föeiloge Sonnabende 28. September 1929
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Der„Sozialdemokrat
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Vor einem halben Jahrhundert, genau am 27. September 1879, erschien in Zürich die Probenummer eines Blattes„Der Sozial- d e m o k r a t', das sich im Untertitel„Internationales Organ der Sozialdemokratie deutscher Zunge" nannte: mit ihm pflanzte die geächtete und verfolgte Partei der Arbeiterklasse nach einem Jahr des Schweigens wieder ihre stolz« rote Standart« auf. Zwar hatte es Ansätze zu einer illegalen sozialistischen Presse gegeben, seit im Jahr zuvor der Bannstrahl des Sozialistengesetzes auf die gesamte legale Presie der Partei vernichtend niedergefahren war, aber„Die Laterne", die Karl 5) i r s ch auf belgischem Boden herausgab, lag zu sehr auf der Linie des politischen Pam- phlets, als daß sie deutsche Parteikreis« befriedigen konnte, und „Die Freiheit", mit der Johann M o st von London aus sein Gift verspritzte, taumelte mit jeder Nummer mehr in wild anarchistelnden Radikalismus hinein und bekämpfte die sozialdemo- kratischen Führer leidenschaftlicher als die bismärckischen Büttel. Der Gründung eines Blattes im Ausland, für das die Partei die Per- antwortung trüge, widersprach auch anfangs die allzu vorsichtige Erwägung, daß es gelte, die Machthaber durch Provokationen nicht noch mehr zu reizen. Aber im Sonimer 1879 meldele sich immer gebieterischer das Verlangen nach einem Organ, das die prinzipielle Aufklärung der Anhänger besorgte, die sozio- ltztengesetzlichen Schandtaten der Polizei und I u st i z an den Pranger stellt« und der taktischen Verständigung unter den Parteigenossen diente. Hielt G e i b zu diesem Ende eine hektographierte Korrespondenz für genügend, so entschied Bebels und Liebknechts Meinung für«ine regelrechte Zeitung, und auch Marx und Engels in London drangen nicht durch, die es bei zwei Nummern im Monat bewenden lassen wollten:„Der So- zialdemokrat" kam als Wochenblatt heraus. Die Schweiz als Er- fcheinungsort bot den Vorzug, da von hier aus die stet« Ver- bindung mit Deutschland am bequemsten war, und Zürich im bcson- deren war geeignet, weil die Schweizer Arbeiterbewegung in dieser Stadt eine eigene Druckerei besaß. War die Probenummer von V o l l m a r zusammengestellt, so führt« er neben Wilhelm Liebknecht auch weiterhin die Redak- tionegeschäfte, bis ihn im Herbst 1889 Eduard Bernstein ab- löste und während des ganzen folgenden Jahrzehnts die Verant- wortung für das Blatt trug. Sie wog um so schwerer, als es ihm, von Liebknecht, Kautsky und Schramm abgesehen, an ständigen tüchtigen Mitarbeitern so gut wie ganz gebrach. Heftete dem„Sozialdemokrat" im ersten Jahrgang eine gewisse theoretisch« Unsicherheit an, so steuerte das Schiff unter Bernsteins Leitung geradere Bahn. Sicher gab es auch jetzt Ausrutscher, und an Kritik aus entgegengesetzten Ecken fehlte es nach wie vor nicht. Entrüstete sich in V o l l m a r s Tagen Engels, daß es von 1848 hieß, es fei leider kein anderer Weg geblieben, als die gewaltsame Revolution, so beschwerte sich zu Bern st eins Zeit die Reichstags- fraktion, daß die Artikel über das geglückte Attentat auf A l e x a n- der II. von Rußland den Eindruck erweckten, als liefen die Sozial- deniokraten in Deutschland