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Abendausgabe

Nr. 341 44. Jahrgang Ausgabe B Nr. 168

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Volksblaff

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Donnerstag

21. Juli 1927

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Nachspiel der Wiener Unruhen.

Hente Tagung des Gemeinderates.- Die Chriftlich- Sozialen gegen die Schutzwache.

r. bn. Wien , 21. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) Es ist bereits bekannt, daß heute nachmittag bei der Beerdigung der drei toten Sicherheitspolizisten und des einen Kriminalbeamten, der gleichfalls den Unruhen der letzten Woche zum Opfer gefallen ist, der Bundespräsident und die Bundes­regierung teilnehmen werden. Gegen diese Tatsache an sich wäre wohl nichts einzuwenden. Aber da der Bundespräsident und die

opferwilliges Berhalten ausgesprochen. In dem Tagesbefehl heißt es, daß vier Polizeibeamte den Tod fanden, 58 schwer, dar­unter einige lebensgefährlich, 202 noch unbestimmbaren Grades(!) und 163 leicht verlegt wurden.

Anschlag auf einen sozialistischen Landtagsabgeordneten. Innsbrud, 21. Juli. ( WTB.) Die sozialdemokratische Bolts­zeitung" meldet, daß auf den sozialdemokratischen Tiroler Landtags­abgeordneten Brunner in Buch bei Schwaben mehrere Gewehr iüffe abgegeben worden seien. Die Täter seien bereits der haftet worden.

Untersuchungsverfahren gegen Pieck.

Wien , 21. Juli. ( WTB.) Wie die Neue Freie Presse" er­

fährt, wird gegen den hier verhafteten kommunistischen Landtags. abgeordneten Bied ein strafrechtliches Untersuchungsper fahren eingeleitet werden, da er verdächtig ist, an der Agitation zur Beranstaltung neuer Unruhen teilgenommen zu haben. Blum über das Vertrauen zu der Wiener Führung.

Bundesregierung gestern die Beerdigung der ersten 57 Todesopfer ohne das geringste Zeichen der Teilnahme haben vorübergehen lassen, entsteht ein auffallender Gegensatz, der natürlich keineswegs geeignet ist, die tiefe Erregung in den Arbeitermassen zu verringern. Ein etwas merkwürdiges Verfahren der Bundesregie= rung ist es, auf Anfragen, die in der gestrigen Pressekonferenz im Rathaus gestellt worden sind, öffentlich zu antworten. In dieser Antwort erklärt die Bundesregierung mit einer bisher eigentlich noch nicht zu beobachtenden Schärfe, daß die Gemeindeschuhwache weder eine gesetzmäßige noch eine verfassungsmäßige Grundlage habe. Diese Behauptung ist aber unrichtig. Denn der Artikel 122 der Landesverfassung für Wien jagt ausdrüdlich, daß der Magistrat unter Leitung und Verantwortung des Bürger­meisters die der Gemeinde zustehende Lotalpolizei auszuüben Paris , 20. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) Im Populaire" be­habe. Die Stadt Wien hat also mit der Aufstedung der Schuhwache spricht Leon Blum die Vorgänge in Desterreich. Er schreibt: Die im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt. Wenn die Bundesregterung Entschlüsse unserer Kameraden, die alle einzig vom Interesse der das bestreitet, so ist es sicher, daß die christlichsoziale Minderheit in Arbeiterklasse geleitet wurden und keinerlei 3ugeständnis der heute nachmittag 5 Uhr beginnenden Gemeinderats= an die Regierung Seipel enthalten, haben über die natür sizung sich auf denselben Standpunkt stellen wird. Die Tagesliche Erbitterung eines herausgeforderten und beleidigten Prole­ordnung an sich bietet nichts Besonderes, aber durch einen sozial­demokratischen Dringlichkeitsantrag wird die Zustimmung zur Aufstellung der Schuhwache und die Bewilligung ihrer Kosten pro Mann 8 Schilling täglich mit Verpflegung ge­fordert werden, und die Besprechung darüber wird natürlich den gesamten Vorgängen gelten. Sie wird also voraussichtlich sehr stürmisch werden. Wir werden darüber eingehend berichten. Es ist natürlich kein Zweifel, daß der Dringlichkeitsantrag angenommen werden wird; denn die Sozialdemokraten haben die Zweidrittel­mehrheit weniger zwei Stimmen.

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tariats den Sieg davongetragen. Eine Partei, die einer derartigen Selbstbeherrschung fähig ist, ein solches Vertrauen in ihre Führer hat, fann getrost n die Zukunft sehen. Sie braucht sich ebensowenig um die Beleidigungen des Faschismus wie des Kom­munismus zu fümmern.

