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Morgenausgabe
Nr. 519
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45.Jahrgang
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Abend, Illustrierte Beigen Bolto und Zeit" und„ Kinderfreund". Ferner Unterhaltung und Wissen", Frauen.
ftimme". Technit", Blid in biet Bücherwelt" und Jugend- Borwärts"
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Freitag
2. November 1928
Groß- Berlin 10 Pf. Auswärts 15 Pf.
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Das Recht des Angeschuldigten
Eine Lehre des Prozesses Husmann. Von Otto Landsberg .
Die Bemerkungen, zu denen mir der Fall Husmann Beranlassung gibt, richten sich so wenig gegen die Anklage mie gegen das Urteil. Die in der Boruntersuchung ermittelten Indizien begründeten den hinreichenden Berdacht der Täterschaft und damit die Erhebung der Anklage. Sie reichten aber zur Berurteilung nicht aus, und deshalb war die Freisprechung des Angeklagten geboten. Ist Husmann unschuldig, so hat er Anspruch auf das weitgehendste Mitgefühl wegen der Leiden, die ihm das Verfahren und im besonderen die Untersuchungshaft bereitet hat, in noch höherem Maße megen der Konsequenzen, die das Fortbestehen des Verdachtes während seines ganzen Lebens für ihn haben wird, wenn nicht der wirkliche Täter noch ermittelt wird. Indessen, so bedauerlich namentlich die Fortwirkung einer nicht zu Recht erhobenen Anklage für alle Beziehungen des nur wegen Mangels an Beweisen Freigesprochenen und in Wirklichkeit Unschuldigen ist, selbst die größte Vollkommenheit staatlicher Einrichtungen wird solche Dinge nicht verhindern können. Wir Sozialdemokraten sind von einer Ueberschägung des Bertes von Gesetzen weit entfernt, und haben daher der Neigung stets widerstanden, jeden zutage tretenden Mißstand zum Ausgangspunkt einer gefeßgeberischen Aktion zu machen. Wenn mich die Erfahrungen des Prozesses Husmann zu dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer ende rung der Strafprozeßordnung veranlaffen, so liegt hierin feine Infonsequenz. Denn die unhaltbarkeit der jenigen Bestimmungen dieses Gesetzes, deren Reformbedürftigkeit ich betonen will, ist von uns längst erkannt, und der Brozeß Husmann liefert nur einen neuen Beweis für die Richtigkeit einer These, die wir stets verfochten haben.
Der§ 127 der Strafprozeßordnung bestimmt, daß die Polizei und Sicherheitsbeamten zur por Iäufigen Festnahme befugt sind, wenn die Vorouslegungen eines Haftbefehls vorliegen( d. h. menn dringender Tat- und Flucht oder Berdunkelungsverdacht besteht), und wenn Gefahr im Berzug obwaltet. Der§ 128 fügt hinzu, daß der Festgenommene, sofern er nicht wieder in Freiheit gesezt wird, dem zuständigen Amtsrichter unders züglich vorzuführen ist, der ihn spätestens am Tage nach der Vorführung zu vernehmen hat. Diese Bestimmungen bejagen klar, daß die Polizeibehörde, die einen ihr verdächtig Erscheinenden festgenommen hat, ihn spätestens am Lage danach dem Richter zu übergeben hat. Denn welchen Bert hätte die die persönliche Freiheit schützende Gegung einer furzen Frist, innerhalb deren der Richter den ihm Borgeführten zu hören hat, um über seine Verhaftung oder Entlassung entscheiden zu können, wenn die Polizei behörde in der Lage märe, die wohltätige Gesetzesbestimmung durch eine Verlängerung der vorläufigen Verwahrung des Festgenommenen illusorisch zu machen! Indessen die in der Zeit des Obrigteitsstaates entstandene Bragis gewährt der Polizeibehörde das Recht, die Ueber lieferung des Festgenommenen an das Gericht so lange hinauszuschieben, als sie glaubt, die Sache zweds Herbei schaffung von Material in der Hand behalten zu müssen.
