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Kein Start der Ozeanflieger!

Ungünstiges Wetter über dem Atlantik.

Für die deutschen Ozeanflieger, die in Baldonel( Irland ) zum Dzeanflug bereitstehen, ist nach den letzten Meldungen noch immer feine Startmöglichkeit vorhanden. Nachdem in den letzten Tagen abgewartet werden mußte, bis die durch die andauernden Regenfälle völlig durchweichte Startbahn wieder gebrauchsfähig war, hat sich nunmehr das Wetter über dem Atlantik von neuem so verschlechtert, daß im Augenblid ein Start völlig unmöglich ist. Fast auf dem

ganzen nördlichen Atlantik, von der Südſpiße Grönlands bis zu

den Azoren herrscht eine ausgesprochene West strömung, die den Fliegern Gegenwinde bis zu einer Stärke von 40 bis 60 Stunden­filometer bringen würde. Regenfälle und tiefhängende Wolken vervollständigen das Bild diefer ungünstigen Wetterlage, die sich in den nächsten 48 Stunden nicht wesentlich ändern dürfte. Allerdings macht sich bei Island , wo die ganze letzte Zeit hindurch ein hart­nädiges Tieforudgebiet lagerte, ein leichtes Steigen des Luftdrucks bemerkbar.

In Berlin hält man die aus Irland tommende Meldung, daß an Stelle des Monteurs Spindler der Befehlshaber der irischen Luftstreitkräfte die deutschen Flieger begleiten will, für wenig glaubhaft.

Liebestragödie in Moabit .

Die Braut und sich erschossen.

Eine blutige Tragödie spielte sich in der vergangenen Nacht im Hause Alt. Moabit 89 ab. Kurz vor 1 Uhr ertönten in der Wohnung des 30jährigen Mühlenassistenten Kurt Abraham mehrere Schüsse, denen unmittelbar darauf laute Hilferufe folgten. Die Polizei wurde benachrichtigt, die sich Einlaß in die Wohnung verschaffte. Den Eintretenden bot sich ein erschütternder Anblick. In einer großen Blutlache lag Abraham mit durch fchoffener Schläfe tot auf dem Fußboden seines Schlafzimmers, dicht neben ihm seine 18jährige Geliebte, Charlotte P., aus der Wils nader Straße 46 mit einem schweren Bauchschuß. Das Mädchen wurde in bewußtlosem Zustande in das Moabiter Kranken­haus gebracht, wo es heute vormittag an den Folgen der schweren Schußverlegung starb. Die Angehörigen stehen vor einem Rätsel. Das Motiv zur Tat ist völlig unbekannt.

Dem Leben wiedergegeben!

Das preußische Justizministerium befreit einen unschuldig Verurteilten.

Der Verdacht gegen Dujardin war folgendermaßen entstanden: Die Ehefrau des ermordeten Gutsbesitzers Jaquet sah angeblich, als sie von den Schüssen geweckt wurde, durch das Fenster eine vermummte Gestalt entweichen; sie rannte in das Zimmer Dujardins und will diesen in seinem Bett liegend vorgefunden haben. Dujardin hätte also ebenso schnell, wie die Frau Jaquet durch die Wohnung eilen konnte, den Weg durch das Fenster ins Freie und von da wieder in sein Zimmer machen und sich dann niederlegen müssen.

Fast neun Jahre sind seit einer bis heute noch nicht auf, unter erstmaliger Abweichung von der bisherigen Pragis die geklärten Mordtat vergangen, die sich in Ostpreußen zugetragen Strafausseßung verfügt. hat. Der Gutsbesitzer Jaquet war im November 1919 durch Schüsse schwer verwundet worden und starb an den erlittenen Verlegungen. Das Insterburger Schwurgericht hielt den bei Jaquet wohnenden Hilfs gendarmen Dujardin für schuldig und verurteilte ihn zu lebenslänglichem 3uchthaus. Heute, nach fast neun Jahren, hat das preußische Justiz ministerium erkannt, daß das Urteil auf Grund vollkommen unzureichender Verdachts- und Beweismomente erfolgt ist. Die Ermittlungen wurden dadurch erschwert, daß Dujardin, der seine Schuld auf das entschiedenste bestritt, es auch hartnäckig ablehnte, ein Gnadengesuch einzureichen, dessen Erledigung von der Anerkennung des Urteils abhängig gewesen wäre.

