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Morgenausgabe

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46.Jahrgang

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Vorwärts

Berliner Boltsblatt

Dienstag

1. Oftober 1929

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Die einfpelttge Renpareillezetle 80 Pfennig. Retiamezelle 5.- Reichs mart. Kleine Anzeigen" das fettge brudte Bort 25 Pfennig zuläffig amet fettgebrudte Borte), jebes weitere Bort 12 Bfennig. Stellengesuche das erste Bort 15 fennig, jedes weitere Bort 10 Pfennig. Borte über 15 Buchstaben ählen für awet Worte. Arbeitsmarkt Belle 60 Pfennig. Familienanzeigen Seila 40 Pfennig. Anzeigenannahme imhaupt eschäft Lindenstraße 8, wochentäglich Box 8 bis 17 Uhe

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Hugenbergs Volfsbegehren steigt. Schutz der Republik .

Schärffter fachlicher Widerstand der Reichsregierung.

Amtlich wird mitgeteilt:

Jm ,, Reichsanzeiger" vom 1. Oktober 1929 wird eine Verordnung des Reichsministers des Innern vom

antragte Volksbegehren bekanntgegeben und die Eintragungsfrist auf die Zeit vom 16. bis 29. Oktober 1929 festgesetzt wird.

Von Carl Severing .

Jen Laufe diefer Woche erscheint die erfte nummer ber neuen Barteiwochenschrift Das freie Bort"( Freie- Borb Verlag, Berlin S. 68). In ihr erläutert Gen. Reichs innenminister Severing seinen Entwurf des Republitschutz­gefetzes.

Nach der Abstimmung über die Verlängerung des Ge­

den Mehrheit des deutschen Volkes in der Auffassung einig, daß die Besserung der außenpolitischen Lage nicht durch ein wie immer geartetes deutsches Geset" zu er­30. September 1929 veröffentlicht, in der das vom zwingen ist, sondern allein durch zähes Ringen im Versetzes zum Schuße der Republik , bei der die erforderliche ver­ Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren" behandlungswege mit den Vertragsgegnern schrittweise erfassungsändernde Mehrheit im Reichstag nicht erreicht wurde, reicht werden kann. Die Reichsregierung wird der Durch hat es auch in Kreisen der Regierungsparteien nicht an führung des Boltsbegehrens die verfassungsmäki. Stimmen gefehlt, die zum gänzlichen Berzicht auf die Weiter­gen Garantien selbstverständlich nicht vor verfolgung des Gedankens rieten, vor der Verabschiedung des neuen Strafgesetzbuches Sonderbestimmungen zum Schutze enthalten. der Republik zu erlassen. Diese Stimmen sind durch die er­plodierten Bomben der rechts- attivistischen Kreise recht bald zum Schweigen gebracht worden, und die Zeitungsnotizen, die der Regierung ein Rurztreten" empfahlen, find abgelöst worden durch dringende Vorstellungen, den Mißbräuchen der Pressefreiheit mit allen staatlichen Machtmitteln entgegenzu treten.

Der Reichsminister des Innern hat hierdurch den Vorschriften des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 entsprochen, ohne durch die Veröffent. lichung zu dem Inhalt des beantragten Gesezentwurfes irgendwie Stellung zu nehmen.

Die Reichsregierung weiß sich mit der erbrüden

Um die Arbeitslosen.

Zusammentritt des Reichstags.

Der Reichstag hat gestern die erste Lesung der Abänderungsgesege zur Arbeitslosenver fierung vorgenommen. Es ist das wesentlichste an dieser Sigung, daß sie Raum läßt für weitere Berhand­lungen. Eine Einigung der Regierungsparteien ist bisher nicht erfolgt, aber die Möglichkeit, daß sich eine Mehrheit für eine erträgliche Regelung findet. besteht.

Die Bollspartei leistet nach wie vor Widerstand gegen die Vorschläge des Reichsarbeitsministers mie gegen die Forderungen der Sozialdemokratie. Die Vorschläge, die ihr Redner, der Abg. Pfeffer, für eine Umgestaltung der Arbeitslosenversicherung vortrug, sind so sehr außer aller ernsthaften Diskussion, daß sie wie ein Verzicht auf praktische Mitarbeit mirten.

