Nr. 32.
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band: Deutschland u. DesterreichUngarn 2 M., für das übrige
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für 1896 unter Nr. 7277.
13. Jahrg.
Infertions- Gebühr beträgt für die fünfgespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und Versammlungs- Anzeigen 20 fg. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochentagen bis 7 1hr abends, an Sonnund Festtagen bis 9 1hr vormittags geöffnet. Fernsprecher: Amt 1, v. 1508. Telegramm- Adresse: 99 Sozialdemokrat Berlin ".
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Das fächsische Wahlrechts
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Attentat.
Ter Entwurf der sächsischen Regierung ist gestern Donnerstag Vormittag erschienen. Nachdem in Dresden mit peinlichster Sorgfalt darüber gewacht worden war, daß die sozialistischen Abgeordneten vorher kein Exemplar erhielten, wurde die Vorlage um 1/210 Uhr vormittags unmittelbar vor Beginn der Kammerfizung im Landtage vertheilt.
Die Bestimmungen der Vorlage entsprechen genau dem Juhalt unseres gestrigen Telegramms.
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Die Hauptbestimmungen das Unwesentliche streichen wir sind folgende:
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§ 1. Die Abgeordneten für die zweite Kammer der Stände versammlung werden von Wahlmännern in Wahlkreisen, die Wahlmänner von den Urwählern in Wahlbezirken gewählt.
§ 2. Die Zahl der Wahlmänner ist derart zu berechnen, daß auf jede Vollzahl von 500 Seelen ein Wahlmann entfällt. § 3. Außer im Falle des§ 9 Absah 3 sind die Wahlbezirke derart abzugrenzen, daß kein Wahlbezirk weniger als 1500 und mehr als 3499 Eeelen umfaßt.
Orte von weniger als 1500 Seelen werden mit einem oder mehrer en benachbarten Orten zu einem Wahlbezirke vereinigt. Orte von 1500 bis 3499 Seelen bilden einen Wahlbezirk für sich. Es können ihnen aber andere Orte zugetheilt werden, sofern dadurch die Seelenzahl von 3499 nicht überschritten wird. Orte von 3500 und mehr Seelen werden nach näherer Bestiumuung in§ 9 Absay 3 in mehrere Wahlbezirke getheilt.
§ 4. Ausnahmen von den Bestimmungen in den§§ 2 und 3 2lbsatz 1 bis 3 fönnen in besonderen Fällen vom Ministerium des Innern gestattet werden.
5. Für die Bestimmung der Seelenzahl(§§ 2, 3) ist die bei der letzten allgemeinen Volkszählung ermittelte Zahl der ortsanwesenden, nicht zum aktiven Heere gehörigen Personen maßgebend.
§ 6. Die Abgrenzung der Wahlbezirke erfolgt in Städten mit revidirter Städte- Ordnung durch den Stadtrath, in Städten mit der Städte Ordnung für mittlere und fleine Städte durch den Bürgermeister, in den ländlichen Wahlkreisen durch die Amtshar ptmannschaft, insoweit aber mehrere Städte oder mehrere amtshauptmannschaftliche Bezirke betroffen werden, durch die Kreishauptmannschaft und wenn mehrere Regierungsbezirke in Frage fommen, durch eine vom Ministerium des Innern zu beauftragende Kreismannschaft. § 7.
Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden staatlichen Grund- und Einkommensteuer in drei Abtheilungen getheilt.
Steuerbeträge, welche die Sunime von 2000 M. übersteigen, kommen hierbei nur nach dieser Höhe in Ansatz.
Zur ersten Abtheilung gehören die höchstbesteuerten Ur wähler, auf welche ein Drittel der Gesammtsumme der Steuerbeträge entfällt, jedenfalls aber alle Urivähler, welche an Grundund Einkommersteuer den Betrag von wenigstens 300 M. zu entrichten haben.
Die zweite Abtheilung bilden die nächst niedriger bestenerten Urwähler, auf welche die Hälfte des Restes der Gesammtsteuer
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Clotilde.
Freitag, den 7. Februar 1896.
fumme entfällt, jedenfalls aber diejenigen, welche an Grundund Einkommensteuer den Betrag von mindestens 50 M. entrichten.