Wien und die Kommunisten.

Das Etti" belastet die Angeklagten der kommenden Prozesse.

In Anschluß an die Gemeinderatssigung wird der Landtag Die Rolle, die die kleine Kommunistische Partei Defter von Wien zusammentreten, der aus denselben Personen besteht wie reichs in den Wiener Sturmtagen gespielt hat, liegt noch im der Gemeinderat, aber nicht unter dem Vorsitz des Wiener Bürger- Dunkeln. Die Vermutung der Wiener christlichsozialen meisters tagt. Der Landtag wird die Einsegung eines Unter- Reichspoft", daß der Freitag- Aufstand von ihr inszeniert suchungsausschusses für die gesamten Vorgänge, soweit sie worden sei, um der österreichischen Sozialdemokratie eine die Gemeinde betreffen, beschließen. Mit der Einsetzung eines Falle zu stellen, ist aller Wahrscheinlichkeit nach falsch. Am anderen Ausschusses durch den Nationalrat, der am fommenden Mon- Ausbruch des Aufstandes scheinen die Kommunisten unschuldig tag zusammentreten wird, ist gleichfalls zu rechnen. zu sein, erst am Sonnabend waren deutlichere Anzeichen dafür zu bemerken, daß fie die Bewegung in ihre Richtung zu lenten versuchten.

Für die Panifftimmung, die noch immer andauert,

ist es auch bezeichnend, daß die Regierung verschiedene Orte in der Provinz militärisch besegen läßt, oder, soweit sie schon be Tezt sind, die Besagung verstärkt. In dem sogenannten Mittel, in der Nähe von Wiener- Neustadt , südlich von Wien , ist von altersher eine Pulverfabrit. Sie wurde bisher von einigen Mann Soldaten bewacht. Heute aber hat die Bundesregierung oder die Heeresleitung eine ganze Kompagnie Militär von Wiener Neustadt dorthin verlegt, weil sie glaubt, die Pulverfabrit vor einem angeblich drohenden kommunistischen Angriff schüßen zu müssen. Bon unserer Parteiorganisation in Wiener Neustadt - einer gleichfalls überwiegend ſozialdemokratischen Induſtrieſtadt- erfahren wir, daß für diese Behauptung jede Grundlage fehlt.

Zur gestrigen Totenfeier wird nachträglich noch bekannt, daß

zahlreiche Wehrleute des Bundesheeres, die an der Beerdigung eines ihrer Kameraden teilnehmen wollten, der auf einem privaten Wege in Zivilkleidung am Freitag erschossen worden ist, diese Teilnahme verboten wurde, und zwar unter Berufung auf die noch immer bestehende Ronfignierung, das heißt die Zurüd haltung der Soldaten in den Kasernen. Polizeigewehre scheinen jetzt endlich von den Straßen zu verschwinden.

Für die heutige Gemeinderatssigung haben die Christlichsozia­len verbreiten lassen, daß sie an der Sigung nicht teilnehmen würden, weil im Rathaus die Gemeindeschuhwache untergebracht ist und eine parlamentarische Körperschaft

nicht unter dem Druck der bewaffneten Macht der Mehrheits­partei tagen

fönne. Um ihnen nun diesen Vorwand zu nehmen, der offenbar bestimmt ist, im Ausland Stimmung gegen die Wiener Gemeinde ratsmehrheit zu machen, ist der allergrößte Teil der Gemeinde schutzwache aus dem Rathaus entfernt und in andere städtische Gebäude verlegt worden, so daß die Christlichsozialen feinen Grund mehr haben, der heutigen Sigung fernzubleiben. Der Sigung selbst sieht man mit höchster Spannung entgegen. Denn es ist ja die erste parlamentarische Verhandlung über die Vorgänge der letzten Woche und zum ersten Male werden Behauptungen und Gegenbehauptungen gegeneinander stehen und abgewogen werden

fönnen.

Schober lobt die, maßvolle" Polizei.