Das Zentrum ließ durch den Abg. Berfitius eine Er­flärung abgeben, die alle Türen offen läßt.

ftiegen

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Der Sprecher der Sozialdemokratie, Abg. Graß. mann, hielt der Wirtschaft", die nach dem Abbau der Ar­beitslosenversicherung ruft, einen Spiegel vor: Produktion ge­Fusionierung von Arbeitslosigkeit gewachsen- Ruf nach Broßbanten Entlassung von Angestellten aber Riesen Kürzung der Erwerbslosenunterstützung gehälter für Direktoren und Aufsichtsräte. Die Sigung verlief sehr ruhig. Einiges bestellte fommunistische Geschrei im Anfang, das noch unehr­licher wirkte als sonst, verstummte sehr baid. Am Ende der Sigung unternahm Graf Westarp den von Hugenberg Sizung unternahm Graf Westarp den von Hugenberg befohlenen Vorstoß für die deutschnationalen Anträge zum Young- Plan, wobei Hugenberg selbst im Reichstag erschien. Die Linke forderte, er solle sprechen. Hugenberg schwieg, We starp wurde nervös, und die ganze Angelegenheit ver­lief tläglich im Sande.

Das neue Republifschutzgesetz.

Worin unterscheidet es sich vom alten?

Der Demokratische Zeitungsdienst" hat eine Inhaltsangabe des neuen Entwurfs des Republikschutzgesetzes veröffentlicht, die nach unseren Informationen im großen ganzen richtig ist. Die Ber offentlichung läßt aber nicht ertennen, worin sich der neue Ent­murf von dem alten außer Kraft getretenen Gesetz unterscheidet. Daß diejenigen Bestimmungen, die verfassungsändernd find, wie der Railerparagraph, megfallen sollen, ist bekannt. gefehen davon find zahlreiche Bestimmungen des alten Gesetzes in bas neue übernommen worden. Irrig ist zum Beispiel die Ansicht, daß Bestimmungen über ein 3 wangsdomizil der nach dem Belek Berurteilten in den Entwurf neu aufgenommen seien. Diese Bestimmungen waren auch schon im alten Gesez enthalten, find aber freilich unseres Wissens niemals zur Arwendung gelangt. Ebenjo find die Bestimmungen gegen eine geheime staatsfeindliche Ber bindung, die die Bestrebung befolgt, die verfassungsmäßig feft­gestellte republitanische Staatsform des Reiches oder eines Landes zu untergraben", auch schon in dem früheren Gesetz enthalten. Benderungen find dagegen unter anderem in folgenden wesent lichen Buntten eingetreten:

Während das alte Gesetz nur die Mitglieder der Re gierung vor Bereinigungen oder Verabredungen schüßte, die sie in ihrem Leben bedrohten, schüßt das neue Gesez jede Berson, gegen die wegen ihrer Stellung im politischen Leben ein Attentat geplant wird. Die Strafe mar früher Zucht­haus von fünf Jahren bis lebenslänglich. Jetzt soll sie Gefängnis

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In der Sache selbst wird sie dem Beginnen, das von Anfang an als Versuch mit völlig untauglichen Mitteln erscheint und in der Wirkung nur geeignet ist, den inner politischen Zwist zu vertiefen, schärfsten Wider ftand entgegensehen.

nicht unter fechs Monaten und in besonders schweren Fällen Sucht haus nicht unter zwei Jahren sein. Die Begehung eines Angriffs auf Leib oder Leben einer im politischen Leben stehen. den Person soll mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft werden. Die gleiche Strafe soll den treffen, der solche Taten be­lohnt oder begünstigt.

