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Der Abend
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Nr. 316
B 156
45. Jahrgang.
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Monteur Otto
Das Urteil.
Das Urteil im Schachty - Prozeß wurde vom Obersten Gerichtshof heute früh nach insgesamt 52stündiger Beratung verkündet.
Von den 53 Angeklagten wurden 11 zum Tode verurteilt, nämlich: Gorlekki, Bojarinow, Krschischanowski, Jussewitsch, Budny, Matow, Bra tanowski, Beserowski, Bojarschinow, Kasarinow, Schadlun. Das Gericht beschloß jedoch in bezug auf die sechs Lettgenannten, angesichts ihrer Neue und ihrer hohen technischen Fähigkeiten beim Zentral: exekutivkomitee der Sowjetunion um Milderung der Strafe nachzusuchen.#ed signant
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34 Angeklagte erhielten Gefängnis strafen von einem bis zu zehn Jahren, darunter Rabinowitsch sechs und Kusma drei Jahre, vier Angeklagte wurden unter Zubilligung von Bewährungsfrist verurteilt und vier Angeklagte freigesprochen.
Freispruch der deutschen Angeklagten.
Im Schachth- Prozeß wurde heute früh das Urteil verkündet. Die deutschen Angeklagten Meher und Otts wurden freigesprochen, der deutsche Angeflagte Bad stieber wurde unter Zubilligung von Bewährungsfrist zu einem Jahr Gefängnis
berurteilt.
Der Freispruch Meyers und Ottos erfolgte, da das Gericht die gegen sie erhobenen Beschuldigungen nicht für erwiesen erachtet. Badstieber wurde von der Anklage der Zugehörigkeit zu der gegenrevolutionären Organisation freigesprochen, dagegen der Bestechung schuldig befunden.
In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, der Oberste Gerichts hof habe es als erwiesen angesehen, daß eine weitverzweigte gegen revolutionäre Schädigungsorganisation im Do nezbeden bestand, die ihre Zentralen in Charfom und Moskau hatte und mit ehemaligen Grubenbefizern im Auslande fowie mit einigen ausländischen offiziellen Inftitutionen in Beziehungen stand. Unter den verhängten Freiheitsstrafen sind noch hervorzuheben: Zehn Jahre Gefängnis für Storutto, Deter und Susch tschewski; acht Jahre Gefängnis für Bajchtin, Kalga now, Andrei Kolo dub und Alexander Nitrassow. Untar Subilligung von Bewährungsfrist wurden zu einem bis drei
Die von Soldaten bèrvachie Anklagebank
Monteur Badstieber
Refordflug über den Ozean.
Aus Rio de Janeiro wird gemeldet, daß die italienischen Ozeanflieger an der Küste von Jose de Mipubu südlich Natal um 18,15 Uhr( amerikanischer Zeit) durch Nebel und Sturm zu einer Notlandung gezwungen wurden.
Am heutigen Freitag früh kurz nach 7 Uhr sind im Lon doner Flughafen Croyden 12 italienische Militär. flugzeuge unter Führung des Staatssekretärs Baibo zum Fluge nach Berlin gestartet. Die Maschinen hatten an den Flugveranstaltungen in Hendon bei London teilgenommen und fehren nun über Berlin nach Rom zurück. Fünf Flugzeuge, darunter die Maschine Wie aus Rio de Janeiro gemeldet wird, sind die italie. Balbos, sind im Laufe des Vormittags in Amsterdam zwischen
nischen Ozeanflieger, die bei Natal notlanden mußten, am Donners. tag um 10 Uhr zum Weiterflug nach Rio de Janeiro aufgestiegen. Nach den ersten Berechnungen haben sie bis zur Notlandung etwa 7450 Kilometer in 50 Stunden zurückgelegt und dadurch den Reford Chamberlin von 6294 kilometer gebrochen. Die beiden Flieger del Prete und Terrair sowie der Erbauer des Flugzeuges, Ingenieur Marzhetti, sind in Rom natürlich die Helden des Tages.
Jahren Gefängnis verurteilt: Nitisch in, Owtsch aret und Gorlow. Freigesprochen wurden außer Otto und Meyer Potemkin und Stelbring.
Alle Freigesprochenen und unter Zubilligung von Bewährungsfrist Berurteilten wurden sofort auf freien Fuß gesetzt. eund
Was hat der Prozeß ergeben?
gelandet, um zu tanten, eins landete in St. Inglevert bei Calais
und ein siebentes nahm eine Notlandung bei Dienen, nördlich von Amsterdam , vor, wobei das Fahrgestell der Maschine beschädigt
wurde.
Die übrigen sind direkt nach Berlin weitergeflogen, wo sie in den frühen Nachmittagsstunden erwartet und im Flughafen Tempel hof von Bertretern der Reichsregierung und der Stadt Berlin begrüßt werden. Auch die zwischengelandeten Flugzeuge wollen, wenn irgend möglich, noch heute in Berlin eintreffen.
leben geübt wird, während ihre russischen Vorbilder bereits auf unzweckmäßige Behandlung von Maschinen die nackte Todesstrafe setzen.
Tatsächlich hat der Schachty - Prozeß ergeben, daß von irgendeiner deutschen Beteiligung an den behaupteten Sabotageaften nicht die Rede fein fann. Die deutschen Ingenieure, soweit sie nicht schon vor der Verhandlung aus der Anklage entlassen werden mußten, sind freigesprochen - mit der einzigen Ausnahme des ehrenwerten Herrn Badstieber, des Urhebers lügenhafter Denunziationen gegen seine deutschen Kollegen. Da dieser ,, Kronzeuge" sich der bejonderen Sympathie des Herrn Krylenko und der Roten Fahne" erfreut hat, so kann man in seiner bedingten Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis wegen Bestechung wohl kaum irgendeine Belastung der deutschen Seite erblicken.
Zu den 23 Todesanträgen Krylenkos hat die Rote Fahne" brüllend Beifall geflatscht, aber selbst dem Obersten Sowjetgericht, dem wohl niemand Mangel an fommunistischer Ueberzeugungstreue nachsagen wird, ist diese Bluthefatombe zu viel gewesen; es hat die Zahl der Todesurteile auf 11 begrenzt, von denen fünf tatsächlich vollstrect werden sollen. Doch ob 23, ob 11, ob 5- die Tatsache einer weit Was die russischen Ingenieure anbelangt, so muß gehenden Beibehaltung der Todesstrafe in Ruß land , und zwar für Vergehen, die fein westlicher Staat höher man sich stets vergegenwärtigen, daß ihre Verurteilung erals mit ein paar Jahren Freiheitsentziehung bestraft, bleibt folgt ist, nachdem monatelang eine offizielle Presseheze ersichtlich. Sie rückt das Geschrei der deutschen Kommunisten größten Stiles gegen sie entfacht worden war. In einem überjozialdemokratischen Amnestieverrat" in das rechte Lande, das keine Pressefreiheit, teine Entgegnungsmöglichkeit Licht. Es ist ein starkes Stück, daß die deutschen Kom- fennt, bedeutet eine derartige Stimmungsmache schon von munisten auch weitgehende Milde für unzureichend er vornherein die Verurteilung. Herauszufinden, was an den klären, die von der deutschen Republik gegenüber Dynamii- öffentlich erhobenen Beschuldigungen Spizelphantasie und anschlägen und Bernichtung von Menschen- gehässige Angeberei, was Wahrheit und Tatsache ist, das ist