Diese Uebung hat dazu geführt, daß die Polizeibehörde in Gladbeck ta gelang den festgenommenen Husmann in ihrem Gefängnis behalten und ihn und die Zeugen vernommen hat. Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß es Beamte der Kriminalpolizei gibt, die sich bei der Erledigung der ihnen zugewiesenen Aufgabe der größten Sachlichkeit be fleißigen und erhebliche Geschicklichkeit an den Tag legen. Aber abgesehen davon, daß der Gladbecker Polizeikommissar zu diesen Männern offenbar nicht gehört, ist die Gefahr, daß bernehmende Polizeibeamte die, ihnen gezogenen Grenzen überschreiten, unleugbar fehr groß. Sie find Mitglieder der jenigen Behörde, die über die öffentliche Sicherheit zu machen
te hat und die es nicht nur als Berufspflicht, sondern auch als
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Ehrenfache betrachtet. zur Ahndung eines Einbruchs in die Rechtsordnung beizutragen. Das aus diesem Grunde er Glärliche tute an der Aufflatung eines Rapitalberbrechens verleitet sie leicht zur Ueberschäzung des Gewichtes ihnen belastend erscheinender Momente, und veranLlaßt fie, nicht nur, was ihr gutes Recht und ihre Pflicht ist, Ford weiteren zur Ueberführung geeigneten Tatsachen zu nach forschen, sondern auch Umstände, die zu ihrer Ueberzeugung von der Schuld des Festgenommenen nicht paffen, in einer Form darzustellen, die sie für die spätere Antiage verwertbar machen soll. So erklärt es sich, daß immer und immer wieder aft jugendliche Zeugen, denen in der Hauptverhandlung gegen Husmann ihre polizeiliche Aussage vorgehalten wurde, vor Gericht aussagten, das Protokoll gebe nicht ihre Bekundung, sondern die Auffassung wieder, die der vernehmende Kommiffar gehabt habe. So erklärt es sich auch, daß nach der polizeilichen Niederschrift zum Beispiel der Gärtner Kowalski he bei seiner ersten Bernehmung gesagt haben soll, der Pflegepater Husmanns, Rettor Kleiböhmer, hobe ihm den Ort im Garten bezeichnet, an dem das zur Tat benugte Meffer vermutlich liegen werde und wo demnächst auch tatsächlich ein
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Der Kampf um das Tarifrecht.
Unternehmer gegen Staatsautorität.- Politische Ausnutzungsversuche.
Der Kampf in der Eisenindustrie ist ein Kampf gegen die Staatsautorität- trotz aller gegenteiligen Beteuerungen aus dem Unternehmerlager. Er richtet sich gegen die Regierung mie gegen das Schlichtungswesen. Die Hugenberg- Breffe bemüht sich, diese Auflehnung zu politischen Sprengversuchen auszunutzen. Die Tatsache, daß der Reichsarbeitsminister und allein der Reichsarbeitsminister für die Berbindlichkeitserklärung zuständig ist, wird von ihr gebraucht, um einen Konflikt im Reichs fabinett" zu fonftruieren. Von einem solchen Konflikt ist ebensowenig die Rede wie von einer ,, Mehrheit im Kabinett gegen die Verbindlichkeitserklärung". Diese Unternehmerzwecklüge zeigt die politische Tendenz des Angriffes der Unternehmer.
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Am Donnerstagabend fanden im ganzen Aussperrungsgebiet Hunderte von Belegschaftsversammlungen statt. die durchweg einen ruhigen Verlauf nahmen. Die Gewerkschaften haben ihre Mitglieder angewiesen, unter allen Umständen Ansammlungen auf den Straßen, die zu einem Eingreifen der Polizeibehörden unlaß geben könnten, zu vermeiden.
Bei dem Metallarbeiterverband find zahlreiche Sympathie telegramme aus Holland , England, Frankreich , Polen , der Tschechoslowakei und Desterreich eingegangen, in denen den Aus gesperrten
wird.
moralische und materielle Unterstützung zugesichert.