Trotzdem hat das Justizministerium die Sache nachgeprüft und ist zu dem in der Geschichte des preußischen Strafvollzugs einzig dastehenden Entschluß gelangt, den lebenslänglich Verurteilten auf ein Jahr aus der Strafhaft zu beurlauben, damit er sein Wiederaufnahmeverfahren ungehindert betreiben fann.

Wie dazu amtlich mitgeteilt wird, hat sich Dujardin während der neun Jahre, die er bis jetzt im Zuchthaus verbrachte, mit Hilfe seines Verteidigers, des Rechtsanwalts Schönberg in Tilsit , ständig bemüht, ein Wiederaufnahmeverfahren durchzusetzen. 3 wei dahin­gehende Anträge waren vom Landgericht abgelehnt worden, weil dieses die von der Strafprozeßordnung hierzu geforderte Beibringung neuer Tatsachen" nicht als gegeben anfah. Der Verteidiger wandte sich an das preußische Innenministe rium, das die Akten einforderte und sie durch den kriminalistischen Sachbearbeiter des Ministeriums, Regierungs- und Kriminalrat Dr. Kopp bearbeiten ließ. Kopp legte in einem Gutachten dar, daß im Ermittlungsverfahren, das ohne Hinzuziehung eines Kriminalbeamten durch das zuständige ländliche Amtsgericht vor­genommen worden war, grobe Unterlassungen und Fehler be­gangen worden seien und daß

unzweifelhaft ein Fehlurteil

Heute mittag stürzte sich der 68jährige Kaufmann Otto Lint vorliege. Auf Grund dieses Gutachtens hat das Justizministerium

aus der Wiesbadener Straße 10 zu Friedenau vom Balkon der Wohnung seines Bruders, am Luisenplatz 5 in Charlottenburg auf die Straße hinab; er war sofort to t. Die Gründe, die ihn zu dem Verzweiflungsschritt getrieben haben, find unbekannt.

Roman einer Achtzehnjährigen.

Frieda wohnt in der. Badstraße bei ihren Eltern, die sich dort als ehrbare Pförtnersleute schlecht und recht durchs Leben schlagen. Das Einkommen der Familie reicht gerade zur Bestreitung der lebensnotwendigen Ausgaben. Eines Tages entdeckt die Mutter bei ihrer Tochter allerhand fostbare Dinge, deren Herkunft ihr mehr als zweifelhaft erschien. Frieda murde zur Rede gestellt. Das paßte ihr mit ihren 18 Jahren natürlich nicht, eine solche Behand lung ließ sie sich nicht gefallen. Sie verließ das Elternhaus, um fich auf ihre Art durchs Leben zu schlagen. Sie hatte nämlich einen Bräutigam, und dieser betrieb das menig ehrenwerte Handwerk eines Einbrechers. Frieda fühlte sich berufen, bei diesem Geschäft mitzu­arbeiten. Und dann lockte sie auch das Leben und das nächtliche Treiben in gewissen Lokalen. Der Vater machte sich nun mit seinen beiden Söhnen auf, die ungeratene Tochter wiederzufinden. Es gelang ihnen, sie in einem, Lokal in der Münzstraße aufzuftöbern. Gie nahmen fie, ohne viel Federlejens zu machen, in

ihre Mitte, um sie nach der Badstraße zurückzubringen. Das erregte natürlich den Unwillen der Freunde, die sich Frieda inzwischen er­worben hatte. Es gab auf der Straße Aufsehen. Man hänselte Frieda und ihre Familie, und das ging so weit, daß Polizei ein­greifen mußte. Die Eltern versuchten, das Mädchen wieder auf den rechten Weg zu bringen. Fast schien es, als ob ihr Vorhaben Erfolg haben sollte. Aber eines morgens war Frieda wieder aus der ver­schloffenen Wohnung verschwunden. Nur das geöffnete Fenster zeigte, wie sie aus der Wohnung herausgefommen sein mochte. Die Wohnung liegt im dritten Stod. Man vermutet, daß ihre Freunde vom Dach her eine Stridleiter heruntergelassen haben und ihr so auf die abenteuerlichste Art die Flucht zu den von ihr so geliebten Berbrecherfreifen ermöglicht haben. Frieda ist nun wieder ver­schwunden, und ob es jemals glücken wird, sie dem Verhängnis zu entreißen, dem sie nach der von ihr gewollten Entführung entgegen­geht, ist mehr als fraglich. Hier dürfte für einen Psychologen eine interessante Aufgabe vorliegen, wenn er sich die Mühe machte, fest­zustellen, durch welche Einflüffe das Mädchen zu seinen Entschlüssen gekommen ist.

