10 Pf. Ar. 88 B 44 45. Jahrgang.
£ r fd) e i tt t täglich außer Sonntag«. Zugleich Abendausgabe des»Vorwärts". BezugSv�i« für beide Ausgaben 7« Pf. pro Woche. 3 M. pro Monat. Redaktion und Expedition: Berlin SWK8, Lindenstr.3
ff Anzeigenpreis: Die einspaltige Nonpareillezeile so Pf.. Reklamezeile s M. Ermäßigungen nach Tarif. Postscheckkonto: Vorwürts-Verlag G. m. b. H., Berlin Nr. 37530. Fernsprecher: Dönhoff 292 bi« 297
Sie
800000 Arbeiter mit Aussperrung bedroht.- Wird der Schiedsspruch sür verbindlich erklärt?
Die letzten Verhandlungen. Heute vormittag um 1 0 Uhr begannen im Reichs- arbeitsmtnisterium unter dem Vorsitz des Ministerialrats Dr. M e w e s die Nachverhaudlungen über den S-Pfeuuig» Schiedsspruch, der am 18. Februar vom Sonderschlichter» Ministerialrat Dr. Hauschild, im mitteldeutsche« Ronslikt gefällt worden ist und der bekanntlich von beiden Parteien abgelehnt worden ist. Ter Vertreter des Reichsarbeitsministeriums äußerte gleich zu Beginn der Verhandlung den Wunsch» mit den
Der Streik führer.
W. RSssIer, Bezirksleiter des Deutschen Metall- arbeitet-Verbandes, vertritt die Metallarbeiter bei den Verhandlungen im Reichsarbeitsministerium. Parteien getrennt zu verhandeln. Es begann dann de? übliche Pendelverkehr zwischen Unternehmern und Ulrueitervertretern. Die Unternehmer brachten natürlich ihre bekannten Argumente vor» wonach es ihnen un» möglich f<i, die durch den Schiedsspruch festgesetzten ».hohen" LShne zu zahlen, wenn sie nicht der ßtonkurrenz der üprigen Metallindustrie unterliegen sollen. Sie widersetzen sich ganz entschieden einer eventuelle« Verbindlichkeitserklärung dieses für sie ,»un> tragbaren" Schiedsspruches. Von den Vertretern der Metallarbeiter wurde mit allem Nachdruck der Verbindlichkeitserklärung wider- sprachen, d.� er vor allem infolge seiner langen Lauf» zeit praktisch keine Verbesserung des Z-Pfennig-Schieds- sprnches des Magdeburger Schlichters vom 12. Januar bedeute. Der Vertret-r des Reichsarbeitsministeriums er» klärte schließlich nach längeren Verhandlungen gegen 12!4 Uhr. daß er seine Entscheidung über den Schiedsspruch bis spötestens nachmittags 4 Uhr treffen werde. Mit dieser Erklärung waren die Ver- haudlungen erledigt. Tv? allgemeine Eindruck ist» daß der ReichsarbeitSminister den Schiedsspruch für ver» bindlich erklären wird, obwohl beide Parteien gegen die Verbindlichkeitserklärung entschieden Einspruch erhöbe«. Wird ein Schiedsspruch verbindlich erklart— und die Schlichtungsbehörde kann dies nach freiem Ermessen tun, mich wenn beide Parteien und die Beisitzer der Schlichter- tammer den Schiedsspruch ablehnen— dann tritt der
Schiedsspruch in Kraft mit allen Wirkungen eines frei- willig vereinbarten. Tarifvertrages. Var dieser Situation befinden wir uns im mitteldeutschen Konflikt, der nicht mehr auf Mitteldeutschland beschränkt ist: Morgen sollen auf Beschluß des Gesamtverbandes deutscher Metallindustrieller in ganz Deutschland noch 800 000 Arbeiter, davon 250 000 in Berlin , ausgesperrt werden. Das ist der Alpdruck, unter dem die Oeffenttichkeit, unter dem der Reichsarbeitsminister als Schlichter, steht! Die E r p r e f f e r p o l i t i k, die die Schwerindustriellen mit Erfolg am Jahresschluß ausgeübt haben, ist auf die Dauer nicht mehr zu ertragen. Einigen unentwegt reaktionären Industriellen gelingt es, den Vorstand einer Sp'tzenorganisa- tion zu einem Beschluß zu veranlassen, daß das gesamte Wirtschaftsleben einer Schlüsselindustrie stillgelegt wird, wenn der Achtstundentag durchgeführt wird/ so war es im Ruhrgebiet — oder wenn den Arbeitern eine Lohnerhöhung von mehr als sechs Mark i m M o n a t zugebilligt wird— so ist es im m i t t e l d eu t» scheu Konflikt! Es ist gar nicht