Einzelbild herunterladen
 

russischen Freundschaft bisher keinen Eintrag getan. Deutsch fand und Rußland müssen, wenn sie zueinander gute SBfr ziehungen haben wollen, ihre politischen Besonderheiten gegenseitig respektieren. Schließlich beruhen dies« Be- ziehungen auf sehr realpolitischen Erwägungen, die durch CB«' fuhlsmomente nicht so leicht zu beeinflussen sind. Nicht nur wir brauchen Rußland , auch Rußland braucht uns. Es ist Fisher unser Stolz gewesen, daß in Deutschland jedermann seine politische Ueberzeugung frei oertreten kann. Rußland kann nicht verlangen, daß wir ihm zuliebe von unseren Grundsätzen abweichen, so wenig wir von ihm verlangen, daß es uns zuliebe von den seinen abweicht. In zahlreichen Fällen haben deutsche Kommunisten, die sich gegen die deutschen Gesetze vergangen hatten, in Ruß fand Zuflucht gesucht und gefunden. Keiner dieser Fälle hat auf die deutsche Außenpolitik gegenüber Rußland entschei- denden Einfluß gehabt. Trotzki kommt überdies gar nicht als Flüchtling, sondern als Ausgewiesener. Er sucht nicht in Deutschland Schutz vor einer ihm drohenden Strafe: die Strafe hat er bereits verbüßt durch die Ber- bannung und er verbüßt sie weiter durch die Landesver- Weisung. Schließlich müsien doch Menschen, die aus politi- fchen Gründen aus ihrem Vaterlands vertrieben werden, irgendwohin. Ihre Aufnahme als einen unfreundlichen Akt des Asylrecht gewährenden Staates zu betrachten, wäre widersinnig. Deutschland kann nach unserer Ueberzeugung Trotzki das Asylrecht nicht verweigern, es kann ihm auch nicht das Recht verweigern, sich auf deutschem Boden literarisch zu be- tätigen. Der Betätigung eines Ausländers sind ohnehin durch das bestehende Ausweisungsrecht für dessen Anwendung, von äußersten Fällen abgesehen, wir keines- wegs eintreten wollen Schranken gesetzt. Gegen einen Trotzki, der innerhalb der deutschen Grenzen oder über sie hinaus Aufstände anzetteln wollte, stehen der Deutschen Re- publik Machtmittel genug zur Verfügung. Trotzki kennt sie. Von den Bedenken gegen die Aufnahme Trotzkis ist keines stichhaltig. Um so mehr sind es die Bedenken gegen die Abweisung. Die Aufnahme Trotzkis wäre ein p o p u- lärer Akt, der die Achtung vor der Deutschen Republik im Inland und im Ausland steigern würde, die Abweisung wäre das Gegenteil davon. England,' Belgien , die Schweiz , zeitweilig auch Frankreich haben politischen Flüchtlingen weitgehendes Äsylrecht gewährt, und die Sympathien, die sie sich dadurch erwarben, waren für sie außenpolitischer Ge- winn. Die Abweisung Trotzkis würde dem Glauben an den demokratischen Geist in der Deutschen Republik einen emp- findlichen Stoß versetzen. Man soll nicht E m p f i n d u n- gen. die in den freiheillich gesinnten Kreisen des deutschen Volkes, vor allem in den Massen der Sozialdemokratischen Partei lebendig sind, gering achten. Wir erhoffen eine Eni- scheidung des Falles Trotzki nach dem klugen Rat Löbes. Gesetzlichkeit ohne Furcht, Aufrechterhaltung guter Beziehun- gen ohne Liebedienerei vor Rußland ! » Don dem deutschen Konsulat in Pera war gestern abend «in« Bestätigung des von Trotzki eingereichten Einreise» gefuches noch nicht in Berlin «ingetroffen. Erst wenn eine derartige Bestätigung und der Wortlaut des Gesuches vor- liegt, wird sich die Reichsregierung mit chm befasfen. Trotzkis Ausweisung offiziell bekannigegeben. Moskau . IS. Februar.