( WTB.) Der Polizeipräsident hat einen Tagesbefehl erlassen, worin er der Polizeibeamten gedenkt, die bei den Ereignissen vom 15. und 18. Juli den Tod gefunden haben oder verlegt worden sind. Die Bundesregierung habe ihm aus diesem Anlaß ihr Bedauern über die Opfer zum Ausdrud gebracht und der Wiener Polizei Dank und Anerkennung für ihr maßvolles und

Nun veröffentlicht das Erefutivkomitee der Moskauer Internationale einen ruhmredigen Aufruf, in dem es u. a. heißt:

Ja, die Kommunisten standen und stehen in der ersten Reihe des Kampfes. Sie tämpften zusammen mit der Masse, nicht gegen sie, wie die Sozialdemokratische Partei . Es sind die revolutionären Losungen der Kommu find die revolutionären Losungen der Kommu­nistischen Partei, für die die Arbeitermassen jegt ämpfen, und nicht die bankerotte reformistische Politit der Sozial demokratischen Partei. Die Kommunistische Partei Desterreichs hat ihre revolutionäre Pflicht er füllt. Deswegen trifft sie der ganze Haß und die ganze But der Sozialdemokraten und der bürgerlichen Regierung.

Die Moskauer sind weit vom Schuß und prahlen nach Leibeskräften. Inzwischen werden ihre Wiener Anhänger verhaftet. Das Erefutipfomitee in Moskau liefert für für die schon vorgenomenen und die weiteren Verhaftungen, für die Anklage des Staatsanwalts und die Urteile der Richter gefälligst die Argumente. In Moskau tann man das fun, ohne sich dadurch die geringsten Unannehmlichkeiten zuzu ziehen. Die Opfer in Wien werden wahrscheinlich weniger davon erbaut sein, daß man sie von Moskau aus noch belastet, nur um renommieren zu können.

In demselben Aufruf heißt es:

Und jetzt, da die Maffen mit gewaltigem revolutionären Schmunge für ihre Lebensforderungen fämpfen, da richtet sich das ganze Augen merk der Sozialdemokratischen Partei nur darauf, diesen Kampf so rasch und vollkommen als möglich abzumürgen. Der Auftro Margismus zeigt sich in seinem wahren Wesen. Bor die Probe gestellt, zeigt die linte", revolutionäre" österreichische Sozialdemokratische Partei , daß sie Noste und Scheidemann nicht nachsteht. In der Bildung einer be fonderen Wiener Gemeindepolizei" aus Mitgliedern des sozial demokratischen Republikanischen Schutzbundes ", die zusammen mit der Staatspolizei die Ordnung gegen die Wiener Ar beiter aufrechterhält, zeigt sich bligartig erhellt die ganze Rolle der österreichischen Sozialdemokratie, zeigt sich, wohin der linte" Weg von Bauer u. Co. führt. Der Banterott und der Ber rat des Austro Margismus muß vor der Arbeiterschaft der ganzen Welt aufs schärfste gebrandmarkt werden.

Um den ,, Banterott und den Berrat des Austro- Marris­mus" in der üblichen Manier brandmarten" zu fönnen, liefert das Etti dem Staatsanwalt Material. Die Austro­Margisten werden, wie wir sie kennen, sich dafür revanchieren, indem sie alles tun werden, um das Los der kommunistischen Gefangenen zu erleichtern. So sind diese nieder trächtigen Austro- Marristen".

Schulgesetz und Verfassung.

Von Rudolf Breitscheid.

bemüht sich aufs eifrigste um den Nachweis der Bereinbarkeit um ihren 3wed zu erreichen, versucht sie sich besonders in der neuen Schulvorlage mit der Reichsverfassung und die gemeinsamen Formen der Grundschule im Auge und den gewagtesten Interpretationen des Artikels 146. Der habe laufe nur auf Ablehnung von Unterrichtsanstalten hinaus, die in der Art von Vorschulen, Bürgerschulen und anderen Insti­tuten der besigenden Klasse als Konkurrenzunternehmen für die staatliche Volksschule in Frage kämen. Mit feinem Borte," so lesen wir in der Germania ,,, ist in Artitel 146 Absatz 1 davon die Rede, daß die Gemeinschaftsschule die Regel, die Konfessionsschule die Ausnahme bilde."

Die Presse der Deutschnationalen und des Zentrums

Diese Auffassung ist durchaus falsch, und fast hat man den Eindrud, als würden nur deshalb so fühne Behaup tungen aufgestellt, weil die Ausleger bei ihren Lesern eine vollständige Untenntnis der Verfassung voraus­fezen zu können glauben. In dem angezogenen Absatz 1 des Artikel 146 find nämlich als unmaßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule nicht nur die wirt­fchaftliche und gesellschaftliche Stellung, sondern auch das Religionsbekenntnis der Eltern ausdrücklich ge= nannt. Die Schulgemeinsamkeit erstreckt sich also nicht nur auf die sozialen Klassen, sondern auch auf die verschiedenen Konfeffionen.