Sport- Kunstausstellung.

Wie alljährlich wurde im Lichthof des Giraffenhauses im 300 eine Kunstausstellung veranstaltet, die aber nicht wie bisher

Das ist von vornherein unwahrscheinlich. Die Anklage nahm jedoch an, daß Dujardin mit Frau Jaquet zusammen den Mord verübt hätte. Das hätte einen Sinn in den Widerspruch gebracht. Das Schwurgericht hingegen fam zu dem Schluß, daß ein gemein­samer Mord nicht vorliege, da zwischen dem Beschuldigten und der Frau Jaquet weder nähere Beziehungen bestanden haben noch sonst irgendein Grund gegeben war. Obwohl also die Voraus­fetzung für eine Schuld des mutmaßlichen Täters hinfällig geworden war, verurteilte man Dujardin zu lebenslänglichem Zuchthaus. Uebrigens herrscht im Heimatsort Dujardins und bei seinen Strafanstaltswärtern die Auffassung, daß er unschuldig ist. In seiner Strafhaft hat er sich must er haft geführt. Es ist daher zu begrüßen, daß durch die Initiative des preußischen Justizministe­riums die Korreftur des Urteils ermöglicht werden kann. Wenn das Wiederaufnahmeverfahren nicht durchgeführt werden sollte, wären in diesem Falle alle Voraussetzungen für eine Begnadigung gegeben; die lebenslängliche Zuchthausstrafe fommt hier einem Justizmord gleich, der unter allen Umständen zu verhindern ist.

Sozialdemokratische Kandidaturen.

Der Sozialdemokratische Bezirksparteitag für Magdeburg­Anhalt stellte am Karfreitag die endgültige Kandidatenliste für die Wahlen auf. Die Liste für die Reichstagswahl führt Oberbürger­meister Beim s Magdeburg . Ihm folgen die bisherigen Ab­geordneten: Bender, Bader , Frau Arning, Ferl, Peus- Dessau und der als Agrarfachverständiger bekannte Dr. Baade- Berlin .

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Ein Vorspiel zum Donez- Prozeß.

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Todesstrafen wegen ,, fonterrevolutionärer" Brandstiftung.

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Vor einigen Tagen ging vor dem Militärkollegium des Oberffen Gerichtshofes Sowjetrußlands ein Prozeß zu Ende, der gleichsam ein Vorspiel für die fommende Gerichtsverhand­lung gegen die Ingenieure und Technifer des Donbah" iff. Bier Personen zwei Arbeiter und zwei Bureauange­stellte wurden wegen fonferrevolutionärer Brandstiftung zum Tode verurteilt. Die Hinrichtung ist bereits vollzogen. Mitglied des Gerichtshofes über die Ingenieure und Techniker des Vorsitzender des Gerichtshofes war derselbe Ulrich, der zum Donbaß " bestimmt ist. In der Urteilsbegründung gegen die vier fonterrevolutionären Brandstifter hieß es, daß die Strafe besonders scharf ausfallen mußte, weil in der letzten Zeit ähnliche Brand­ftiftungen an Fabriken und Werken sich gehäuft haben. In einem Interview, das Ulrich in Verbindung mit den Ereignissen im Don­ baẞ " gegeben hat, beruft er sich auf das Urteil im Brandstifter­prozeß und nennt die gleichen Motive für die Anwendung der höchsten Strafe, der Erschießung.

Ulrich ist als Spezialist für Todesurteile bekannt. Die In­genieure des Donbak" werden aber auf Grund desselben§ 58,2 des Strafgefehbuches der Sowjetunion dem Gericht übergeben, wie die fonterrevolutionären Brandstifter". So verdient der Sachverhalt, der jenem Prozeß zugrunde lag, eine nähere Betrachtung.

Am 2. Juli 1926 brannten in der Nähe Schlüsselburgs eine Sägemühle und eine Papierfabrik vollkommen nieder. Schaden betrug drei Millionen Mart. Die Untersuchung ergab, daß die Sicherheitsmaßnahmen gegen Feuersgefahr völlig unzureichend waren. Die nächtliche Kontrolle wurde kaum durchgeführt, die Feuersignale befanden sich nicht unter Glas, die Wasserschläuche waren defekt. Es bestand kein Zweifel daran, daß eine Brand­stiftung vorlag. Als mutmaßlicher Täter wurde ein entlassener Arbeiter namens Menschitom verhaftet. Er war geständig.