Boraussichtlich wird sich auch die Gewerkschafts. internationale mit der Aussperrungssituation im rheinischwestfälischen Industriegebiet befaffen. Das internationale Gemertfchaftsbureau hat die zuständigen deutschen Gewerkschaftsinstanzen um ausführliche Berichterstattung ersucht.
Gleichzeitig mit der Aussperrung haben die Arbeitgeber verbände dem Reichsarbeitsminister eine Dentfchrift übereicht, in der sie eine Reform des Schlichtungswesens auf gesetzgeberischem Wege fordern. Diese Denkschrift wendet sich in der Hauptfache gegen die Verbindlichkeitserflärung von Schiedssprüchen, sie will ferner dem Die Aussperrung und der Ruhrbergbau Arbeitsministerium die Entscheidung über die Berbindlich feitserflärung entziehen und sie einer zentralen Reichsschiedsstelle übertragen, deren Borfizender für einen längeren Zeitraum ernannt werden soll. Die Arbeitnehmer lehnen diese Reformpläne" der Unternehmer entschieden ab,
Die Stellung der Gewerkschaften. Zagung des Metallarbeiterverbandes in Essen .
Effen, 1. November.( Eigenbericht.) Am Donnerstagabend frat die große Reviertonferenz der Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiterverbandes im Gewerkschaftshaus in Effen in die Beratung über die sich aus der
Durchführung der Aussperrungsaktion ergebenden Maßnahmen Bezirksleiter Wolf- Effen gab einen Situationsbericht. Nach eingehender Aussprache wurde beschlossen, entgegen der kommunistischen Parole
Notstandsarbeiten nicht zu verweigern,
zumal nach den vorliegenden Berichten die Ortsleitungen der Werksdirektionen die Notstandsarbeiten auf ein Mindestmaßz beschränken. Weitere Beschlüsse von wesentlicher Bedeutung konnten angesichts der ungeklärten Sachlage nicht gefaßt werden.
Am Freitag werden
die gewerkschaftlichen Zentralin stanzen in Berlin zu der Rechtslage Stellung nehmen. Zur Besprechung werden bekannte Arbeitsrechtler hinzugezogen werden. Das Borstandsmitglied des Deutschen Metallarbeiterverbandes Toft hat sich von Effen nach Berlin begeben, um bei diesen wichtigen Besprechungen über die Sachlage zu referieren. Der Deutsche Metallarbeiterverband wird unmittelbar nach klärung der Rechtslage
entscheidende Beschlüsse zur Durchführung des Arbeitskampfes
faffen. Auch die Frage der Zahlung der Arbeitslosenunterstühungen durch die kommunen bedarf noch der Klärung. Die Gewerkschaften haben dem Vorsitzenden der Reichsanstalt für Arbeitslosenunterftützung, Sirup, Bericht erstattet.did
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Meffer gefunden worden ist, und habe hinzugefügt:„ Suchen Sie nur an dieser Stelle, es ist besser, daß ein Fremder das Meffer findet.md E
Rowalsti, ber ein ehrenhafter Mann ist, fann diese Befundung nicht wohl gemacht haben, da sie unwahr gewesen wäre. Kleiböhmer hat die ihm in den Mund gelegte Aeuße rung auf das Bestimmteste eiblich bestritten. Der Borgang ermöglicht einen Einblid in das Innere des Polizeikom misfars. Für ihn stand die Schuld Husmanns fest. Folglich mußten auch seine Ungehörigen zum mindeſten der Begrünſtigung verdächtig ſein. Eine eigentümliche Logik! Und was soll man dazu sagen, daß der Bolizeikommissar während der Bernehmung Husmanns diesem höhnisch zugerufen hat: Karlchen, jegt gilt es, Sühne zu leiften für Helmuts Blut!" Oder was endlich dazu, daß er Zeugen fälschlich erklärt hat, Husmann habe ein volles Geständnis abgelegt, was mit Notwendigkeit dazu führte, daß nunmehr den jungen Menschen, aus deren Reihen fich die Zeugen hauptsächlich refrutieren, jedes in der Bergangenheit liegende Ergebnis mit Husmann, das sie bisher für harmlos gehalten hatten, als belastend erschien!
