Der Abend
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Spälausgabe des„ Vorwärts
10 Pf.
Nr. 24
B 12 46. Jahrgang.
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Richter vor dem Gericht.
Hoffmann und Kölling als Angeklagte.
-Vor dem großen Disziplinarsenat beim Kammergericht begann heute morgen die im April v. J. bertagte Disziplinarverhandlung gegen die Magdeburger Richter Hoffmann und Kölling.
Bie erinnerlich, hatte der Disziplinarjenat beim Oberlandesgericht Naumburg ben Landgerichtsdirektor Hoffmann zur Strafpersehung und 200 m. Geldstrafe und den Untersuchungsrichter Kölling zu einem Bermeis verurteilt. Gegen dieses Urteil mar fowohl von dem Generalstaatsanwalt als auch von den beiden Richtern Berufung eingelegt worden. Die erste Berufungsverhandlung vor dem Rammergericht mußte am dritten Tage abgebrochen merden, da beide Angeklagte erklärten, daß fie nach wie vor trog des Magdeburger Urteils von der Mitschuld des Fabrikanten Ha a s an der Ermordung des Buchhalters Helling überzeugt find. Sie seien zu den ihnen zur Last gelegten Handlungen durch die ,, Amtsanmaßung". des Oberpräsidenten Hörfing und des Leiters der Landeskriminalpalizei Dr. Beiß gezwungen worden. Als Köllings Verteidiger zum Beweis der Mitschuld des Haas gar die Berlesung des Berichtes bes Gnadenbeauftragten verlangte in der deutlich erkennbaren Absicht, auf diese Weise den ganzen Fall Haas- Schröder einseitig aufzurollen, beschloß der große: Disziplinarsenat, die Verhandlung zu vertagen, um einerseits dem Angeflagten Rölling die Möglichkeit zu gewähren, feine Anschuldigungen gegen Haas schriftlich niederzulegen und andererseits dem angegriffenen Oberpräsidenten Hörfing und Dr. Weiß Gelegenheit zu geben, sich zu den Angriffen Hoffmanns und Köllings zu äußern.
Der Berichterstatter des großen Disziplinarsenats hat in ber Zwischenzeit als beauftragter Richter über die Berdächtigungen der Herren Hoffmann und Kölling eingehende Erhebungen vorgenommen. Wie nicht anders zu erwarten, haben sich feine neuen Tatsachen ergeben. Das Urteil des Magdeburger Gerichts, das Schröder für den Alleinschuldigen an Hellings Tode erklärt und Haas restlos rehabilitiert hat, steht selbstverständlich unangefochten da. Wie fonnte das auch anders sein, nachdem der Mörder Schröder ein nolles Geständnis abgelegt und auch in der Gerichtsverhandlung be stätigt hatte, daß Haas nie etwas mit ihm zu tun gehabt habe. Das alles war auch Hoffmann und Kölling bekannt, als sie in der ersten Berhandlung im Mai unerwartet mit ihren neuen Berdächtigungen hervortraten.
Auch diesmal führt Kammergerichtspräsident Tig ges den Borfig. Die Anklage gegen Kölling geht dahin, daß er in mehreren Preffeveröffentlichungen gegen die Staatsbehörden
und ihnen angehörige Beamte nachweislich falsche Vormürfe erhoben und durch die gleichen Veröffentlichungen den Be. hördenstreit aufs neue entfacht zu haben; ferner foll er bei Führung der Voruntersuchung sich nicht nur von sachlichen Intereffen haben leiten lassen, sondern auch unbeteiligten Personen einen Einfluß auf den Gang der Untersuchung gestattet haben; schließlich werden ihm formelle Berstöße gegen die Strafprozeßordnung zur Laft gelegt.
Dem angeklagten Landgerichtsdirektor Hoffmann wird vor geworfen, daß er unter Weißbrauch seines Ansehens den Unterfuchungsrichter Kölling beraten und auch unzulässig beein flußt habe, obgleich er ihm gegenüber die Beschwerdeinstanz dar. stellte; daß er ferner in zwei Beröffentlichungen Angriffe gegen die Staatsbehörden sich zufchulden fommen ließ und seine Pflicht der Amtsverschwiegenheit verlegte. Es wird ihm außerdem vorgeworfen, daß er unter Mißbrauch seiner Amtseigenschaft als Bertreter des Landgerichtspräsidenten dritte Personen veranlaßt habe, Rölling in feinem Rampf gegen die Verwaltungsbehörde zu unterstützen. Das 150 Seiten umfassende Urteil erster Instanz, das schwere Angriffe gegen hohe Berwaltungsbeamte enthält, mird, ebenso wie in der ersten Berhandlung, stüdweise ver lesen. Zu jedem einzelnen Abschnitt geben die Angeklagten ihre
übrigens
Erklärung.