Zur dritten Abtheilung gehören alle übrigen Urwähler. Entfallen hiernach auf eine Abtheilung nur ein oder zwei Urwähler, so wird deren Zahl durch die nächstniedriger besteuerten Urwähler aus der zweiten oder dritten Abtheilung bis auf drei ergänzt.
In die erste oder zweite Abtheilung gehört auch derjenige Urwähler, dessen Steuerbetrag nur theilweise in das erste Drittel der Gesammtsteuersumme oder in die erste Hälfte des Restes derselben fällt.
Läßt sich bei gleichen Steuerbeträgen nicht bestimmen, welcher von mehreren Urwählern zur ersten oder zweiten Abtheilung gehört, fo giebt die alphabetische Ordnung der Familiennamen und, wenn auch diese nicht entscheidet, das Loos den Ausschlag. § 8. Die Gesammtsteuersumme wird berechnet
a) für den einzelnen Ort, sofern er einen Wahlbezirk für sich bildet, oder in mehrere Wahlbezirke getheilt ist, b) für den Wahlbezirk, sofern er mehrere Orte umfaßt, c) für den Wahlkreis in Orten, welche in mehrere Wahlkreise zerfallen.
§ 9. Jede Abtheilung wählt besonders und zwar ein Drittel der Wahlmänner.
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Ist ihre Zahl in einem Wahlbezirke nicht durch drei theilbar, so ist, wenn nur ein Wahlmann übrig bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zu wählen. Bleiben zwei Wahlmänner übrig, so wählt die erste Abtheilung den einen, die dritte Abtheilung den anderen.
In Orten, welche in mehrere Wahlbezirke zerfallen(§ 3 Ab fatz 4), sind diese für jede Abtheilung ohne Rücksicht auf die Seelenzahl(§ 3 Absatz 1) besonders und zwar derart abzugrenzen, daß in jedem Wahlbezirke nicht mehr als zwei Wahlmänner, in Städten von 40 000 Ceelen und darüber nicht mehr als vier Wahlmänner zu wählen sind..
Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.
§ 22. Mit Ausnahme des Falles einer Auflösung der Kammer sind die Wahlen der Wahlmänner für die ganze Wahlperiode dergestalt giltig, daß bei einer erforderlich werdenden Ersatzwahl eines Abgeordneten nur an ſtelle der inzwischen durch Tod, Wegzug aus dem Wahlbezirke oder sonst ausgeschiedenen Wahlmänner nene zu wählen sind.
Bei der Ersatzwahl find die für die Hauptwahl aufgestellten Urwähler- und Abtheilungslisten zu grunde zu legen,
§ 29. Bei der Wahl der Abgeordneten entscheidet die absolute Mehrheit der abgegeben giltigen Stimmen.
Wird solche bei zweimaliger Abstimmung nicht erlangt, fo entscheidet bei der dritten Abstimmung relative Mehrheit der abgegebenen giltigen Stimmen, bei Stimmengleichheit das Loos. Das Stimmrecht steht allen nach§§ 1 und 2 dazu be= fähigten Personen zu, welche vom Tage des Abschlusses der Ur wählerliste rückwärts seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsiz oder Aufenthalt im Orte haben und Grund- oder Einkommensteuer entrichten.
§ 32. Zur Wählbarkeit als Abgeordneter ist außer den§ 4 bemerkten Voraussetzungen die Entrichtung von mindestens 30 M. Grund- oder Einkommensteuer oder an beiden zusammen erforderlich.
Hierbei kommt die für die Ehefrau und die unter väter= licher Gewalt stehenden Kinder zu entrichtende Steuer in Anrechnung.
§ 36. Gegenwärtiges Gesetz tritt für alle fünftigen Neuwahlen sofort in Wirksamkeit, im übrigen bewendet es bei dem gegenwärtigen Bestande der zweiten Kammer.
Dies der Entwurf. Er enthält einige Dutzend Para graphen zu viel. Hieße es kurz und bündig, in Stumnschem Utasstil:
sämmtliche Arbeiter sind des Wahlrechts beraubt
so wäre das die Wahrheit, und es wäre offen und ehrlich. In allen Walbezirken derfelben Abtheilung muß auf einen Die nackte Wahrheit ist aber in unserer modernen Wahlmann möglichst die gleiche Anzahl von Urwählern entfallen; Heuchelgesellschaft anstößig, ja sogar unfittlich sie muß Abweichungen von der Durchschnittszahl bis zu 25 pet. der verkleidet, verlarvt, geschminkt werden. Die geheime Urwähler und, wenn eine Abtheilung nur drei Urwähler umfaßt, Abstimmung, mit der die sächsische Vorlage dem um einen Urwähler sind zulässig. preußischen Klassenwahlgesetz gegenüber sich großthut, ist bei einem solchen Wahlrecht keinen Schuß Pulver werth, denn die Stimmzettel der Arbeiter sind thatsächlich einfache Stückchen Papier , find Makulatur.