Die Bestimmungen über den Schutz der republikanischen Staats. form und der Reichs- oder Landesfarben werden insofern verschärft, als in Zukunft auch ihre absichtliche Herabsetzung in der öffentlichen Meinung durch Betundung der Mißachtung strafbar sein foll. Die Strafe betrug bisher Gefängnis bis zu fünf Jahren. In der neuen Vorlage heißt es: Gefängnis nicht unter drei Monaten. Dieselbe Strafe trifft den, der eine Person beschimpft oder ver­leumdet, die wegen ihrer Stellung im politischen Leben getötet worden ist, oder wer zu Gewalttätigkeiten gegen einen Politiker auffordert ist, oder wer zu Gewalttätigkeiten gegen einen Politiker auffordert oder wer hochverräterische Handlungen verherrlicht oder ausdrüc lich billigt.

Nach dem alten Gesetz fonnte der Reichsinnenminister selber teine Vereine auflösen, sondern mußte sich bei Widerspruch der Landeszentralbehörden an den Staatsgerichtshof wenden. Nach dem neuen Entwurf tann der Reich sinnenminister auch von sich aus die Auflösung verfügen.

Die Bestimmungen über die verbotswidrige Fortführung eines verbotenen Vereins sind juristisch etwas schärfer gefaßt; das Tragen von Abzeichen eines aufgelösten Bereins soll mit Gefängnis beftrast werden.

Die Regierung hat sich von diesem Auf und Ab der Stimmungen nicht beeinflussen lassen. Dieselben Gründe, die fie veranlaßten, die Verlängerung des Republikschutzgesetzes zu beantragen, waren für ihre Entschließungen maßgebend, das Zustandekommen eines Gesetzes zu betreiben, das nicht die verfassungsändernde Mehrheit des Reichstags zur Vor­auslegung, aber dieselbe Zweckbestimmung zum Ziel hat. An Der alten hausbadenen Wahrheit, daß Regieren Voraus schauen heißt, hat sich ja nichts geändert, und wer die Sprache in den Blättern der rechtsgerichteten Bünde und in den kom­ munistischen Zeitungen im Frühjahr dieses Jahres verfolgt hat, der fonnte unschwer ermessen, bis zu welchem Grad der die Berhegung sich diese Sprache steigern würde, wenn immerhin noch leidliche wirtschaftliche Situation einen allge­meinen wirtschaftlichert Niedergang gewichen wäre. eines neuen Gesezes geschritten, das jetzt dem Reichskabinett Die Regierung ist darum ungesäumt zur Formulierung zur Beratung vorliegt. Sie hat sich andererseits nicht zu einer besonders beschleunigten Borlegung des Gesetzes an den Reichstag entschließen fönnen, da sie fich zwar ihrer Pflicht bewußt ist, den Angriffen auf die Republit und ihre Ein­richtungen entschieden entgegenzutreten, dagegen feine Ber anlaffung sieht, mit hast und Krampf den Eindruck einer Unsicherheit und Nervosität zu erwecken.

Der dem Kabinett zugeleitete Entwurf unterscheidet sich von dem bisherigen Geseß, wie schon gesagt, dadurch, daß er auf alle verfassungsändernden Bestimmungen verzichtet. Das bedeutet selbstverständlich eine einschneidende Beschrän

Die Bestimmungen über die Bresse werden insofern gefung der bisher gewährten Berteidigungsmittel. Anderer­ändert, als Beschlagnahme und Berbot auch dann möglich sind, wenn der Inhalt Strafbarteit nach§§ 81 bis 86 bes StGB.( Hochperrat) begründet. Das Verbot soll auch durch den Reichsinnenminister er­folgen fönnen. Eine periodische Druckschrift, die zur Umgehung des Verbotes einer anderen verbreitet wird, fann gleichfalls verboten werden. Die Vorschriften über die Verbotsdauer, bis 4 Wochen bei Tageszeitungen( sonst bis 6 Monate), sind unverändert geblieben.

Engländer verlassen Saargebiet.

Heimreise der Bahntruppen.

Saarbrüden, 30. September. Der für heute nachmittag 1,23 Uhr angesetzte Abmarsch der eng­lifchen Bahnschuhfruppen vollzog sich ruhig und ohne Störung. Nach einer furzen militärischen Feier und der Einholung der Flagge, 30gen die Truppen durch die Stadt zum Bahnhof, wo

französisches und belgisches Militär Spalier bildete. Die Truppen wurden nach wiesbaden verladen, um von dort aus in den nächsten Tagen mit dem Stammregiment zusammen nach England zurückzukehren.