mit Paketen Dynamit herum. Wegen der Dampfersuhventionen im Jahre 1883 kam es zwischen Fraktion und Redaktion sogar zu einem ordentlichen Konflikt auch über die Frage, wer von beiden Teilen die Haltung des anderen zu bestimmen habe, aber die stete Fühlung, die die Zeitung mit der Partei in Deutschland unterhielt, bewahrte sie vor dem typischen Emigranten- schicksal, nach der einen oder anderen Seite überzukippen, und auch die politischen und publizistischen Ratschläge, mit denen Engels in seinen Briefen an Bernstein nicht kargte, trugen dazu bei, daß„Der Sozaldeinokrat" bei frischer und flotter Fahrt immer im guten Gleichgewicht blieb. Dem Organ einer Partei, die, von der Staatsgewalt für vogelfrei erklärt, mit den gemeinsten Rücken und Tücken gehetzt wurde, stand im Ton Henrdärmeligkeit ohne Zweifel bester an als ein Geheimratsgehrock: unbekümmert hieß es ein« Katze ein« Katze und Rollin einen Schuft und bezeichnete in einem Artikel V o l l m a r s den Sozialismus als eine Macht- frage, die in keinem Parlament, sondern nur auf der Straße, auf dem Schlachtfeld zu lösen sei, aber die tobsüchtigen Putsch- und Attentatssexereien eines Johann Most , der nur mehr mit Schaum vor dem Munde schrieb, fertigt« das Blatt als Wahngebilde des „Generals Bumbum" mit Ueberlegenheit ab. Die erste Nummer des„Sozialdemokrat" wurde in zwei großen Koffern nächtlich über den Bodensee gerudert, im Kleeacker eines zuverlässigen Genossen oerborgen, dann nach Konstanz gebracht, in Paket« verpackt rinS anstandslos auf den Postämtern der Umgebung aufgeliefert. Nicht lange aber, gab es für den Schmuggel des sofort verbotenen Blattes über die Grenze und für seine geheime und unterirdische Verbreitung in Deutschland eine weitverzweigte und engmaschige Organisation. In Zürich leitete Julius M o t t e l e r als„Roter F e l d p o st m e i st« r" den Versand, und war die Pascherware einmal auf deutschem Boden, so streckten sich ihr tausend hilfsbereite Anne entgegen So zählte dey„Sozial- dcmotrat" binnen weniger Jahre 12 999 Bezieher, die Nummer für Nummer prompt und regelmäßig erhielten. Da derart das Blatt zur mächtigsten Waffe der Partei gegen das Schandgesetz wurde, da s�in Dasein schon einen festen Zu- sammcnhang unter den Partcianhängern schuf, da seine kühne Haltung und unverzagte Sprache die Matten ermutigte und die Mutigen anfeuerte, war es den Machthabirn des bismärckischen Reichs mehr als ein Dorn im Auge. Mit d-n schäbigsten Mitteln, deren Büttel einer schlechten Sache fähig sind, suchte man die Ver- breitung der Zeitung abzudrosseln: ünmer wieder muhten Redaktion und Expedition in Zürich dunkle Ehrenmänner abschütteln, die sich mit der Losung„Gut Freund!" an sie heranmachten und sich sehr bald als Spitzel Bismarcks und Puttkamers entpuppten. und die Justiz bekam einen roten Kopf, wenn einmal einer der Ver- teilex des verhaßten Blattes vor ihr stand. Aber Verbote. Verfolgungen. Verhaftungen. Verurteilungen— nichts verfing! Die freiwilligen Helfer der„Roten Feldpost" spiesten geradezu Blindekuh mit einer täppischen Polizei, der nach einem Witzwort Börnes dazu nichts fehlte als das Tuch vor d-n Augen, ein Teil der Auflag« wurde allmählich, ohne daß ein Schnüffler etwas«rschnüfselt hätte, von herübergeschmuggelten Ma- rem in Deutschland {elber gedruckt, und mit Fug spottete der„So-