(Telegraphenagentur der Sowjetunion . Die Press« veröffeirtkcht heut« folgende Erklärung: �Trotzki rst wegen autisowjetisttscher Tätigkeit auf Leschluß einer Sonderberatung bei der staatlichen politischen Denvaltung(Staats- polizei) aus der Eomsewnion ausgewiesen worden. Auf Wunsch Trotzkis ist seine Familie mit ihm abgereist.*'

Zentrum und Volkspartei. Heute Führeraussprache. Der Neichsaußenmimster Dr. Stresemann legte in der oolt»parteilichen Fraktion de» Preußischen Landtags am Montag in ausführlichen Darlegungen sein« Auffassung über die gegenwärtige Lage dar. Am Dienstag wird der Reichsaußenminister mit dem Führer der Zentrumspartci, dem Präloten Dr. Koos, die innerpolitische Lage bespreche». Zentrumsreden. VaS Wort von der SrholnngSopposition. Am Sonntag haben zwei Ientrumsfichrer Sffentkich geredet. cherr Heß, der Führer der Preuhenfnattion, in Remagen , Herr M a r x in Hamburg . Herr Heß führte au», daß dos Zentrum heute innerlich saniert sei und die Krise mit kerngesundem Herzen überwunden habe. Er prägte in seiner Red« da» Wort von der �Erholungsopposrtion*'. Bon der Erholungsopposttion hat Herr Marx reichlichen Teb-rauch gemacht. Er hat«ine heftig« Agitationsred« gegen die Lozialdemokrati« gehalten, de? er demagogische Agitation und Go» wissenlostgkeit vorwarf. Zum Schluß erklärte er, daß man lang« aus Lorschläge de» Zentrum» zu einer Regierungsbildung warten könne. Herr Marx hat die �Erholungsopposttion*' benutzt, um seinem noch vom Sturz seiner Bürgerblockherrlichkeit her gepreßten Herzen Luft zu machen. Di« Tatsach«, daß heute Herr Kaas und Herr Stresemann zusammen reden werden, dementiert seine Schluß- Erklärung einigermaßen. Gtahlhelmsorge. Angst, verborgen hinter einer Protestkundgebung. Die Erklärung de» preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun im Hauptausschuß de» Landtags, daß die Staatsvegierung die Frage erörtere, ob eine aktive Beteiligung im Stahlhelm mit der Stellung eine» Beamten verträglich sei. hat«na Protest» entschliißung de» Stahlhelms hervorgerufen. Sie pocht auf die Der- saslung, der der Stahlhelm Haß und Kampf angesagt hat aber sie werm erdet geflissentlich, da» Wort vom Haß gegen die Republik zu wiederholen. Sie fälscht die Haßbotschaft von Fürsten » wolde in«in« Ka m p' b ots cha ft um. Besser kann man nicht zeigen, daß man selbst die Unvereinbar- keit dieser Haßbotschast mit der Stellung eines Beamten empfindet. Di« Sorgen sind groß: denn so gerne die Herrschaften vom Stahlhelm aus die Republik jchwrpjen, so gern« nehmen p« ihr GeÄ.

politisches Asylrecht. Veraiungen im Rechtsausschuß des Reichstags. Die Kommunisten beantrage« eine Lex Trohki.

