehr des verflossenen Kaisers wünschen oder wenigstens nicht verhindern möchten.
Zu allem Ueberfluß hat nun noch der deutschnationale Reichsjustizminister Hergt am Freitag eine Rede gehalten, politik begründete, und dazu u. as sagt:
Nach geltendem Recht darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich der Bausen, die Dauer von acht Stunden nicht überschreiten. Wird an einzelnen Werktagen im Gesamtbetrieb oder in einer Betriebsabteilung weniger gearbeitet, jo tann dieser Ausfall von Arbeitsstunden nach Anhörung der gefeklichen Betriebsvertretung an den übrigen Werktagen durch Mehrarbeit ausgeglichen werden, aber nur in der gleichen oder in der folgenden Woche. Es bleibt aber auch in diesen Fällen bei der Achtundvierzigstundenwoche oder der Sechsundneunzigstundendoppelwoche.
Diefer öffentlich- rechtliche Arbeitszeitschuk wird nun praftisch durch den§ 5 der Verordnung über die Arbeitszeit we itgehend aufgehoben. Er bestimmt, daß durch Tarif Dertrag die Arbeitszeit anders geregelt werden kann, und zwar bis zu zehn Stunden täglich. Liegt eine solche tarifvertragliche Regelung vor, fo gelten diese Bestimmungen an Stelle der öffentlich- rechtlichen Schußvorschriften. Damit wird der Tarifvertrag, der ein Instrument zum Schuße der Arbeitskraft sein soll, für eine weitgehende Außer= raftfegung öffentlichen Schußrechtes mißbraucht Daß es auch wirklich geschieht, dafür sorgt das geltende Schlichtungsrecht. Im behördlichen Schlichtungsverfahren werden für die tarifvertragliche Regelung der Arbeitsgeit zunächst unverbindliche Vorschläge in Form eines Schiedsspruches gemacht, den die Tarifbeteiligten annehmen oder ein ungünstiger
awei Jahren für die befeßten Gebiete bewilligt worden sind, nur die zunächst den Umfall der Deutschnationalen in der Außen Schiedsspruch vor, dann ist die Position der Arbeitnehmer
30 Millionen Marf auf Breußen entfallen seien. Denn von den 75 Millionen Mart waren von vornherein 35 Millionen Mart be: stimmt, um einen eigenen Fonds zu schaffen für Entlastung der Gemeinden und Kommunen bes bejezten Gebietes. Hiervon ist der größte Teil nach Preußen geflossen und von dem Rest sind nach dem grundsäglichen Berteilungsschlüssel 30 Millionen Mart auf
Preußen entfallen.
Inwieweit über Form und Inhalt der gestrigen Erflärung
Brauns Einstimmigkeit im rpeußischen Kabinett herrscht, fann ich nicht beurteilen. Aber ich habe Grund, es nicht un. benbere geborzuguna Preußens habe ich nicht behauptet bedingt unterschreiben.( hört! hört! rechts.) Gine und was der preußische Ministerpräsident über die besonders schweren Kriegsverlufte Preußens gejagt hat, das ist längst Gemeingut des ganzen deutschen Boltes.( 3uruf links: Für Preußen habt ihr die Worte, für die anderen das Gelb!).
Preußischer Ministerpräsident Braun erinnert an die Erklärungen, die der Bertreter Preußens während ter Beratungen im Haushaltausschuß abgegeben hat. Man bat dort die 40 Millionen für Bayern und Württemberg bewilligt, sich aber über alle Bebenten Preußens hinweggelegt. llebrigens babe es feine leberraschung hervorrufen fönnen, daß die preußische Regierung ihre Erklärung abgeben würde, auch die Regierungsparteien mußten über diese Absicht unterrichtet gewesen sein. Der preußische Ministerpräsident ſtellt weiter fest, daß von dem an Preußen überwiesenen Betrag 25,8 millionen den Ges meinden überwiesen worden sind, während das Land für sich selbst nnur 4,2 Millionen in Anspruch genommen hat.
Man könne alfo nicht davon reden, daß dieser Betrag zu fistalischen Zweden verwendet worden sei.