zialdemokrat", daß sich der Hohenzollernadler, der gewaltigste aller Raubvögel, unfähig erkläre,„den Kampf mit dem Rotkehlchen zu führen, dessen unerschrockenes Lied ihn verdrießt". In blinder Wut holte denn 1888 der„eiserne Kanzler" zu einem Streich aus, der endlich flutschen sollte. Durch unausgesetzten Druck auf den Schweizer Bundesrat erreichte er im April die Ausweisung Bern st«ins und seines Stabes, aber der„Sozialdemo- krat" kehrte der Eidgenostenschaft nur den Rücken, um in England reisiger sich zu erheben: seit 1. Oktober 1888 erschien er in L o n- d o n, um nimmer im Kampf gegen ein Regime zu erlahmen, das seinerseits schon nach anderthalb Iahren die Flagg« streichen mußte. Nach dem Fall des Sozialistengesetzes war ein illegales Auslands- blatt für die Partei nicht mehr vonnöten. In seiner letzten Nummer vom 27. September � 1899 bestätigte sich der„Sozialdemokrat" mit gutem Grunde, daß er eine geschichtliche Rolle erfüllt habe, und nahm in Versen Mottelers Abschied van den im Dunkel gebliebenen Helfern, deren opferwilligem Eifer der beste Teil des Erfolges zu danken war:
Ihr wart's, ihr selbstlos mut'gen Ungenannten, Di« unser Sturmzeug durch die Grenzen trugt, Ihr, die daheim, bedroht von Büttelbanden, Straßauf, straßab mit ihm die Schlachten schlugt. Euch gilt der Gruß, der letzte, freudenhelle! Trag ihn der Sturm, der heut die Welt durchbraust, Zu den„Verlornen" in die Kerkerzell«, Zum Friedhos, wo die Unfern eingeklaust! Und nun, geschieden sei's mit froher Weife, Das Posthorn her und blast in Reih und Glied: Der Roten Feldpost Glück zur letzten Reis« Und ihren Reitern dieses Abschiedslied! Jenen Namenlosen gilt auch heute unser Dank, aber auch ein Name steht auf der Ehrentafel dieses Gedächtnistages, der Eduard Bernsteins . Der einstige verdienstvolle Redakteur.des„Sozial- demokrat" weilt noch rüstig unter uns, für die große Sache noch ebenso erglüht wie in den Jahren, da er mit seiner kleinen Züricher Kanone Bresche um Bresche in die großmächtigen Mauern des bismärckischen Systems schoß.
Warum Justizkrise? Volk** Recht** Volksrecht
Die Urteile vieler großer Straf- und Zivilprozesse, die in der letzten Zeit die Gerichte und die Allgemeinheit beschäftigten, haben das Dolk befremdet und sogar eine Entfremdung gegenüber der Rechtspflege hervorgerufen. Worin liegen nun die Ursachen dieser Erscheinung? Es verlohnt sich dem nachzugehen; ist doch Volkes Stimme nach einem alten Satze Gottes Stimme. Das deutsch « Volk steht der Rechtswissenschaft schon lange Zeit mit einer gewissen Abneigung gegenüber. Man folgt dem Fortschritt der Naturwissenschaften mit regem Interesse und begrüßt jede neu« Entdeckung mit Genugtuung, aber um das geltende Recht und um neue Gesetze kümmert man sich im allgemeinen nicht. Erst wenn man einmal wider Erwarten in einen Prozeh verwickelt wird, nimmt man notgedrungen davon Kenntnis, aber auch dann tritt man dem Rechte ohne eigentliches Verständnis entgegen, und die unliebsamen Erfahrungen, die man meist im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens macht, erhöhen den Widerwillen gegen alles, was Jurisprudenz heißt. Den L u r i st e n ihrerseits war und ist das Leben des Volkes mit seinen Anforderungen sehr häufig nicht weniger fremd. Mit der scharssinnigen Auslegung