Der Rechtsausschuß des Reichstags berät gegenwärtig den Entwurf einesDeutschen Auslieferungsgesetzes". Im Mittelpunkt des Entwurfs steht der Abschnitt, der das politische Asylrecht regelt(Z 3). Er lautet: ,�Di< Auslieferung ist nicht zulässtg, wenn die Tat, welche die Auslieferung veranlassen soll, ein« politische ist oder mit einer poli- tischen Tat derart im Zusammenhang steht, daß sie diese vorbereiten, sichern, decken oder abwehren sollte. Politische Taten sind die strafbaren Angriffe, die sich unmittelbar gegen den Bestand oder die Sicherheit de» Staates, gegen das Ober- Haupt oder gegen ein Mitglied der Regierung des Staates als solches, gegen eine verfassungsmäßige Körperschaft, gegen die staatsbürger« lichen Recht« bei Wahlen oder Abstimmungen oder gegen die guten Beziehungen zum Ausland richten. Die Auslieferung ist zulässig, wenn die Tat unter Derück- sichtigung aller Umstände besonders verwerflich erscheint.*' Diese Bestimmung soll das vor einem Jahrhundert schwer erkämpfte, dann aber von allen Kulturstaaten anerkannte und hochgehaltene politische Asyl sichern. Die Reichsregierung hat noch in den letzten Jahren mehrfach erklärt, daß sie es als ihre Pflicht betrachte, das politische Asyl zu wahren. Der Entwurf soll den Gedanken des politischen Asyls in eine Zweifel möglichst ausschließende Rechtsform bringen. Dazu ist erforderlich, daß die einschlägige Gesetzesbestim- mung der Willkür der Richter, die nach dem Entwurf zur Entscheidung berufen sein sollen, keinen Raum läßt. Der dritte Absatz des Asylparagraphen öffnet willkürlicher Auslegung jedoch Tor und Tür. Er soll vor allem die Möglichkeit geben, politische Mörder auszuliefern, wenn, wie die Begründung sagt, die Tat soverwerflich" ist, daß die Gewährung des Asylsmit dem rechtlichen Empfinden unvereinbar" ist. Hier entsteht Unsicherheit. Die Ausdehnung auf politische Mörde wird nicht ohne weiteres ausgeschlossen, wohl aber entsteht eine Rechtsunsicherheit. Große Parteibewegungen pflegen die Grenzen der Länder zu überschreiten, eine der- artige auslegungsfähige Bestimmung gibt also der politischen Mentalität des Entscheidenden Spielraum. Das Problem des Asylrechts für politische Morde hat noch keine einheitliche Regelung erfahren. Das finnische Auslieferungsgesetz zum Beispiel schließt Mord und Mord- versuch aus der Reihe der asylwürdigen Derbrechen aus. «Als politisches Verbreck)«» sollen keinesfalls Mord oder Mordversuch, wenn sie nicht im offenen Kampfe begangen worden sind, angesehen werden." Der Absatz 3 im§ 3 des deutschen Entwurfs ist deshalb umstritten. Die sozialdemokratischen Vertreter im Rechts­ausschuß haben, um die Willkür auszuschalten, die Streichung dieses Absatzes beantragt. Der Grundgedanke des polltischen Asyls ist es,

gleiches Recht für alle positifchen Derbrechen zu ge- währen, gleichgültig, gegen welche Regierungsform sie sich richteten. Ein Asylrecht, das von diesem Grundsatz abgeht, verliert seinen Sinn, es würde lediglich das asylgebende Land zum Bundesgenossen einer Partei eines anderen Landes machen. Die kommunistischen Vertreter im Rechtsausschuß haben Anträge gestellt, die den Grundsatz des gleichen Rechts ablehnen. Sie beantragten: «Als politisch« Straftaten rvevden nicht angesehen und vom Asylschutz sind ausgenommen strafbare Handlungen, die 1. den Sturz der proletarischen Herrschaft in der Sow- jetunion: 2. die Errichtung der faschistischen Herr- s ch a f t in irgend einer Form: 3- die Errichtung der Man- a r ch i e zum Gegenstand haben, insbesondere der im Verfolg dieser Bestrebungen unternommene Mord oder Mordversuch" Diese Anträge würden die groteske Situation herbei» führen, daß ein in Deutschland asylsuchender Gegner des Sowjetsystems, der die Einführung der Demokratie in Ruß- land verlangt und von den Sowjets wegen Hochverrats ver- folgt wird, an Rußland ausgeliefert werden müßte, während ein Deutscher, der des bolschewistischen Hochverrats gegen die deutsche demokratische Republik schuldig ist, in Rußland Asyl finden würde! Dieser Antrag bezweckt nahezu«in L e x T r o tz k i. Würde Trotzki in Deutschland Asyl finden und von hieraus den Kampf gegen die Sowjetregierung in literarischer Form fortsetzen, so würde sein.«Hochverrat gegen die Sowjet- regierung" kein politisches, sondern«in gemeines Delikt sein, das die Sowjetregierung zur Forderung der Auslieferung berechtigte. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß ein weiterer Antrag der Kommunisten die Auslieferung für un- zulässig erklärt, wenn die Androhung für die begangene Straftat nach deutschem Gesetz drei Jahre Gefängnis nicht übersteigt. Die Strafandrohung für Hochverrat, Aufforde- rung zum Hochverrat und vorbereitender Hochverrat geht in Deutschland weit über dies Maß hinaus. Die kommunistischen Anträge sind ein Zeichen der Schwäche. Die Demokratie fürcsttet sich nicht vor Emiqran- ten, vor faschistischen, monarchistischen und bolschewistischen Hochverrätern, die im Exil leben. Es scheint aber, daß die Sowjetregierung sich vor Rechts- und Linkskommunisten im Exil fürchtet. Mit der Demokratie ist die Forderung der Rechtsgleichheit untrennbar verbunden. Der Ruf nach Diffe» renzierung des Rechts ist immer das Kennzeichen einer auf Unterdrückung beruhenden Herrschaft. Die bisherigen Beratungen des deutschen Entwurfs haben die lebendige Problematik des politischen Asylrechts gezeigt. Entscheidungen sind bisher nicht gefallen, der§ 3 des Entwurfs wird zunächst in einem Unterausschuß weiter- beraten.