§ 10. Für jeden Ort, und wenn derselbe in mehrere Wahlkreise zerfällt, für jeden Wahlkreis ist von der Gemeinde behörde vor jeder Hauptwahl eine Liste der ſtimmberechtigten Urwähler aufzustellen. Diese Liste ist öffentlich auszulegen und daß dies geschehen, ortsüblich bekannt zu machen.
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§ 17. Die Wahl erfolgt abtheilungsweise durch Abgabe von Stimmzetteln, welche uneröffnet in verschlossene Behältnisse zu legen sind. Auf den Stimmzetteln sind die Personen der zu wählenden so zu bezeichnen, daß über sie fein Zweifel übrig bleibt. Entgegengesetzten Falles ift die Stimme ebenso wie dann, wenn sie auf Nichtwählbare gefallen ist, insoweit ungiltig. Ueber die Giltigkeit, der einzelnen Wahlstimmen entscheidet der Wahlvorstand.
§ 19. Bei der Wahl der Wahlmänner entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen giltigen Stimmen.
Ergiebt sich für einen Wahlmann teine absolute Stimmen mehrheit, so findet eine anderweite Wahl statt, bei welcher die relative Mehrheit der abgegebenen giltigen Stimmen, bei Stimmengleichheit das Loos entscheidet.
" Da haben wir's", sagte lachend der Major, und das ( Nachdruck verboten.) nennt sich eine Jugendfreundin meiner Frau." Ei, ei, Helene!" rief die Majorin.
Roman aus der Gegenwart von
H. W. M. von Walthausen.
"
" Scherz bei Seite", antwortete ihr die Oberförsterin, ,, mein Plan war ein anderer, Mary. Auch Du würdest verzeihlich gefunden haben, daß ich mit meinem Manne zuerst den Bruder auf unserem Stammgute besucht hätte, um ihn als neuen Gutsherrn wirthschaften zu sehen, da meine Eltern todt sind. Ich habe ja nur ihn noch."
Kommen Sie doch herein," rief eine sonore Männer- es stimme durchs Fenster, und gleich darauf öffnete sich die Hausthür, eine stattliche Frau brauchte nicht lange zu nöthigen zum Eintreten.
Clotilde sprang ins Haus, gefolgt von Eugen. Sie wurden in cin geräumiges Parterrezimmer geführt, und fanden einen leidend aussehenden Herrn und
eine Dame darin vor.
Es ist doch wohl beffer", redete der Herr die Ankommenden an," Sie warten hier anstatt draußen, bis das Wetter vorüber ist.,
" Sehr gütig, mein Name ist Dr. Langenberg und dies ist meine Frau," sagte Eugen vorstellend.
Major von Scheven," antwortete, wie es schien, der Hausherr, auf die Dame dentend:" Frau Oberförster von der Mühlen und das dort ist meine Frau", die Dame bezeichnend, welche die Hausthüre geöffnet hatte. Diese holte eben ein paar Stühle herbei und sagte:" Nehmen Sie P Play!"
D, wie sind wir Ihnen zu Dante verpflichtet", begann Clotilde, fich segend, es regnet noch immer, wir kommen von H., befinden uns auf der Hochzeitsreise, wir werden Sie stören, Frau Majorin!"
