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Abendausgabe

Nr. 483 44. Jahrgang

10 Pfennig

= Vorwärts=

Ausgabe B Nr. 239

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Volksblaff

12. Oktober 1927

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Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

Urabstimmung der Brauereiarbeiter.

Die Funktionäre lehnen den Schiedsspruch ab.

Die Funktionäre der streifenden Brauereiarbeiter beschäftigten| vorgenommen werden können. Die Funktionäre erblickten in dieser sich heute vormittag in einer überfüllten Versammlung im Gemert- Mausel trotz der entgegenkommenden Erklärung der Unternehmer bei schaftshaus mit dem gestern in später Nachtstunde gejälten den Verhandlungen eine Hintertür, um zu gegebener Zeit doch Schiedsspruch. Die Organisationsvertreter gaben mißliebige Arbeiter entlassen zu können. zunächst einen eingehenden Bericht von den Verhandlungen und ihrem Ergebnis. Sie teilten weiter mit, daß die Lohnkommission einstimmig beschlossen habe, den Funktionären sowohl wie den Streifenden die Annahme des Schiedsspruches zu empfehlen.

In der ausgiebigen, teilweise sehr lebhaften Debatte murde im Gegensatz zu der Empfehlung der Lohnfommission fast nur für die Ablehnung des Schiedsspruches gesprochen.

Die Funktionäre vertraten diese Auffassung vornehmlich wegen der Klausel des Schiedsspruches, die vorsieht, daß zwar sämtliche bei Ausbruch des Streits beschäftigten ständigen Arbeiter innerhalb einer Woche wieder eingestellt werden sollen, daß aber später, menn es die betriebstechnischen Notwendigkeiten erfordern, Entlassungen

Daneben spielte aber auch die Lohnfrage eine Rolle, die in dem. Schiedsspruch nicht genügend berücksichtigt worden ist.

In der geheimen Abstimmung beschlossen die Funktionäre mit 226 gegen 112 Stimmen bei einer ungültigen Stimme, den Strei­fenden, die heute noch in einer Urabstimmung über die Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches zu entscheiden haben, die Ablehnung des Schiedsspruches zu empfehlen.

Die Ergebnisse der in den einzelnen Streiflokalen vorzunehmenden Urabstimmung müssen bis heute abend 8 Uhr im Bureau des Ver bandes der Lebensmittel und Getränkearbeiter, Mulacstr. 10, abge liefert sein.

Marx und Bülow .

Eine peinliche Parallele für den Reichskanzler Marx.

Der Reichskanzler Marr scheint feine Anstalten zu machen, im Falle Tresdom Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zu ziehen, um eine Ehrenerklärung für den von ihm falsch be­schuldigten Herrn v. Trescom abzugeben.

Zur Charakterisierung dieser Haltung verweisen wir auf den folgenden Borfall aus dem Jahre 1907. Während des Wahlkampfes hatte das sozialdemokratische Wahlkomitee in Frankfurt a. M. am 5. Februar 1907, am Tage der Stich­wahl, ein Flugblatt ausgegeben, in dem es die Frei finnig- Demokratische Partei des versuchten Stimmenfaufs be­schuldigte. Das Flugblatt war vom sozialdemokratischen Parteisekretär Wilhelm Dittmann unterzeichnet.

Die Frankfurter 3eitung" stellte am folgenden Tage unter der Ueberschrift ,, Salunkenmoral" die Behauptung auf, das Flugblatt, das sich auf einen Vorgang vom 5. Fe­bruar bezog, fei bereits am 4. Februar abends gedrudt wor­den. Es charakterisiere sich also als eine Schurkerei der daran beteiligten Personen. Der Name des Genoffen Dittmann wurde ausdrücklich genannt. Noch am selben Tag fandte Genosse Dittmann der Frankfurter Zeitung " eine Berich tigung, in der er feststellte, daß ihm die betreffende mit teilung am 5. Februar 10 Uhr morgens gemacht worden sei, daß er darauf das Flugblatt geschrieben und um 11 Uhr zum Drud gegeben habe. Er benannte Zeugen und fündigte Klage an.

