Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

Nr. 24.

Erscheint täglich außer Montags. Preis pränumerando: Biertel­jährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mt., wöchentlich 28 Bfg. fret in's Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags- Nummer mit illuftr. Sonntags: Beilage Neue Welt" 10 Pfg. Post- Abonnement:

3,30 Mt. pro Quartal. Unter Kreuz­ band : Deutschland u. Defterreich­Ungarn 2 M., für das übrige Ausland 3 Mt. pr. Monat. Eingetr. in der Post Zeitungs- Preisliste

für 1896 unter Nr. 7277.

Vorwärts

13. Jahrg.

Insertions- Gebühr beträgt für die fünfgespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und Bersammlungs- Anzeigen 20 fg. Juferate für die nächte Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ift an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn und Festtagen bis 9 Uhr vormittags geöffnet.

Fernsprecher: Amt 1, v. 1508. Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Berliner Bolksblatt.

Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Die Geldstrafe.

Es ist in deutschen Landen zu einer jetzt sehr häufig geübten Praxis der Gerichtshöfe geworden, gegen Sozialdemokraten von einer Geldstrafe Abstand zu nehmen, weil angenommen wird, daß eine solche Geldstrafe den Angeklagten aus dem Grunde nicht treffen würde, weil dieselbe aus Parteifassen bezahlt werde. Es ist dies eine Annahme, die nicht nur noch des Beweises be darf, sondern dem Geiste der Gesetzgebung widerspricht.

Mittwoch, den 29. Januar 1896.

zu handeln, wenn es sich darum dreht, die Strafe nach unten zu normiren, das heißt dieselbe ärmlichen Verhältnissen gegenüber erschwinglich zu machen, so schwer wird es demselben, wenn es sich darum handelt, günstiger Situirten gegenüber den richtigen Maßstab anzulegen, ja es wird ihm in vielen Fällen zur Ün­möglichkeit, ein den Beschuldigten wirklich als Strafe treffendes Maß verhängen zu können, da die zulässige Strassumme nach oben begrenzt ist, während der unter Anklage stehende oft über ein Ver­mögen verfügt, die jenes Höchstmaß immer noch nicht als Strafe erscheinen lassen kann.

Dies beweist aber nur, daß es weder das Gesez verlangt, noch daß es der Richter verlangen kann, daß die aufzuerlegende Geldstrafe von dem Bestraften wirklich in dem Maße als Strafe betrachtet wird, wie sie ihm zugedacht ist, noch daß Garantien darüber möglich sind oder daß Garantien über die Herkunft der zu leiftenden Strafsumme verlangt werden dürfen.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

wenig, wie diese Fälle vom Gerichtshofe zu präjudiziren wären, ebenso wenig darf auf die bloße Annahme hin, der beschuldigte Sozialdemokrat, würde" von der Partei unterstügt werden, mit Recht" auf eine feinem Vergehen oder seiner Uebertretung nicht zukommenden Strafe erkannt werden.

"

als

Nun noch ein anderer Punkt! Ich habe oben den Fall an genommen, daß von einem von zwei Sozien betriebenen Geschäfte, der eine der beiden Geschäftstheilhaber durch eine im Geschäfts­betriebe erfolgte Uebertretung bestraft würde. Dieser Bestrafte will die Summe aus der gemeinschaftlichen Betriebskasse be­streiten, wogegen sich der andere Sozius widersetzt. Der Be strafte giebt sich jedoch nicht zufrieden mit dieser Weigerung seines Kompagnons und strengt deshalb Klage gegen denselben an, worin er betont, daß die Strafe ihm durch eine aus dem ge meinsam betriebenen Geschäft erfolgte Uebertretung zuertheilt wurde. Er verlangt die Verurtheilung seines Theilhabers dahin, er an der Strafe insofern betheiligt werde, der gemeinschaftlichen Geschäftstasse zu ent­nehmen und auf die Unkosten des Geschäftes zu buchen wäre. Diese Klage würde jedes deutsche Gericht mit der Begründung zurückweisen, daß dieselbe unmoralisch gegen den Sinn des Gesetzes steht, wenn sei, da es jemand eine ihm auferlegte gerichtliche Strafe einem andern, selbst wenn derselbe an den Vortheilen des Straftenors mit theil­genommen hat, mit auferlegen will. Es wird also hiermit eine Handlung von einem Gerichtshof als unmoralisch gebrandmarkt, Die ein anderes Gericht dennoch nicht soweit ins Auge gefaßt hat, daß es sich veranlaßt gesehen hätte, in Hinblick hierauf von der Geldstrafe abzusehen und auf Gefängniß zu erkennen.