Wird die Kohle angepackt? Genfer Beratungen Englands Staatsfartellpläne.

Genf , 30 September.( Eigenbericht.)

feges zugleich eine willkommene Gelegenheit, um bei der Aus­seits bietet die Notwendigkeit zur Schaffung eines neuen Ge= offenbar gewordene Lücken zu schließen. Im wesentlichen ist legung des Gesetzes entstandene Zweifelsfragen zu klären und jedoch auch der neue Entwurf von dem Gedanken beherrscht, Unstimmigkeiten und Schönheitsfehler in der Formulierung

sind nicht geändert worden; vielmehr sind alle vorgesehenen Berbefferungen auf die Dinge beschränkt geblieben, deren Klärung oder Aenderung zur Erreichung des eigentlichen Zwedes des Gesetzes wesentlich ist.

Dem Leser des neuen Entwurfs wird zunächst in die Augen fallen, daß das Gefeß nicht mehr den Charakter eines besonderen Schußgefeßes zugunsten der Regierungsorgane des Reichs und der Länder trägt. Auf diesen besonderen Schuß ist nach Möglichkeit verzichtet worden. Statt dessen soll im neuen Gesez jede im politischen Leben stehende Person ohne Unterschied der Richtung oder der Partet dagegen ge­schüßt werden, daß sie bei oder wegen ihrer politischen Tätig feit Gewalttätigkeiten wider Leib und Leben ausgesetzt wird. An Stelle des Schutzes der republikanischen Behörden tritt damit der Schuß des Politikers schlechthin gegen die soge= nannten ,, schlagenden Argumente. Reinigung des politischen Rampfes von terroristischen Elementen, gleichviel, auf welcher Seite sie stehen, wird der Zweck dieser Bestimmungen des neuen Gefeßes sein, das dadurch nicht mehr nur polizeiliche, sondern zugleich auch erzieherische Wirkungen zugunsten der Sicherung demokratischer Methoden auch in der Praxis des politischen Parteikampfes haben dürfte.

Am Montag begann im Bölferbundssekretariat unter Ceitung des Borsitzenden des Kohlenausschusses, des Staatssekretärs Tren­Bon den wegen ihres verfassungsändernden Charakters delenburg, die Sachverständigenkonferenz über das internationale Kohlenproblem. Als Sachver- fortgefallenen Bestimmungen des alten Gesetzes find in erster ftändige der deutschen Bergarbeiter sind der erste Vorsitzende des Linie der Kaiserparagraph und die Vorschriften über die Bergbau- Industriearbeiterverbandes u jemann und Dr. Ber- Auflösung von Vereinen und Versammlungen zu nennen. ger erschienen. Dr. Silverberg und der Generaldirektor des Der Wegfall des Kaiserparagraphen darf heute in seiner Ruhrfohlensynditats vertreten die Grubenbefizer, denen als befon praktischen Wirkung nicht mehr überschätzt werden. Dieser derer Sachverständiger der oberschlesischen Verhältniffe Oberbergrat Baragraph hat seine Bedeutung gehabt in den Zeiten, wo Frenzel beigegeben ift. Die Sachverständigen legten dar, welche gewisse Kreise in Deutschland die Rückkehr des ehemaligen Veränderungen in der wirtschaftlichen und organisatorischen Gestal Raisers noch als mögliches und erstrebenswertes Ziel an­seit fung der Kohlenindustrie ihrer Länder felt den lehten Sachverstän- fahen. Der psychologische Moment für eine Rückkehr des digenvernehmungen im Januar bzw. März eingetreten find. Be früheren Kaisers nach Deutschland ist indeffen längst vorbei. fonderes Intereffe erregten die englischen Mitteilungen über die Als einfacher Privatmann und Bürger der Republik , der allen Gesezen dieser Republik unterworfen ist, wird Wil­& arfellierungspläne in England.