Menschitow, ein übelbeleumdeter Mensch, der des Ortes ver­wiesen worden war, belastete schwer einen anderen entlassenen Ar­beiter, Bartinainen, der gleich ihm in schlechtem Rufe stand. fordert, mit ihm gemeinsame Sache zu machen und die Fabriken Bartinainen, erklärte Menschifow, habe ihn eines Tages aufge: und Holzläger in Brand zu stecken. Jener habe dazu von den

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Die beiden Angeklagten haben zugeben müssen, daß sie mit Butenhof zusammengetroffen seien und mit ihm gefneipt hätten. Weshalb sollten mir das auch nicht getan haben?" meinten sie. ,, Es war ja unserer früherer Arbeitskollege. Wir haben uns nichts Schlimmes dabei gedacht." Martinainen mußte zugeben, daß er ab und zu über die Grenze nach Finnland gegangen fei. Wenn man bedenkt, daß die Fabrik sich dicht an der Grenze befindet, so Surfte das nicht weiter Wunder nehmen; Grenzüberschreitungen von Grenzbewohnern sind ja eine allgemein übliche Erscheinung.

Ja," sagt die Anflagebehörde, Sie haben aber mit der finni­ schen Faschistenorganisation Suelus Kunt" in Verbindung gesta den, deren Aufgabe es ist, in Friedenszeit die Arbeiterbewegung niederzuhalten und während des Krieges die regulären Truppen zu unterstützen." Diese Organisation bediene sich auch der Lock­spikel und der Spione, sagt die Anklageschrift, sowohl innerhalb als auch außerhalb Finnlands . Menschikow und Wartinainen hätten im Auftrage des Suelus- Kunt" gehandelt. Wartinainen erklärte, Daß er nicht miffe, was eine Faschistenorganisation sei, und daß er mit der Suelus- Kunt" nichts zu schaffen gehabt hätte. Er gehöre feiner Partei an. Er gab allerdings zu, einige Male auf illegalem feiner Partei an. Wege in Finnland gewesen zu sein.

Der Vertreter der Anklage erklärte, es sei erwiesen, daß die Brandstiftung im Interesse der ausländischen Kapitalisten begangen worden sei, die bestrebt seien, die wirtschaftliche Macht Sowje: rußlands zu untergraben. Allerdings mußte er auch zugeben, daß die unglaubliche Nachlässigkeit in der Wahrung der Sicherheits­maßregeln gegen Feuersgefahr den Feinden Sowjetrußlands kon­terrevolutionäre" Brandstiftungen erleichtere. Eine harie Strafe würde eine drohende Warnung für alle Feinde der Sowjetregierung sein, die sich gegen ihre wirtschaftliche Macht verschwören.

Ungefähr so lautet auch die Begründung des Urteils auf Todesstrafe. Mit der gleichen Begründung fönnten auch die deut­ schen und ruffischen Ingenieure des Donbaß " zum Tode verurteilt werden. In Wirklichkeit wird aber die von dem entlassenen Arbeiter Menschikow verursachte Brandstiftung der Sägemühle und der haben, wie eine ähnlich liegende Brandstiftung der Genossenschaft­Papierfabrik ebensowenig mit Konterrevolution zu tun gehabt

Tierbilder und-plastiken zeigt, sondern die dem Sport gewidmet Fabrikangestellten Majorom und Timofejem den Auftrag lichen Metallwerke in der Stadt Bogorod im mostauischen Gous

von etwa 150. Künstlern fonnten Plaz finden.

Im allgemeinen fann das Publikum mit dem Gezeigten recht zufrieden sein. Der Typ der üblichen Sportpreise ist nur in wenigen Exemplaren vertreten, die ein immerhin annehmbares Niveau zeigen. Fast alle Künstler schufen ihre Werte aus der Freude am

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erhalten; sie würden beide königlich belohnt werden, hätten die

gefagt. Menschikom sei nach kurzer Bedenkzeit mit dem Borschlag einverstanden gewesen, und am 2. Juli hätten sie dann beide mit Petroleum, das Wartinainen herbeigeschafft habe, die Tat voll­

bracht.