Der Zensus für die zweite Klasse, bei der, falls die dritte Klasse, d. h. die Arbeiter sich an der Wahl bes theiligten, die Entscheidung liegen würde, ist so hoch bemessen, daß nur ein kleiner Bruchtheil dem Einflusse des Kapitalismus entzogen ist. Die" Bossische Ztg." den plutokratischen Charakter wie das preußische Dreitlaffenmeint, die sächsische Vorlage trage nicht in gleichem Maße gefeß. Das ist nicht richtig: sie trägt ihn blos nicht so offen zur Schau. Im Wesen ist es ganz dasselbe. Das Gesammturtheil der" Bossischen Zeitung" ist aber zutreffend und wir theilen es nachstehend mit:
Das Gesetz ist bestimmt und geeignet, die große Mehrzahl der Bevölkerung in ihrem Wahlrecht und mithin ihrem politischen Einfluß zu beschränken und den Geld. beutel zum Maßstab des ursprünglichen Staatsbürger
Neugierig bin ich," unterbrach die Oberförsterin die plötzlich eingetretene Stille, ob Theodor auch unterwegs ist und ob er Blanka wiedergeschen. Sie muß den Kopf verloren haben."
" Nun, die Herrschaften kommen ja aus der Residenz," sagte der Major, Herr Doktor haben vielleicht von der Skandalgeschichte gehört, ist Ihnen eine Hofdame Fräulein Blanka von Boheimb bekannt?"
Langenberg nickte, blickte dann seine Frau an, ohne zu Clotilde sagte verlegen und stotternd:„ Es ist meine
antworten. Tante!"
Statt deffen," sprach der Major, holte ich mir Ihren Bruder herbei und er mußte Sie hierher locken." " Zu unserer doppelten Freude, denn wir fanden hier außer dem Bruder zwei Auferstandene. Sie waren ja Allgemeines Staunen. Wie?" riefen die Anwesenden beide für Ihre besten Freunde unauffindbar, waren todt." zugleich. Die Majorin sagte erstaunt:" Sie sind die Nichte " Der Hauptmann Scheven," hieß es, ist gefallen, hat Blanka's?" sein Testament gemacht, Mary Segler ist verschollen." " Ja." Clotilde horchte auf. Die Oberförsterin lispelte Mary zu:„ Wenn dies Theodor hört!"
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Dabei pflegte sie," unterbrach der Major die Sprecherin, lange schon einen Schwerverwundeten, eifersüchtig hielt sie alle fern, um ihn nicht aufzuregen, seine Genesung zu ermöglichen. Ihrer unendlichen Mühe verdanke ich, daß ich noch lebe."
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„ O so schweig doch," rief die Majorin, indem sie sich zu ihrem Manne drängte:„ der Heilquelle in Baden, den Bädern verdankst Du das, lieber Adolf." Und dem häuslichen Glücke, das wir hier fanden, wo wir uns verheirathet und angekauft haben." Es wird heller, der Regen hört auf," sagte Langen berg leise zu Clotilden, empfehlen wir uns." Beide erhoben sich. Warten Sie nur noch, bis das Regenwasser sich ver" Und wenn der Arzt", schaltete Frau v. d. Mühlen laufen, unsere Bergwege sind da oft gefährlich." ein, meinem Manne nicht Bäder verordnet, und wir Clotilde sah zwar den hellen Himmel, aber auch, daß gewußt hätten, daß Sie uns Wohnung aufnöthigen und wir es noch von den Bäumen rieselte, sie zögerte noch mit dem Ihnen so viele Last machen würden, wären wir vielleicht Aufbruch, aus Angst, ihr Kleid und den neuen Hut zu vernoch nicht gekommen." derben.
" Reineswegs!" fiel der Major sogleich ein, da geht es Ihnen ja wie der Frau Oberförsterin, die ließ uns mit ihrem Besuch auch bis zur Hochzeitsreise warten."
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Der Major war betreten, die hübsche junge Fran in Verlegenheit gebracht zu haben und verbesserte sich, indem er zu seiner Frau sagte:„ Es war ja wohl auch Deine Freundin in der Pension?
" Ja," antwortete Mary und frug: Also Sie sind eine geborene Clotilde Brambach" fiel die Oberförsterin ein, ohne Clotilden's Antwort abzuwarten. " Ja," brachte diese halblaut hervor, Sie kennen
mich"?
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Es ist mir sehr lieb, Sie kennen zu lernen," sagte mit freundlichem Nachdruck die Oberförsterin.
Langenberg und Clotilde fühlten sich plötzlich unbehaglich, sie dankten sehr höflich für die freundliche Aufnahme, empfahlen sich und wollten eben die Thür öffnen, als die Majorin ihnen zuvorkam, denn es hatte draußen geflopft. " Das ist Theodor," rief Helene. ( Fortsetzung folgt.)