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Am 27. Februar verlas der Reichskanzler Fürst Bülow im Reichstag den halunkenmoral" überschriebenen Artikel der Frankfurter Zeitung " als Beweis für die ver logene Rampfesweise" der Sozialdemokratie. Daraufhin ver­öffentlichte der Vorwärts" am Morgen des 28. Februar gleichzeitig mit der Reichstagsrede Bülows die in der ,, Frank­ furter Zeitung " erschienene Berichtigung Dittmanns. Genosse Dittmann sandte dem Reichskanzler Bülow ein Telegramm, in dem er auf die Berichtigung, auf die Tatsache der Be leidigungsklage hinwies und zum Schluß forderte:

,, Nachdem Sie die mich aufs schwerste kompromittierende, objektiv unwahre Behauptung der Frankfurter Zeitung " vor dem ganzen Lande wiederholt haben, darf ich nunmehr wohl von Ihrer Loyalität erwarten, daß Sie auch meine Berichtigung, deren Wortlaut im heutigen ,, Borwärts" veröffentlicht wird, an derselben Stelle zur Kenntnis geben werden."

Der Reichskanzler Bülow glaubte zunächst, mit einer furzen Notiz in der Norddeutschen Allgemenien Zeitung" davonzukommen. In dieser Notiz wurde der Empfang des Telegramms bestätigt und folgende Bemerkung hinzugefügt: ,, Bon dieser Berichtigung war dem Reichskanzler nichts bekannt. Ob die Frankfurter Zeitung " mit den vom Fürsten Bülow ver­lesenen Mitteilungen im Rechte war oder nicht, wird ja das in Aus fich gestellte gerichtliche Verfahren beweisen."

Darauf wurde Bülow im Reichstag am 1. März durch den Genossen Singer gestellt, der darauf hinwies, daß Bülow ,, die verfluchte Pflicht und Schuldigkeit" gehabt hätte, am Tage, nachdem er das Telegramm Ditt manns erhalten habe, feinen Angriff zurückzunehmen. Ge noffe David nannte in der Reichstagssigung vom 4. März das Verhalten Bülows eine Unanständigkeit. Am 23. April wurde die Beleidigungsflage Dittmanns gegen die Frankfurter Zeitung " vor dem Frant furter Schöffengericht verhandelt. Das Urteil stellte fest, daß die tatsächlichen Angaben der Frankfurter Zeitung " un­richtig seien. Es führte dann weiter aus:

,, Es ist bedauerlich, daß aus dieser Brandmarkung weitere Konsequenzen entstanden sind und die Sache im Reichstag zur Sprache gebracht wurde, denn dadurch ist der Kläger , von dem auch die Gegenseite anerkennt, daß er bisher ruhig und anständig getämpft habe, in breiter Deffentlichkeit bloß gestellt

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worden. Deshalb mußte die Strafe, obwohl dem Angeklagten die bona fides zugebilligt werden, doch so normiert werden, daß eine ausreichende Sühne für die Beleidigung gegeben war."

Das Urteil lautete auf 300 Mart Geldstrafe. Die Wieder: holung der Anschuldigung durch den Reichskanzler Bülow mar strafverschärfend ins Gewicht gefallen.

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In der ersten Reichstagssigung, in der Bülow nach dem 27. Februar zum erstenmal wieder erschien am 1. Mai 1907, hielt. Genosse David dem Reichskanzler das Urteil gegen die Frankfurter Beitung" entgegen und forderte ihn zum Widerruf auf.

Darauf erflärte Bülow von der Reichstagstribüne herab:

Ich will fonstatieren, daß ich die Angaben über das mit Wil. helm Dittmann unterzeichnete Flugblatt aus der Frankfurter Zei­ tung " mit ausdrücklicher Angabe dieses Blattes als Quelle verlejen habe. Daß der Frantfurter Zeitung" darüber bereits eine Berich tigung zugegangen war, ist mir, als ich die Stelle aus dem Artitel verías, nicht bekannt gewesen. Ich will auch hier Akt davon nehmen, daß nach der gerichtlichen Feststellung der von der Frant: furter Zeitung" bona fide erhobene Vorwurf tatsächlich nicht begründet war. Sie werden mich, meine Herren, immer bereit finden, einen Irrtum richtig zustellen und auch dem Gegner Gerechtigkeit/ widerfahren zu lassen."