schaffen, erklärte er. Auch Majorow und Timofejew bestritten: es Wartinainen leugnete. Er habe nichts mit der Sache zu sei ihnen nicht im Traum eingefallen, Wartinainen und Menschitom als Brandstifter zu dingen. Sie hätten auch gar keinen Anlaß dazu, da sie ja austömmliche Stellungen Sefäßen. Bei diesem Zeugnen blieben fie bis zulegt. Auch vor Gericht. Das einzige Indiz, das gegen sie vorlag, war die Bezichtigung des übelbeleum­

Spiel des Körpers, das je nach der Sportart ihm in fließend har monischen Linien oder in straff gespannten Formen zeigt. findet sich beinahe ausnahmslos der nackte Mensch dargestellt, als Afrobat, Tänzer, Athlet, Läufer und bei vielen anderen sportlichen Betätigungen. Einige Darstellungen in modernem Sportkleid wirten daneben ein wenig, befremdlich. Gelegentlich ist mit Glück eine Sporart auch nur feralisiert, so in Georg Rods Fluggöttin riatit". Die Ausstellung wurde von Oberbürgermeister Bödeten Menschikow . mit einer Ansprache eröffnet.

Feuer am Wedding . In der Holzbearbeitungsfabrit son Reuter u. Hartmann in der Wiesenstraße 7 auf dem Bedding brach heute früh kurz nach 5 Uhr Feuer aus, das große Holzvorräte und mehrere Schuppen einäscherte. Die Feuer mehr, die mit fünf Löschzügen zur Stelle war, mußte 9 Schlauch­Leitungen in Tätigkeit sehen, um des Feuers Herr zu werden. Auf dem Müggelsee gefenfert. Gestern abend gegen 9 Uhr entdeckte der Baffagierdampfer Poseidon" auf dem Müggelsee ein getentertes Motorboot, dessen beide Insassen mit den Wellen fämpften. Dem Reedereibefizer Ried aus der Faldensteinstraße gelang es, die beiden zu retten.

Die Anklagebehörde beharrte aber auf ihren Standpunkt. Ma­jorow und Timofejew behauptete sie, seien von dem Finnländer Butenhof zu ihrer Tat angeftiftet worden. Wer war aber Buten­hof? Butenhof befand sich bis zum Jahre 1924 in Stellung bei der Fabrif. Sein Bater foll nach der Antlageschrift in Finnland aufmännisch tätig sein und mit den ehemaligen Mitinhabern der Fabrik in Verbindung stehen. Diese, hieß es ferner, hätten wieder­holt den Versuch gemacht, die Fabrik in Pacht zu erhalten. Als ihnen das nicht gelang, hätten sie beschlossen, das Unternehmen zu vernichten, um auf diese Weise die Konkurrenz des russischen Papiers für das finnländische auszuschalten. Zur Ausführung dieses für das finnländische auszuschalten. Zur Ausführung dieses Blanes jei Butenhof beauftragt worden, seine früheren Kollegen Majorom und Timofejem zur Vernichtung der Fabrik durch Feuer I zu veranlassen.

Afimow. Um sich für seinen Ausschluß zu rächen, stedte er die

Fabrik in Brand. Borher tötete er den Wächter. Auch das mos­

tauische Gouvernementsgericht verurteilte diesen Brandstifter zum Tode. Russus.

Kampf mit einem Jrrsinnigen.

Auf der Strece Trebbin - Berlin wurde der Bärter David von der Landespflegeanstalt von dem Geistesfranken Reims , der wegen epileptischer Anfälle in die Pflegeanstalt übergeben werden follte, aus dem fahrenden Zuge geworfen.

Der Krante war aus der Anstalt in Potsdam entwichen und wieder festgenommen worden. Er bat den Wärter, den Wasch­raum besuchen zu dürfen, was ihm auch gewährt wurde. Bassanten bemerkten, daß er aus dem Fenster des Waschraums herauskletterte und machten den Wächter darauf aufmerksam. Es gelang die verriegelte Tür des Waschraums gewaltsam zu öffnen ,. es entspann sich zwischen dem Irrsinnigen und dem Wärter ein Kampf, den Reims dadurch beendete, daß er den Wärter um den Leib faßte, und ihn durch das Fenster aus dem fahrenden Buge hinaus auf die Gleise warf. Zugbeamte zogen die Notbremse, aber noch ehe der Zug hielt, war Reims abgesprungen und geflohen. Er konnte bis jetzt nicht ergriffen werden. Bärter David hat einen Schädelbruch und anscheinend auch innere Berlegungen erlitten, und wurde in einem Berliner Krantenhaus untergebracht.

Der