Verhaftung LUih rechtswidrig! Festfiettvag polnifch-oberfchlesifcher Sozialisten. Sallowitz. 18. Februar. Da» Organ der polnischen Sozialisten, die.Gazeta Robolnlcza " (Arbeiterzeitung), beschäftigt sich mit der Auslösung des schlesischen Sejms und kommt zu der Feststellung, daß im Augenblick der Der- Haftung von lllih der schlesische Sejm noch bestanden habe und eigentlich auch heule noch bestehe. Die AuslSsung sei auf Grund einer Verfügung des Staatspräsidenten erfolgt, die Rcchlsgültigkeit erhalte, sobald sie im»Monitor polskl" verössenlllcht sei. Visher sei aber eine derartige Versügung weder verSssentllchl worden, noch hätten die Abgeordnelen einen schristlichen oder sonsti- gen amtlichen Bescheid erhalten. Demnach sei die verhaslung un- rechtmäßig erfolgt. Das Blatt macht noch daraus aufmerksam. daß für die Freiheitsberaubung Gefängnisstrafe in Aussicht stehe und man gespannt sein dürfe, wie dieser Fall aus­gelegt werden würde. Oer Bericht über die Kommunistengranate. Wie wir kürzlich feststellten, hatte die ofiziös« polnisch« Zeitung Cpoka" über die Reichstagssitzung, in der der Kellogg.Pakt ange- nommen wurde, berichtet, daß der sozialdemokratische Abg. Breit- scheid eine Granate auf den Tisch de» Hause» niedergelegt und die Sowjetregierung angegriffen habe. Die in derEpoka" als Quelle angegebene polnische TelegraphenagenturATE." schreibt uns, daß sie einen derartigen Bericht nicht verbreitet habe, sondern ihr korrekter Bericht in anderen von ihr bedienten polnischen Blättern �erschienen sei: sie schickt uns auch solche Ausschnitte. Unsere an den vhantosievollen Bericht geknüpften Bemerkungen entfallen somit, styvcit sie sich auf die ATE. beziehen. Oienfifirafversahren Frieders. Arievers beantragt feine Dienstentlassung. Weimar . 18. Februar. Bor der Dienststraftammer in Weimar begann heute vormittag die Haupwerhandlung gegen den Oberstaatsanwalt im Wartestand Dr. Frieder». Bor Eintritt m die Verhandlung gas, der Ver- teidtger Lustizrat Dr. Löwensiein-Berlin eine längere Erklärung ab,..in der er da» Nichterscheinen des Angeklagten begründete und betonte, daß ein Urteil ohne Anhörung de» Angeklagten ein wett- loses Stück Papier darstellen würde. Der Verteidiger stellte«inen Vertagungsantrag und erklärte, daß er bei Ablehnung die Verteidigung niederlegen würde. Di« Staatkanwaltschajt und auch der Beamtenvertreter widersprachen der Vertagung. AI » schlleßlich auch die Mitteilung der Verteidigung, daß sie bei Weiterverhandlung ihr Amt niederlegen müsse, fruchtlos blieb, erklärte Justizrat Löwenstein plötzlich zur Ueberraschung aller Prozeßbeteiligten, daß sein Mandcmt ihn für diesen Fall ermächtigt habe, seine soforllge vieustenllassung unter Verzicht aus alle Rechte aus dem Thüringer Staatsdienst zu beoutrageu. Or. Frieders aus dem Staatsdienst entlassen. welmar, 18. Februar. (WTB.) Das Entlassungsgesuch des Oberstaatsanwalts Dr. Frieders, das heut« abend eingereicht wurde, ist von der Staatsanwaltschaft genehmigt worden. Iustizrat Dr. Löwenstein brachte bei der Regierung die Hoffnung zum Ausdruck, daß die Regierung auf