Vermögens- und Geldstrafen bilden bereits bei den antiken Gesetzgebungen ein hervorragendes Strafmoment, und bei dem alten germanischen Strafrechte bildeten die Geldstrafen die Regel. Ihre Anwendung im modernen Strafrecht erbringt nach hervor­ragenden Rechtslehrern den Beweis einer höhern Sittlichkeit und Rechtlichkeit". Man will für geringe Vergehen und Ueber tretungen die moralischen Qualen und die gesellschaftliche Aechtung, die mit einer Gefängnißftrafe verbunden ist, nicht verhängen und Die bloße Annahme, eine Parteikasse könnte für den Be- daß begnügt sich, den Beschuldigten durch eine kleinere oder höhere Ver- schuldigten helfend ins Zeug treten, ist ebenso wenig eine Begründung, diefelbe mögenseinbuße zur Sühne zu führen. Dem Richter ist es vorbehalten, deshalb nicht auf die vom Gesetz vorgesehene leichtere Strafe je nach der Vermögenslage des Beschuldigten die Geldstrafe bis zu erkennen, als in tausend und abertausend anderen Fällen die zu einer gewiffen vom Gesetz begrenzten Höhe zu normiren. Jedes felben Schlüffe gezogen werden können, Schlüffe, die, wie oben auf Geldstrafe lautende Urtheil wird mit der Klausel gefällt, angedeutet, durch das Gesetz selbst ja gar nicht verworfen werden. daß im Unvermögensfalle eine gewisse Haft 2c. Freiheitsstrafe Wenn heute ein eleganter Rowdi wegen groben Unfugs zu einzutreten hat. Zur Ehre der Gesetzgebung will ich das soweit 300 M. Geldstrafe verurtheilt wird, die morgen der reiche Herr auffassen, daß der Sinn der substituirten Freiheitsstrafe nicht Onkel für den Taugenichts bezahlt, so hätte der Richter wohl etwa der ist, daß es dem Wohlhabenden vergönnt sein soll, sich annehmen müssen, daß der junge Herr, seines Zeichens Student, von dieser durch Geld loszukaufen, sondern, daß vielmehr damit die Summe nicht aus Eigenem bezahlen wird. ou die Absicht ausgesprochen wird, den Mißbrauch mit dem Wenn heute ein Aufsichtsrath irgend einer Aktiengesellschaft schwer nachweisbaren wirklichen Unvermögenssall zit hinter- wegen Gewerbe Rontravention zu einer Geldstrafe verurtheilt treiben. Es soll diese angedeutete Freiheitsstrafe bezwecken, wird, so müßte der Gerichtshof ebenfalls schließen, daß die Straf Ganz anders liegt der Fall jedoch, wenn ein Sozialdemokrat den Bestraften zu veranlassen, die Zahlung der Geldstrafe mit summe auf dem Handlungsunkosten Konto der Gesellschaft ge für ein im Dienste seiner Ueberzeugung unbewußt begangenes Vergehen oder für eine solche Uebertretung die Unterstützung der allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bewerkstelligen. Es bucht wird. fann gerichtlich der geforderte Beweis des gänzlichen Un Derfelbe Fall tritt ein, wenn der Mitinhaber einer Doppel- Kasse seiner Partei oder seines Verlegers in Anspruch nimmt. vermögens angetreten werden ohne, daß der Betreffende nicht Firma