Der Reichskanzler Bülow hatte damit den einfachsten Anforderungen des Anstandes entsprochen. Es muß festgestellt werden, daß er sich nicht hinter die Berufungs­instanz vertrochen hat, obwohl die Frankfurter Bei­tung" gegen das Schöffengerichtsurteil Berufung eingelegt hatte.

Reichstanzler Marg hat bisher noch kein Verständnis dafür gezeigt, daß es würdig gewesen wäre, wenn er die Initiative zu einer Ehrenerklärung für Tresdom ergriffen hätte. Will er sich hinter die Berufungsinstanz versteden? Will er sich im Plenum des Reichstags den Vorwurf der Un­anständigkeit machen lassen?

Sozialdemokratie und Rechtsblock.

Einberufung der Reichstagsfraktion.

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Bayerische Justiz.

Cindenstraße 3

Zum bisherigen Ergebnis der Münchener Untersuchung.

In der an Justizskandalen so reichen Geschichte der deut­ schen Rechtspflege gab es bisher faum einen Fall, der mit solcher Deutlichkeit das wahre Gesicht unserer politisierten Klaffenjustiz offenbarte, wie die Vorgänge, die mit dem miß­glückten Staatsstreichversuch Hitlers . vom 1. Mai 1923 zu­ſammenhängen. Die ersten drei Tage des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in München brachten eine solche Fülle von erschreckenden Einzelheiten darüber, wie man es in Bayern verstand, die Justiz in den Dienst der Parteipolitik zu stellen, daß in jedem anderen Lande der dafür verant­wortliche Justizminister nicht eine einzige Stunde mehr sein Amt verwalten dürfte. In Deutschland und besonders in Bayern scheint das anders zu sein.

Schon die bisher erfolgten Bernehmungen vor dem Untersuchungsausschuß haben mit aller Deutlichkeit ge= zeigt, warum die Strafverfolgung der Borgänge vom 1. Mai unterblieben ist. Die Verantwortlichen suchten es so darzustellen, als habe das Belastungsmaterial nicht zu einer Berurteilung ausgereicht. In Wirklichkeit waren aber ganz andere Gründe maßgebend. Der Justizminister Dr. Gürt ner lüftete den Schleier ein wenig und gab offen zu, daß mindestens drei Bersonen von den Plänen Hitlers und der Kampfverbände für den 1. Mai unterrichtet waren. Auch die Namen dieser Unterrichteten gab er befannt: Es waren der bayerische Ministerpräsident Herr v. Knillina. der Chef der Landespolizei Oberst Seißer und der Reichswehr­tommandeur General v. 2ossom.

Der banerische Ministerpräsident, die Chefs der Reichswehr und der Landespolizei mußten also, daß sich am 1. Mai die Kampfverbände bewaffnet auf dem Oberwiesenfeld versammeln würden! Es steht nach Aussage des Justizministers mit Bestimmtheit fest, das Hitler die maßgebenden Behörden von seinem Plan unter­richtet hatte. Deshalb war auch mit Sicherheit anzunehmen, daß Hitler sich in einem etwaigen Prozeß darauf berufen würde, er habe den Behörden seine Absichten mitgeteilt. Der Ministerpräsident, der Chef der Landespolizei und General Rossow hätten als 3 eugen pernommen werden müssen und dann hätte sich wohl herausgestellt, wie sich diese Herren perhalten hatten, als Hitler ihnen feine Bläne entwickelte. Denn darüber hat man bisher im Untersuchungsausschuß nichts gehört. Daß aber die etwaige Bernehmung dieser Beugen vor Gericht als höchft unbequem empfunden wurde, ergab sich aus der Aussage Gürtners vor dem Ausschuß, daß ergab sich aus der Aussage Gürtners vor dem Ausschuß, daß eine solche Bernehmung eine Katastrophe für die bayerische Regierung geworden wäre. Schließlich fürchtete man auch, daß die Meinungsverschiedenheiten, die damals im bayerischen Kabinett herrichten. im Gerichtssaal ausgetragen werden könnten. Ministerpräsident Knilling ( er war schon unter dem letzten banerischen König Minister) war für die Duldung der Hitler- Bewegung, während der Innenminister Schwener ihre Gefährlichkeit erkannte und ihr deshalb mit starkem Polizeidruck begegnen wollte. Eine freundschaftliche Auseinandersetzung über diese Probleme i Gerichtssaal zwischen Schmeyer und Knilling wollte man natürlich vermeiden. 3war erklärten alle bisher vernom­menen Beugen im Untersuchungsausschuß, es sei von feiner Seite eine Einflußnahme auf den Gang der Untersuchung versucht worden, aber der mit der Sache betraute Staats­anwalt Dreffe berichtete doch an das Justizministerium, daß sich aus dem vorhandenen Material feine Anklage wegen Hochverrats, oder auch nur wegen Vorbereitung zum Hoch­verrat erheben laffe. Nun ist es nicht ohne Interesse, zu missen, daß der gleiche Staatsanwalt Dresse ein Jahr vorher die Anklage in dem bekannten Prozeß gegen Genossen Felir Fechenbach führte. In diesem Prozeß war man weniger zimperlich. Es fonnte ja auch kein Minister bloßgestellt werden. Dreffe fonstruierte landesverräterische Handlungen, stellte unbeweisbare Behauptungen auf, beantragte die Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus gegen Fechenbach und schloß sein Plädoyer mit der Bemerkung: Ich bedauere, daß mir die gefeßlichen Be=