Grund des§ S7 des Beamtenbesoldungsgesetzez der Familie des 'Dr7 Frieders' im' tjalle ditr lSelitirfffgfeif' tif e Halste Ves'Rühe- gehalts zubilligen werde. Ueber die Frag« ist noch kein«Eni- scheidung getroffen._ Schimpffreiheit für Republikseiuöe. Wieder ein Beitrag zur politischen Justiz. Suhl , 18. Februar.(Eigenbericht.) Ein Urteil des Schöffengerichts Suhl reiht sich den vielen Unbegreiflichketten der deutschen politischen Rechtsprechung würdig an. Der Leipziger Student Werner S t u d en tt o w s k i hatte sich wegen Vergehen» gegen das Republik - schutzgesetz zu verantworten. Studentkowski hat in«wer natio- nalsozialiftischen Versammlung die anwesenden Polizeibearnlen als Polizeispitzel" und alz A ch tg r o s ch e n j u n g s" und di- deutsch« Republik als3 u d« n r e p u b l i k", die einem Zucht­haus ähnele, beschimpft. Der Angeklagte fühlt« sich unter den Fittichen'der deutschen Justiz so geborgen, daß er behauptete, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sei der AusdruckJuden- republik" nicht strafbar. Während der Staatsanwalt auf einen Monat Gefängnis und 100 M. Geldstraf« plädierte, kam das Gericht zu einem'Frei- sprach, angeblich ausMangel an Beweisen."(I!)

Deutschland und perflen. Frevndschasts« vud Wirtschostsvertrag. Teheran . 18. Februar. Der stelloerttetende persische Außenminister und der deutsche Gesanidte Graf von der Schylenburg haben für Persien und Deutschland einen Vertrag unterzeichnet, der enthüll:«in Freund- schaftsabkommen,«in Handels-, Zoll» und Schiffahrtsabkommen und ein Riederlassungsabkommen. Der Vertrag, der auf der Meistbe- günstigungsklaufel und der gegensettigen Gleichberechtigung basiert, ist für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Der Freundschaftsvertrag bestimmt, daß alle Auslegungsfräg.-n dem vorgesehnen Schiedsgericht unterbreitet werden, wobei sich die Partelen oorbehallen, die Klauseln über das Schiedsgerichtsverfahren zehn Jahre nach der Ratifizierung auf« neu« zu prüfen. Das Handelsabkommen betont grundsätzlich den beiderseitigen Willen, nichts zu unternehmen, was den Darenaustausch und Transit- verkehr behindern könnte: es sieht die üblichen Einschränkungen, be- sonders hinsichtlich des Verkehrs mtt Kriegsmaterial vor. Die Schiffe beider Länder werden den internationalen Schiffahrtsregsln entsprechend behandelt werden. Nach der Zollunionsklausel werden die Meistbegünstigungsverpflichtungen für den Fall der Ein- gehung von Zollunionen durch eine der-beiden Parteien mcht ange­wendet. Da» Rieds-rlassungsabkvmmen bestimmt, daß die Gerichte beider Länder die Bürg» de« anderen Landes wie die eigenen Staatsangehörigen behandeln, doch bleiben die Personen- rechtlichen Bestimmungen der Heimatländer in Gellung und den Reichsdeutschen werden Rechtsgarantien gewährt, die die Perser noch nicht habe»._ Zum Tod Alwin Saenger » hat der Reichskanzler der Witwe Saengers sein Beileid ausgesprochen: Ileher d«u deutsch . sranzösischeu Greuzverkehr ist noch mehr- monatigen Verhandlungen Zwilchen der deutschen und französischen Regierung in Paris ein Abkommen pavagraphlert worden.