Es stehe doch fest, daß das Reich für alle Schäben aus der Kriegs und Nachkriegszeit aufzufommen hat. Wenn Länder und Gemeinden über ihre Bilicht hinaus sich an der Wiedergutmachung
dieser Schäden beteiligen, so entbinde das doch nicht das Reich von der auf ihm ruhenden Pflicht. Was dem Reich in dieser Beziehung bewilligt worden ist, war zur Abdeckung einmaliger Leistungen bestimmt, während jeßt festgelegt werden soll, daß einzelnen Staaten bauernd 40 millionen Mart jährlich überwiesen wer
,, Mit Deutschlands Großmachtstellung sei es nicht weit her. Daber liege bie Gefahr nahe, daß sich Deutsch land mit anderen Staaten in Abenteuer einlasse. Fern von allen Abenteuern müsse die Regierung aber ihre bisherige Politit fortsetzen."
Selten ist die Preisgabe der deutschnationalen Außen politif, die vor ihrem Regierungseintritt nur aus frevelhaftem Abenteuerspiel bestanden hat, so drastisch gekennzeichnet worden wie hier durch Hergt. Warum aber diese Schwen tung? Hergt sagt es:
In der Innenpolitit, betonte Hergt, sei es erreicht worden, daß die Deutschnationalen die alten Reichsfarben ehren tönnten, ohne daß ihnen ein Vorwurf daraus gemacht werden könnte. In der Flaggenfrage heiße es: Achtung gegen Achtung. Unzeitgemäße Fragen, wie z. B. die Verlängerung des Republitschutzgefehes, dürften nicht aufgeworfen werden, da sie nur neuen Unfrieden stiften würden.
bereits in der Deffentlichkeit geschwächt, denn der Schiedsspruch ailt häufig in der öffentlichen Wertung als ein unpartetisches Gutachten für einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden Intereffen. Als lektes Druckmittel für eine tarifvertragliche Verlängerung der Arbeitszeit wirkt das Verfahren über bie Berbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen; nötigenfalls wird durch eine Berbindlichkeitserklärung awangsweise der gewünschte Rechtszustand geschaffen.
stimmte Funktionen in der Regelung von Einzelheiten öffentSo richtig der Grundgedante ist, dem Tarifvertrag belichen Schußrechtes zu überlassen, die auf diesem Wege geregelt werden fönnen als durch die Gefeßgebung, so verderblich ist es, staatliches Schuhrecht durch privatrechtliche Bereinbarungen in Form von Tarifverträgen in weit estem Umfange außer Kraft zu feßen. Das ist die Preisgabe wesentlicher Funktionen des Staates, der nach der Reichsverfassung verpflichtet ist, der Arbeitskraft einen besonderen Schutz argedeihen zu laffen.
Also man will das heiße Eisen bes Republitschuß Die bereits erwähnte amtliche Erhebung offenbart den gefeßes nicht anfaffen. Herrlich aber ist die Begründung. Denn das Gesez ist seinerzeit erlassen worden zum Schuß Mißbrauch in erschwerendem Maße. Bon den erfaßten 3023 vor Unruhestiftern, die sich nicht scheuten, Morde Betrieben hatten im April 806 Betriebe eine Wochenarbeitsan republikanischen Bolitikern zu propagieren oder zu bezeit über 48 Stunden, im Oktober stieg die Rahl der Betriebe gehen. Jetzt soll es unfrieben geben, wenn man die Friedensstörer weiter in Schach halten will merkwürdig, höchst merkwürdig!
Im Gegensatz dazu steht die verdächtige Eile, mit ber man das Reichsschulgesetz durchpeitschen will. Dabei ist dieses Gesez in hohem Maße geeignet, den innerpolitischen Frieden zu stören um mit Hergt zu reben. Trotzdem soll der Reichstag diese Vorlage bereits während seiner furzen Sommertagung beraten.
Dem Rechtsblod ist es eben wichtiger, so schnell wie möglich seine reaktionären fulturpolitischen Biele im Gesez festzulegen als den Gefdhren vorzubeugen, die sich aus der monarchistischen Propaganda für das ganze Bolt ergeben.
auf 1437, also eine 3 unahme von 26,66 Proz. auf 47,47 Broz. ber erfaßten Berriebe. Die Zahl der erfaßten Arbeiter betrug im Oftober 745,621, banon hatten nur 146 737 eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, 203 888 arbeiteten verkürzt und 394 996 hatten eine Wochenarbeitszeit über 48 Stunden, darunter 255 720 über 52 Stunden. Eine Befferung in der Beschäftigungslage führt nicht in entsprechendem Ausmaße zu Neueinstellungen von Arbeitsträften und damit zu einer notwendigen Entlastung des Arbeitsmarktes, sondern zu einer Berlängerung der Arbeitszeit. In den turzarbeitenden Betrieben erleben wir dann auch die Ueberschreitung der Achtundvierzig