Die bevorstehende Reform der Strafprozeßordnung muß zu einer Klarstellung des Sinnes des§ 128 des Gefeßes führen, damit fünftighin jeder polizeilich Festgenommene spätestens am Tage danach seinem Richter zugeführt wird.
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Feierschichten" für die Bergarbeiter.
Bochum , 1. November. ( Eigenbericht.)
Die Vertreter des Ruhrbergbaues haben sich in mehreren Sihungen mit den durch die Stillegung der Eisenindustrie für den Steinkohlenbergbau notwendig gewordenen Maßnahmen beschäftigt. Fast alle waren der Auffassung, daß der Kampf in der Metallindustrie Nordwest voraussichtlich einige Wochen dauern wird. Zunächst werden infolge der Abfahstodung auf allen Schächten umfangreiche Feierfchichten eingelegt. Bei längerer Dauer der Aussperrung werden die Schachtanlagen, deren Förderung in stärkerem Maße zur Berfokung dient, ganz still gelegt werden.
Keine Arbeitslosenunterstützung!
Bochum , 1. November. ( Eigenbericht.)
Bom Arbeitsamt Effen wird mitgeteilt:„ Ausgesperrte fönnen nach den gesetzlichen Bestimmungen während der Aussperrung Ar beitslosen - oder Krisenunterstützung nicht erhalten. Die aus den Betrieben der Eisen- und Stahlindustrie ausgesperrten Arbeiter brauchen sich daher nicht beim Arbeitsamt zu melden. Diejenigen Arbeiter, die etwa nach Beendigung der Aussperrung nicht wieder
eingestellt werden sollten, erfahren dadurch, daß sie sich während der Aussperrung nicht beim Arbeitsamt meldeten, feine Benachfeiligung in Hinsicht auf einen etwaigen späteren Unterſtüßungs anspruch. Sie werden in diesem Falle vielmehr so behandelt, als wenn sie sich sofort beim Arbeitsamt gemeldet hätten." Chriftliche Gewerkschaften fordern Arbeitslosenunterstützung.
Die heute hier zusammengetretene Delegiertenner sammlung des christlichen Metallarbeiterver bandes hat eine Erklärung beschlossen, in der in scharfer Weise gegen die Tatsache Stellung genommen wird, daß trok der Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches die Arbeitgeberverbände
Nun ist zuzugeben, daß sich auch gelehrte Richter finden, die bei dem Versuch der Aufklärung ftrafbarer Handlungen unfachlich verfahren. Deshalb muß die zweite Forderung aufgestellt werden, daß der Beschuldigte von Anbeginn der Untersuchung an sich des Beistandes eines Berteidigers bedienen darf, der ein Recht auf Anwesenheit. bei jedem Att der Beweisaufnahme hat, und daß dem Ber= dächtigen, der einen Anwalt nicht gewählt hat, ein solcher von Amts wegen zu bestellen ist. Im französischen Recht ist dieſes Bostulat bereits verwirklicht. Der Brozeß Husmann beweist aufs neue die Notwendigkeit der Nachahmung des französischen Beispiels.
Gerade im Namen der Rechtssicherheit müssen diese Gesetzesänderungen erstrebt werden. Ich sage noch einmal: Ich weiß nicht, ob Husmann unschuldig ist. Ist er es aber, so ist nicht zu verkennen, daß dem wahren Täter.
nichts so nüßlich gewesen ist, wie die Aufhäufung scheinbar beweiskräftiger Indizien, die auf der unsachgemäßen Vornahme der polizeilichen Ermittlungen beruhte. Je mehr sich der Ring der Momente schloß, die die Schuld Husmanns darzutun schienen, um so mehr wurden etwaige Spuren verwischt, die auf einen anderen als Täter hinwiesen. Das Intereffe des Beschuldigten und das der Allgemeinheit erheischen in gleichem Maße einen Ausbau der Rechte des ersteren im Borverfahren und in der Boruntersuchung.