aller Gesetzesstellen, der Ergrüiis>ung fernliegender geschichtlicher Fragen beschäftigt, fanden sie und fiyden sie zum Teil - noch heule wenig Muße, sich mit unserer Zeil verlraul zu machen, und so entwickelt« sich das bürgerliche Recht, unbeeinflußt von der öffentlichen Meinung, unbekümmert um die Bedürfnisse des moder- neu Verkehrs, in den Gelehrtenstuben und in den Gerichtssälen. Auch half es nichts, wenn gelegentlich ein besonders wunderliches Urteil durch die Zeitungen lief. Die Nichtjuristen lasen es mit der Ueberzeugung, daß die Weg« des Rechts unbegreiflich seien und vergaßen es bald; die Juristen beachteten es überhaupt nicht, denn sie kannten die tiefe Kluft zwischen Juristenrecht und Rechtsanschauung des Volkes sehr wohl und hielten sie für unüber- brückbar. Jedenfalls blieb alles nach wie vor. Das sollte durch das Bürgerliche Gesetzbuch anders werden. Man hat schon während der Zeit, in der' es vorbereitet wurde, die Bedeutung erkannt, die der Gang der Rechtsentwicklung sowohl für das ganze Volk wie auch für jeden einzelnen hat. Man gewann zwar die Ueberzeugung, daß jeder Mensch dds Recht, unter dem er lebt, das für ihn und für seine Familie maßgebend ist, wenigstens in seinen Grundzügen kennen muß, um seine Verhältnisse zweck- mäßig ordnen, sich vor Schaden wahren und überhaupt an dem Rechtsleben den ihm gebührenden Anteil nehmen zu können. Ein fertiger Jurist, der alle, auch die schwierigsten Rechtsfragen treffend zu beantworten weiß,, braucht man freilich deshalb noch nicht zu werden. Denn die Lebensverhältnisse eines Kulturvolkes wie des unserigen sind so vielge st altig und sein Recht ist demgemäß so oerwickelt, daß die ganze geistige Kraft eines Mannes dazu gehört, um es zu beherrschen. Den Gesetzgeber des bürgerlichen Rechtes beherrschte zwar die Idee, daß es eine höhere Kunst gibt als die, Prozesse zu führen und zu gewinnen, nämlich die, Prozesse zu vermeiden, und daß diese es ist, die sich jeder bis zu einem gewisten Grade aneignen kann und muß. Wenige Jahre nachdem das Bürger- liche Gesetzbuch in Kraft getreten war, war aber die Rechtsprechung der unzeitgemäßen gelehrtenhafien Scholastik dieses Gesetzes verhcstel und bewegte sich in einer hoffnungslos lebens- und volksfremden Bahn. Insbesondere mußt« eines Tages die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Katastrophe der völligen Entfremdung des Volkes von Gericht und Richtern führen. � Einen scharfen Kampf gegen diese Art der Rechtsprechung führte der jüngst verstorbene Rechtsanwalt vr. K. c. Ernst Fuchs in Karlsruhe . Er ist der Begründer der Freirechtsschule, die für so- ziologische Rechtsfindung kämpfte. Mit hervorragender fchriststellcrischer Begabung und dem vollkommenen Wissen des Fachmannes führt« er den Kampf. Ein frischer Zug ging von seinen Schriften aus, deren Formulierungen stets scharf und«prägnant waren und in deren besonders glücklich gewählten Titeln sich schon schlagend ausdrückte, was er meinte; Worte wie„Die Gemein- schädlichteit der konstruktiven Jurisprudenz" oder „Schreibiustiz und Richterkönigtum" sagen in sich schon alles. Auf die einfachste Formel gebracht, handelt es sich bei der sozio- logischen Rechtsfindung der Freirechtsschule um nichts w miger und nichts mehr als dies: Da» Gesetz soll nach dem gesunden Blenschen.