ausgeschlossen, daß die Metallindustriellen den Befehl eines mit unbeschränkten Machtvollkommen- hellen ausgestatteten Ausschusses sogar ausführen, trotzdem der Reichsarbeitsminister den Schiedsspruch für verbindlich erklärte, den Schiedsspruch, der den mitteldeutschen Metall- arbeitern eine Lohnerhöhung von monatlich nur zehn M g r k zubilligt. Die Möglichkeit dieser Katastrophe, die morgen eintreten kann, beweist, daß die Diktatur der Großindustriellen und ihrer Syndizi zu einer öffentlichen Gefahr ge- worden ist. Die Rechtsprechung macht eine vertragschließende Partei zivilrechllich verantwortlich, wenn sie eine Arbeitsnieder- leguna— durch Streik oder Aussperrung— durchführt, um eine Aenderung eines giltigen Tarifvertrages herbei- zuführen. Wenn also ein Schiedsspruch für verbind» l i ch erklärt ist, muß eine Gewerkschaft gewärtig sein, zur Zahlung von Riesensummen verurteitt zu werden, wenn sie einen Streik führt, oder weiterführt, um über den Schieds- spruch hinaus Verbesserungen durchzusetzen. Wenn aber die Spitzenorganisation der Unternehmer— hier der Gesamtverband der Metallindustriellen— eine Aussperrung vornimmt, kann sie nicht haftpflichtig gemacht werden, denn sie ist keine vertragschließende Partei, und sogenannte Sympathiestreiks oder Aussperrun- gen sind nach der Rechtsprechung zulässig, auch wenn ein giltiger Tarif die Parteien bindet. Daraus werden die Gewerkschaften sicher noch Folgerungen ziehen. Was die Rechtsprechung den Unternehmern gestattet hat, muß auch den Gewerkschaften recht sein.
Dieser Terror eines für das Wirtschaftsleben längst nicht mehr notwendigen Gremiums von Scharfmachern muß g e- krochen werden. Das kann aber nicht nur auf gewerk- schafllichem Wege geschehen. Das ist eine eminent politische Frage, die das deutsche Volk bei den bevor- stehenden Reichstagswahlen zu lösen haben wird.
„Verzeihung, wenn ich fidre, Herr Präsident find sehr beschäftigt?« Hindenburg :„Ja, Majestät, ich mache dauernd Wieder- belebungSversuche mit dem Bürgerblock!«
Die Tragödie der Lugendlichen. Was nach dem Krantz-Prozeß gesagt werden muß.
Einer der häßlichsten Prozesse, die wir seit langem erlebt haben, ist zu Ende gegangen, ein Prozeß, der ein Aufsehen erregte, wie kaum einer zuvor. Unwillkürlich fragte-man sich manchmal, ob die Oeffenttichkeit sich in der gleichen Weise aufgeregt hätte, wenn Paul Strang ein Fürsorgezögling, Günther Scheller ein Ar- beiterjunge und Hilde Echeller ein sogenanntes öffent- liches Mädchen gewesen wären. Wahrscheinlich hätte kein Hahn danach gekräht, und wie das Urteil ausgefallen wäre, weiß man auch nicht. Freilich, es war ein ausgesprochener Gym- nasiastenprozeß. nur erklärbar aus dem Milieu der höheren Schüler und Schülerinnen. Die Ueberfpannlheiten, die schiefen Ehr- begriffe, die im Laufe der Verhandlung zutage traten, sind— und das ist erfreulich— in Arbellerkreifen so gut wie unmöglich. Da
will der junge Krantz, weil er, wie es ja auch im Prozeß festgestellt wurde, geistig etwas reger ist als die Mehrheit seiner Schulkame- raden, ins Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold eintreten. Er kann es aber nicht, weil er dann bei seinen Kameraden in D e r r u f gekommen wäre, und so gclst er denn in einen rechtsradikalen Ver- band, der ihm den Revolver der Steglitzer Schreckensnacht in die Hand gibt. Friedrich Dulle von der„2> e u t s ch e n Zeitung" schreibt hierzu: „Mein Gott, wir sind doch auch einmal in jenem Aller ge- wesen, haben gezecht und unsere Dummheiten gemacht, aber der Revolver wäre uns nie in den Sinn gekommen. Denn wir hatten die Ehrfurcht im Blute, die Ehrfurcht vor dem Leben des anderen, vor dem göttlichen und menschlichen Gebot„Du sollst nicht töten". Ja, die Ehrfurcht,..