Aber wir müssen weiter lesen. In dem zweiten Absatz des Artikels heißt es: Innerhalb der Gemeinden sind indes auf Antrag von Erziehungsberechtigten Volksschulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung einzurichten, soweit hierdurch ein geordneter Schulbetrieb auch im Sinne des Absaz 1 nicht beeinträchtigt wird." Was ließe sich mit dem Worte ,, indes" anfangen, wenn die Vertreter des Gedankens der fonfessionellen Schule mit ihrer Interpretation des ersten Abfazes im Recht wären? Indes", das eine Einschränkung bedeutet, fezt logisch die Existenz eines Grundsages voraus. Die Einschränkung besteht in der Ermöglichung der Einrich= tung von Bekenntnisschulen auf Antrag der Erziehungs­berechtigten. Es fönnen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Regel gemacht werden, und selbst wenn der erste Absah Zweifeln Raum ließe, würde der zweite das Vorhandensein eines Grundsazes beweisen. Keine Regel ohne Ausnahme, aber auch keine Ausnahme ohne Regel, und die Regel ist eben die Gemeinschaftsschule auch im Sinne der Zusammenfassung der Bekenntnisse. Die Reichsverfassung gewährt also der Simultan schule den Vorrang. Diese ist die in erster Linie gegebene Unterrichtsform; die Errichtung von Bekenntnisschulen und Weltanschaungs- bzw. weltlichen Schulen ist im Gegensatz dazu von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig gemacht.

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Was aber besagt der neue Gesezentwurf? Er stellt alle drei Formen als gleichberechtigt nebeneinander. Er will ihnen allen freie Entwicklungsmöglichkeiten" geben. Alle schon bestehenden Schulen gelten in ihrer Schulform als beantragt. Die Einrichtung von neuen auch die von Ge meinschaftsschulen oder die Unwandlung von bestehenden meinschaftsschulen Unterrichtsanstalten in eine andere Form auch die in Ge­meinschaftsschulen unterliegt den Voraussetzungen des Ar­tifels 146, Absah 2. Der Widerspruch zur Reichs= verfassung ist sonnenklar, und daran ändert auch nichts die in§ 2 des Entwurfs abgegebene Versicherung, daß die Beseitigung der Vorrechte der Gemeinschaftsschule unbeschadet des Artikel 146 Absatz 1 erfolge. Dieser neckische Sah ist offenbar eingefügt worden, um die Bedenken der Bolts­parteiler zu beschwichtigen und um das Gesez den Gerichten gegenüber hieb- und stichfest zu machen. Aber seine Ein­schaltung bleibt ein fchlechter Wiz und ein trauriges Taschenspielerkunststüď.

wesen der Aufsicht des Staates. Die Schulaufsicht Nach Artikel 144 der Verfassung unterliegt das Schul­wird durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebil­bete Beamte ausgeführt. Der hauptamtlich tätige, fach­männisch vorgebildete Beamte steht, wie das u. a. in dem Kommentar von Anschütz treffend herausgearbeitet wird, im Gegensatz zu dem nicht als Schulmann ausgebildeten Geistlichen. Nun bestimmt die Gesetzesvorlage, daß in die örtlichen Schulverwaltungsförper, denen fonfeffionelle Anstalten unterstehen, je ein Vertreter der entsprechenden Re­ligionsgesellschaft( evangelischer Pfarrer, katholischer Pfarrer, Rabbiner) mit Sitz und Stimme aufzunehmen ist. Außer­dem bestellt laut§ 16 der Staat ,, im Schulwesen erfahrene" Beauftragte, die von der Religionsgesellschaft vorge schlagen werden, zur Einsichtnahme" in den Religionsunter­richt, und endlich soll den obersten Stellen der Religionsge sellschaften Gelegenheit gegeben werden, sich davon zu über­zeugen, ob der Religionsunterricht in Uebereinstimmung mit den Grundsägen der Religionsgesellschaften erteilt wird.

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Hier haben wir also die Geistlichen mit obliga= torischem Sig in den Verwaltungsförpern und die Re­ligionsgesellschaften als Kontrolleure des Religionsunterrichts. Was heißt das anders als die Wieder­einschmuggelung geistlicher Schulaufsicht in etwas anderer Form zunächst über den Religionsunterricht? Es ist an­zunehmen, daß sich die volksparteilichen Minister durch die vorsichtigen Formulierungen Einsichtnahme", Gelegenheit zum Sichüberzeugen" haben einlullen lassen. Der Reichs­ tag aber hat die Pflicht, den Schwindel aufzudecken und