Der große Disziplinarsenot hat übrigens die Anflage gegen Kölling dahin erweitert, daß er
aus Eigenfinn die Mitarbeit des Berliner Kriminalbeamten abgelehnt,
aus Starrfim an der Schild Haas' festgehalten und die Unter fuchungsergebnisse des Berliner Kommiffars außer acht gelassen habe. Senatspräfident Kren erstattet dem Disziplinarsenat Bericht. Zu nächst steht zur Berhandlung ein Abschnitt aus Köllings Brief an den Magdeburger Polizeipräsidenten Menzel, in dem die Einstellung des ( Fortfehung auf der 2. Seite,)
Amanullahs Nachfolger
Auf Amanullah folgt sein Bruder Inayatullah, der mit seiner Familie auch einen .reformistischen Eindruck macht.
Täglich 1200 Grippemeldungen.
Das Hauptgesundheitsamt der Stadt Berlin teilt mit: Um 14. Januar 1929 famen in den städtischen Krankenanstalten und einigen nicht städtischen Anstalten insgesamt 190 Grippefrante zur Aufnahme. Wieder ein Fünftel der aufWieder ein Fünftel der aufgenommenen Kranten hatte eine Lungenentzündung. Die täglichen krankmeldungen an Grippe bei der Allgemeinen Ortstrantentasse halten sich in den letzten Tagen am 1200 herum. Das bedeutet eine geringe Abnahme gegenüber den Zahlen der vorherigen Tage. Eine Neigung zum Rückgang der Erfrankung ist daraus aber noch nicht deutlich zu erkennen.
Die Regierungsräte unschuldig? Zur Bestechungsaffäre im Reichsentschädigungsamt.
Die beiden Regierungsräte aus dem Reichs. entschädigungsamt, die unter dem Verdacht stehen, amt fiches Material an den Direktor einer Berfidherungsgesellschaft weitergeleitet zu haben, um diesem die Möglichkeit zu schaffen, Geschäfte mit Geschädigten zu machen, find von der Staatsanwaltschaft eingehend vernommen worden. Beide bestreiten ebenso wie der Direktor der Versicherungsgesellschaft, sich irgendwie schuldig gemacht zu haben. Die Beteiligten geben vielmehr an, daß sie in gemacht zu haben. Die Beteiligten geben vielmehr an, daß sie in einer Berliner Zeitung ein Inserat gelesen hätten, in welchem die Gesellschaft Bertreter für das Bersicherungsfach gesucht hätte. Da die beiden Regierungsräte mit ihrem baldigen Abban redmen mußten, hätten sie sich schriftlich um Bertreterposten beworben und dann mündlich mit dem Direktor B. verhandelt. Dabei sei auch zur Sprache gekommen, daß das Reichsentschädi gungsamt bzw. das Reich es versäumt hätten, eine Kreditorgani
Berichte 2. Seite
fation zu schaffen, mit deren Hilfe die Geschädigten in Ben Befih von Bargeld schnell und ohne große Provisionszahlungen fommen fönnten. Die beiden Beamten hätten dann der Bersicherung Ramen von Geschädigten genannt, und auf Grund dieser Kenntnis ist die Versicherungsgesellschaft dann an einzelne Personen herangetreten Ein Geschäftsabschluß fei jedoch angeblich nicht zwa stande gekommen. Die Betroffenen bestreitem daß fie eine Provision für diese Tätigkeit erhalten hätten, und es sei ihnen auch keine feste 3ufage gemacht worden, daß fie später bei der privaten Gesellschaft angestellt werben würden,
Auto auf dem Bürgersteig.
Zwei Frauen überfahren.- Der Chauffeur geflüchtet.
Durch das rüdsichtslose Fahren eines Chauffeurs wurde heute mittag an der Ede Hohenstaufen- und Eisenacher Straße in Schöneberg ein schweres Straßenun glud verursacht, bei dem zwei Paffantinnen lebensgefährliche Berletzungen erlitten. Der Chauffeur eines Privatautos, der in sehr schnellem Tempo trotz des vereisten Fahrdammes die Hohens staufenstraße herauffam, geriet beim Einbiegen in die Eisenacher Straße ins Schleudern und fuhr in voller Fahrt auf den Bürgersteig. Zwei Frauen, die 62jährige Margarethe Biebig aus der Eisenacher Straße 16 und die 62jährige Witwe Ida Kaddatz aus der Golzstraße 35, die in dem Augenblick die Unfallstelle passierten, wurden überfahren und blieben mit schweren Berlegungen bewußtlos fiegen. Der rücksichtslose Chauffeur, dessen Auto noch beim Anprall gegen den Straßenmast beschädigt wurde, suchte, ohne sich um die verletzten Frauen zu tümmern, fein Heil in rasender Flucht. Er entfam unerfamnt.
Die Berunglückten wurden in das Augusta- Vittoria- Kranken haus übergeführt, wo die Aerzte außer inneren Verlegungen schwere Arm- und Beinbrüche feststellten. Die Kriminalpolizei hat bie Ermittlungen nach dem Flüchtigen, der das Unglück verschuldete, aufgenommen,