wegen irgend einer aus dem Geschäftsbetriebe hervor. Das Verhältniß ist hier kein unmoralisches ja sogar ein höchst trotzdem in der Lage sein könnte, die ihm auferlegte Geldfumme gehenden Uebertretung zu einer Geldstrafe verurtheilt wird, die moralisches, und es wäre vielleicht zu erwarten, daß selbst ein dennoch zu besorgen. Sei es, daß er eine Echuld eingeht, fei es, ebenfalls aus der gemeinschaftlichen Geschäftstasse erlegt werden sozialdemokratischer Redakteur, der gegen seinen Verleger oder daß er sich Vorschüsse für später zu leistende Arbeit verschafft, würde. Kein Gerichtshof wird es sich einfallen lassen, in gegen eine Parteikasse, deren juristische Persönlichkeit ange­auf das Doppelte zu nommen, klagbar dahin vorgehen würde, daß dieselbe den durch sei es, daß er durch die Hilfe von Freunden oder Angehörigen diesem Sinne die Strafe etwa Geldstrafe erlittenen materiellen Schaden ersetzen fich die zur Bezahlung der Sühne nöthigen Mittel er- normiren, weil die Annahme begründet ist, daß beide Geschäfts- eine wirkt. Die angedrohte Freiheitsstrafe giebt dem Geseze inhaber die Strafe aus der gemeinschaftlichen Geschäftskasse be- solle, mit seiner Klage nicht zurückgewiesen werden würde, denn es wäre ihm ein Leichtes nachzuweisen, daß er den materiellen nur die Möglichkeit, auch dort noch etwas zu erzwingen, wo, zahlen würden." wie es im Volksmunde heißt, sogar der Kaiser das Recht ver- Aus all diesen Fällen, die, wie gefagt, vielfach im Justiz Schaden im Dienste des einen oder des anderen erlitten und daß loren hat, wo nichts ist, und die Gesellschaft hat alsdann das leben vorkommen, könnte mit derselben Begründung, wie bei An- die im Dienste unverschuldet und unbeabsichtigt erlittenen Ver Bewußtsein, daß derjenige, der sich an stelle der zu bezahlenden gehörigen der sozialdemokratischen Partei gefolgert werden, daß lufte von Privatparteien ebenso zn ersetzen wären, wie dies der Geldstrafe dennoch der substituirten Freiheitsstrafe unterwirft, der Beschuldigte mit Freiheitsfirafe zu belegen wäre, weil an Staat ja seinen Angehörigen, seinen Beamten und Soldaten sich thatsächlich im Unvermögensfalle" befindet. Das Gesetz genommen wird, oder weil, wie es sich aus obigem sogar ergiebt, gegenüber auch thut und diese Ersatzpflicht als höchst moralisch verlangt also nicht nur feinen Nachweis, woher die Mittel zur es als thatsächlich angenommen werden kann, daß der Bestrafte preist. Der Verleger oder die Parteikasse, die einen in ihren Bezahlung der Strafe genommen werden, es verlangt nicht von der Strafe nicht betroffen wird. Man sieht, wie weit diese nur nirgends diesen Nachweis, im Geif: e desselben Annahme führen würde, wenn sie nicht als Ausnahme, sondern als Diensten ohne Verschulden und ohne Eigennüßigkeit materiell liegt es sogar, daß der Betroffene den Unvermögensfall