Der Borstand der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion tagte am Mittwoch vormittag und beschloß, die Fraktion auf Dienstag, dem 18. Oktober, vormittags 10 Uhr, zu bestimmungen nicht erlauben, eine höhere Strafe rufen mit der Tagesordnung: 1. Stellungnahme zur Ge zu beantragen!" samtpolitit der Reichsregierung, 2. Anträge und Interpellationen.

Der Wahleindruck im Ausland. Königsberg und Hamburg für den Frieden.

Paris , 12. Oktober. ( Eigenbericht.)

Das Deuvre vertritt im Leitartikel die Ansicht, daß ber Bahlausfall von Königsberg und Hamburg die beste und energischste Antwort des deutschen Bolles auf die Rede von Hindenburg in Tannenberg geliefert hätte. Das Resultat von Königsberg ist um so bemerkenswerter, als die Hauptstadt Oft­preußens territorial von Deutschland getrennt sei und deshalb alle schlechten Gründe der Welt gehabt hätte, um hier die Chance einer Revanche zu zeigen. Wenn andererseits Hamburg das große Zentrum der sozialistischen Docker sei, so sei fie aber auch eine Hochburg großkapitalistischer Unternehmungen. Die Wahlen von Königsberg und Hamburg seien unter der Devise ausgetragen wor: den, für oder gegen den Frieden, für oder gegen den Völker­bund. In Frankreich habe man ebenfalls Stahlhelmverbände; die Wahlen des nächsten Jahres werden unter der gleichen Devise stehen.

Ganz anders, menn Hitler seine Haufen bewaffnet, um einen Staatsstreich durchzuführen. Er fann seelenruhig Waffen aus dem Reichswehrdepot nehmen, kann mit Panzerautos, Maschinengewehren und Minenwerfern auffahren und die friedliche Bevölke­rung Münchens mit Erschießen bedrohen, fann die Abrechnung mit dem inneren Feind" anfündigen und Staatsanwalt Dresse findet allenfalls ein Bergehen gegen § 127 des Strafgesetzbuches( Bildung bewaffneter Haufen), nicht einmal das Delitt des Landfriedensbruches. Aber auch nach§ 127 glaubt er faum eine Berurteilung erreichen zu

fönnen.

Der Innenminister Schweyer war für energisches Borgehen gegen die staatsfeindliche Verbindung der Nationalsozialisten. Aber er tonnte sich im Kabinett nicht durchsetzen. Gegen Kommunisten dagegen erfindet man eine ganz neue Juditatur und verurteilt kommunistische Funk tionäre wegen Zugehörigkeit zu einer staatsfeindlichen" Verbindung auch heute noch zu Gefängnisstrafen, bestraft also die Gesinnung! Aus politischen Zweckmäßigkeitsgründen unterließ man aber die Strafverfolgung von erwiefenen Staatsverbrechen der Nationalsozialisten.