verstand angewandt werden, nach seinen wirtschaftlichen und gesell- schastlichen Zwecken und Ausgaben. Man muß sich erinnern, was damals für ein Wind wehte, wenn man die Tragweite dieser Gedankengänge erkennen will. Die Recht- sprechung war völlig befangen in der scholastisch -wissenschafllichen Enge des begriffsmathematischen Romanismus einer ver» gangenen Zeit. Man sprach Recht nach abstrakten Begrifsen und tat dem Leben damit oft Abbruch, dem Volke damit dos Ver» trauen in die Rechtsprechung raubend. Damals schon begann das, was man heute die Krise der Justiz nennt, und— man kann es ruhig feststellen— wäre nicht die Arbeit von Ernst Fuchs gewesen, die Situation wäre heute weit bedenklicher; die Folgen seiner Wirk- samkeit zeigen sich darin, daß das allgemeine Vertrauen wenigstens in der Zioiljustiz im wesentlichen doch gewahrt blieb. Um nur ein Beispiel anzuführen, das uns alle angeht und am augenscheinlichsten zeigt, wie wichtig die soziologische Rechtsfindung der von Fuchs begründeten Freirechtsschule für unser Wirtjchafts- leben war und was sie eigentlich ist: man kann seinen verstorbenen Begründer und Führer Fuchs den Vater der Aufwertungs- rechtsprechung nennen. Als der Wert der Mark zu sinken be- gann, hat Fuchs schon früh auf die dadurch entstandene unhaltbare Situation zwischen Gläubigern und Schuldnern hingewiesen, welch letztere, sich auf den nominalen Wert ihrer Papiermarkleistungen stützend, eine zeit- und in Wirklichkeit vertragsgemäße Befriedigung den Gläubigern verweigerten. Schon im Jahre 1929 wies Fuchs in zwei Aufsätzen:„Vertragstreue und Vertragsorthodoxie" sowie „Vertragstreue und Shylokismus" auf diesen rechtlich- wirtschaftlichen Widersinn hin. Von Fuchs stammt das Wort von den Schuld- nerwucherern, und man erkennt sofort, wie blitzschnell damit eine rechtlich-wirtschaftliche Situation, mit der man sich auseinander- zusetzen hatte, beleuchtet wurde. Die Schuldner beriefen sich aus den Satz: pacta sunt servanda , Verträge müssen eingehalten werden, nur das leisten zu müssen, was sie einmal unter ganz anderen Ver- hältnisten ziffernmäßig zu leisten sich verpflichtet hatten, und wodurch die Gläubiger in unbilliger Weste geschädigt wurden. Hätte die von Fuchs geführte Freirechtsschule, die soziologische Rechtsfindung for- dert, nicht längst darauf hingewiesen und damit die Bahn geebnet gehabt zu einer freieren Rechtsauslegung auf Grund des§ 242 BGB., der eine Leistung so bewirkt haben will, wie Treu und Glauben mit Rücksicht aus die Verkehrssitle es erfordern, so wäre höchstwahrscheinlich das höchst« Gericht und die Literatur noch später erst, als es ohnehin geschah, zur Erkenntnis der wahren Sachlage gelangt. Diese Gedanken gaben den Richtern den Mut, dem Zeitbedürfnis Rechnung zu tragen und, sich auf die rechtschöpferische Macht des Richters zu einer höheren . Gerechtigkeit zu besinnen unter Ablehnung des Zwanges der systemlogischen und formalistischen, gerade in diesem Augenblick dem Leben besonders widersprechenden Begriffsjurisprudenz. Und von hier aus ging dann die ganze große Entwicklung, die unser Rechts- und Wirtschaftsleben der letzten Jahr« auf neue, solide Basis gestellt hat. Die jetzt manchmal großzügige moderne Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen, die, wenn sie in den letzten Iahren chren früheren Standpunkt zu einer Frage änderte, selten scholastisch- rückschrittlich war, ist das Werk der soziologisch-fortschrittlichen Rich- tung des Freirechts. Diese Entwicklung und das bester« Verständnis für das Recht wird es dem Volke ermöglichen, wieder seinen vollen Anteil an dessen Entwicklung zu nehmen und aus dem gegenwärtigen Rechte, das immer noch über- wiegend den Eharakter eines Juristenrechts trägt, ein echtes Volksrecht zu schaffen. Dr. jur. Walter Krotoschiner.
Auch eine Grabinschrift Aus vergangenen Zeiten find uns ein« Reihe eigenartiger, mehr oder weniger humorvoller Krabinschriften überliefert worden. Daß aber auch in der Jetztzeit solche Inschriften«nsttehen, zeigt ein Bei- spiel, das uns aus San Juan in Argentinien berichtet wird. Dort hat ein Gatte in den Grabstein seiner Frau die folgenden Worte einmeißeln lassen:„Hier ruht A... F... de C...— Sie starb im Sanatorium Flores aus Mangel an Pflege und durch Ver- schulden des Arztes Francisce G. Eelecchia." Ob dieser Grabstein nicht eine gewist« pädagogische Wirkung haben«tri»?