Regel gehandhabt wird. Man sieht aber auch, wie fich in diesem Geschädigten unterstüßt, erfüllt somit eine höchft moralische Pflicht, so weit wie möglich hinausschiebt und sich durch die oben Falle die Unzulässigkeit und die Unlogik solcher Ausgaben ergeben, und der Maßstab der Moral ist nun einmal fein zwiefacher. Es ließe sich noch erörtern, ob das Eintreten einer Gemeine angedeuteten Mittel in die Lage setzt, sich vor der Freiheitsein- wenn man sie auf das allgemeine Niveau des Lebens zur An­buße zu bewahren. Man wird dies ohne weiteres zugeben wendung bringen wollte. Bei dieser Gelegenheit ergiebt sich aber schaft für einen durch den Kampf für dieselbe in materielle Noth müssen, zumal wenn man bedenkt, daß es ja gerade die Absicht auch sofort der Widerspruch, der zwischen dem Geiste und der oder Verlegenheit gerathenden Mitkämpfer als eine Unters stützung oder in diesem Falle als ein wirkliches Abwälzen des Gesetzgebers ist, dem Beschuldigten, ohne Ansehen der Person, Anwendung des Gesetzes liegt. ohne Rücksicht auf die petuniären Verhältnisse die leichtere Be- Es liegt nicht nur außerhalb des Bereiches der Möglichkeit, ber Strafe auf einen Dritten anzusehen sei. Ich glaube strafung art, falls dieselbe durch die That geboten ist, zu theil in dieser Hinsicht eine Garantie zu fordern, sondern aus den nicht. Das, was der Verleger oder die Parteitasse in diesem werden zu lassen. Beweis dessen liegt es ja aus angeführten Gründen und Beispielen auch außerhalb des Bereiches Falle nach Annahme des Richters thut, wäre nichts weiter, drücklich in den Machtbefugnissen des Richters, die Höhe der Zuständigkeit des Gerichtshofes, eine solche Garantie zu ver- als das Flüssigmachen einer thatsächlich bestehenden, aber der Geldstrafe Den Vermögensverhältnissen des Ein langen oder die Quellen der zu zahlenden Strassumme sich zu stillschweigend und nicht vertragsmäßig stipulirten Schuld, zelnen anzumessen, und bas heißt soviel, diesem jede vergegenwärtigen. Es dürften ja Fälle eintreten, wo man die der Betroffene, durch die Umstände gezwungen, eben ein der Beschuldigte könnte die Straffordert. Denn auch er ist ein Theil dieser Gemeinschaft und kann Möglichkeit einzuräumen, die Eühne, die das Gesetz verlangt, in vermuthen fönnte, summe einer der leichten That entsprechenden Weise zu ertragen. auf eine ungesetzliche Weise sich verschaffen, und wird auch in anderen Fällen ebenso zur Deckung der Kosten So leicht dem Richter es nun wird, im Geifte des Gesetzes er tönnte darum betteln oder gar stehlen gehen; und ebenso zugezogen werden, ist sicher auch in wiederholten Fällen schon mir Glück oder Elend, Jubel oder Jammer bringen wird, darf ich auf Ihre Gegenliebe hoffen?" Ach Sie sind so dringend- Herr Baron ich bin verwirrt, sehen Sie denn nicht meine Angst kommt stehen Sie auf!"

41

Clotilde.

Brambach ließ ihn gewähren. Er wollte ihn, wie bis ( Nachdruck verboten.) her, fernhalten von dem Besuche, denn der Brief tam vom Dr. Langenberg. Roman aus der Gegenwart von H. W. M. von Walthausen.

27.

Anderen Tages war der Baron von Rürdorf Tischgaft im Brambach'schen Hause zur Mittagstafel.

Clotilde war wie umgewandelt. Die ganze Nacht hatte sie sich Vorwürfe gemacht, daß sie der Einbildung sich hin gegeben: Ein reifer Mann könne ihrer großen Jugend ein anderes Gefühl als tändelnde Schmeichelei entgegen­bringen. Sie war ja noch ein Kind. Um keine Thorheit zu begehen, nahm sie sich vor, die Rathschläge ihres Vaters genau zu befolgen, ihm zu nüßen dadurch, daß sie freundlich mit dem Manne war, der ihrem Vater eine Stütze ge­worden.

Der Baron war ganz überrascht und überglücklich, seine Angebetete heute so gesprächig und freundlich zu finden.

Georgine wunderte sich ebenfalls.

Auch Brambach war sehr heiter gestimmt und freute fich über seine gute Tochter. Da wurde ihm vom Diener Jean ein Briefchen überbracht. Brambach erbrach und überflog es, dann sagte er zum Diener:" Serviren Sie den Raffee sogleich in meinem Zimmer; wir müssen heute die Tafel etwas frither abbrechen, es meldet sich soeben ein außergewöhnlicher Besuch an."

" Zu Befehl, Herr Kommerzienrath," erklang es und Jean ging.

Eo leid dem Baron gerade heute das frühe Aufheben der Tafel war, erhob er sich doch, und eine wichtige Arbeit vorschützend, bat er, ihn heute früher zu entlassen.

Diesen Brief überreichte Brambach seiner Frau. Georgine hatte kaum gelesen, daß der Doktor darin in verbindlichen Worten anzeigte, er werde so frei sein, heute Nachmittag der Familie Brambach seinen Freund vorzustellen, als sie aufbrach ihre Anordnungen zu treffen.

Brambach schien dies erwartet zu haben, denn als Georgine fort war, fand auch er einen Grund zu gehen und ließ die beiden jungen Leute allein.

Der Baron ließ diesen Augenblick nicht unbenüßt. Er näherte sich Clotilden und sagte: Werthes Fräulein, ich empfehle mich Ihnen".

Clotilde war von der feinen Manier, mit welcher der Baron den Wünschen ihres Vaters nachkam und seinen Besuch abkürzte, angenehm berührt und entgegnete, freund lich ihm die Hand reichend, in sympathischem Tone:" Ver­zeihen Sie diese Störung, leben Sie wohl"

Preisen nur tann ich diese Störung," erwiderte rasch der Baron, indem er ihre Hand in der seinen behielt. Endlich finde ich Gelegenheit, Ihnen zu sagen, daß Sie mein einziger Gedanke früh und spät sind, daß Ihnen mein ganzes Herz gehört-" O

"

Herr Baron?"

Der Baron sank in die Knie. D, entziehen Sie mir Ihre Hand nicht, zu Ihren Füßen lassen Sie mich be­tennen, daß ich Sie liebe, liebe mit aller Gluth meiner

Seele!-"

-

Stehen Sie auf, Herr Baron!- ich höre Stimmen Lassen Sie meine Hand los"

Nicht cher bis Sie das eine Wort gesprochen, was

-

-

-

Nur Ja oder Nein!

-

man

In diesem Augenblicke wurden Stimmen an der Thüre laut. Mit einem entscheidenden Ruck riß Clotilde gewalts sam ihre Hand los und sprang zur Seite.

Der Baron schnellte empor und verbeugte sich wie zum Abschied. Doch zu spät, seine Kniebeugung war noch ges sehen worden.

Nicht nur, daß Brambach plötzlich aus dem Neben­zimmer hinter den Beiden eintrat, jezt öffnete auch Georgine die Thür des Empfangszimmers, und rief herein: Heinrich! Clotilde!

Doktor Langenberg stand hinter ihr und erhaschte durch einen Blick den ganzen Vorgang, wenn auch Clotilde bei Seite trat und Georgine die Thür sofort wieder zuzog. Neben Langenberg stand ein Freinder. Brambach entließ den Baron durch den Ausgang des Nebenzimmers und fand sich dann ebenfalls im Empfangs zimmer ein.

Langenberg hatte sprachlos in das hochgeröthete Ge­sicht Clotildens geblickt, hatte schweigend ihre tiefe Ver­beugung erwidert. Bei Ankunft Brambach's schien ihm erst einzufallen, daß er nicht allein war und daß seine Herzensangelegenheiten jetzt schweigen mußten. Einen fein­gekleideten, ältlichen Herrn vorstellend, sagte er: mein Freund Signor Balavi", dann zu diesem gewendet: Herr Kommerzienrath Brambach, Frau Kommerzienräthin und Fräulein Brambach."

,, Ah, Herr Palavi! Sie sind uns bestens empfohlen